Glockenspiel nervt
Hallo Mondi-Gemeinde,
hätte da mal wieder 'ne Frage an Leute, die sich mit der Software bestens auskennen....😕
Ich finde es ziemlich nervend, daß sofort nachdem man losfährt, aber noch nicht angeschnallt ist, dieser Warnton zu hören ist.
Weiß jemand, ob und wo man diesen Ton abstellen kann - schließlich gibt's ja auch die "nicht angeschnallt"-Anzeige in der Armaturentafel.🙄
Danke im voraus!
LG
Jo
Beste Antwort im Thema
Hi,
es geht wie folgt:
1. anschnallen
2. dann losfahren
... ansonsten nutze mal die Suchfunktion
111 Antworten
Es ging doch darum, wie man das Glockenspiel abschaltet und nicht um eine Grundsatzdiskusion des angeschnallt sein.
Um auf die noch unbeantwortete Frage zurueck zu kommen.
Mein Mondeo hatte angefangen zu bimmeln, sobald ich auch nur Schrittgeschwindigkeit erreicht habe. Bzw. es ging auch schon darunter los. Ich schnalle mich selbst immer an. Bin also kein Gurtmuffel. Trotzdem habe ich den Kram abgeschaltet, weil es in machen Situationen einfach nur nervt.
Wenn ich das Auto Rueckwaerts in die Einfahrt bewege und dabei nicht angeschnallt bin, kann ich z.B. das gepiepe vom Parksensor nicht hoeren weil dieser 1. Viel zu Leiste ist (btw. Kann man den lauter machen?) und 2. der Piepser des Parksensors, vom Glockenspiel des nicht angeschnall sein komplett uebertoent wird.
Ist es zu fassen? Ich schaffe es mich anzuschnallen auch ohne das mir eine Maschiine sagt, dass ich es tun soll. Irre was?
Lasst uns doch einfach als Fazit sagen, dass es jeder so machen soll, wie er es fuer richtig haelt. 🙂
Hab nicht alles gelesen, ist die Antwort nicht schon von 280km/h auf Seite 2 hier gegeben worden.
Hab meinen noch nicht, beim ST 220 habe ich es auch ausgeschaltet! Bin auch mündig und brauch diese Erinnerung nicht!
Deine Beileidsbekundigung brauche ich nicht, bin ja noch am Leben und alle Verletzungen waren reparabel, Auto war VK versichert! Trotzdem "Dankeschön"
Geht das nicht was 280km/h schrieb?
Rainer
Hallo,
mir hat es meine Ford Werkstatt herausgenommen. Mein Problem war das wenn ich meine Tasche incl. Laptop auf den Beifahrersitz gelegt habe er es als Person erkennt und möchte das ich die Tasche anschnalle.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer007
Hab nicht alles gelesen, ist die Antwort nicht schon von 280km/h auf Seite 2 hier gegeben worden.
Hab meinen noch nicht, beim ST 220 habe ich es auch ausgeschaltet! Bin auch mündig und brauch diese Erinnerung nicht!Deine Beileidsbekundigung brauche ich nicht, bin ja noch am Leben und alle Verletzungen waren reparabel, Auto war VK versichert! Trotzdem "Dankeschön"
Geht das nicht was 280km/h schrieb?
Rainer
Doch Rainer, es geht genauso wie von "Norbert Tdci" + "280km/h" auf Seite 2 beschrieben.
(mit 9 x usw.) ! 🙂
Gerd
Ähnliche Themen
Ist das von mir keine "richtige Antwort" wie Du es so nennst ????.....oder was moechtest Du denn gern hoeren. 😕 GerdZitat:
Original geschrieben von Sturisoma
Hallo,Zitat:
..........Wenn Du z.B. in die Waschanlage faehrst und einmal ueber 25 km/h kommst geht er natuerlich in der Anlage nicht mehr aus 🙁
Gerd
könnte mir bitte mal jemand eine richtige Antwort auf meine Frage geben?
Die Frage war ernst gemeint...Gruß
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Christoph55
Mein Problem war das wenn ich meine Tasche incl. Laptop auf den Beifahrersitz gelegt habe er es als Person erkennt und möchte das ich die Tasche anschnalle.
???
Was hindert dich daran, das Teil auf dem Beifahrersitz zu sichern?
Hab den lustigen Thread erst jetzt gelesen.
*loooool*
Die Betriebserlaubnis erlischt wenn der Warnton abgeschaltet wird.
Hey Malte72 mit was fürn Polizisten hast Du denn da gesprochen? Polizeischüler erste Woche in der Ausbildung? Wachpolizisten?
Und was hat eine Renaultwerkstatt mit dem Mondeo zu tun?
Nun bleibt doch mal auf dem Teppich, wieso sollte die Betriebserlaubnis erlöschen? Und einen Unfall kann er auch mit dem Gebimmel bauen, hört man ja nicht wenn man die Musik laut macht.
So, nunmal im ernst. Die Betriebserlaubnis kann gar nicht erlöschen weil wesentliche Fahrzeugteile N I C H T verändert werden, dass Fahrzeug nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ob er sich nun anschnallt oder nicht nicht ist eine andere Frage. Dieser Tatbestand liegt im Owigbereich. Wir können allerdings auch Fälle konstruieren die weit über das Ziel hinausschießen und eigentlich völliger Blödsinn sind.
Achso, ich hab das Gebimmel auch abgestellt. Hab zwar einen MK III, würde aber nach eurer Meinung ja aber auch unter dem Verfall der Betriebserlaubnis fallen *hööhööhöö* ich könnt mich kringeln. Eh ichs vergess, ich bin von der Firma, allerdings andere Spezifikation.
Zitat:
Original geschrieben von gerdo1
Ist das von mir keine "richtige Antwort" wie Du es so nennst ????.....oder was moechtest Du denn gern hoeren. 😕Zitat:
Original geschrieben von Sturisoma
Hallo,
könnte mir bitte mal jemand eine richtige Antwort auf meine Frage geben?
Die Frage war ernst gemeint...Gruß
Klaus
Gerd
Ich weiß ja nicht was ihr bei euch für Waschalagen habt, aber mit 25 km/h durch die Waschanlage ist doch ein Scherz, oder?
*amkopfkratz*
Klaus
Hello, wake upZitat:
Original geschrieben von Sturisoma
Ich weiß ja nicht was ihr bei euch für Waschalagen habt, aber mit 25 km/h durch die Waschanlage ist doch ein Scherz, oder?
*amkopfkratz*
Klaus
= Ich steige aus, zahle, dann FAHRE ich ja noch so einige Meter und dann piep piep.........Und er piept froehlich weiter. Denn der Wagen ist ja dann in Bewegung.
...Ist doch nicht SO schwer zu verstehen. Oder ?
Wenn ich jokes mache klingt es bestimmt anders..............Sorry das ich auf eine (oder besser DEINE) Frage geantwortet habe.🙄😁
Gerd
Zitat:
Original geschrieben von gerdo1
Hello, wake up = Ich steige aus, zahle, dann FAHRE ich ja noch so einige Meter und dann piep piep.........Und er piept froehlich weiter. Denn der Wagen ist ja dann in Bewegung.Zitat:
Original geschrieben von Sturisoma
Ich weiß ja nicht was ihr bei euch für Waschalagen habt, aber mit 25 km/h durch die Waschanlage ist doch ein Scherz, oder?
*amkopfkratz*
Klaus
...Ist doch nicht SO schwer zu verstehen. Oder ?
Wenn ich jokes mache klingt es bestimmt anders..............Sorry das ich auf eine (oder besser DEINE) Frage geantwortet habe.🙄😁Gerd
Ja ,vergiss es. Ich bin halt zu blöd dich zu verstehen, o.k.?
Ich frag auch nicht mehr, versprochen...
Zitat:
Original geschrieben von Crimejoker
Hab den lustigen Thread erst jetzt gelesen.*loooool*
Die Betriebserlaubnis erlischt wenn der Warnton abgeschaltet wird.
Hey Malte72 mit was fürn Polizisten hast Du denn da gesprochen? Polizeischüler erste Woche in der Ausbildung? Wachpolizisten?
Und was hat eine Renaultwerkstatt mit dem Mondeo zu tun?
O.K., gebe zu, dass ich nicht gefragt habe, welchen Dienstgrad und welches Dienstalter der Polizist gehabt hat (habe ihn auf einer Party kennengelernt...).
Ich habe ihm jetzt mal geglaubt - denn er verwies auf die Crashtests, die dieses Feature als notwendig ansehen. Das klang für mich plausibel.
Den Hinweis "...was hat eine Renaultwerkstatt mit dem Mondeo zu tun..." halte ich für albern. Glaubt hier tatsächlich jemand, dass ich beim Mondeo den Pieper ausschalten darf - und beim Renault nicht?
Dass der Hinweis auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis GENERELL Unsinn sein soll, könnte ich ja noch verstehen - dass aber das in Abhängigkeit der Automarke so ist, wäre für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Ich kann nur nach besten Wissen und Gewissen argumentieren. Letztlich ist es mir ja auch egal. Wollte nur auf den potentiellen Verstoß hinweisen. Und das ich die Notwendigkeit des Abschaltens auch weiterhin nicht erkenne, mag man mir nachsehen.
Viele Grüße
Malte
Komisch, ich bleibe sogar in der Waschanlage angeschnallt.
Sobald der Motor läuft schnalle ich mich an bevor ich einen Meter (und egal wieviele Meter) fahre.
Wenn ich ohne Gurt im Auto sitze fehlt mir irgendwas.
Vielleicht kommt da meine Motorsportleidenschaft zu Tage............ hauptsache immer fest im Sitz 😉
Hi malte,
versteh mich bitte nicht falsch, aber was Dir da die Partybekanntschaft erzählt hat ist der größte Bullshit den ich je gehört habe. Und das Dienstalter ist völlig wurscht, war von mir auch nur ironisch gemeint.
Warum in aller Welt sollte die Betriebserlaubnis erlöschen weil ein (als Features) eingebautes Hilsmittel, dass keinerlei Einfluß auf die Verkehrs-und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges hat abgeschaltet wird? Dann erlischt also auch die Betriebserlaubnis wenn man den Warnton für eingeschaltetes Licht abschaltet. Es handelt sich hier lediglich um einen Hinweiston der darauf hinweist (sagt ja der Name schon) das der Gurt nicht angelegt ist. Anders wäre es, wenn man diesen Warnton umgehen müsste um das Fahrzeug zu starten. Aber wir wollen ja nichts konstruieren.
Hier mal ein Auszug aus §19 StVZO erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
.........
Sie erlischt (die Betriebserlaubnis), wenn Änderungen
vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
so und hier die Erläuterung zum §19 StVZO
Die Betriebserl. eines Kfz oder Kfz-Anhängers wird kraft
Gesetzes unwirksam, ohne daß es eines besonderen
Verwaltungsaktes bedarf, wenn eine Änderung am Fz eine der in
Nr. 1, 2 oder 3 bezeichneten Auswirkungen hat. In Zweifelsfällen ist
nach Abs. 2 Satz 4 zu verfahren.
Nr. 1 Änderungen der Fahrzeugart liegen vor, wenn sich die
Beschreibung der Fahrzeugart (z. B. Ziffer 1, Zeile 1 des
Fahrzeugbriefes) ändert oder wenn der Fahrzeugaufbau so geändert
wird, daß die für den ursprünglichen Aufbau maßgeblichen Merkmale
des Verwendungszwecks nicht mehr gegeben sind. Grund: Je nach
Fz-Art können sich die steuerl. Behandlung des Fz, die benötigte
8?3 Bu StVZO?Erläuterungen Zu § 19
Fahrerl., die Untersuchungsfristen (§ 29, Anlage VIII), die
anzuwendenden Verkehrsvorschriften u. a. ändern. Schwierige
Abgrenzungsfälle müssen mit Hilfe des Systematischen Verzeichnisses
der Fahrzeug- und Aufbauarten (siehe Anl. 2 zu den „Richtlinien zum
Fz-Brief“ – vgl. Erl. zu § 24) geklärt werden.
Nr. 2 Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen
vor, wenn durch den Ein- oder Anbau oder die andere Gestaltung von
Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die
Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Kann die Erwartung der
Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein
Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einen
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
entkräftet werden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Eine Gefährdung ist insbesondere zu erwarten, wenn in Teil B des
Beispielkataloges „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ (siehe 8-4-1 Bu)
eine Teilegenehmigung, Teilegutachten bzw. Begutachtung
entsprechend § 21 StVZO gefordert wird. Die bloße Befürchtung, eine
Gefährdung könne verursacht werden, genügt seit Anfang 1994 nicht
mehr (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) (vgl. OLG Düsseldorf in VRS 91
Nr. 94 S. 210 betr. Anbau eines Lenkradknaufs; OLG Düsseldorf in NZV
1995, 329 betr. Einbau einer Gasstandheizung; OLG Düsseldorf in
VerkMitt 1997 Nr. 26 und OLG Köln in NZV 1997, 283 betr. anderer
Reifengröße).
Vgl. zur „Reifenfabrikatsbindung“ Ziff. 5.9 im Beispielkatalog (8-4-1 Bu)
und Hinweis des BMVBW in VkBl. 2000, S. 627.
Die Kürzung der Tragwerksfedern führt zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis und damit der Zulassung des Fahrzeugs zum
öffentlichen Verkehr, wenn durch diese Änderung eine Gefährdung von
Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Die dafür erforderliche hinreichend
konkrete und wahrscheinliche Gefährdung liegt vor, wenn infolge der
Tieferlegung die für den Wagen zugelassenen Winterreifen an der
Karosserie schleifen (OLG Koblenz v. 15. 12. 2003 in NZV 2004, 199).
Eine Gefährdung kann sowohl durch unsachgemäßen Anbau eines
unbedenklichen Teils als auch durch den sachgemäßen Anbau eines
unsachgemäß gestalteten Teils eintreten. Eine technische Änderung am
Fz., die lediglich eine Beschaffenheitsvorschrift verletzt, ohne dass eine
Gefährdung zu erwarten ist, führt nicht zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis. § 31 Abs. 2 bleibt jedoch unberührt.
Nr. 3 Änderungen, durch die eine Verschlechterung des Abgas- oder
Geräuschverhaltens eintritt, sind solche, die infolge baulicher
Änderungen oder geänderter Einstellung von Teilen zu einer höheren
als der in der Fahrzeugbetriebserlaubnis genehmigten Emission führen.
Zulässige Werte sind bei Abgasemissionen diejenigen Werte, die im
Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
festgestellt wurden oder die sich aus den Vorschriften in § 47 StVZO
ergeben.
Zulässige Werte sind bei Geräuschemissionen diejenigen Werte, die im
Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
festgestellt wurden oder die sich aus den Vorschriften des § 49 Abs. 2
StVZO ergeben. Dies kann – abgesehen von Extremfällen (Ausräumen
eines Kradschalldämpfers o. ä.) – i. d. R. nur über ein Gutachten nach
§ 17 Abs. 3 festgestellt werden.
Ich habe aber nichts gefunden, dass speziel in diesem Fall eine Entziehung der Betriebserlaubnis rechtfertigen würde. Ich kann ja morgen mal bei unseren Verkehrdiensten nachfragen, obwohl mir das peinlich ist, weil das homerische Gebrüll habe ich jetzt schon im Ohr.
So, bis denn
schönen abend.
Hallo,
Ich schnalle mich immer an aus gewöhnlichkeit. Dazu brauche ich keinen warnton. Damit habe ich im rausgeschmissen.
ENDE
Grüsse Pierre
Zitat:
Original geschrieben von jempiw
Ich schnalle mich immer an aus gewöhnlichkeit. Dazu brauche ich keinen warnton. Damit habe ich im rausgeschmissen.
Wie hast du dann herausgefunden, daß der Warnton überhaupt funktioniert? Er dürfte bei dieser Voraussetzung doch nie in Aktion getreten sein.