Gewährleistung Frod Mondeo oder nicht ?!

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo,

ich habe bei einem Händler "auto-agent24.de" ein drei Jahre alten Ford Mondeo im Mai 2012 erworben und habe jetzt dem Händler ein Schreiben zugesand, da ich zwei Mängel an dem Fahrzeug habe. Das wäre ein Spiegel der nicht mehr anklappt und die Motorhaube die nicht mehr schließt. Die Reaktion war das ich ein Schreiben der CarGarantie erhalten habe, die mir mitgeteilt hat das Sie der "Rückversicherer" für Gewährleistungsansprüche ist und gerne einen Kostenvoranschlag möchte. Das habe ich gemacht und habe zwei Tage von der Versicherung erfahren das Sie nicht eintreten werde, da ich mit dem Fahrzeug bereits 14000 km gefahren bin und die Mängel schon eher bemerken hätte müssen. Das es zu Gunsten des Verbrauchers aber in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr gibt scheint nicht zu interessiereren. Im weiteren wo ist der Zusammenhang zwischen Fahrleistung und Außenspiegel?! Den klappe ich doch nicht 100 mal je Kilometer an und ab, oder öffne die Motorhaube. Ich sehe hier eher einen verdeckten Mangel. Ich habe das Fahrzeug wie gesagt bei einem Händler gekauft und dazu sogar noch einen Garantie gekauft, die natürlich für solche Dinge nicht gerade steht. Darauf hin habe ich den Händler angerufen und nochmal freundlich darum gebeten das er doch die Sachmängel beseitigen solle. Jetzt versteckt sich der Händler hinter seiner Versicherung und behauptet, was bei Fahrzeugübergabe funktioniert hat ist kein Sachmangel, sondern geht nun auch mal kaputt. Wenn man dieser Logik folgen würde dann würde es ja nie Sachmängel geben. Der Spiegel hatte schon zwei Monate zuvor das eine oder andere Mal Probleme, aber immer wenn ich hin fahren wollte hat er funktioniert und als Käufer bin ich ja in der Beweislast das ein Mangel da ist, nun geht er aber garnicht mehr.
Ich habe bereits meinen Anwalt eingeschalten, der mir hier zur Klage rät und nicht weiter mit dem Händler zu diskutieren. Das ist . Und mit dem Inhaber Herr Trautmann rede ich nur noch vor Gericht, es sind immerhin 500 Euro kosten. Auf ein Angebot, das er nur die Ersatzteile zahlt ist er garnicht eingegangen...so nicht !
Es bedarf sicher noch mehr Argumente als zu sagen bei Übergabe hat es funktioniert und das hätten Sie eher merken müssen obwohl ich das Fahrzeug erst 5 Monate habe. Es ist auch nicht der erste Fall mit diesem Unternehmen hier bei Motortalk.

Was meint ihr ?!

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Franz05


Hoi

Ich hätte da auch gleich mal eine Frage zur Gewährleistung, will kein neues Thema aufmachen da ich denke das das hier reinpasst.

Ich hab meinen Ende Juli gekauft, gebraucht ausn Jahr 2008.

Ich hatte das Problem, dass wenn es stark geregnet hat Wasser durch die verstopften abflussleitung vom Schiebedach, links, an der A-Säule ins Auto kam...

Mein FFH meines Vertrauens hat das jetzt so gerichtet das das nicht erneut passieren kann und habe das auch bezahlt....er meinte das ich aber mein Auto jetzt mal eine Woche aufn Hof stellen soll, da der ganze Fussboden komplett durchnässt ist...Leider geht das vom Geld her grad nicht und ich bin grad auch in England für ein Jahr mit meinem Auto....

Kann das sein das dies auch so ein verdeckter Mängel ist und das das ausbauen der ganzen Sitze & Co. und die Trocknung mein (Privater) Händler zu bezahlen hat ?

Gruss

Da die Werksgarantie ja schon lange abgelaufen ist und in einem solchen Fall auch keine Gebrauchtwagengarantie geholfen hätte und der Wagen ja erst vor wenigen Monaten gekauft wurde greift hier meines erachtens die Händlergewährleistung. Der Händler muss beweisen das das Probelm mit den Verstopfungen erst nach dem Kauf entstanden ist. Wenn er das kann ( klappt nur sehr selten) dann musst du wirklich alles selber bezahlen. Nach einem halben Jahr nach Kauf gibt es eine Beweislastumkehr...dann musst du dem Händler beweisen das das Problem schon vorher bestanden hat. Aber da du in England bist hat der Händler ja noch nicht mal eine Chance für Dich am Fahrzeug tätig zu werden.
Besorg dir doch irgendwo einen elektr.Entfeuchter oder gehe zu einem Autoaufbereiter..die kennen Sich mit diesem Thema "Entfeuchten" aus.
Kleiner Tip: Blase doch einfach mal ab und zu Deine Wasserkanäle vom Schiebedach mit einer Druckluftpistole durch....und achte mal drauf wo der ganze Dreck den her kommt.

Gruß Gerald

Zitat:

Original geschrieben von gersti1



Hinweis:  Anwälte raten niemals ihrem Klienten davom ab nichts zu unternehmen...Sie wollen immer Klagen...und zwar bis zum St. Nimmerleinstag... auch bei einer 5% Chance  ( DAs ist meine persönliche Erfahrung)

Soll wohl heißen: Anwälte empfehlen immer, etwas zu unternehmen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von gersti1


Hallo,

da ich auch einen gebrauchten Mondeo mit Garantie gekauft habe, habe ich mich mal ein wenig mit dessenn Bedingungen und der Händlergewährleistung auseinander gesetzt.
Soweit ich die Bedingungen verstanden habe tritt die Gebrauchtwagengarantie für alles ein was in Öl läuft und was elektrisch ist + diverse andere Motorteile (Ford A1 Garantie).

-Deine Motorhaube fällt hier schon mal nicht drunter. Dein Spiegel würde darunter fallen wenn ein elektrisches Teil defekt ist, aber nicht wenn er gebrochen oder mechanisch defekt ist.

Die Versicherungen unterstellen den Händlern oft das diese bekannte Mängel über die Versicherungen abwickeln wollen, damit sie von der Händlergewährleistung nicht getroffen werden.
Das könnte die Ursache für die Ablehnung sein...

Deshalb ein Tip an Dich...Bitte erst die Garantiebedingungen und das Thema Händlergewährleistung genau lesen (oder vom Anwalt ) und dann den Schaden entsprechend einreichen. (Sofern der Schaden auch wirklich so vorhanden ist).

Hinweis:  Anwälte raten ihrem Klienten niemals von sich selber ab ...Sie wollen immer Klagen...und zwar bis zum St. Nimmerleinstag... auch bei einer 5% Chance  ( DAs ist meine persönliche Erfahrung)

Hallo,

ich glaube du hast das falsch verstanden. Ich habe den Mondeo bei einem freien Händler gekauft. Ich habe hier nirgends geschrieben welche Gebrauchtwagengarantie ich (beim Händler) abgeschlossen habe, diese habe ich gelesen und dort sind nur Getriebe,Lenkung,Motor und größere (namentlich benannte) Bauteile versichert. Der Spiegel und Motorhaube definitv nicht.
Der Händler hat sich nur gegenüber Gewährleistungsansprüchen versichert, um diese Versicherung geht es hier. Mir ist schon klar das was die dort von sich geben mich nicht tangieren muss. Der Händler sagt jetzt natürlich auch, ich habe mich extra versichert und nun kommt ein Fall und die zahlen nicht, dann zahle ich eben auch nicht. Wobei es dem Händler egal ist was passiert, wenn man sich diese Versicherung mal durchliest, also CarGarantie für den Händler, dann ist er dort auch gegen klagen versichert. Ergo selbst wenn ich klage wird nicht der Händler zahlen sondern diese Versicherung (wenn dann eben an den händler und nicht an mich) , also hat die eigentlich kein Interesse daran das es zur Klage kommt.
Die arbeitet eben wie jede andere Versicherung, Kosten einsparen und ablehnen.
Egal, Klage ist bereits eingereicht...zu 80 % zucken die meisten Händler spätestens dann, damit es nicht unnötig teuer wird. Nenn es "einen Schuss vor den Buck...".

Klar ist ich befinde mich in dem Zeitraum der Beweislastumkehr und ich habe Gewährleistung. Und es handelt sich nicht um typische Verschleisteile, das habe ich von FORD schon schriftlich. Nun ist der Händler am Zug das Gegenteil zu beweisen. Kann er das, dann hat er Glück und ich Pech. Das wage ich und mein Anwalt an der Stelle zu bezweifeln. Es sei denn er kann ein technisches Gutachten über den Spiegel und über die Motorhaube nachweisen. Wo ersichtlich ist das alles zu 100 % i.O. war vor der Übergabe. Übergabeprotokolle und TÜV Gutachten gelten übrigens nicht. Zum einen da der TÜV nur Sicherheitsrelevante Sachen prüft und zum anderen einem Laien bei der Übergabe die nötige Fachkenntnis fehlt.

Wie ich schon hier sagte, frei dem Motto 9 von 10 lassen sich abspeissen und einer klagt. Das ist scheinbar sicher billiger als die Gewährleistungsansprüche sofort zu erfüllen. Das was er bei den anderen 9 spart reicht locker für so ein kleinen Prozess.

Mein Anwalt führt nicht zum ersten mal solche Prozesse, das ist leider gängige Praxis bei solchen Händlern. Herstellerhändler arbeiten and der Stelle eben anders und achten auf Ihren Ruf und arbeiten mit Kundenbindung. Ein freier Händler ohne Werkstatt hat ja auch kein Grund dich zu binden, ein Auto kaufst du nicht so schenll wie du zu einer Inspektion musst...;-)

Grüße

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von mirko3108


Klar ist ich befinde mich in dem Zeitraum der Beweislastumkehr und ich habe Gewährleistung.

(Zu Deinem Glück eben noch nicht, noch muss der Händler...)

Es wird sicher eine Weile dauern, aber schreib dann doch bitte hier, wie es ausgegangen ist. Freier Händler mit einer solchen "Ich muss mich um gar nix kümmern"-Versicherung, das wird auch andere treffen können.

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Zitat:

Original geschrieben von komford



Zitat:

Original geschrieben von gersti1



Hinweis:  Anwälte raten niemals ihrem Klienten davom ab nichts zu unternehmen...Sie wollen immer Klagen...und zwar bis zum St. Nimmerleinstag... auch bei einer 5% Chance  ( DAs ist meine persönliche Erfahrung)
Soll wohl heißen: Anwälte empfehlen immer, etwas zu unternehmen. 😉

Yep. Sie verdienen daran.

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