Gewährleistung Frod Mondeo oder nicht ?!

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo,

ich habe bei einem Händler "auto-agent24.de" ein drei Jahre alten Ford Mondeo im Mai 2012 erworben und habe jetzt dem Händler ein Schreiben zugesand, da ich zwei Mängel an dem Fahrzeug habe. Das wäre ein Spiegel der nicht mehr anklappt und die Motorhaube die nicht mehr schließt. Die Reaktion war das ich ein Schreiben der CarGarantie erhalten habe, die mir mitgeteilt hat das Sie der "Rückversicherer" für Gewährleistungsansprüche ist und gerne einen Kostenvoranschlag möchte. Das habe ich gemacht und habe zwei Tage von der Versicherung erfahren das Sie nicht eintreten werde, da ich mit dem Fahrzeug bereits 14000 km gefahren bin und die Mängel schon eher bemerken hätte müssen. Das es zu Gunsten des Verbrauchers aber in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr gibt scheint nicht zu interessiereren. Im weiteren wo ist der Zusammenhang zwischen Fahrleistung und Außenspiegel?! Den klappe ich doch nicht 100 mal je Kilometer an und ab, oder öffne die Motorhaube. Ich sehe hier eher einen verdeckten Mangel. Ich habe das Fahrzeug wie gesagt bei einem Händler gekauft und dazu sogar noch einen Garantie gekauft, die natürlich für solche Dinge nicht gerade steht. Darauf hin habe ich den Händler angerufen und nochmal freundlich darum gebeten das er doch die Sachmängel beseitigen solle. Jetzt versteckt sich der Händler hinter seiner Versicherung und behauptet, was bei Fahrzeugübergabe funktioniert hat ist kein Sachmangel, sondern geht nun auch mal kaputt. Wenn man dieser Logik folgen würde dann würde es ja nie Sachmängel geben. Der Spiegel hatte schon zwei Monate zuvor das eine oder andere Mal Probleme, aber immer wenn ich hin fahren wollte hat er funktioniert und als Käufer bin ich ja in der Beweislast das ein Mangel da ist, nun geht er aber garnicht mehr.
Ich habe bereits meinen Anwalt eingeschalten, der mir hier zur Klage rät und nicht weiter mit dem Händler zu diskutieren. Das ist . Und mit dem Inhaber Herr Trautmann rede ich nur noch vor Gericht, es sind immerhin 500 Euro kosten. Auf ein Angebot, das er nur die Ersatzteile zahlt ist er garnicht eingegangen...so nicht !
Es bedarf sicher noch mehr Argumente als zu sagen bei Übergabe hat es funktioniert und das hätten Sie eher merken müssen obwohl ich das Fahrzeug erst 5 Monate habe. Es ist auch nicht der erste Fall mit diesem Unternehmen hier bei Motortalk.

Was meint ihr ?!

19 Antworten

Also ich bin sicher nicht klüger als dein Anwalt. Vertrau ihm doch. Er kennt sich aus.

Naja aber er ist eben nur Anwalt und kein KFZ Profi, was die Teile und Lebensdauer betrifft.

Ich hatte damals eine Gebrauchtwagengarantie für meinen Focus bekommen und da gab es auch eine gestaffelte Minderung der Kostenübernahme ab 100.000km (glaub ich 10% weniger pro 10t km). Also dies ist nichts unübliches und ist normalerweise schon bei der Vertrags-Unterschrift bekannt (mindestens im Kleingedruckten).
Die Beweislast in den ersten 6 Monaten würde hier vielleicht nur beim Haubenschloss greifen, weil den prüft man wirklich nicht jeden Tag. Aber wenn die Spiegelanklapperei beim Verkauf wirklich funktioniert hat, hast du hier wahrscheinlich wirklich schlechte Karten. Ich bin allerdings kein Anwalt, das hier ist mein Gefühl, wie ich schätzen würde, dass das jetzt laufen wird...

Viel Glück noch,

Gruß, Bartik

Anwälte wollen am liebsten gleich klagen und Versicherer möglichst nichts zahlen und Pauschal erstmal ablehen. Dabei warten sie ab was der Kunde dann macht. Im Normalfall reicht ein schreiben vom Anwalt aus damit sie merken, dieser Kunde will sein Recht.

Kopf hoch, nicht aufgeben!!!😉

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Es geht hier doch um Sachmängelhaftung, nicht um eine Gebrauchtwagengarantie? Diese "CarGarantie" ist doch eine Versicherung des Verkäufers und damit überhaupt nicht der Ansprechpartner des Käufers. Was die übernehmen wollen oder nicht, kann dem Käufer doch völlig schnurz sein.

Ich kann nicht ganz erkennen, wieso die gefahrenen Kilometer damit etwas zu tun haben sollen; weder Spiegelanklappmechanismus noch die Haubenverriegelung sind Verschleissteile. Meiner ist in etwa gleich alt und beides funktioniert noch tadellos.
Es geht doch bei der Sachmängelhaftung um Mängel, die bereits im Fahrzeug angelegt waren, als es dem Käufer übergeben wurde. Und in den ersten 6 Monaten danach muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits angelegt war; danach der Käufer, dass er es doch war. Angelegt heisst ja nicht vorhanden. Von daher spielt es mMn gar keine Rolle, ob die Spiegel oder auch die Haubenverriegelung bei Übergabe oder danach noch funktioniert haben und wie oft sie seitdem benutzt oder nicht benutzt wurden; sie sind jetzt 5 Monate nach dem Kauf defekt. Der Verkäufer ist in der Beweispflicht, die er ohne aufwendiges Gutachten doch gar nicht erfüllen kann -> Drops ist gelutscht.

Ich denke, Dein Anwalt liegt da nicht so falsch. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

doppelpost, ignore

Zitat:

Original geschrieben von mirko3108


Den klappe ich doch nicht 100 mal je Kilometer an und ab,

Hat nicht mit der Sachmängelhaftung zu tun, aber :

Ich klappe die Spiegel andauend ein und aus. Jedesmal, wenn ich abschliesse, fahren die ein und beim Öffnen wieder aus.
Dazu fahr ich sie ein, wenn ich in meine Garage rein- und rausfahre, denn das Tor ist recht schmal.
-> Ich klappe die Spiegel jeden Tag mindestens 4 Mal rein und raus. An manchen Tagen auch deutlich häufiger, und ich fahre an einem normalen Tag weniger als 100 km. Und das ist auch i.O., dafür ist das doch da.

Zitat:

Original geschrieben von mirko3108


Jetzt versteckt sich der Händler hinter seiner Versicherung und behauptet, was bei Fahrzeugübergabe funktioniert hat ist kein Sachmangel,

Dann sollte der Mann mal die Grundlagen seines Berufes rekapitulieren. Ist der im Zweitberuf Schlangenölverkäufer? Oder Komiker?

Egal, hier ein vielleicht hilfreicher Link:

http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

Mein Rechts-Unterricht ist zwar schon eine geraume Zeit her, aber nach meinem laienhaften Verständnis gehts hier um die Gewährleistung des Verkäufers in den ersten 12 Monaten ab Kauf/Sachmängelhaftung und um nix anderes.

Anekdote: Habe mir meinen Mondeo als Gebrauchten in 02/2012 gekauft, das erste, was der Verkäufer nach dem Deal gesagt hat: Hast ja eh noch Garantie von Ford, wende dich bei Problemen gleich dorthin... Garantie hört sich toller an als Gewährleistung ;-)

Wäre ich Autohändler, würde ich auch so vergehen und im ersten Schritt, wenn mich ein Käufer in Anspruch nehmen will, abwehren was geht...

Nach meinem Kenntnisstand ist die Gewährleistung aber umfangreicher als die Garantie=> Also in den ersten 12 Monaten immer zum Händler...

Ich denke man muss nicht gleich klagen, aber wenn eh schon der RA an Bord ist, dann soll der mal ein Briefle schreiben und wenns pressiert noch ein zweites. Falls RS-Versicherung vorhanden: ich kann bei meiner auch anrufen und Rechtsfragen kostenlos klären - das gibt ebenfalls Sicherheit.

Zitat:

Original geschrieben von 4gewinnt


Nach meinem Kenntnisstand ist die Gewährleistung aber umfangreicher als die Garantie=> Also in den ersten 12 Monaten immer zum Händler...

Na ja, Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung, ist das gleiche) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sache mit klaren Regeln. Die kann der Händler zwar von den gesetzlichen 24 auf die üblichen 12 Monate verkürzen, aber mehr auch nicht.

Garantie ist aber etwas freiwlliges, den Umfang der Garantie kann der Händler/Hersteller/Versicherer relativ frei festlegen.

Aber die schliessen sich ja nicht aus. Also erst Sachmängelhaftung prüfen, danach bzw. zusätzlich eventuelle Garantieansprüche und als letzten Notanker auf den Knien nach Kulanz betteln. :-)

Hallo !

Also ich und mein Anwalt sehen das ja auch so das es sich hier um einen Sachmangel handelt. Leider sieht das der Verkäufer anders, und er legt es auf die Klage an. Das hat einfach den Grund das er gegen Ansprüche aus der Sachmangelhaftung über eine Versicherung abgesichert ist und wenn die Ihm mitteilt das sie hier keinen Anspruch sieht dann lehnt er es eben ab. Auch wenn ich klage sollte den Verkäufer das auch nicht interessieren, da er ja wie gesagt auch hier versichert ist und die Versicherung egal wie der Streit ausgeht alles übernimmt. Werde noch bis Montag warten wie er sich oder die Versicherung verhält, habe ja den Verkäufer und die Versicherung diesbezüglich ein letztes mal angeschrieben. Aber es kann ja auch Methode sein, einer von 10 klagt tatsächlich und das könnte dann ja immernoch günstiger sein als alle 10 Käufer gleich ihre Ansprüche zu erfüllen.

Ich fürchte, dass das so als Resumee hinkommt. Klagen oder akzeptieren, auf die Entscheidung läuft es hinaus und da kann Dir nur dein Anwalt qualifiziert raten.

Zitat:

Original geschrieben von 4gewinnt


Nach meinem Kenntnisstand ist die Gewährleistung aber umfangreicher als die Garantie=> Also in den ersten 12 Monaten immer zum Händler...

Wobei der Unterschied "Beweislast beim Käufer" / "Beweislast beim Verkäufer" in der Praxis durchaus groß sein kann.

Im hier vorliegenden Fall ist die Beweislast eindeutig beim Verkäufer, dies wird ihm imho schwer fallen. Wäre das Auto schon 7 Monate beim Käufer, wäre es für den Käufer sehr schwierig nachzuweisen, dass der Spiegel beim Kauf schon nicht funktioniert hat.

Hoi

Ich hätte da auch gleich mal eine Frage zur Gewährleistung, will kein neues Thema aufmachen da ich denke das das hier reinpasst.

Ich hab meinen Ende Juli gekauft, gebraucht ausn Jahr 2008.

Ich hatte das Problem, dass wenn es stark geregnet hat Wasser durch die verstopften abflussleitung vom Schiebedach, links, an der A-Säule ins Auto kam...

Mein FFH meines Vertrauens hat das jetzt so gerichtet das das nicht erneut passieren kann und habe das auch bezahlt....er meinte das ich aber mein Auto jetzt mal eine Woche aufn Hof stellen soll, da der ganze Fussboden komplett durchnässt ist...Leider geht das vom Geld her grad nicht und ich bin grad auch in England für ein Jahr mit meinem Auto....

Kann das sein das dies auch so ein verdeckter Mängel ist und das das ausbauen der ganzen Sitze & Co. und die Trocknung mein (Privater) Händler zu bezahlen hat ?

Gruss

Hallo,

da ich auch einen gebrauchten Mondeo mit Garantie gekauft habe, habe ich mich mal ein wenig mit dessenn Bedingungen und der Händlergewährleistung auseinander gesetzt.
Soweit ich die Bedingungen verstanden habe tritt die Gebrauchtwagengarantie für alles ein was in Öl läuft und was elektrisch ist + diverse andere Motorteile (Ford A1 Garantie).

-Deine Motorhaube fällt hier schon mal nicht drunter. Dein Spiegel würde darunter fallen wenn ein elektrisches Teil defekt ist, aber nicht wenn er gebrochen oder mechanisch defekt ist.

Die Versicherungen unterstellen den Händlern oft das diese bekannte Mängel über die Versicherungen abwickeln wollen, damit sie von der Händlergewährleistung nicht getroffen werden.
Das könnte die Ursache für die Ablehnung sein...

Deshalb ein Tip an Dich...Bitte erst die Garantiebedingungen und das Thema Händlergewährleistung genau lesen (oder vom Anwalt ) und dann den Schaden entsprechend einreichen. (Sofern der Schaden auch wirklich so vorhanden ist).

Hinweis:  Anwälte raten ihrem Klienten niemals von sich selber ab ...Sie wollen immer Klagen...und zwar bis zum St. Nimmerleinstag... auch bei einer 5% Chance  ( DAs ist meine persönliche Erfahrung)

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