Getriebereinigung Rechnung
Hallo.
nachdem bei meinem passat die syncronringe vom 2.gang auf kulanz
gewechselt worden sind.
bekam ich heute eine rechnung über 27€.unter dem posten stand auf der rechnung GETRIEBE REINIGEN.
erklärung vom freundlichen:"getriebe reinigen gehört nicht zum umfang
der gebrauchtwagengarantieversicherung. bei der abrechnung der syncronringe die knapp 2000€ gekostet hat.hätte man das doch vw aufs auge drücken können.
so eine rechnung mir noch zu schicken fand ich heute völlig daneben.
wusste nicht ob ich darüber lachen oder mich ärgern soll.
werde mich am montag mit dem freundlichen darüber erstmal unterhalten.
jetz meine frage an das forum,kann man sowas dem kunden in rechnung stellen?
schöne grüsse Batman 64
Beste Antwort im Thema
Da hat neo recht!
Zudem ist das Reinigen des Getriebes notwendig, da nur gereinigte Getriebe in den sog. Austausch gehen können.
Ob es besonders kundenfreundlich ist, bei einem so großen Reparaturumfang dem Kunden eine Rechnung über 27€ zu schicken, das steht auf einem anderen Blatt.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TomTom007
es ist vllt richtig, dass die Versicherung nicht alle kosten deckt, aber dann musst du vorher drauf hingewiesen werden, was und wieviel!!!
Wieso? Du hast eine Garantieversicherung, die Bedingungen enthält. Du gibst einer Werkstatt, die mit dem Versciherungsunternehmen an sich nix am Hut hat einen Reparaturauftrag über eine Getriebereparatur. Diesen musst Du begleichen bzw. die Differenz zwischen Erstattungsbetrag der Versicherung und dem Rechnungsbetrag.
Du hättest Dir natürlich vorab einen (schriftlichen) Kostenvoranschlag geben lassen können und bei der Versicherung anfragen, welche Kosten sie davon übernehmen wird. Was hat das alles mit der Reparatur und der Werkstatt zu tun?
Wenn Du mit der Werkstatt nicht vereinbarst, dass sie das bei der Versicherung abklären sollen (weil Du evtl. den Wagen dort mit dieser Versicherung gekauft hast) und bei auftretenden Extrakosten Rücksprache halten sollen ist die Sache doch eigentlich klar: Die Reparatur wird mit den notwendigen Arbeiten durchgeführt und muss bezahlt werden.
Typische Vollkaskomentalität - bloss dass eine Gebrauchtwagengarantieversicherung keine Vollkaskoversicherung ist. Letztlich hat sie ja den allergrösten Teil des Schadens übernommen.
Das bereits geäusserte "der Versicherung diese Kosten unterzuschieben" wäre natürlich eine Möglichkeit, aber halt keine legale, weil im Prinzip Versicherungsbetrug.
Mir wird schlecht...
Hast du den § auch gelesen, wenn du ihn schon zitierst???
In der Preisangabeverordnung wird bestimmt, dass Preise gegenüber Endverbrauchern Endpreise sein müssen, also inkl.Mwst. und ohne vesteckte Kosten.
Nichts anderes!
Du kannst auch in ne Kneipe gehen und (ohne in die Karte zu schauen) "ein Bier" bestellen, der Wirt muss dir dann nicht "2,30€" zurufen, damit das Geschäft gültig ist!
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier (zumindest teilweise) um Ansprüche gegenüber einer Garantieversicherung, Richtig?
Und die hat in ihren Bedingungen klar definiert, was sie übernimmt und was nicht, da stehen dann auch Selbstbeteiligungen usw. drin. Und diese Bedingungen hat der Versicherungsnehmer mal unterschrieben.
Und per Reparaturauftrag wird der TS sicherlich die Reparatur seines Getriebes in Auftrag gegeben haben, und zwar unter Anerkennung der AGB.
Ein Kostenvoranschlag ist nicht Bedingung für einen Reparaturauftrag.
27€ (brutto) für die Reinigung sind auch kein Wucher.
Also?
Ansonsten empfehle ich dir das (hier relevante) BGB als Lektüre, aber auch lesen, nicht einfach nur wichtig zitieren!
Dass wir uns mal einig sind... 😁
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Mir wird schlecht...Hast du den § auch gelesen, wenn du ihn schon zitierst???
In der Preisangabeverordnung wird bestimmt, dass Preise gegenüber Endverbrauchern Endpreise sein müssen, also inkl.Mwst. und ohne vesteckte Kosten.
Nichts anderes!
Du kannst auch in ne Kneipe gehen und (ohne in die Karte zu schauen) "ein Bier" bestellen, der Wirt muss dir dann nicht "2,30€" zurufen, damit das Geschäft gültig ist!
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier (zumindest teilweise) um Ansprüche gegenüber einer Garantieversicherung, Richtig?
Und die hat in ihren Bedingungen klar definiert, was sie übernimmt und was nicht, da stehen dann auch Selbstbeteiligungen usw. drin. Und diese Bedingungen hat der Versicherungsnehmer mal unterschrieben.Und per Reparaturauftrag wird der TS sicherlich die Reparatur seines Getriebes in Auftrag gegeben haben, und zwar unter Anerkennung der AGB.
Ein Kostenvoranschlag ist nicht Bedingung für einen Reparaturauftrag.
27€ (brutto) für die Reinigung sind auch kein Wucher.Also?
Ansonsten empfehle ich dir das (hier relevante) BGB als Lektüre, aber auch lesen, nicht einfach nur wichtig zitieren!
ist kopiert und nicht zitiert...
hier nochmal für dich der § bevor du an andern rumnörgelst....
ich habe extra für dich den teil, der hier wichtig für das thema war nochmal fett gemacht!!!
Zitat:
PREISANGABENVERORDNUNG, §1
Zitat:
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
@NEO: wie gesagt, da hast du recht, aber ist es nciht so, das dich die werkstatt immer anruft und dir sagt, was gemacht werden muss und was es kostet!!!!
wenn nicht dann habe ich wahrscheinlich die bessere Werkstatt.
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Zitat:
Original geschrieben von rene12
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was solln wir denn sonst den ganzen tag machen...
ich weiß ja nicht wies bei neo ist, aber ich verdiene mein geld wärend ich hier schreibe...😁
Na dann hoffe ich für dich, das der Thread noch paar Seiten läuft; aber das wird er bestimmt auch. 😉
Zitat:
Original geschrieben von TomTom007
was solln wir denn sonst den ganzen tag machen...Zitat:
Original geschrieben von rene12
Good Morning Germany. Ein Thread über 27 Euro - mein Gott 🙄
ich weiß ja nicht wies bei neo ist, aber ich verdiene mein geld wärend ich hier schreibe...😁
Bei mir isses reines Hobby... ich hab' im Geschäft genug zu tun und private Nutzung des Internetanschlusses ist nicht erlaubt bei uns - und das ist auch gut so...
Zitat:
Original geschrieben von Batman 64
es wurden nur die syncronringe getauscht.kein austauschgetriebe.
siehe eosforum..
grüsse Batman 64
Meinst Du diesen hier:
http://www.motor-talk.de/.../syncronsiation-2-gang-t1984291.html?...
LESEN!!!!
"von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)."
Die Preisangabeverordnung bestimmt, dass ein genannter und beworbener Preis (gegenüber Endverbrauchern) der Endpreis zu sein hat, also inkl.Mwst.
Sie bestimmt NICHT, das in jedem Fall Preise zu nennen sind, die stehen ja manchmal bei Reparaturbeginn auch noch gar nicht fest.
Wie breits erwähnt, empfehle ich dir die Lektüre des BGB. Hier findest du die hier relevanten §. Z.B. unter dem Stichwort "Werkvertrag". Hier ist zum Beispiel bestimmt, dass bei Nichtnennung eines Festpreises (nennt man auch Kostenvoranschlag), der übliche Preis zu zahlen ist, üblich nach Tätigkeit und Ort. (sinngemäß).
In den AGB, die mit Auftragserteilung akzeptiert wurden, ist das auch nochmal präzisiert (auch schon erwähnt).
Also was man zitiert,oder einfach kopiert, sollte man schon mal lesen!
Und nicht nur nach einem Schlagwort googeln!
Also ich würde die paar Kröten zahlen und nur froh sein wenn das Getriebe wieder Top funktioniert 😉
Es sollte doch diese Rep. im Vordergrund stehen und nicht diese wirklich kleine Rechnung, die nicht von der Garantie bezahlt wird !?
Es werden auch Flüssigkleiten, Öle etc. von vielen Garantien nicht bezahlt, hier kann jeder Garantiegeber doch bissl frei eintscheiden was alles übernommen wird...
Zahl die paar Kröten und freue dich über die gelungene Rep. denn evtl. hilft dir dein freundlicher auch in vielen Situationen etc. 😉
Wegen diesen paar EUR würde ich nicht so viel Zeit verschwenden, diese ist doch noch teurer oder nicht ?
wo du recht hast....