Getriebereinigung Rechnung
Hallo.
nachdem bei meinem passat die syncronringe vom 2.gang auf kulanz
gewechselt worden sind.
bekam ich heute eine rechnung über 27€.unter dem posten stand auf der rechnung GETRIEBE REINIGEN.
erklärung vom freundlichen:"getriebe reinigen gehört nicht zum umfang
der gebrauchtwagengarantieversicherung. bei der abrechnung der syncronringe die knapp 2000€ gekostet hat.hätte man das doch vw aufs auge drücken können.
so eine rechnung mir noch zu schicken fand ich heute völlig daneben.
wusste nicht ob ich darüber lachen oder mich ärgern soll.
werde mich am montag mit dem freundlichen darüber erstmal unterhalten.
jetz meine frage an das forum,kann man sowas dem kunden in rechnung stellen?
schöne grüsse Batman 64
Beste Antwort im Thema
Da hat neo recht!
Zudem ist das Reinigen des Getriebes notwendig, da nur gereinigte Getriebe in den sog. Austausch gehen können.
Ob es besonders kundenfreundlich ist, bei einem so großen Reparaturumfang dem Kunden eine Rechnung über 27€ zu schicken, das steht auf einem anderen Blatt.
26 Antworten
wenn es im zusammenhang mit der reperatur nötig war dann nicht...
wenn du es nicht ausdrücklich verlangt hast dann nicht...
aber wenn dein Auftrag das mit inbegriffen hat und extra angepreist war dann schon...
Zitat:
Original geschrieben von TomTom007
wenn es im zusammenhang mit der reperatur nötig war dann nicht...
wenn du es nicht ausdrücklich verlangt hast dann nicht...
aber wenn dein Auftrag das mit inbegriffen hat und extra angepreist war dann schon...
Einspruch Euer Ehren...
Gebrauchtwagengarantieversicherung ist nicht Gewährleistung bzw. Haftung bei Sachmängeln. Die Versicherung kann Ihre Bedingungen und Ausschlüsse definieren.
hallo.
habe dieses nicht in auftrag gegeben.in der rechnung kommt aber der posten"erschwertes zerlegen des getriebes" in der rechnung vor.was die werkstatt da gemacht weiss ich.
grüsse Batman 64
Da hat neo recht!
Zudem ist das Reinigen des Getriebes notwendig, da nur gereinigte Getriebe in den sog. Austausch gehen können.
Ob es besonders kundenfreundlich ist, bei einem so großen Reparaturumfang dem Kunden eine Rechnung über 27€ zu schicken, das steht auf einem anderen Blatt.
Ähnliche Themen
ja...
ist es aber nötig, das getriebe zu reinigen, dann ist es aufgabe der werkstatt (bzw. der versicherung)...
auser, es ist extra im auftrag aufgeführt...
also wenn man es vorher weiß, dann musst du es bezahlen. wenn nicht, kann VW dir das nicht anlasten...
oder denk ich jetzt falsch?
da man mir nichts gesagt hat,werde ich die rechnung nicht bezahlen.und wenn unter vorbehalt bis das mit vw geklärt ist.da ich mit meinem freundlichen gut auskomme,wird sich das ganze wohl positiv aüfklären.
grüsse Batman 64
genau das meine ich!!!!
Zitat:
Original geschrieben von TomTom007
ja...
ist es aber nötig, das getriebe zu reinigen, dann ist es aufgabe der werkstatt (bzw. der versicherung)...
auser, es ist extra im auftrag aufgeführt...
also wenn man es vorher weiß, dann musst du es bezahlen. wenn nicht, kann VW dir das nicht anlasten...
oder denk ich jetzt falsch?
Es ist auch nötig bei einem kapitalen Motorschaden den Motor zu ersetzen. Wenn der Wagen mehr als eine definierte Laufleistung hat wird man als Kunde anteilsmässig auch zur Kasse gebeten, obwohl man gar nix dafür kann. Sowas steht in den Garantiebedingungen - ohne Kenntnis dieser ist es müssig darüber zu diskutieren, ob man für die (offenbar erforderliche) Reinigung zur Kasse gebeten werden darf oder nicht.
Ob es von der Werkstatt "clever" ist, das zu tun statt das auf Kulanzbasis zu regeln ist ohne Kenntnis des Verhältnisses zwischen Werkstatt und Kunden ebenfalls müssig. Vielleicht isses ja auch so ein "Ölmitbringer", der der Werkstatt keinen Zusatzverdienst gönnt...
Wenn der TE so ein gutes Verhältnis mit seiner Werkstatt hat frage ich mich, wieso er das Thema erst hier diskutiert? Entweder die Werkstatt will ihn abzocken - dann kann's mit dem guten Verhältnis ja nicht so weit her sein - oder sie hat erforderliche Arbeiten durchgeführt, die aber wegen der Garantiebedingungen nicht von der Versicherung gezahlt werden. Wieso sollte die Werkstatt diese also auf die eigene Kappe nehmen? Ausser das Verhältnis wäre so gut, dass sie in diesem Falle Kulanz walten lässt.
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Da hat neo recht!
Zudem ist das Reinigen des Getriebes notwendig, da nur gereinigte Getriebe in den sog. Austausch gehen können.Ob es besonders kundenfreundlich ist, bei einem so großen Reparaturumfang dem Kunden eine Rechnung über 27€ zu schicken, das steht auf einem anderen Blatt.
Da gebe ich Dir Recht,
Aus dem gestellen Thema (Thread) geht nicht hervor, ob ein Austauschgetriebe eingebaut wurde, oder ob nur die Synchronringe erneuert wurden.
Auf jeden Fall muß aber auch ein Getriebe äußerlich gründlich gereinigt werden, bevor es zerlegt wird.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Es ist auch nötig bei einem kapitalen Motorschaden den Motor zu ersetzen. Wenn der Wagen mehr als eine definierte Laufleistung hat wird man als Kunde anteilsmässig auch zur Kasse gebeten, obwohl man gar nix dafür kann. Sowas steht in den Garantiebedingungen - ohne Kenntnis dieser ist es müssig darüber zu diskutieren, ob man für die (offenbar erforderliche) Reinigung zur Kasse gebeten werden darf oder nicht.Zitat:
Original geschrieben von TomTom007
ja...
ist es aber nötig, das getriebe zu reinigen, dann ist es aufgabe der werkstatt (bzw. der versicherung)...
auser, es ist extra im auftrag aufgeführt...
also wenn man es vorher weiß, dann musst du es bezahlen. wenn nicht, kann VW dir das nicht anlasten...
oder denk ich jetzt falsch?Ob es von der Werkstatt "clever" ist, das zu tun statt das auf Kulanzbasis zu regeln ist ohne Kenntnis des Verhältnisses zwischen Werkstatt und Kunden ebenfalls müssig. Vielleicht isses ja auch so ein "Ölmitbringer", der der Werkstatt keinen Zusatzverdienst gönnt...
Wenn der TE so ein gutes Verhältnis mit seiner Werkstatt hat frage ich mich, wieso er das Thema erst hier diskutiert? Entweder die Werkstatt will ihn abzocken - dann kann's mit dem guten Verhältnis ja nicht so weit her sein - oder sie hat erforderliche Arbeiten durchgeführt, die aber wegen der Garantiebedingungen nicht von der Versicherung gezahlt werden. Wieso sollte die Werkstatt diese also auf die eigene Kappe nehmen? Ausser das Verhältnis wäre so gut, dass sie in diesem Falle Kulanz walten lässt.
du diskutierst gerne ?😛
Es ist richtig was du sagst...
aber trotzdem
MUSSdie Werkstatt ihren Kunden vor anfallenden Kosten darüber in formieren!!!
Nö, eine Werkstatt muss ihren Reparaturauftrag erfüllen. Das die Tätigkeit einer Werkstatt Geld kostet ergibt sich von selbst bzw. aus den AGB und dem BGB.
Ob die Kosten dann (danach) zu 100% von einer Garantieversicherung übernommen werden, steht in den Versicherungsbedingungen, die der Versicherungsnehmer ja auch mal unterschrieben hat.
Abgesehen von Gewährleistung und Kulanz, ist es der Kunde, der die geleistete Arbeit zu 100% zu bezahlen hat.
Wenn die Werkstatt, über eine Abtretung, direkt mit der Versicherung abrechnet, so ist schon das ein Entgegenkommen, auch wenn es Standart ist.
Trotzdem sind 27€ entweder albern, oder das Verhältnis ist hat nicht sooo gut.
ist es denn nicht so, dass jeder über preise und kosten vorher informiert werden muss. z.B. über Preisschilder oder kostenvoranschlag.
wenn ich ein auto in die werkstatt bringe und das auf kulanz oder garantie reparieren lasse, dann will ich schon wissen, wenn kosten anfallen...
und die werkstatt hat mit sicherheit die pflicht mir das mitzuteilen...
hier das gesetz dazu:
Zitat:
PREISANGABENVERORDNUNG, §1
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
...
und jetzt ruhe...
es ist vllt richtig, dass die Versicherung nicht alle kosten deckt, aber dann musst du vorher drauf hingewiesen werden, was und wieviel!!!