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Zitat: @SETRAundMACAN schrieb am 24. August 2025 um 12:40:53 Uhr: • Grenzwerte: • Ein Wassergehalt von über 3% wird als kritisch betrachtet und sollte zu einem Wechsel der Bremsflüssigkeit führen.  • Ein Wassergehalt von über 3,5% führt zum Erreichen des Nass-Siedepunkts und erfordert einen sofortigen Wechsel.  • Auswirkungen eines hohen Wassergehalts: • Verringerung des Siedepunkts: Bei Erhitzung der Bremsflüssigkeit kann ein niedrigerer Siedepunkt zu Dampfblasenbildung führen, was die Bremswirkung beeinträchtigen und zu einem "Durchfallen" des Bremspedals führen kann.  • Korrosion: Wasser kann Korrosion in der Bremsanlage verursachen, was zu Schäden an Leitungen und anderen Komponenten führen kann.  • Prüfung des Wassergehalts: • Ein Bremsflüssigkeitstester kann den Wassergehalt schnell und einfach anzeigen.  • Der Wassergehalt wird üblicherweise im Ausgleichsbehälter gemessen. 😉 Ob der Prüfer die Bremsflüssigkeit testet, liegt in seinem Ermessen. Sieht der Ausgleichsbehälter halbwegs vernünftig aus, wird er davon absehen, weil es für ihn zusätzlichen Aufwand bedeutet. 1mm Bremsbelagdicke würde ich nicht als ‚Fleisch‘ bezeichnen, sondern ‚kurz vor auf Metall‘. Ok…Du hast dir was zusammen gegoogelt… und jetzt meine Frage: Du bist Prüfer und ich der Kunde. Meine Bremsflüssigkeit hat 8% Wasser und meine Beläge vorne haben 1mm Stärke…auf welcher gesetzlichen Grundlage verweigerst du mir jetzt die Plakette? Komm, hau raus!