Getriebefehler ab Werk - Wandlung möglich?
Hey Leute! Brauche dringend eure Hilfe!!
Hab meinen nagelneuen Golf GTD jetz fast seit 2 Wochen. Hatte bereits in der Autostadt eine Fehlermeldung über einen Getriebefehler angezeigt bekommen. Wurde von einem Mitarbeiter der das prüfte damit abgespeist, dass dies an der geringen Batteriespannung bei der Auslieferung liegen könnte und da die Elektronik öfters mal verrückt spielt und Fehlermeldungen bringt.
Ich bekam aber den Hinweis, dass wenn der Fehler ein weiteres Mal auftrifft, ich zum Autohaus in die Werkstatt soll. War dann auch dort gewesen, da auf dem Heimweg von WOB der Fehler kurzzeitig ein zweites Mal auftrat. Hier konnte man mir aber nicht direkt weiterhelfen. Musste dann einen Termin ausmachen, da mein Fahrzeug komplett ausgelesen werden sollte.
Das war dann gestern endlich soweit. Ergebnis des Auslesens war, dass die gewonnenen Daten an einen Sachbearbeiter von Volkswagen direkt geschickt wurden und dieser aufgrund dieser Daten angab, dass das komplette Getriebe (DSG) ausgetauscht werden soll/muss.
Die Fakten also: Ich erhielt ein neues Fahrzeug mit einem Mangel ab Werk!! Ein Getriebeschaden!
Die Frage: Habe ich das Recht auf die Wandlung meines Fahrzeugs in einen Neuwagen??
Wäre echt dringend und wichtig. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schon mal!
lgSpugi
Beste Antwort im Thema
naja wenn wir vom TE nichts mehr hören, dann wird es wohl total unerwartet kein neues Auto gegeben haben... 😉
187 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dr. Shiwago
Nehmen wir mal an, das defekte Getriebe wäre schon bei der Endkontrolle im Werk aufgefallen. Es wäre getauscht worden und der Themenstarter hätte überhaupt nichts von der Aktion mitbekommen. Genauso gut könnte das Getriebe jetzt in der Werkstadt getauscht werden und das Thema wäre gegessen. Wo liegt hier eigentlich das Problem?Wäre ich der Chef des betroffenen Autohauses, würde ich den Wagen zurück nehmen und den Kunden bitten den neuen Wagen wo anders zu kaufen. Das Auto würde repariert und als Vorführwagen verkauft werden.
Ich war früher Filialleiter in einem Fotogeschäft. Wenn ich merkte, dass mit einem Kunden nicht klarzukommen war, habe ich die Ware zurück genommen und ihn zur Konkurrenz geschickt.
Ein Autohaus will schon seine Kunden behalten egal wie kompliziert er ist. Ein zufriedener Kunde kommt immer wieder auch wenn er hohe Ansprühe hat.
Bin nur mal gespannt was das AH am Mo/Di sagt.
Hoffe für den TE das er den neuen Wagen bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Ein Autohaus will schon seine Kunden behalten egal wie kompliziert er ist. Ein zufriedener Kunde kommt immer wieder auch wenn er hohe Ansprühe hat.
Glaube mir, es gibt Kunden, die will man nicht behalten...
Zitat:
Original geschrieben von Aurra
Bin nur mal gespannt was das AH am Mo/Di sagt.
Hoffe für den TE das er den neuen Wagen bekommt.
Ich kann mir nicht vorstellen das der TE schon bis nächste Woche die Zustimmung des Herstellers für die Rückabwicklung bekommt. Ich könnte mir vorstellen das der Hersteller vielleicht noch eine andere Meinung dazu hat.
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Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Ein Autohaus will schon seine Kunden behalten egal wie kompliziert er ist. Ein zufriedener Kunde kommt immer wieder auch wenn er hohe Ansprühe hat.Zitat:
Original geschrieben von Dr. Shiwago
Nehmen wir mal an, das defekte Getriebe wäre schon bei der Endkontrolle im Werk aufgefallen. Es wäre getauscht worden und der Themenstarter hätte überhaupt nichts von der Aktion mitbekommen. Genauso gut könnte das Getriebe jetzt in der Werkstadt getauscht werden und das Thema wäre gegessen. Wo liegt hier eigentlich das Problem?Wäre ich der Chef des betroffenen Autohauses, würde ich den Wagen zurück nehmen und den Kunden bitten den neuen Wagen wo anders zu kaufen. Das Auto würde repariert und als Vorführwagen verkauft werden.
Ich war früher Filialleiter in einem Fotogeschäft. Wenn ich merkte, dass mit einem Kunden nicht klarzukommen war, habe ich die Ware zurück genommen und ihn zur Konkurrenz geschickt.
Eben - da man als AH (an der Front) den Kopf für den Hersteller hinhalten muss, macht es Sinn die Rückabwicklung für den Kunden durchzusetzen. Man kann ein neues Fzg. liefern, der Kunde ist zufrieden und macht bestenfalls positive Reklame.
Zitat:
Original geschrieben von Dr. Shiwago
Glaube mir, es gibt Kunden, die will man nicht behalten...Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Ein Autohaus will schon seine Kunden behalten egal wie kompliziert er ist. Ein zufriedener Kunde kommt immer wieder auch wenn er hohe Ansprühe hat.
Das kann ich voll & ganz unterschreiben.
Wir haben in unserer Firma schon mehrmals Kunden in letzter Sekunde abgelehnt, nachdem in den ersten Vorbereitungsgesprächen klar wurde, *WIE* die sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen. Es gibt wirklich Leute, den will man nix verkaufen, weil man weiß, das es zu 101% Ärger geben wird.
Gruß,
SteuerKette
Um zur Angelegenheit "Wandlung wegen Getriebefehler ab Werk" zurück zukommen.Zitat:
Original geschrieben von SteuerKette
Das kann ich voll & ganz unterschreiben.Zitat:
Original geschrieben von Dr. Shiwago
Glaube mir, es gibt Kunden, die will man nicht behalten...
Wir haben in unserer Firma schon mehrmals Kunden in letzter Sekunde abgelehnt, nachdem in den ersten Vorbereitungsgesprächen klar wurde, *WIE* die sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen. Es gibt wirklich Leute, den will man nix verkaufen, weil man weiß, das es zu 101% Ärger geben wird.
Gruß,
SteuerKette
Ursprünglich ist das AH doch mit dem TE klar gekommen, deshalb hat er ja auch das Auto dort bestellt. Nun geht es doch darum ob das AH dem TE nach der Rückabwicklung ein neues Fzg. liefern kann. Und das entscheidet zunächst der Hersteller in dem er der Rückabwicklung/Ersatzlieferung zustimmt. Das AH ist da erst mal außen vor. Ob es Kunden gibt denen man nichts verkaufen kann/sollte weil sie stadtbekannt sind und jedes Geschäft mit Ärger verbunden wäre ist eine andere Sache.
Zitat:
Original geschrieben von funky-bln
Wenn man sich jetzt diese Urteile anschaut kann VW sehr wohl es ablehnen. Aber ich denke VW wird es aus Kulanz machen.Du musst nicht nur das BGB dazu beziehen auch die Urteile die zum BGB gemacht wurden, darauf werden sich die Hersteller beziehen.
http://www.iww.de/ Auto Steuer Recht
So isses!
Zitat:
Original geschrieben von _interceptor_
Nun geht es doch darum ob das AH dem TE nach der Rückabwicklung ein neues Fzg. liefern kann. Und das entscheidet zunächst der Hersteller in dem er der Rückabwicklung/Ersatzlieferung zustimmt. Das AH ist da erst mal außen vor.
Das ist etwas ungenau:
Ich bin sicher, dass das AH ein neues Fahrzeug liefern kann!
In Frage steht doch erst mal, ob der TE einen Anspruch auf Rückabwicklung durchsetzen kann.
Und: Wieso ist das AH 'erst mal außen vor'?
Gewährleistungsansprüche richten sich
immergegen den Verkäufer!
Edit:
Im Übrigen ist 'Rückabwicklung', was hier immer wieder gebraucht wird, nicht der richtige Terminus. So, wie ich das sehe, hat der TE erst mal einen Anspruch auf Nacherfüllung und kann als solche zunächst grundsätzlich zwischen Mangelbeseitigung und Lieferung einer mangelhaften Sache wählen.
Das hat nichts mit einer Rückabwicklung zu tun.
Wenn er sich nun für die Lieferung einer mangelfreien Sache entscheidet, kann der Verkäufer unter bestimmten Umständen, die hier diskutiert wurden (Kosten, Zumutbarkeit, usw.) diese Art der Nacherfüllung verweigern, so dass lediglich ein Anspruch auf Mangelbeseitigung verbleibt.
Steht alles wunderbar in
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Ich verstehe das Problem nicht. Ein Getriebe kann man austauschen. Ich habe eher die Vermutung, dass die Austattung falsch bestellt wurde. Wenn VW eine Neulieferung zustimmt, dann bitte ohne Möglichkeit einer Konfigurationsänderung.
Zitat:
Original geschrieben von Halema
Wenn VW eine Neulieferung zustimmt, dann bitte ohne Möglichkeit einer Konfigurationsänderung.
Bei einem Rücktritt vom KV muss überhaupt kein neues Auto bestellt werden, wenn der Kunde das nicht will. Wenn VW sich dumm anstellt, kauf ich halt bei der Konkurrenz das Auto, ganz einfach.
Woher kommen eigentlich die 3000€, die als Reparaturkosten im Raum stehen? Was man sonst so liest, kostet ein kompletter DSG-Tausch doch mindestens das doppelte. Teilweise werden auch Beträge im 5-stelligen Bereich genannt.
Ich kann den TE verstehen, nach einer solchen Reparatur hätte ich auch ein schlechtes Gefühl. Dagegen wäre es mir ziemlich egal, wenn vor der Auslieferung 3 Beulen am Dach wegen Hagelschäden ausgebessert werden.
Und für mich ist es durchaus ein Unterschied, ob das Getriebe im Werk getauscht wird (so dass es der Kunde gar nicht mitbekommt) oder kurz nach der Auslieferung beim VW Händler. Im ersten Fall sind Menschen am Werk, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben und wissen, dass sie keine "Spuren" hinterlassen dürfen. Beim VW Händler ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie es noch nie mit einem solchen Fall zu tun hatten (DSG-Tausch beim Golf 7 GTD). Außerdem ist es denen relativ egal, ob nach dem Tausch Folgeprobleme auftreten. Im Gegenteil: wenn das Getriebe aufgrund eines Einbaufehlers später wieder Probleme macht, kann erneut abkassiert werden.
Trotzdem glaube ich insgesamt auch nicht, dass hier ein Recht auf Wandlung besteht. Drum heißt's einfach "Pech gehabt". Falls der TE das Auto weiterfährt, wünsche ich ihm, dass nach der Reparatur alles in Ordnung ist und bleibt!
Gruß
Golf-TSI
Das ist von mir mal Grob geschätzt da bei der Bestellung ca 2000€ Aufpreis das DSG kostet.
Man sollte schon vertrauen in seiner Werkstatt haben, wenn du deine Werkstatt kein Getriebe tausch zumutest würde ich mal ganz ernsthaft drüber mal nachdenken noch Kunde bei diesen AH zu seien.
Das AH sind die diejenigen die VW nach außen hin vertreten, sie sind diejenigen die dafür sorgen das der Kunde zufrieden ist und wieder die Marke VW kauft. Die Jungs im Werk haben damit rein gar nix zu tun.
Zitat:
Außerdem ist es denen relativ egal, ob nach dem Tausch Folgeprobleme auftreten. Im Gegenteil: wenn das Getriebe aufgrund eines Einbaufehlers später wieder Probleme macht, kann erneut abkassiert werden.
Ich weiß zwar nicht in was für komische Buden du dein VW kaufst, aber eine VW Werkstatt muss solche Sachen bei VW melden und die Werkstatt bekommen ganz genaue Anweisungen wie was zu machen ist.
Wenn nach den Tausch wieder Probleme auftauchen muss die Werkstatt das wieder VW melden, denn VW muss ja die Werkstatt bezahlen für den Tausch.
Die können nicht einfach mal so scheiße machen und sich sagen scheiß drauf ob das vernünftig ist oder nicht. Die müssen bei VW und beim Kunden dafür gerade stehen und wenn da geschlampt wird gibt es von beiden Seiten was auf die Mütze.
Zitat:
Original geschrieben von Golf-TSI
Im ersten Fall sind Menschen am Werk, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben und wissen, dass sie keine "Spuren" hinterlassen dürfen. Beim VW Händler ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie es noch nie mit einem solchen Fall zu tun hatten (DSG-Tausch beim Golf 7 GTD). Außerdem ist es denen relativ egal, ob nach dem Tausch Folgeprobleme auftreten.
Ich kann den TE mit seinen Bedenken ebenfalls gut verstehen.
Bei meinem alten Passat TDI wurde damals bei km-Stand 8000 / 5 Monate alt das komplette Zwei-Massen-Schwungrad incl. Kupplung, Lagern usw. wg. "Bonanza-Effekt" auf Kulanz getauscht. Es wurde die halbe Karre auseinandergepflückt. Gesamtkosten ca 3TEUR .
Hatte damals ebenfalls das Gefühl, das die Jungs beim Freundlichen das noch nicht besonders oft gemacht haben. War jedenfalls im Vorfeld die Rede von: Da warten wir aber, bis der XY wieder aus dem Urlaub zurück usw. Habe nach Ausführung dann auch erst mal intensiv den ganzen Vorderwagen nach Schäden abgesucht.
Gruß
SteuerKette
@steuerkette:
Schön, dass Du das erzählst, aber warum lässt Du den interessantesten Teil weg? Nämlich: gab es danach damit noch irgendwelche Probleme oder war der Wagen dann diesbezüglich in Ordnung?