Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Hallöle,

aber da sieht man doch, das die ganze Abgas Tüftelei, nur Augenwischerei ist, denn sie ist doch im gebräuchlichem Alltag dauerhaft abstellbar durch drücken der Taste.
Die reinste Mogelpackung, denn funktionieren würde es nur, wenn man diese dann eben nicht ausschalten kann.
Allerdings hat der Gesetzgeber dies nicht so eingeführt, komisch !
Warum bleibt es dann jedem selbst überlassen, ob er diese Funktion nutzt , oder nicht ?
Ein Dieselpartikelfilter muss auch eingebaut bleiben, ein Katalysator ebenfalls, den kann oder darf man nicht ausschalten oder ausbauen.

Gruß,
OliOla

Zitat:

@navec schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:58:52 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:49:05 Uhr:


Und wir sind nicht bei SSA sondern seiner selbst gebastelten Pedalverstellung. 😛

Diese wird zudem nicht mitten auf der Straße bei einer Verkehrskontrolle an einem zugelassenen Fahrzeug durchgeführt!

MfG


Die Feststellung von @ZXR600 war, dass etwas mehr Standgas bei einer NEFZ-Prüfung zu mehr Abgas führen würde und das ist völlig korrekt.

Nein, er sprach davon, sich das einfach mal einzubauen, weil ihm das gefällt. (klick!) Er sprach anfangs nicht davon, dies vor der Zulassungsmessung zu machen. Das habt ihr später reingedichtet um aus der Ecke zu kommen, in die ihr euch manövriert habt.

Fang nicht wieder mit irgendwelchen fehlerhaften Interpretationen an.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:07:22 Uhr:


Nein, er sprach davon, sich das einfach mal einzubauen, weil ihm das gefällt. Er sprach anfangs nicht davon, dies vor der Zulassungsmessung zu machen.

Das soll auch nicht vor der Zulassung erfolgen, dann wäre es nämlich evtl. in Ordnung.

Bei der Zulassung nicht verbaut, danach verbaut. Dadurch entspricht es nicht mehr dem Zustand der Zulassung, relevante Werte ändern sich. Ein dann durchgeführter NEFZ Zyklus würde ein anderes Ergebnis bringen. Also ist das FZG nicht mehr in Ordnung.

Zitat:

@ZXR600 schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:11:53 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:07:22 Uhr:


Nein, er sprach davon, sich das einfach mal einzubauen, weil ihm das gefällt. Er sprach anfangs nicht davon, dies vor der Zulassungsmessung zu machen.

relevante Werte ändern sich.

Nein, sie würden sich nicht ändern. Die Änderung die du dort vornimmst, bezieht sich nicht auf zugelassene Komponenten. Du veränderst lediglich die Stellung eines zugelassenen Bauteils. Dies hat keine Auswirkung auf seine eigentliche Funktion. (Eben nur auf seine Stellung!)

Deine Typ-Prüfung würde allerdings daran scheitern, dass das Fahrzeug nicht dem niedergeschriebene Aufbau entspricht. Wäre deine Bastelpedaldrücksch... in den Unterlagen verzeichnet, würde der Test so durchlaufen und die höheren Werte wären damit amtlich und abgenommen.

MfG

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Zitat:

@OliOla schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:06:02 Uhr:


Hallöle,

aber da sieht man doch, das die ganze Abgas Tüftelei, nur Augenwischerei ist, denn sie ist doch im gebräuchlichem Alltag dauerhaft abstellbar durch drücken der Taste.
Die reinste Mogelpackung, denn funktionieren würde es nur, wenn man diese dann eben nicht ausschalten kann.
Allerdings hat der Gesetzgeber dies nicht so eingeführt, komisch !
Warum bleibt es dann jedem selbst überlassen, ob er diese Funktion nutzt , oder nicht ?

Gruß,
OliOla

Die meisten dürften das Auto so benutzen, wie es nach dem Start der Fall ist und daher werden die meisten ständig mit S&S fahren und den Spritsparvorteil entsprechend nutzen.
Natürlich ist der Abschaltknopf immer eine "Krücke", genau wie z.B. der S-Modus (oder der manuelle Modus) beim Automatikgetriebe.
Es gibt halt ein paar Situationen, wo es vielleicht angebracht ist, S&S (oder den D-Modus beim Automatikgetriebe) manuell zu verändern/ab zuschalten.
Generell in beiden Fällen aber nicht und daher erfolgt die Typprüfung dann i.d.R. auch mit S&S und im D-Modus.

Bei VW findet S&S z.B. generell nicht statt, wenn ein Anhänger erkannt wird (funktioniert natürlich auch bei einem Fahrradträge auf der AHK).
Da wird S&S also ganz offiziell abgeschaltet, aber dies ist auch kein üblicher, normaler Fahrmodus und schon gar keiner, der für die amtl.CO2-Werte bei der Typprüfung eine Relevanz hätte.

Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:14:56 Uhr:



Zitat:

@ZXR600 schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:11:53 Uhr:



relevante Werte ändern sich.

Nein, sie würden sich nicht ändern. Die Änderung die du dort vornimmst, bezieht sich nicht auf zugelassene Komponenten. Du veränderst lediglich die Stellung eines zugelassenen Bauteils. Dies hat keine Auswirkung auf seine eigentliche Funktion. (Eben nur auf seine Stellung!)

MfG

Mit Zulassung war der amtliche Verbrauchszyklus der Typ-Prüfung gemeint und selbstverständlich werden die CO2-Werte mit erhöhtem Standgas (egal durch was bewirkt) bei so einem Zyklus nicht erreicht werden können.

Wieso nicht? 😕😕😕

Amtlich sind die Werte, die bei der Zulassung ermittelt werden. Daher, wäre der erhöhte CO2-Ausstoß dann der für dieses Fahrzeug ermittelte Wert.

Nach eurer Interpretation würde ich niemals mein Gaspedal berühren dürfen, geschweige niederdrücken, weil ich sofort die BE für mein Fahrzeug verlieren würde.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:23:05 Uhr:


Wieso nicht? 😕😕😕

Amtlich sind die Werte, die bei der Zulassung ermittelt werden. Daher, wäre der erhöhte CO2-Ausstoß dann der für dieses Fahrzeug ermittelte Wert.

Nach eurer Interpretation würde ich niemals mein Gaspedal berühren dürfen, geschweige niederdrücken, weil ich sofort die BE für mein Fahrzeug verlieren würde.

MfG

Amtlich sind die CO2-Werte, die bei der

Typprüfung

des Fz ermittelt wurden. Dann ist das Fz in dem Zustand, wie es der Fz-Hersteller vorgesehen hat. Wenn das Fahrzeug bei der Typprüfung so eine Vorrichtung hat, die mehr Leerlaufdrehzahl zur Folge hat, ist alles gut, denn dann wird der CO2-Verbrauch beim amtlichen Zyklus eben mit dieser Vorrichtung ermittelt.

Was du nach der Zulassung des Fz durch die Zulassungsstelle mit deinem Gasfuß veranstaltest, bleibt dir überlassen. Das hat nichts mit der BE und mit der STVZO zu tun, sondern schlimmstenfalls mit der STVO.

Wieso formulierst du um, was ich genau so bereits beschrieben habe?

Höre endlich damit auf, irgend einen Mist zu erzählen und dann zu versuchen, die Aussage deines Gegenübers in deine Aussage zu konvertieren. Das habe ich dir schon X-fach erklärt! 😠

Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:38:39 Uhr:


Wieso formulierst du um, was ich genau so bereits beschrieben habe?

Höre endlich damit auf, irgend einen Mist zu erzählen und dann zu versuchen, die Aussage deines Gegenübers in deine Aussage zu konvertieren. Das habe ich dir schon X-fach erklärt! 😠

na, ist es wieder so weit....

Zulassung und Typprüfung sind unterschiedlich. Den Begriff Typprüfung hast du gar nicht verwendet.

mimimi.... Jetzt schön reden! Dreh es dir hin, wie du willst. Ich hab es vor dir ausreichend beschrieben.

Zitat:

@navec schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:18:22 Uhr:


Bei VW findet S&S z.B. generell nicht statt, wenn ein Anhänger erkannt wird (funktioniert natürlich auch bei einem Fahrradträge auf der AHK).
Da wird S&S also ganz offiziell abgeschaltet, aber dies ist auch kein üblicher, normaler Fahrmodus und schon gar keiner, der für die amtl.CO2-Werte bei der Typprüfung eine Relevanz hätte.

Nun.
Ich starte das Fahrzeug. Ab Start sind alle Systeme so eingestellt wie bei der Typprüfung.

Start-Stop ist aktiv.
Ein paar Millisekunden später registriert die Elektrik eine angeschlossene AHK-Last, sei es ein Fahrradträger. Start-Stop wird deaktiviert.

Ob

- Fahrradträger
- Mein Finger auf der Taste
- Ein nickender Holzspecht
- Oder ein Daumennagel großes Modul, welches 1 Sekunde nach Zündungs-Plus einen Impuls auf den Taster sendet

...das ist für mich alles das gleiche.

Zitat:

@navec schrieb am 4. Oktober 2019 um 15:40:35 Uhr:


na, ist es wieder so weit....

Ja, ganz schön gereizte Texte. Die Meinungen bei scheinbar klaren Sachverhalten gehen deutlich auseinander.

Bisher dachte ich, dass wenn durch einen Hardware-Eingriff ohne ABE das Abgasverhalten geändert wird, das Fahrzeug nicht mehr konform ist.
Eine Änderung des Abgasverhaltens ist für mich, wenn bei gleichen Bedingungen mehr Abgas ausgestoßen wird. Da in Prüfzyklen Fahrzeugstillstand und Standgas enthalten ist, würde sich in diesen Teilen der Prüfzyklen das Abgasverhalten verschlechtern.
Wenn der HW-Eingriff zeitlich nach dem zur Festlegung der Abgaswerte durchgeführten Prüflauf erfolgt, ergeben sich nach der Änderung schlechtere Abgaswerte, als in den Datenblättern für das Fahrzeug dokumentiert ist.

Dein Hirn ist beim posten immer "off", oder? Wenn du mehr Gas gibst als beim NEFZ, stößt das Auto auch mehr Abgas auf der Straße aus. 😉

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