Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:14:14 Uhr:
@ZXR600
Beweise, dass das nicht legal ist!
Unglaublich, Du meinst, diese (fiktive) Standgasvorrichtung wäre in Ordnung?
Wenn man damit angehalten wird, ist es umgekehrt, man wird nach der ABE gefragt, also ob es "legal" ist.
Argument für illegal ist: Änderung des Abgasverhaltens.
Es ändert das Abgasverhalten? Echt? Wirkt es anders, als dein Fuß? Ganz sicher nicht.
In "D" sind Formulierungen der Gesetzestexte eben ausschlaggebend. Und dort eben dein Umbau nicht relevant für das serienmäßige Abgasverhalten. Dies ist ja nicht beeinflusst. Du nimmst nur Einfluss auf die Regelvorrichtung für die serienmäßige Leistungsanpassung. Du veränderst das Abgasverhalten für die 2%-Leistung nicht. Es ist identisch mit der 2%-Stellung mittels Fuß.
Ich würde eher auf das Thema Sicherheit gehen. Das Teil könnte das Pedal verklemmen und damit die Verkehrssicherheit beeinflussen. Das Abgasverhalten wäre aber sicher nicht verändert.
MfG
Zitat:
@hadez16 schrieb am 4. Oktober 2019 um 08:21:13 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 4. Oktober 2019 um 08:14:14 Uhr:
S&S muss nach einem Motorstart grundsätzlich immer eingeschaltet sein, damit grundsätzlich (also ohne das Zutun des Fahrers) S&S stattfinden kann, wodurch dann grundsätzlich (unabhängig vom Fahrer) sicher gestellt ist, dass der amtliche CO2-Wert erreicht werden kann.Meinem Gehirn ist nur schwer zu vermitteln, dass ein angebrachter Fahrradträger auf der Anhängerkupplung dann dafür sorgen darf, dass SS ab Start eben doch nicht aktiv ist oder sein muss.
Dann helfe ich deinem Gehirn mal nach:
Beim Abgastest für die Typ-Zulassung wird selten mit einem Fahrradträger auf der AHK (oder einem Anhänger) geprüft….
Zitat:
@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:34:29 Uhr:
Es ändert das Abgasverhalten? Echt? Wirkt es anders, als dein Fuß? Ganz sicher nicht.
...
Aber das Fahrzeug würde z.B. bei einer NEFZ Prüfung mehr Abgas ausstoßen, deshalb wäre es nicht mehr konform.
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Zitat:
@substreem schrieb am 4. Oktober 2019 um 10:26:51 Uhr:
@navec
Zitat:
Das Fz ist Typ-zugelassen und wenn das Fahrzeug dieser Zulassung nicht mehr entspricht, ist es ohne Betriebserlaubnis.Zur Typzulassung gehört der amtliche, standardisierte Abgastest.
Wenn dieser Abgastest durch eine technische Veränderung unter den amtlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht mehr zum gleichen Ergebnis führen kann, ist keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden.
Da bin ich ganz bei dir. Das wird ja vom TÜV überprüft. Ob der Schalter nun bei Fahrtantritt ein- oder ausgeschaltet ist, tangiert den Test aber nicht.
Der TÜV-Prüfer bei AU oder HU prüft nur das, was bei AU und HU überprüft werden muss.
Da gibt es keineswegs den Anspruch, dass er das gesamte Auto nach irgendwelchen Dingen durchforsten muss, die sich irgend ein Honk ausgedacht und verbastelt hat.
Der HU/AU-Prüfer macht definitiv keine Überprüfung der Typzulassung.
Es braucht nur jemand eine Lampe verbaut zu haben die kein E-Zeichen hat und daher illegal ist. Das muss der HU-Prüfer nicht unbedingt herausfinden und trotzdem bleibt es illegal.
Hallöle,
ich schalte es aus dem einzigem Grund ab, bzw. zwei Gründen :
1. Weil ich mir nicht vorstellen kann, das es für den Motor gesund ist, wenn er ständig an und aus geht, auch wenn der Motor warm ist. In Verbindung mit Batterie, Anlasser, falls der da eine Rolle mitspielt, usw.
Gab es früher auch nicht und hat super funktioniert !!!
Lieber ein minimalen Mehrverbrauch, welcher vielleicht an der Tanke nicht sehr ins Gewicht fällt, aber dafür einen Motor mit seinen Anbauteilen, welcher auf Jahre funktioniert.
Mag sein, das hier andere Schreiben würden, macht den Motor gar nichts aus, doch so ganz, kann ich mir das nicht vorstellen.
Eingeführt wurde dies doch, wegen den Emissionswerten, bzw. den belegbaren Minderverbrauch, welcher gefordert wird und den Abgaswerten vielleicht.
2. Weil mich das nervt, auch wenn es nur eine Millisekunde ist, das der Motor aus geht und startet jedesmal und wie schon geschrieben wurde, das damit verbundene (verzögerte leichte Anfahren). Auch im Stau wäre das nervend, da man nur leicht dann auf der Bremse stehen müsste, welches wohl für das DSG, glaube ich nicht so toll ist, anstatt da richtig zu bremsen, so das man steht. Das sieht man im Drehzahlmesser, wenn man nur halb auf der Bremse steht, so das der Motor nicht aus geht, bei nicht deaktivierter S/S. Das soll nicht so gesund sein.
Aber ist ja Ansichtssache.
Gruß,
OliOla
Hallöle, aber hier geht es um die Gesetzeslage und das Thema scheint schon schwierig genug zu sein....
Zitat:
welches wohl für das DSG, glaube ich nicht so toll ist
Ja, so nen guter alter Wandler hat da schon seine Vorteile! 😁
Zitat:
@ZXR600 schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:07:30 Uhr:
Zitat:
@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 13:34:29 Uhr:
Es ändert das Abgasverhalten? Echt? Wirkt es anders, als dein Fuß? Ganz sicher nicht.
...
Aber das Fahrzeug würde z.B. bei einer NEFZ Prüfung mehr Abgas ausstoßen, deshalb wäre es nicht mehr konform.
Ein Einbau nach der Zulassung beeinflusst nicht das Abgasverhalten vor/während der Zulassung.
MfG
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:19:43 Uhr:
...
Und nein, es ist nicht egal wie es abgeschaltet wird. Siehe Fahrprofilauswahl, selbst hier ist es nicht erlaubt, dass man das Auto mit Sport abstellt und es mit Sport startet. Es muss im Normalmodus starten.
Ich weiß ja nicht, was Du für komische Hersteller fährst, aber ich muss den Fahrmodus nicht jedesmal neu einstellen, der bleibt genauso aktiviert, wie z.B. auch die Sitzheizung, ganz Serie. Wie abgestellt, so auch wieder aktiviert beim nächsten Motorstart, egal wie lange das Auto stand.
Dass dieser Ansatz nicht wahr ist, sieht man z.B. auch daran, dass in der ECE zur realDriveEmission-Bestimmung steht, dass die AirCondition abzuschalten ist. Die bleibt aber ebenfalls automatisch aktiviert, wenn ich das Fahrzeug mit Klima ON abstelle.
Zitat:
@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:18:03 Uhr:
Zitat:
welches wohl für das DSG, glaube ich nicht so toll ist
Ja, so nen guter alter Wandler hat da schon seine Vorteile! 😁
Zitat:
@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:18:03 Uhr:
Zitat:
@ZXR600 schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:07:30 Uhr:
Aber das Fahrzeug würde z.B. bei einer NEFZ Prüfung mehr Abgas ausstoßen, deshalb wäre es nicht mehr konform.Ein Einbau nach der Zulassung beeinflusst nicht das Abgasverhalten vor/während der Zulassung.
MfG
Er schrieb "bei einer NEFZ-Prüfung" und bei dieser amtlichen Prüfzyklus wird ohne Start&Stop-Funktion mehr Abgas ausgestoßen.
Zitat:
@gobang schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:20:54 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:19:43 Uhr:
...
Und nein, es ist nicht egal wie es abgeschaltet wird. Siehe Fahrprofilauswahl, selbst hier ist es nicht erlaubt, dass man das Auto mit Sport abstellt und es mit Sport startet. Es muss im Normalmodus starten.Ich weiß ja nicht, was Du für komische Hersteller fährst, aber ich muss den Fahrmodus nicht jedesmal neu einstellen, der bleibt genauso aktiviert, wie z.B. auch die Sitzheizung, ganz Serie. Wie abgestellt, so auch wieder aktiviert beim nächsten Motorstart, egal wie lange das Auto stand.
Dass dieser Ansatz nicht wahr ist, sieht man z.B. auch daran, dass in der ECE zur realDriveEmission-Bestimmung steht, dass die AirCondition abzuschalten ist. Die bleibt aber bei z.B. auch automatisch aktiviert, wenn ich das Fahrzeug mit Klima ON abstelle.
das kann ja jeder Hersteller machen, wie er will.
Wenn aber S&S unbedingt mit zum amtlichen Zyklus bei der Typ-Zulassung gehören muss, muss der Hersteller auch sicher stellen, dass S&S bei einer amtlichen Prüfung (also u.a. ohne Fahrradträge auf der Ahk) grundsätzlich aktiv ist.
Zitat:
@navec schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:31:29 Uhr:
Zitat:
@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:18:03 Uhr:
Ein Einbau nach der Zulassung beeinflusst nicht das Abgasverhalten vor/während der Zulassung.MfG
Er schrieb "bei einer NEFZ-Prüfung" und bei dieser amtlichen Prüfzyklus wird ohne Start&Stop-Funktion mehr Abgas ausgestoßen.
Und wir sind nicht bei SSA sondern seiner selbst gebastelten Pedalverstellung. 😛
Diese wird zudem nicht mitten auf der Straße bei einer Verkehrskontrolle an einem zugelassenen Fahrzeug durchgeführt!
MfG
Hallöle,
der Fahrmodi Sport, egal ob (Sport, Eco, Normal oder Individual), wenn vorher auf Sport, bleibt auch beim erneutem Starten auf Sport, nur das Getriebe schaltet wieder automatisch auf D.
Die Fahrmodi, beeinflussen nur die Gaspedalkennlinie / Stellung.
Also am Fahrmodi Einstellungen selbst, wird nichts automatisch geändert .
Gruß,
OliOla
Zitat:
@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:49:05 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:31:29 Uhr:
Er schrieb "bei einer NEFZ-Prüfung" und bei dieser amtlichen Prüfzyklus wird ohne Start&Stop-Funktion mehr Abgas ausgestoßen.Und wir sind nicht bei SSA sondern seiner selbst gebastelten Pedalverstellung. 😛
Diese wird zudem nicht mitten auf der Straße bei einer Verkehrskontrolle an einem zugelassenen Fahrzeug durchgeführt!
MfG
Die Feststellung von
@ZXR600war, dass etwas mehr Standgas bei einer NEFZ-Prüfung zu mehr Abgas führen würde und das ist völlig korrekt.
Damit wären die amtlichen CO2-Werte der Typprüfung nicht mehr ein zu halten und daher ist es genau so illegal, wie eine Vorrichtung, mit der man dauerhaft verhindern kann, dass mit aktivem S&S gefahren wird.
Zitat:
@OliOla schrieb am 4. Oktober 2019 um 14:51:00 Uhr:
Hallöle,der Fahrmodi Sport, egal ob (Sport, Eco, Normal oder Individual), wenn vorher auf Sport, bleibt auch beim erneutem Starten auf Sport, nur das Getriebe schaltet wieder automatisch auf D.
Die Fahrmodi, beeinflussen nur die Gaspedalkennlinie / Stellung.
Also am Fahrmodi Einstellungen selbst, wird nichts automatisch geändert .Gruß,
OliOla
und die Gaspedalkennlinie ist auch beim amtlichen Test relativ uninteressant, da dort Beschleunigungen, Geschwindigkeiten usw. vorgegeben sind und keine Prozentwerte, wie weit das Gaspedal dafür gedrückt sein muss.