Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Die Relevanz was ein Prüfer bescheinigt bzw. nur aussagt ist nicht hoch.
Übrigens die Hersteller sind nicht zu S/S gezwungen, es nur eine so gute Möglichkeit.
Und nein, es ist nicht egal wie es abgeschaltet wird. Siehe Fahrprofilauswahl, selbst hier ist es nicht erlaubt, dass man das Auto mit Sport abstellt und es mit Sport startet. Es muss im Normalmodus starten.

Übrigens hat gerade heute ein Mod in einem anderen Thread hier auf MT dazu eine Löschung umgesetzt, also Beispiele zur Umsetzung zur vorabdeaktivierung bei Start von S/S genannt wurden.

Zitat:

@substreem schrieb am 4. Oktober 2019 um 10:26:51 Uhr:


Willst ne neue Karre auf den Markt schmeißen, dann bekommst sicher die Zulassung erst, wenn die Mühle mit einer S/S-Funktion ausgestattet ist und sich diese bei Zündung an zuschaltet.

Du hast es fast verstanden. Für die Zulassung selbst ist S/S irrelevant. Es wirkt sich "nur" auf die CO2 Emissionen im Normverbrauch aus, egal ob WLTP oder NEFZ. Wenn dir das als Hersteller mit den Konsequenzen für deinen Flottenverbrauch samt DEINER Strafzahlungen bei Überschreiten der 95 g/km Grenze nebst der höheren KFZ Steuer für deine Kunden egal ist, dann mach das.

Die Aussage "Es muss doch aber einleuchten, dass eine Zulassung nicht auf der Basis vergeben wird was das Auto kann, sondern was es im Realbetrieb macht." lass ich mal unkommentiert. VW hats genau andersrum gelebt. Du solltest dich als neuer Vorstandsvorsitzender bewerben.

Wer eine Erlöschung der Betriebserlaubnis konstruieren will, der nimmt §19(2) STVZO.

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die ... 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Es wird das serienmäßige Emissionsverhalten durch eine technische EInrichtung (und wenns der auf den Knopf "pickende" Holzsprecht ist) verschlechtert. Scheissegal ob codiert, mechanisch oder sonstwie. Die Messe ist gelesen, das wars. Du darfst die im Stop & Go bei Hochsommer wegen laufender Klimaanlage sicherlich ausnahmsweise abschalten, aber die Option "grundsätzlich abschalten" ist im Rahmen der STVZO nicht. Damit sind wir wieder beim Thema "Ausnahme/Regel", denn die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.

Zitat:

Es wird das serienmäßige Emissionsverhalten durch eine technische EInrichtung (und wenns der auf den Knopf "pickende" Holzsprecht ist) verschlechtert.

Verschlechtert ja aber nicht im Sinne deines zitierten Paragraphen. Denn das Abschalten von S/S ist ja auch ein Teil der Betriebserlaubnis.😉

Zitat:

@foggie schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:45:13 Uhr:


Verschlechtert ja aber nicht im Sinne deines zitierten Paragraphen. Denn das Abschalten von S/S ist ja auch ein Teil der Betriebserlaubnis.😉

Und das ist ja genau der Teil der eigentlich jedem intelligenten Mensch hier klar sein dürfte. Die Kritiker jammern dass ein deaktiviertes Start / Stop die Abgasnorm verschlechtert und das Fahrzeug nicht mehr legal ist.

Daraus resultiert doch die Frage: Schalte ich es aber nach Start sofort manuell ab, mach ich mich dann strafbar? Oder verschlechtere ich so plötzlich nicht mehr die Abgasnorm? 😁

Weil in beiden Fällen ist die Bedingung "Start / Stop nach Motorstart AKTIV" erfüllt. Einige Sekunden nach Motorstart wird Start / Stop dann entweder vom Memory-Modul oder von mir abgeschalten.

EDIT: Vielen Dank an Johnes unter mir der das ganze auch gerade erwähnt hat. So haben es mir die Prüfer auch gesagt, wenn Start / Stop nach Motorstart erstmal aktiv ist wie es soll und danach erst deaktiviert wird (per Hand, Fuß, Oma, Opa, Hund oder Memory-Modul), gibt es kein Problem. Davon abgesehen ist die Funktion sowieso kein Prüfpunkt bei der HU.

Anders wäre es wenn man das Start / Stop direkt rauscodiert so dass es nach Motorstart gar nicht erst aktiv sein kann. Genau so verboten wäre das rauscodieren bei einem Fahrzeug mit Start / Stop, welches keinen Knopf besitzt um dieses abschalten zu können, dann wäre Start / Stop zwingend vorgeschrieben.

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Zitat:

@Diabolomk schrieb am 3. Oktober 2019 um 19:38:43 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 3. Oktober 2019 um 19:30:16 Uhr:


Ich glaube nicht, dass du mir meinen Job erklären musst.
Lies den Titel nochmal. Da geht es nicht um Tipps, sondern wie die Gesetzeslage aussieht. Und da herrscht wohl nicht gerade die Einigkeit, die du gerne hättest.

War die KBA Antwort nicht eindeutig?

Steht da drin, Diskussionen bei MT sind zu unterlassen??? 😕

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:19:43 Uhr:


Übrigens hat gerade heute ein Mod in einem anderen Thread hier auf MT dazu eine Löschung umgesetzt, also Beispiele zur Umsetzung zur vorabdeaktivierung bei Start von S/S genannt wurden.

Wenn es sich um das allseits bekannte Modul bzw. eine Eigeninterpretation handelt: Dies Modul schaltet nach dem Motorstart die SSA aus. Damit ist die BE formal gegeben. (Viel Spaß bei der nun folgenden Diskussion! 😁)

MfG

Das es ein abschaltbares S/S System gibt ist doch auch nur ein taktischer Winkelzug von VW. Man hat manchmal den Eindruck zuerst wird in einem Thing Tank darüber sinniert wie man eine Umweltmaßnahme umgehen kann bevor man die Umweltmaßnahme durchsetzt. Flottenverbrauch gesenkt ohne dem Käufer den Spass zu nehmen.

Formal gegeben ist sie erst wenn das Teil ne ABE hat.

Wenn, braucht es nur die E-Zulassung. Die ABE wäre erst nötig, wenn das Abgasverhalten im allgemeinen verändert wird. Es wird aber nur eine legale Funktion genutzt.

Ich nutze meine SSA zu 99.8% ebenfalls nicht. Bei meinem Arbeitsweg z.B. spricht sie zu 98% nur beim Einparken auf dem Firmenparkplatz an. Motor geht aus um 2s später wieder zu starten. SUPER! Auf den ~40km Arbeitsweg halte ich faktisch nicht an. Ich habe nur 4-6 Ampeln (je nach Richtung), die ich so anfahre, dass das Halten und Anfahren unnötig wird. Klappt fast immer. Da brauche ich kein SSA.

MfG

.

Eigentlich ist das Thema dank der KBA-Antwort an Hadez bereits geklärt.

Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 12:38:36 Uhr:


Wenn, braucht es nur die E-Zulassung. Die ABE wäre erst nötig, wenn das Abgasverhalten im allgemeinen verändert wird. Es wird aber nur eine legale Funktion genutzt.

Frage: wenn ich eine Vorrichtung baue, die mein Gaspedal mindestens 2% drückt, wenn das Fahrzeug steht, da mir ein Standgas von über 1000rpm mehr gefällt, ist das dann in Ordnung? Da der restliche Gasweg nicht beeinflusst wird, kann ich ganz normal fahren, nur das Standgas ist durch die Betätigung der legalen Funktion "Gaspedal" erhöht. Kaum zu glauben, dass das i.O. wäre.

Der programmierte Leerlauf wäre immer noch der ab Werk vorgegebene, damit erfüllt das Fahrzeug die gesetzliche Vorschrift und alles ist gut. 😉

Würdest du den Leerlauf dagegen durch Änderungen an der Software anheben über die Toleranzgrenze (vergleichbar mit Start / Stop rauscodieren), DAS wäre illegal.

@ZXR600
Beweise, dass das nicht legal ist!

PS: Für die BE wäre es egal, aber der Umweltschutz (Lärm) würde wahrscheinlich hier den Strich durch machen.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 4. Oktober 2019 um 12:38:36 Uhr:


Wenn, braucht es nur die E-Zulassung. Die ABE wäre erst nötig, wenn das Abgasverhalten im allgemeinen verändert wird. Es wird aber nur eine legale Funktion genutzt.

Ich nutze meine SSA zu 99.8% ebenfalls nicht. Bei meinem Arbeitsweg z.B. spricht sie zu 98% nur beim Einparken auf dem Firmenparkplatz an. Motor geht aus um 2s später wieder zu starten. SUPER! Auf den ~40km Arbeitsweg halte ich faktisch nicht an. Ich habe nur 4-6 Ampeln (je nach Richtung), die ich so anfahre, dass das Halten und Anfahren unnötig wird. Klappt fast immer. Da brauche ich kein SSA.

MfG

Auf jeden Fall ne Zulassung,die gibts aber nicht.

Es wird eine manuelle Funktion in eine automatische umgewandelt,was einer dauerhaften Abschaltung gleich kommt.So war das vom Gesetzgeber bestimmt nicht gedacht ,kommt aber dem Nutzer entgegen um solche ärgerlichen Fälle wie das einparken zu erleichtern.

Zitat:

Auf jeden Fall ne Zulassung,die gibts aber nicht.

Für die E-Zulassung ist nur die EMV und elektrische Sicherheit relevant. Die anderen Regelungen werden nicht betrachtet.

MfG

Dann bleibe ich bei meiner ABE.🙂

Noch etwas beschönigt und die KBA spielt auch mit:

  • Funktionsbeschreibung: "Memory-Modul um manuelle Bedienelemente nach dem Motorstart automatisch in die zuletzt gespeicherte Stellung zu schaltet."

Wäre nicht gelogen und verstößt gegen keine Regelungen. Wozu du dies Modul einsetzt ist dabei dann nicht mehr relevant.

ABE erteilt!

MfG

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