ForumA3 8V
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8V
  7. Geschwindigkeit nachträglich nachweisbar durch Auslesen von Stg?

Geschwindigkeit nachträglich nachweisbar durch Auslesen von Stg?

Audi A3 8V
Themenstarteram 25. Juli 2020 um 10:58

Hallo!

Eine recht kurze Frage und zwar ist es möglich anhand vom Motorsteuergerät oder Sicherheitsrelevanten Systemen wie z.B Airbags, ABS, ESP/ASR eine zuvor gefahrene Geschwindigkeit nachzuweisen?

Anhand eines Verkehrsunfalls wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt (ohne das ich nennenswert Beteiligt bin, mein Auto oder Ich haben kein anderes Auto und oder Gegenstand/Person berührt, durch eine Zeugenaussage bin ich angeblich "schnell" gefahren und nun wird mir "Illegales Straßenrennen" vorgeworfen was natürlich vollkommener Schwachsinn ist da ich lediglich 55 in einer 30er gefahren bin um c.a 23.30.

Nun interessiert es mich natürlich was die Beamten bzw. die KTU aus meinem Auto rausholen kann?

Es handelt sich um einen Audi A3 8v Bj.2013 1.4 tfsi

 

Bin auf Rückmeldungen gespannt.

Beste Antwort im Thema

Du fährst (angeblich) 55 km/h in einer 30er-Zone und schreibst "lediglich" dazu? Mit Unfallfolgen?

Du gibst öffentlich zu, erheblich zu schnell gefahren zu sein, aber die entsprechende Zeugenaussage wertest Du mit "angeblich" und "Schwachsinn"?

Um die Einsicht Deines Fehlverhaltens scheint es offensichtlich nicht so gut bestellt...

76 weitere Antworten
Ähnliche Themen
76 Antworten

Wird ja immer interessanter hier:

Fortsetzung folgt...

Hab gerade mal im Netz nachgelesen das es durchaus möglich ist Daten wie Geschwindigkeit / Fahrverhalten etc. auszulesen . Kann aber angeblich nur die Werkstatt .

Auslesen aber meist nur möglich, wenn ein Schaden entstanden ist.

Der TE soll aber erstmal sagen, was genau passiert ist.

Wie ist der Unfall entstanden

Was ist beschädigt

Wie ist der TE involviert

Bilder vom Unfallort / Skizze

...

Link

https://www.haufe.de/.../...eigendiagnose_idesk_PI17574_HI7543739.html

Der TE hat doch lediglich eine simple Frage gestellt...und nicht darum gebeten vorverurteilt zu werden.

Zitat:

@A38VSportback schrieb am 26. Juli 2020 um 09:21:03 Uhr:

Hab gerade mal im Netz nachgelesen das es durchaus möglich ist Daten wie Geschwindigkeit / Fahrverhalten etc. auszulesen . Kann aber angeblich nur die Werkstatt .

Auch Gutachter verfügen über entsprechende Möglichkeiten.

Na dann bin ich gespannt was dabei rauskommt . Falls der TE es uns wissen lässt .

Themenstarteram 26. Juli 2020 um 11:49

https://ibb.co/4Ppmn2D

Das Unfallfahrzeug hat definitiv Totalschaden, wie man an meiner Skizze unschwer erkennen kann habe ich mit diesem Unfall eigentlich nichts zutun.

Mein Fahrzeug hat nicht auch nur einen Kratzer abbekommen da ich recht weit entfernt war.

Ich verstehe einfach nur nicht warum ich laut Polizei in irgendeiner Art beteiligt sein soll.

Bin ich zu schnell gefahren ? Ja definitiv

Ist dadurch dieser Verkehrsunfall entstanden ? Nein & deswegen mein Auto einzukassieren finde ich mehr als übertrieben

Wie gesagt, Anwalt einschalten. Über diesen ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde bis hin zum Polizeipräsidenten.

 

Das würde ich mir nicht gefallen lassen.

am 26. Juli 2020 um 12:47

Die Dienstaufsichtsbeschwerde wäre in dem Fall noch nutzloser als Dienstaufsichtsbeschwerden ganz allgemein sind. Zuständig ist in so einem Fall der Strafrichter. Falls die Beschlagnahme nicht bereits durch das Gericht angeordnet wurde, kann gegen eine Beschlagnahme durch die Staaatsanwaltschaft oder die ermittelnde Polizei die richterliche Entscheidung beantragt werden (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO).

Ansonsten gibt die Schilderung inzwischen ein etwas klareres Bild. Der eine ist viel schneller gefahren als erlaubt, der andere war noch deutlich schneller, hat überholt und einen Abflug gemacht. Da denkt vielleicht in der Tat jemand an ein Rennen. Interessant wäre noch, ob die Insassen der Fahrzeuge sich blöderweise auch noch kannten.

Aber noch mal zur Ausgangsfrage zurück. VW/Audi hat in verschiedenen Zusammenhängen angegeben, dass Fahrzeugbetriebsdaten abgelegt werden, die vom Hersteller ausgelesen werden können, nicht aber mit "normalen" Diagnosegeräten. Welche Daten das im einzelnen sein sollen, ist meines Wissens nicht öffentlich bekannt. Ermittlungsansatz könnten außerdem die GPS- oder Mobilfunkdaten sein, sofern das Fahrzeug entsprechend ausgestattet ist.

Zitat:

@Mikeeeyy schrieb am 26. Juli 2020 um 13:49:42 Uhr:

https://ibb.co/4Ppmn2D

Das Unfallfahrzeug hat definitiv Totalschaden, wie man an meiner Skizze unschwer erkennen kann habe ich mit diesem Unfall eigentlich nichts zutun.

Mein Fahrzeug hat nicht auch nur einen Kratzer abbekommen da ich recht weit entfernt war.

Ich verstehe einfach nur nicht warum ich laut Polizei in irgendeiner Art beteiligt sein soll.

Bin ich zu schnell gefahren ? Ja definitiv

Ist dadurch dieser Verkehrsunfall entstanden ? Nein & deswegen mein Auto einzukassieren finde ich mehr als übertrieben

wenn es eine 30 Zone ist und du zu schnell gefahren bist würde ich aus der Skizze entnehmen das der Unfallwagen dich Überholen wollte, du in diesem Moment beschleunigt hast das er nicht vorbeikommen kann und dann soweit beschleunigen musste um dich überholen zu können und dann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Und in dem Fall bist du mit schuld und das ist vielleicht auch der Grund warum dein Auto weg ist;)

Alles was man hier liest sind nur Vermutungen...

Die Polizei hat einen Verdacht, demnach ermittelt diese auch.

Sollten Sie die Möglichkeit haben Daten auszulesen, dann bitte, aber eine Zeugenaussage mit, er fuhr zu schnell, wird vor Gericht keine Gewichtung bekommen. Denn seit wann darf man denn bitte Geschwindigkeiten schätzen?

Ich glaube mal gelesen zuhaben das dieses Recht oder Können sehr erfahrenen Polizisten vorbehalten ist und selbst dann ist dies noch eine sehr wakilige Aussage.

Ein jemand ist solange unschuldig bis das Gegenteil BEWIESEN wurde..... Ich sehe hier nur Spekulationen und keine haltbaren Aüsserungen....

Ich würde hier den Bestand der Beschlagnahmung durch einen Anwalt prüfen lassen.

Wenn dies nicht rechtmässig war oder ist, Schadensersatz fordern für einen Leihwagen usw...

Aber ohne einen Anwalt geht es hier sowieso nicht weiter....

Zitat:

@FriesischHerb schrieb am 26. Juli 2020 um 15:26:25 Uhr:

...eine Zeugenaussage mit, er fuhr zu schnell, wird vor Gericht keine Gewichtung bekommen. Denn seit wann darf man denn bitte Geschwindigkeiten schätzen?

Ich glaube mal gelesen zuhaben das dieses Recht oder Können sehr erfahrenen Polizisten vorbehalten ist und selbst dann ist dies noch eine sehr wakilige Aussage.

Diese Einschränkung existiert natürlich nicht.

Aussagen können hier grundsätzlich alle Unfallzeugen, unabhängig von ihrem beruflichen Hintergrund.

Zitat:

@Carlos8076 schrieb am 26. Juli 2020 um 15:16:41 Uhr:

Zitat:

@Mikeeeyy schrieb am 26. Juli 2020 um 13:49:42 Uhr:

https://ibb.co/4Ppmn2D

Das Unfallfahrzeug hat definitiv Totalschaden, wie man an meiner Skizze unschwer erkennen kann habe ich mit diesem Unfall eigentlich nichts zutun.

Mein Fahrzeug hat nicht auch nur einen Kratzer abbekommen da ich recht weit entfernt war.

Ich verstehe einfach nur nicht warum ich laut Polizei in irgendeiner Art beteiligt sein soll.

Bin ich zu schnell gefahren ? Ja definitiv

Ist dadurch dieser Verkehrsunfall entstanden ? Nein & deswegen mein Auto einzukassieren finde ich mehr als übertrieben

wenn es eine 30 Zone ist und du zu schnell gefahren bist würde ich aus der Skizze entnehmen das der Unfallwagen dich Überholen wollte, du in diesem Moment beschleunigt hast das er nicht vorbeikommen kann und dann soweit beschleunigen musste um dich überholen zu können und dann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat. Und in dem Fall bist du mit schuld und das ist vielleicht auch der Grund warum dein Auto weg ist;)

Ich wäre mal vorsichtig mit solchen Unterstellungen. Zumal, selbst wenn du Recht haben solltest, hätte der Überholende einfach bremsen und hinter ihm wieder einscheren können.

Entscheidend sind hier doch die Aussagen der Augenzeugen, die gesehen haben, was passiert ist.

Hypothetische Möglichkeiten sind hierbei nicht von Bedeutung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Juli 2020 um 19:33:18 Uhr:

Zitat:

@FriesischHerb schrieb am 26. Juli 2020 um 15:26:25 Uhr:

...eine Zeugenaussage mit, er fuhr zu schnell, wird vor Gericht keine Gewichtung bekommen. Denn seit wann darf man denn bitte Geschwindigkeiten schätzen?

Ich glaube mal gelesen zuhaben das dieses Recht oder Können sehr erfahrenen Polizisten vorbehalten ist und selbst dann ist dies noch eine sehr wakilige Aussage.

Diese Einschränkung existiert natürlich nicht.

Aussagen können hier grundsätzlich alle Unfallzeugen, unabhängig von ihrem beruflichen Hintergrund.

Geschwindigkeiten sind immer eine Subjektivewahrnehmung.

Ich kann dir 3 Verschieden Fahrzeuge vor die Nase stellen und alle mit 30 an dir vorbei ziehen lassen und du wirst immer eine andere Geschwindigkiet nennen. Deshalb wird Die Aussage, er war zu schnell, nicht stand halten.

FFür eine Oma die generell mit 30-40 durch die stadt eiert sind 50 schon schnell und würde aussagen es war zu schnell, ein etwas jüngerer Fahrer der mit 60 durch die stadt gurkt würde das gegenteil behaupten.

https://www.youtube.com/watch?v=XRRmGHzI9TQ bei 1:53

und google gab das heraus: https://verkehrslexikon.de/Texte/GeschwindigkeitsSchaetzung.php

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8V
  7. Geschwindigkeit nachträglich nachweisbar durch Auslesen von Stg?