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Gerade Wildschaden gehabt!
Hallo,
habe gerade einen Wildschaden gehabt. Sehr ärgerlich, da mein Golf V gerade mal eine Woche alt ist. Da kann man nichts machen...
Der Jäger hat den Schaden notiert. Was muss ich jetzt beachten, damit man mich weder bei Versicherung noch Werkstatt über den Tisch zieht ? Ist doch einiges kaputt. Das arme Reh ist zehn Meter durch die Luft geflogen.
Für Eure Hilfe danke ich euch schon jetzt ?
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17 Antworten
Meines Wissens ist das ein Fall für die Teilkasko - dürfte die Prämie nicht beieinflussen.....
Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
Meines Wissens ist das ein Fall für die Teilkasko - dürfte die Prämie nicht beieinflussen.....
ja das wird über die teilkasko abgewickelt...hoffe du hast keine SB...
Wenn der Wagen noch so neu ist kann man da nicht nen Totalschaden rausholen? Das ist ja im Grunde noch en Neuwagen aber bei sowas... Weiß nimmer so recht.
Totalschaden? Eher nicht. Das ist ja hier kein verschuldeter Unfall, sondern ein zufälliges Ereignis, für das du aber eine Versicherung abgeschlossen hat. Dazu brauchtest du eine Versicherung mit Neuwertklausel. Schau mal in deinen Vertrag (AKBs) rein, aber kein geistig gesunder Kaskoversicherer wird so was anbieten.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Bleifußindianer
Totalschaden? Eher nicht. Das ist ja hier kein verschuldeter Unfall, sondern ein zufälliges Ereignis, für das du aber eine Versicherung abgeschlossen hat. Dazu brauchtest du eine Versicherung mit Neuwertklausel. Schau mal in deinen Vertrag (AKBs) rein, aber kein geistig gesunder Kaskoversicherer wird so was anbieten.
Gruß
wenn du zu einem guten rechtsanwalt gehst, wird der 'ne ganze menge für dich rausholen...
glaub mirs,
bin selber einer...zum glück nicht mehr in Deutschland arbeitend.
gruß
Genau das ist es. Der Wagen ist ja noch absolut neuwertig.. hat vielleicht 500km runter. Überleg mal was das dann für ein Wertverlust ist wenn du den jetzt reparierst und dann verkaufen wollen würdest! Ist ja schließlich dein gutes Recht. Aber ich weiß leider nix genaueres.
Re: Gerade Wildschaden gehabt!
Zitat:
Original geschrieben von Nordlicht2004
Hallo,
Das arme Reh ist zehn Meter durch die Luft geflogen.
ETWAS OT: Sorry!!
Was heißt hier armes Reh ? Hast du denn keine Kofferaumwanne ?
Kofferraum auf, Reh rein....und heut abend gibt es feinen Reh-Gulasch mit Preiselbeeren. <lecker>
Aber wahrscheinlich hat sich der Jäger die Hände gerieben. :-)
Re: Re: Gerade Wildschaden gehabt!
Zitat:
Original geschrieben von Saarländer
ETWAS OT: Sorry!!
Was heißt hier armes Reh ? Hast du denn keine Kofferaumwanne ?
Kofferraum auf, Reh rein....und heut abend gibt es feinen Reh-Gulasch mit Preiselbeeren. <lecker>
Aber wahrscheinlich hat sich der Jäger die Hände gerieben. :-)
Nette Idee, aber erstens gehört das Reh dem Jäger und einfaches Mitnehmen wäre Wilderei oder Diebstahl gewesen. Außerdem muss Wild einige Tage abhängen, nachdem es "aufgebrochen" wurde, damit der muffige Geschmack verduften kann. :D
Also schöner Rehrücken 2 Tage in Rotweinsauce eingelegt schmeckt am Besten.
OK, mein Vater ist auch Jäger und die fahren hier bei uns vor der Tür auch schon mal häufiger Rehe tot.
Du musst dir auf jeden Fall eine Bescheinigung geben lassen, dass es ein Wildunfall war (war gestern sogar bei Sat1 Automagazin ein Thema). Aber die hast du ja anscheinend.
Wenn du das Reh gerne gehabt hättest (zum Essen versteht sich), dann hättest du den Jäger ruhig fragen können, bei uns im Gebiet zahlt man (früher 10 DM) denke ich 5 € /kg (kann sich aber auch etwas erhöht haben).
Hoffe das Beste für dich und dein Auto.
Gruß Matze
Zitat:
Original geschrieben von Shabooboo
Also schöner Rehrücken 2 Tage in Rotweinsauce eingelegt ....
Gruß Matze
Da habe ich was angefangen.... :-)
Jetzt ist aber gut hier......sonst bekomm ich noch Hunger.....!!!!
Heute habe ich nun den Golf bei meiner Vertragswerkstatt abgeben. Der Meister hat gesagt, dass es kein Problem ist. Alle kaputten Teile werden ausgetauscht und man sieht nichts mehr. Dann ist es - laut seiner Auskunft - kein Unfallwagen. Kann ich denn noch etwas von der Versicherung fordern. Die bestellt jetzt einen Gutachter, so dass die ganze Sache bis Freitag dauern wird.
Gruß aus dem Norden
Wie "gering" war denn da jetzt die Schadenshöhe (v. Meister geschätzt) bzw. was wird denn getauscht, damit es nicht unter der Definition "Unfallwagen" laufen darf ?!?
Mit Vorbehalt:
Wenn geschraubte Teile ausgetauscht werden, gilt das nicht als Unfallschaden (-wagen)
Erst der Austausch fester Teile (verschweißt) macht ein Fahrzeug zum Unfallwagen.
Die Schadenshöhe spielt da weniger eine Rolle
Aber vielleicht gibt es ja ne Abschlußmeldung unter dem Thema
Wildschwein gehabt....
Nun ja, wenn er das Reh frontal zwischen den Scheinwerfern erswischt hat, dann ist das hinterher kein Unfallwagen, denn da is nix geschweißt, alles geschraubt und geclipst, damit man gerade in solchen Fällen billige davon kommt (nicht umsonst ist der Golf in der Teilskasko so beliebt bei den Versicherungen, da günstig in der Reparatur).