Geld zurück bei Auto kauf?
Hallo
habe eine ganz ganz wichtige Frage an die die sich mit sowas auskennen:
Ich habe vor ca 1 Monat einen e30 erworben für den Winter. Der Wagen hat mich 800 euro gekostet und defekt waren nach überprüfung der Werkstatt (ich nannte ihm die Geräusche etc.) waren die beioden vorderen Stoßdämpfer hin.
Naja wollte das richten lassen aber bekam dann einen 2er golf geschenkt und verkaufte den BMW dann wieder. Leider nur für 600 euro da keiner mehr zahlen wollte.
Ich habe den Käufer darauf hingeweiesen dasss die Stoßdämpfer durch sind und ansonsten fiel mir nix ein was kaputt ist. Werkstatt meinte auch das alles passt soweit und ein neuer tüv kein Thema wäre.
Jetzt ruft mich der Käufer an und meint er will sein Geld (min. die Hälfte) wieder weil angeblich die Rep. das er wieder TÜV bekommt über 2000 euro kosten würde...... Wenn ich nicht zahle gibts Post vom Anwalt.
Er nannte die Bremsleitungen usw müssten neu gemacht werden und was weiß ich.
Aber er hat den Wagen gesehn hat nicht mal ne Probefahrt oder ähnliches gemacht und ausserdem wusste ich auch nicht dass "soviel" kaputt ist.
Was ich wissen wollte ist ob ich ihm jetzt das Geld geben muss oder er kein Recht darauf hat. Ich will keinen ärger und wollte das Auto nur wieder loswerden da ich einen Golf bekommen habe und jetzt das.
Wer weiß einen rat?
MFG
76 Antworten
wie will der Käufer denn beweisen, dass er ihm Geld dafür gezahlt hat? Man kann ja auch nicht irgendwo nen DVD Player zurück geben, wenn man nicht beweisen kann, das man ihn dort gekauft hat.
Also @ Pablitos
Du solltest sagen, dass du ihn für einen Symbolischen e als Teilespender verkauft hast, weil du das Geld fürs entsorgen sparen wolltest. Und auf jeden Fall erwähnen, dass du ihn auch wieder zurück nehmen würdest, allerdings nur den einen Euro dafür zurückgibst. Dann wirst du sehen, dass er das Auto ohne weiteres behaält 😁
Grundsätzlich muß der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen beweisen, also:
1. Ich habe dieses Auto von X gekauft.
2. Bei Übergabe des Fahrzeugs,waren die Mängel vorhanden ..
Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist genauso rechtswirksam,wie ein schriftlicher .. !
Sollte es jedoch zu einem Rechtsstreit kommen,so berufst du dich darauf, dass du ihm beim Verkauf mündlich gesagt hattest, dass das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung veräüßert wird ..
Ja aber seine frau stand daneben und er meinte sie sei zeugin (kein Jehova 🙂 )
Ich hab ihn angerufen und meinte das ich nicht zahlen werde - daruf hin er 😮k es geht dann zum anwalt.
Ich habe dann gesagt dass ich ihm das Geld komplett gebe und den Wagen dafür zurücknehme.
Da meinte dieses dumme A........ dass der wagen schon bei ATU steht und schon mal die vorderen Stoßdämpfer wechseln lassen hat.
Die günstigste Variante meinte er und das kostet ihn schonmal 610 euro. Die macht er ja dann verlsut wenn er mir den Wagen gibt.......
Ich fing an zu Lachen (2 vo. Stoßd. wechseln= 610 euros haha)
Da meinte er nach langem zögern: Ok ich geb ihnen den Wagen wieder. morgen ist er wieder bie ihnen...
Super reinfall für mich..........
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Zitat:
Original geschrieben von Pablitos
Ich hab ihn angerufen und meinte das ich nicht zahlen werde - daruf hin er 😮k es geht dann zum anwalt.
Lass dich nicht verunsichern ..!
Hast du eine Rechtsschutzversicherung ..?
Ja dann schon aber ich bezweifle das er es hat machen lassen.
Der wollte nur geld der penner....
Warum nicht für nen e30 mit tüv bis 05/07 nur 300 euro zahlen und dann über winter schön rumfahren......
Naja aus Fhlern lernt man.
Aber danke für eure Tips beim nächsten mal weiß ich was ich sage 🙂
Nein habe keine aber ein guter Bekannter iszt Anwalt und er sagte dass ihm ohne Vertrag 100% gewährleitung zutehen und ich nicht dumm sein soll und lieber en Wagen zurücknehmen sollte. Also mach ich das mal lieber
Ich würde da nicht weich werden. Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, könntest du es ja drauf ankommen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Pablitos
...daruf hin er 😮k es geht dann zum anwalt.
Da solltest du nun erst einmal in Ruhe das Schreiben vom gegnerischen Anwalt abwarten. Dann hast du zumindest erst einmal ein juristisch klar vormuliertes Anspruchsersuchen.
ich frag mich immer noch was manche leute für 600€ erwarten? ein tip top auto oder was?
und was für 100% gewährleistung...als privatverkaufer haftet man für nichts..genau wie bei ebay...
und außerdem wußtest du nichts von den mängel..
meine fresse...manche leute verdienen eins aufs maul..
Zitat:
Original geschrieben von BlueWhite
Hier driften aber ein paar ins illegale ab!😁
Was ist denn daran komisch?
Ich habe nicht alle Beiträge gelesen...
Hatte mal den gleichen Fall. Es ging um einen 2er Golf Bj 84. Gekauft für 600 Mark (war schon anno 2000), 2 Monate später für 400 Mark! weiterverkauft. Das Auto hatte deutliche gut sichtbare Rostschäden z.B. an der Fahrertür und Heckteil, Die Fahrertür war gut sichtbar grossflächig durchgerostet ( Ich vermute ein schlecht reparierter Seitenschaden, aber für 600 Mark wars mir egal) ! Wenn man ins Auto stieg hat man die RostSChäden zwangsläufig gesehen! HAbe den Verkäufer auch extra noch auf den Rost am gesamten Wagen hingewiesen.
Nun nach 3-4 Tagen rief mich die SChwester!!! des Käufers an ich soll sofort den WAgen zurücknehmen, er hat ja Rostschäden die ich verschwiegen hätte....... !! Ausserdem liefe angeblich der Wagen nicht richtig (Beim VErkauf lief er noch gut aber bei einem 16 JAhre altes Auto kann sich sowas schnell änderen).
Nun, Ich habe mich beim ADAC per Telefon bei einem Anwalt erkundigt. ER meinte ich solle mir kein Gedanken machen, alleine aufgrund vom Alter und Kaufpreis des Auto kann der Käufer froh sein das der Golf es überhaupt nach Hause schaffte,
mehr könne man nicht für eine 400 Mark Auto nicht erwarten Für 400 Mark gibts halt keine neuwertigen fehlerfreie Gebrauchtwägen..... Anders wäre natürlich die Sachlage wenn z.B. der Motor bei einem 25 000 Euro Gebraucht"Jung" Wagen 2 Tage nach Kauf der Motor kaputt ginge.
Kaufvertrag wäre natürlich klug gewesen ist aber meiner Meinung in diesen Fall kein Beinbruch, alleine aufgrund vom alter und Kaufpreis des Wagens wird der Käufer keine chance haben.
Am besten mal jurstitischen Rat einholen, und Ruhe bewahren, ist wahrscheinlich eh nur heisse Luft.
Zitat:
Original geschrieben von AndyNo1
und was für 100% gewährleistung...als privatverkaufer haftet man für nichts..genau wie bei ebay...
Hier irren leider noch viele Zeitgenossen. Auch als Privatperson fällt man unter die Gewährleistungspflicht, wenn man sie nicht explizit ausschließt. Nicht umsonst wird der Ausschlußsatz Bestandteil von fast jeder Ebay-Auktion von Privatpersonen...
Zitat:
Original geschrieben von me@home
würde die Kiste auch nicht zurück nehmen.Was hast du denn da bitte für einen Anwalt ?
ja das frage ich mich auch...
du hast ihm das auto doch zum ausschlachten geschenkt?! 😉
ma echt..., der hat doch nix inner hand.
würd weder kiste zurücknehmen noch 300€ erlassen.