Geld zurück bei Auto kauf?
Hallo
habe eine ganz ganz wichtige Frage an die die sich mit sowas auskennen:
Ich habe vor ca 1 Monat einen e30 erworben für den Winter. Der Wagen hat mich 800 euro gekostet und defekt waren nach überprüfung der Werkstatt (ich nannte ihm die Geräusche etc.) waren die beioden vorderen Stoßdämpfer hin.
Naja wollte das richten lassen aber bekam dann einen 2er golf geschenkt und verkaufte den BMW dann wieder. Leider nur für 600 euro da keiner mehr zahlen wollte.
Ich habe den Käufer darauf hingeweiesen dasss die Stoßdämpfer durch sind und ansonsten fiel mir nix ein was kaputt ist. Werkstatt meinte auch das alles passt soweit und ein neuer tüv kein Thema wäre.
Jetzt ruft mich der Käufer an und meint er will sein Geld (min. die Hälfte) wieder weil angeblich die Rep. das er wieder TÜV bekommt über 2000 euro kosten würde...... Wenn ich nicht zahle gibts Post vom Anwalt.
Er nannte die Bremsleitungen usw müssten neu gemacht werden und was weiß ich.
Aber er hat den Wagen gesehn hat nicht mal ne Probefahrt oder ähnliches gemacht und ausserdem wusste ich auch nicht dass "soviel" kaputt ist.
Was ich wissen wollte ist ob ich ihm jetzt das Geld geben muss oder er kein Recht darauf hat. Ich will keinen ärger und wollte das Auto nur wieder loswerden da ich einen Golf bekommen habe und jetzt das.
Wer weiß einen rat?
MFG
76 Antworten
Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen? Wenn dies der Fall ist und darin ein Gewährleistungsausschluß vereinbart ist, dann bist Du auf der sicheren Seite. Sollten im Kaufvertrag allerdings gewisse Eigenschaften zugesichert sein, dann sind diese bindend.
die masche scheint in lezter zeit immer beliebter zu werden, egal ob bei autos, felgen oder sonstwas....
Das lustige daran ist ja: Er rief nach einem Inserat aus der Zeitung an.
Er ka schaute das Auto an und meinte er gibt mir 600 euro dafür.
Er macht keine Probefahrt und nahm das Auot dann mit.
Das dumme ist ich hab das Geld genommen er die Papiere und fertig
ohne Kaufvertrag. Und das ist glaub ich dass Problem oder?
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Ich würde ihm knallhart sagen, er soll Dir erstmal nachweisen, daß Du ihm das Auto überhaupt verkauft hast.
Mache IMMER bei sowas einen Kaufvertrag, damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Hast du eventuell noch den Wisch von der Überprüfung des Fahrzeuges? So kann man dir nicht vorwerfen das du mit Absicht irgendwas verschwiegen hast.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Ich würde ihm knallhart sagen, er soll Dir erstmal nachweisen, daß Du ihm das Auto überhaupt verkauft hast.
Richtig. Der kann dir nicht beweisen, dass du ihm das Auto nicht zum Ausschlachten verkauft hast. Wo steht denn geschrieben, dass du nicht gesagt hast, dass das Auto defekt, Schrottreif oder sonst was ist. Ohne Vertrag hat der Käufer keine Handhabe.
Er soll dir das TÜV Gutachten als Original oder beglaubigte Kopie zukommen lassen. Da dürfte sich dann zeigen ob er überhaupt beim TÜV war.
Da ihr keinen Vertrag aufgesetzt habt, ist der Käufer der angeschmierte. Er ist in der Beweispflicht.
Also ruhig Blut und vordere erst einmal das Gutachten an.
Ja ich weiß das war sau dumm von mir.....
Ich hab grad mit nem bekannten telefoniert der Anwalt ist und er meinte ohne Kaufvertrag ist der Käufer der Gewinner und in dem Fall ich der Dumme.
Er meinte Auto zurücknehmen weil er (dadurch das kein Kaufv. da ist ) die komplette Gewährleistung hat.
Scheiße gelaufen für mich.....
Der Käufer aht mir auch angeboten 300 euro zurückzuzahlen
soll iuch das machen? Oder lieber wagen nhemen ihm die 600 geben und schauen das ich ihn für mehr als 300 wegbekomme?
Was mient ihr?
Du hast ihm das Auto doch geschenkt oder etwa nicht ?! 😉 Hat er eine Quittung über diese 600€ ? Hast ihm das Geschenkt damit du die Gebühren fürn Schrotthändler nicht bezahlen mußt 😁😁😁
Gruß Enzo
ich würde einfach weiter behaupten, dass du ihm die Karosse zum schlachten verkauft hast und du deswegen auch nicht auf einen Kaufvertrag bestanden hast.
Zitat:
Original geschrieben von Loki73
Du hast ihm das Auto doch geschenkt oder etwa nicht ?! 😉 Hat er eine Quittung über diese 600€ ? Hast ihm das Geschenkt damit du die Gebühren fürn Schrotthändler nicht bezahlen mußt 😁😁😁
Gruß Enzo
Genau. Für einen Euro Verkauft und für einen Euro nimmst du ihn auch ohne zu murren wieder zurück. Ich geb dir dann 2 Euro dafür 😁
Es steht doch dann Aussage gegen Aussage...also wenn es bis auf einem Rechtsstreit hinausläuft müßte doch der Verkäufer die besseren Karten haben, oder täusche ich mich da?