Gebrauchtwagenverkauf von Händler als "Bastlerfahrzeug"

Audi A4 B5/8D

Ich möchte euch mal folgende (längere) Story erzählen. Vielleicht hilft es einem anderen User ja mal...

Ich habe bei einem mobile-Händler einen Audi A4 Avant 2.5 TDI EZ 1999 mit km 255.000 für 1700 Euro erworben.
In den Kaufvertrag hat der Verkäufer geschrieben "Verkauf als Bastlerfahrzeug ohne Garantie"
Er hat mir auch deutlich gemacht, dass er keinen Cent in den Wagen für Reparaturen stecken wird.

Inseriert war das Fahrzeug als

- gepflegter Zustand
- scheckheftgepflegt
- TÜV neu
- alle Fahrzeuge sind werkstattgeprüft

Ich habe eine ausgiebige Probefahrt gemacht und nichts dramatisches erkennen können.

Der Händler hat den TÜV erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags gemacht.
Plakette hat der Wagen bekommen, allerdings mit dem Mangel "Motor ölfeucht"

Bei der Abholung des Fahrzeugs hab ich dann aber ein starkes Dröhnen von der Hinterachse vernommen. Der Verkäufer meinte nur lapidar: "Das kommt von den harten Winterreifen" die noch montiert sind.

Ich bin daraufhin aber in eine freie Werkstatt. Der Mechaniker hat zweifelsfrei festgestellt, dass das Radlager hinten rechts am Ende ist. Und da ich die Einstellung vom Verkäufer kenne, lies ich das Lager auf eigene Kosten reparieren.

Und jetzt gings los. Schraube vom ABS-Sensor abgegammelt, Spur einstellen nicht mgl. da Spurstangen hinten festgegammelt. Hab das alles reparieren lassen für knapp 700 Euro.

Dann hat die Werkstatt festgestellt, dass auch die Spurstangen vorne völlig am Ende sind und die Achsgeometrie hinten/vorne sich nicht einstellen lässt (Allrad!). Weiterhin hat mir die Werkstatt mitgeteilt, dass der Motor sehr stark Öl verliert (Ölverlust steht ja auch im TÜV Bericht) und das Fahrzeug untenrum extrem verrostet ist.

Ich habe daraufhin die Reparatur abgebrochen und bin zum Anwalt. Der hat ein Schreiben aufgesetzt, in dem er Nachbesserung der Spurstangen vorne fordert - das mit dem massiven Ölverlust hat er leider vergessen reinzuschreiben.

Nachdem mich der Verkäufer angerufen und zusammengebrüllt hat, was das mit dem Anwalt soll, hab ich den Wagen zum VK gebracht. Für die Reparatur der Spurstangen hatte er 2 Wochen Zeit. Dass er den Ölverlust nicht beseitigt hat er mir gleich gesagt, da hierfür der Motor raus muss und das um die 1000 Euro kostet.

In den 2 Wochen hat er nichts repariert - auch nicht die Spurstangen weil ich gesagt habe, wenn er den Ölverlust nicht behebt, nehm ich den Wagen nicht zurück. Also habe ich den Wagen nach 2 Wochen wieder unrepariert abgeholt. Bei der Abholung hat mich der VK massiv bedroht und wortwörtlich gesagt "Typen wie du gehören jeden Tag verprügelt" - der Typ ist völlig ausgeflippt und hat rumgeschrieen. Zitat: "Ich habe den Wagen ohne Garantie gekauft und wusste dass der Motor ölt. Ich habe den Wagen auf der Hebebühne gesehen" Richtig - ich habe den Wagen auf der Hebebühne gesehen, aber heutzutage ist ja recht viel verkleidet.

Aktuell steht der Wagen bei mir zu Hause - unrepariert. Vorgestern war ich beim Anwalt. Er hat beim Amtsgericht ein "selbständiges Beweisverfahren" beantragt. Das heisst, ein Gutachter stellt die notwendigen Reparturen und Kosten fest. Und da wir schon bei der Mängelrüge sind und der VK mich so bedroht hat und in keiner Weise einlenkt oder mir was anbietet, hab ich gleich mal alles aufgezählt:

- Spurstangen vorne defekt / Spur einstellen nicht möglich
- starker Motorölverlust
- Ist das Fahrzeug über das übliche Maß eines 14-Jahre-alten Autos verrostet?
- Heckscheibenwischer defekt (spradischer Ausfall bei den Wischzyklen)
- Heckklappe schliesst oft erst nach mehrfachen Versuchen
- Fahrerinformationsdisplay FIS funktioniert nicht (wenn es mehr als 20 Grad warm ist)
- Anfertigung eines Zweitschlüssels (wurde mir bei Vertragsabschluß mündlich zugesagt)

Es ist richtig, ich habe den Wagen "als Bastlerfahrzeug ohne Garantie gekauft" und wäre auch zufrieden gewesen und hätte die aufgezählten Mängel in Kauf genommen (bis auf den Motorölverlust)

Ich hätte ja auch die Radlagerreparatur bezahlt, aber dass das so ausartet wusste ich nicht.

Wie ist das eigentlich mit dem TÜV - den Mangel mit dem Ölverlust müsste ich (bzw. der Verkäufer) ja unmittelbar beseitigen. Wenn ich das nicht mache, verliere ich dann die HU wieder?

Sprich - liegt es in der Pflicht des Verkäufers, wenn er den Wagen mit "TÜV neu" verkauft, die TÜV-relevanten Mängel auch nach Erhalt der Plakette beseitigen zu lassen?

Beste Antwort im Thema

Aber wenn doch ein Auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft wird, ist doch jedem bewusst das da grössere Reparaturen dran sind, daß das Auto eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, bestenfalls für den Export geeignet ist.

Wenn der Ölverlust Motor ca. 1000 Euro verschlingt ist die Kiste was für den Schrott.

Darum verkauft der Händler es ja als "Bastlerfahrzeug", für Leute die selber schrauben- sowas bringt man in keine Werkstatt.

Wenn er bei einem Verkaufspreis von 1xxx Euro Gewährleistung gibt, und alles in Ordnung bringen soll kann er den Laden gleich zu machen.

Reich wird der Händler mit solchen Autos sicher nicht.

Trotzdem ist die Art wie er mit Dir spricht unter aller Kanone

Ich verstehe aber nicht warum Du soviel Geld für ein "Bastlerfahrzeug" ausgibst.

Gruß

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Hey, also ich hoffe du hast da glück und bekommst dein Geld wieder. Wenn der Händler ein wenig verständis hätte dann wäre er für einen Kompromis bereit, bevor du zum Anwalt gehst. Naja.

Jetzt zu mir. Ich hab meinen Audi, 1.9Tdi 110ps Bj 98 für 3000€ (gepflegt ein Vorbesitzter und 170tkm) auch vom Händler der mir genau das gleiche aufgeschrieben hat, also Bastlerfahrzeug und so. Jetzt nach ca 2 Monaten habe ich Probleme mit dem Heckscheibenwischer. Kann ich da auch noch zum Händler gehen oder stehen meine Chancen gleich null?? Habe ich trotzdem die 1 Jahr Gewährleistung, wo in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muss das der schaden nachträglich kam und dann halt umgekehrt. Hier ist ein Link ( da steht ganz gut was ich meine ).

http://www.motor-talk.de/.../...nochmal-zum-haendler-hin-t1695003.html

Bei mir wurde auch der Tüv neu gemacht. Bremsen hinten. Tüv hat nichts bemängelt. Wahrscheinlich muss ich bald auch das Radlager vorne rechts machen aber das ist ja ein Verschleisteil.

PS😁as mit den FIS ist ein normales Problem, kommt halt im Alter... hab ich leider auch ;(

Ich bin definitiv der letzte, der betrügerische Händler in Schutz nimmt. Wirklich!!! Und die Art, wie mit Dir umgegangen wurde als Du Deine Reklamation vorgebracht hast, ist das allerletzte!

Ich kann gut verstehen, dass Deine Empörung (und die vieler Forums-Kollegen) groß ist. Dennoch bin ich skeptisch, was Deine Rechtsposition betrifft. Aus folgenden Gründen:

1. Du fühlst Dich betrogen, weil das Auto per Anzeige mit Eigenschaften versehen war, die es nicht hat. (sogenannte "zugesicherte Eigenschaften"😉.
Auch wenn es für viele neu ist, aber eine zugesicherte Eigenschaft in dieser Konstellation ist einzig und allein das, was im Kaufvertrag drin steht. Nämlich ein "Bastlerobjekt". Dass man bei einem Bastlerfahrzeug mit erheblichen Mängeln rechnen muss, bis zur Fahruntüchtigkeit, ist allgemein bekannt und wird man Dir entgegenhalten.
Die Annonce (mit den irreführenden Angaben) ist lediglich dazu da, Kunden anzulocken. Es begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Ist leider im deutschen Recht so. Einzig der Kaufvertrag und alles, was als Bestandteil dazugehört, zählt. Der Händler wird vor Gericht sagen, dass er sich mit den Internet-Angaben geirrt hat.
Beispiel: Ein Händler, z.B. Mediamarkt, schreibt in seinem Prospekt 'Flachbildfernseher für 100 €'. Jetzt rennen die Leute hin und wollen das Teil für 100. - Der Händler verweigert. Zu Recht.

2. Du beziehst Dich auf eine möglicherweise unberechtigt gemachte HU. Diese HU hat mit Dir nichts zu tun. Du bist nicht Vertragspartner der HU-Beauftragung. Wenn Du glaubst, dass der Gutachter falsch testiert hat, kannst Du Dich (wie auch jeder beliebige andere) an die Aufsichtsbehörde (IHK?) wenden. Aber mit Deinem Vertrag hat das immer noch nichts zu tun. "Geschädigter" (evtl.?? falsches Gutachten) ist der Auftraggeber, also der Händler.

3. Du argumentierst, wie auch verschiedene Kollegen hier, dass die 1700 Euro für ein "Bastlerauto" zu viel sind. Darin magst Du recht haben. Aber was wäre Deiner Meinung nach für dieses Fahrzeug der angemessenen Preis? 200? 500? 1000? Darüber dürften schon hier im Forum die Meinungen stark auseinandergehen. Erst recht vor Gericht.
Darüber kannst Du (auf Deine Kosten) ein Gutachten erstellen lassen.
Wenn Du den Kaufvertrag aus diesem Grunde anfechten möchtest, dann lies Dich zum Stichwort "Wucher" ein. Das wäre nämlich Deine Argumentationsposition. - Du wirst allerdings feststellen, dass Du bei Deiner Konstellation vom "Wucher"-Tatbestand meilenweit entfernt bist.

Du hast Dich ja schon zu Deinem weiteren Vorgehen entschieden und ich wünsche Dir -ehrlich- viel Erfolg. Allerdings hielte ich es für sinnvoller, trotz des unmöglichen Händlerverhaltens, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben. Möglichst ohne Anwalt, weil Du den immer bezahlst, außer bei einem 100%-Sieg vor Gericht.

Dein Risiko, schlechtem Geld gutes hinterherzuschmeissen, erscheint mir nicht gering.

Zitat:

Original geschrieben von platypus01


[...] 2. Du beziehst Dich auf eine möglicherweise unberechtigt gemachte HU. Diese HU hat mit Dir nichts zu tun. Du bist nicht Vertragspartner der HU-Beauftragung. Wenn Du glaubst, dass der Gutachter falsch testiert hat, kannst Du Dich (wie auch jeder beliebige andere) an die Aufsichtsbehörde (IHK?) wenden. Aber mit Deinem Vertrag hat das immer noch nichts zu tun. "Geschädigter" (evtl.?? falsches Gutachten) ist der Auftraggeber, also der Händler. [...]

Die IHK mag ja für vieles zuständig sein, für die HU ist direkt das Land bzw. dessen Behörde zuständig. Die Prüfer nehmen einen ihnen übertragene »hoheitliche Aufgabe« wahr -> der Staat ist zuständig wenn man sich über einen Prüfer beschweren möchte.

Grüße, Martin

Zitat:

Irgendwie werd ich als der Dumme hingestellt.
Dann wird das das Gericht auch so sehen und dem Händler Recht geben.

Ich berichte *smile*

Na und, wo ist dein Bericht? 2,5 Jahre sind schon vorbei...

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Tja, hat sich ja anscheinend niemand 2,5 Jahre lang interessiert - und jetzt kommst du... ;-)

Ich habe das Ding durchgezogen und Recht bekommen. Audi ging zurück und ich bekam mein Geld. Ist aber schon 1,5 Jahre her.

Vor 4 Wochen bekam ich Post von der Polizei. Ich wurde zur Anhörung eingeladen.
Der Händler wurde anscheinend mehrfach angezeigt und bei der Filzung durch die Behörden wurde auch mein Kaufvertrag gefunden.

Hab dann der Polizei die ganze Strory nochmal erzählt.

Sehr gut. Das zeigt, dass man sich nicht von solchen Maden beeindrucken lassen sollte.

Das Geld wurde übrigens nach richterlichem Beschluß von einem Gerichtsvollzieher über einen Zeitraum von 4 Monaten eingezogen. Alle paar Wochen gabs wieder ein Scheck...

Den Händler gibts immernoch - jetzt mit neuem Firmennamen.

Ich kann es nicht verstehen, wie mein ein Auto vergammeln lassen kann. Ich hoffe Du hast die Reparaturkosten auch erstattet bekommen.

Mich hätte mal interessiert was genau den großen Ölverlust verursacht hat, das man den komplett raus nehmen muss um Ihn wieder dicht zu bekommen.

Ölig ist ja ein geschmeidiges Wort. Meiner ist auch ölig aber Ölverbrauch hat er so gut wie keinen sieht aber schlimm aus als wenn er Öl ohne Ende verlieren würde ( jetzt hoffentlich nicht mehr wenn es das was ich reparieren habe lassen gewesen ist ).

Zitat:

@Bollwerk schrieb am 21. Februar 2016 um 08:30:53 Uhr:


Sehr gut. Das zeigt, dass man sich nicht von solchen Maden beeindrucken lassen sollte.

Zitat:

Ich habe bei einem mobile-Händler einen Audi A4 Avant 2.5 TDI EZ 1999 mit km 255.000 für 1700 Euro erworben.

In den Kaufvertrag hat der Verkäufer geschrieben "Verkauf als Bastlerfahrzeug ohne Garantie"

Er hat mir auch deutlich gemacht, dass er keinen Cent in den Wagen für Reparaturen stecken wird.

Der Käufer war einverstanden und dann zum Anwalt. Ein Mann ein Wort.😕

Der gewerbliche (!) Verkäufer weiß das die Klausel nichtig ist. Gepokert und verloren.

Wenn er keine Gewährleistung geben will, muss er eben B2B verkaufen - oder eben in den Export. Aber das ist ja nicht mehr so einfach.

Oder eben 2'000 Euro auf den VK-Preis draufschlagen.

Grüße, Martin

Hallo @Patroclus!
Deine story aus 2013 hat mich dazu verleitet mir auch Rat zu einer ähnlichen Geschichte zu suchen. Ich würde mich sehr freuen wenn du dir meine Sache einmal durchlesen https://www.motor-talk.de/.../...gewaehrleistung-umgehen-t6167429.html und mir vielleicht deinen Rat dazu geben könntest. Glaubst du ich hätte Aussicht auf Erfolg? Wie sollte ich vorgehen? Erst zum Händler, direkt zum Anwalt, erst eine Liste über alle Mängel? Ich würde mich über Nachricht freuen. LG, Catrin

Der Thread ist zwar schon etwas betagt, aber ich muß meinen Senf dazu geben 😎
Hab mir von der ersten Seite an die Beiträge durchgelesen und bin nun doch etwas fassungslos...

Da kaufen Leute einen 14 Jahre alten Gebrauchtwagen mit knapp 260tkm auf der Uhr für sage und schreibe 1700€.
Dann stellt man fest das die Spur nicht stimmt, die Stellschrauben der Spurstangen festgegammelt sind (kaum zu glauben) und ein Radlager defekt ist. Ein kaputter Heckwischemotor am B5 ist m.M.n. ein Verschleißteil. Der Ölverlust am Motor wurde ja vom Händler bekannt gegeben.

Wo kauft man eigentlich so alte mängelfreie Fahrzeuge wie der TE sie sich vorstellt ?
Mein B5 hat 2011 3400€ gekostet und war in großem und ganzen in gutem Zustand.
Und trotzdem hab ich locker den damaligen Kaufpreis(eher mehr) in den letzten Jahren nochmal in das Fahrzeug investiert... -Optik und Ausstattungsverbesserungen nicht mitgerechnet.

Bei einem alten Auto ist immer was und wird auch immer was sein. Das ist der natürliche Verschleiß, bei manchen mehr, bei manchen weniger.

Ich zitiere mal Dieter Bohlen:
"Irgendwas is immer"

-erst recht bei einem Gebrauchtwagen ;-)

Hab meinen Wagen 2006, 5-jährig mit 96.000 Kilometern aufm Tacho (Leasingausläufer, komplett bei Audi gewartetes Firmenfahrzeug) für 11.700 € gekauft und in den letzten 3 Jahren nach und nach ca. 7.000 €, also weit mehr als die Hälfte des damaligen Anschaffungspreises, an Verschleißteilen in mein Auto rein investiert und es ist immer noch ne alte Karre, die immer älter und maroder wird.

Wer ernsthaft meint, er is der Mega Schnäppchen Jäger, wenn er ne alte Karre für 1.500 €, oder ähnlich kleinpreisige Summen kauft und sich dann wundert, dass es genau das ist, nämlich ne alte, abgerammschte Karre, der sollte sich mal auf seinen Geisteszustand hin untersuchen lassen.

Manchmal tut die Wahrheit weh, is aber trotzdem die Wahrheit.

Die wenigsten reparieren vor dem Verkauf »noch mal alles durch« - von Privat sowieso nicht. Und wenn es der Händler macht, dann ist es evtl. günstig repariert. Siehe mein Posting hier im Thread.

Mal markenfremd: 4 Jahre alter Astra J 1.4 T 103 kW. Stand mit seinen knapp über 60'000 km beim Schotterplatzhändler und schlug dort Wurzeln - weil irgendwie den keiner haben wollte.

Stand somit dort schon fast ein halbes Jahr herum (Abmeldung vom Vorbesitzer) und war daher auch schon unter dem Händler EK zu haben.

Die lange Standzeit hat den vermutlich schon vorbelasteten Bremsen nicht wirklich gut getan -> HU hat er zwar bestanden, wie ist mir aber schleierhaft. Fahr- bzw. Bremsverhalten »wunderlich«. Runterhandeln möglich, Händler offensichtlich Happy den Opel endlich los zu sein, hat auch freudig meinen Golf V in Zahlung genommen (den konnte er dann schon nach einer Woche weiterverkaufen). Das Wechseln der Bremsen hat ja schon langsam Tradition bei mir (siehe Link) - beim Golf V den ich zwischen Audi und Astra hatte waren auch die Bremsen hinten fertig. 😁

Also den Opel (relativ) günstig gekauft, Bremsen in der Werkstatt neu machen lassen (Scheiben und Beläge), Luft- und Pollenfilter sowie Zündkerzen selber getauscht. Ölwechsel dankbarerweise vom Vorbesitzer vor dem Verkauf im Frühjahr erledigt (dafür hat er sich den großen KD gespart).

Die 8-fach-Bereifung hat sich als Winterreifen auf Stahl plus Ganzjahresreifen auf Alu entpuppt - und die Ganzjahresreifen hatten ca. 7 mm Profil - wenn man die Restprofiltiefe der vier Reifen addiert hat. 😁

Ende vom Lied:

  • 4x neue Sommerreifen
  • 4x neue Bremsscheiben
  • 4x neue Bremsbeläge
  • Bremsflüssigkeit wechseln lassen (das erste Mal in seinem Fahrzeugleben)
  • 4x neue Zündkerzen
  • 2x neue Luftfilter

So gesehen noch ein Schnäppchen... Wenn man bedenkt was andere so an Reparaturen in ihre günstig erworbenen Fahrzeuge reinstecken müssen... Und hey, der ist erst 4 Jahre alt - keine 14...

Grüße, Martin

PS: Mal sehen was als Nächstes kommt...

Hier war aber mehrheitlich eher von 14
Jahre und älteren Fahrzeugen die Rede, mit vier mal so vielen gelaufenen Kilometern, wie dein Opel in deinem Bsp.
😉

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