Gebrauchtwagenverkauf von Händler als "Bastlerfahrzeug"

Audi A4 B5/8D

Ich möchte euch mal folgende (längere) Story erzählen. Vielleicht hilft es einem anderen User ja mal...

Ich habe bei einem mobile-Händler einen Audi A4 Avant 2.5 TDI EZ 1999 mit km 255.000 für 1700 Euro erworben.
In den Kaufvertrag hat der Verkäufer geschrieben "Verkauf als Bastlerfahrzeug ohne Garantie"
Er hat mir auch deutlich gemacht, dass er keinen Cent in den Wagen für Reparaturen stecken wird.

Inseriert war das Fahrzeug als

- gepflegter Zustand
- scheckheftgepflegt
- TÜV neu
- alle Fahrzeuge sind werkstattgeprüft

Ich habe eine ausgiebige Probefahrt gemacht und nichts dramatisches erkennen können.

Der Händler hat den TÜV erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags gemacht.
Plakette hat der Wagen bekommen, allerdings mit dem Mangel "Motor ölfeucht"

Bei der Abholung des Fahrzeugs hab ich dann aber ein starkes Dröhnen von der Hinterachse vernommen. Der Verkäufer meinte nur lapidar: "Das kommt von den harten Winterreifen" die noch montiert sind.

Ich bin daraufhin aber in eine freie Werkstatt. Der Mechaniker hat zweifelsfrei festgestellt, dass das Radlager hinten rechts am Ende ist. Und da ich die Einstellung vom Verkäufer kenne, lies ich das Lager auf eigene Kosten reparieren.

Und jetzt gings los. Schraube vom ABS-Sensor abgegammelt, Spur einstellen nicht mgl. da Spurstangen hinten festgegammelt. Hab das alles reparieren lassen für knapp 700 Euro.

Dann hat die Werkstatt festgestellt, dass auch die Spurstangen vorne völlig am Ende sind und die Achsgeometrie hinten/vorne sich nicht einstellen lässt (Allrad!). Weiterhin hat mir die Werkstatt mitgeteilt, dass der Motor sehr stark Öl verliert (Ölverlust steht ja auch im TÜV Bericht) und das Fahrzeug untenrum extrem verrostet ist.

Ich habe daraufhin die Reparatur abgebrochen und bin zum Anwalt. Der hat ein Schreiben aufgesetzt, in dem er Nachbesserung der Spurstangen vorne fordert - das mit dem massiven Ölverlust hat er leider vergessen reinzuschreiben.

Nachdem mich der Verkäufer angerufen und zusammengebrüllt hat, was das mit dem Anwalt soll, hab ich den Wagen zum VK gebracht. Für die Reparatur der Spurstangen hatte er 2 Wochen Zeit. Dass er den Ölverlust nicht beseitigt hat er mir gleich gesagt, da hierfür der Motor raus muss und das um die 1000 Euro kostet.

In den 2 Wochen hat er nichts repariert - auch nicht die Spurstangen weil ich gesagt habe, wenn er den Ölverlust nicht behebt, nehm ich den Wagen nicht zurück. Also habe ich den Wagen nach 2 Wochen wieder unrepariert abgeholt. Bei der Abholung hat mich der VK massiv bedroht und wortwörtlich gesagt "Typen wie du gehören jeden Tag verprügelt" - der Typ ist völlig ausgeflippt und hat rumgeschrieen. Zitat: "Ich habe den Wagen ohne Garantie gekauft und wusste dass der Motor ölt. Ich habe den Wagen auf der Hebebühne gesehen" Richtig - ich habe den Wagen auf der Hebebühne gesehen, aber heutzutage ist ja recht viel verkleidet.

Aktuell steht der Wagen bei mir zu Hause - unrepariert. Vorgestern war ich beim Anwalt. Er hat beim Amtsgericht ein "selbständiges Beweisverfahren" beantragt. Das heisst, ein Gutachter stellt die notwendigen Reparturen und Kosten fest. Und da wir schon bei der Mängelrüge sind und der VK mich so bedroht hat und in keiner Weise einlenkt oder mir was anbietet, hab ich gleich mal alles aufgezählt:

- Spurstangen vorne defekt / Spur einstellen nicht möglich
- starker Motorölverlust
- Ist das Fahrzeug über das übliche Maß eines 14-Jahre-alten Autos verrostet?
- Heckscheibenwischer defekt (spradischer Ausfall bei den Wischzyklen)
- Heckklappe schliesst oft erst nach mehrfachen Versuchen
- Fahrerinformationsdisplay FIS funktioniert nicht (wenn es mehr als 20 Grad warm ist)
- Anfertigung eines Zweitschlüssels (wurde mir bei Vertragsabschluß mündlich zugesagt)

Es ist richtig, ich habe den Wagen "als Bastlerfahrzeug ohne Garantie gekauft" und wäre auch zufrieden gewesen und hätte die aufgezählten Mängel in Kauf genommen (bis auf den Motorölverlust)

Ich hätte ja auch die Radlagerreparatur bezahlt, aber dass das so ausartet wusste ich nicht.

Wie ist das eigentlich mit dem TÜV - den Mangel mit dem Ölverlust müsste ich (bzw. der Verkäufer) ja unmittelbar beseitigen. Wenn ich das nicht mache, verliere ich dann die HU wieder?

Sprich - liegt es in der Pflicht des Verkäufers, wenn er den Wagen mit "TÜV neu" verkauft, die TÜV-relevanten Mängel auch nach Erhalt der Plakette beseitigen zu lassen?

Beste Antwort im Thema

Aber wenn doch ein Auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft wird, ist doch jedem bewusst das da grössere Reparaturen dran sind, daß das Auto eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, bestenfalls für den Export geeignet ist.

Wenn der Ölverlust Motor ca. 1000 Euro verschlingt ist die Kiste was für den Schrott.

Darum verkauft der Händler es ja als "Bastlerfahrzeug", für Leute die selber schrauben- sowas bringt man in keine Werkstatt.

Wenn er bei einem Verkaufspreis von 1xxx Euro Gewährleistung gibt, und alles in Ordnung bringen soll kann er den Laden gleich zu machen.

Reich wird der Händler mit solchen Autos sicher nicht.

Trotzdem ist die Art wie er mit Dir spricht unter aller Kanone

Ich verstehe aber nicht warum Du soviel Geld für ein "Bastlerfahrzeug" ausgibst.

Gruß

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Patroclus


Irgendwie werd ich als der Dumme hingestellt.

Nee, nur als ein bischen naiv 😉

2.5er TDI Allrad für 1.700 Euro? Alleine der Motor (wenn OK 😁) kostet 2.000.

Ich wünsch dir trotzdem viel Erfolg. Lehrgeld schön und gut, aber 1.700 ist dann vllt. doch ein bischen viel.

Gruß
Daniel

Ein (guter) 2.5er TDI mit fast 260.000km kostet 2.000 Euro ?????

Hallo,

"Bastlerfahrzeug" entbindet den Händler nicht von seiner Gewährleistungspflicht und ist bei Verkauf an Privat inzwischen ungültig!!!
Verkauft der Händler an Andere Selbsbständige kann er die Gewährleistungspflicht ausschließen.
Bei Verkauf an Privat ist das nicht mehr möglich!
Der Händler muss selbst mit Zusatz Passus: Bastlerwagen und Tüv Bericht: Ölfeucht, Gewährleisten.

Evtl. kann man sich über die Ölfeuchte Geschichte vor Gericht nachher noch Vortrefflich streiten...
Von daher würde ich in Sachen Ölfeuchte mal mit einer Patt Situation rechnen, trotzdem bleiben die Anderen Mängel noch...

Wer Einen Wagen als gepflegt Anonciert beschreibt damit auch die Technische Relevanz des Fahrzeuges, solange wie der Händler keine Eindeutige Trennung zwischen Erscheinungsbild und Technischem Zustand herbei führt bzw. bennent.

Auf den Tüv Bericht zu verweisen nützt dem Laien wenig, gerade dann wenn der Händler den Wagen auf die Bühne bittet um lediglich einen Unterbodenverkleideten Zustand zu zeigen, wobei der Händler Evtl. vorher auch schon mit Bremsenreiniger einem sauberem Zustand nachgeholfen hat.

Lange Rede kurzer Sinn, deine Chancen stehen vor Gericht gut, auch weil der Händler den Wagen anders angepriesen hat wie nachher der Kaufvertrag lautet (z.B. Ölfeucht).
Hat der Händler genau das nicht im Internet offen benannt, hat er den Kunden Aufgrund der so schönen Annoncierung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in das Autohaus gelockt!

Wenn du weißt woher der Wagen stammt (also von welchem Händler) wird sich Evtl. auch noch der Verkäufer im Autohaus auffinden lassen, welchen den Wagen an den Zwischenhändler Verkauft hat. Mal sehen was der dann dazu zu sagen hat...
Ist Evtl. ein Wichtiger Zeuge, gerade dann wenn der Zwischenhändler dort den Tüv getätigt und/oder die Ölfeuchte Geschichte erwähnt wurde, also dieser de facto davon schon beim Kauf wusste.
Meißtens ist das der Chef oder Junior Chef selber, wenn es ein Marken Händler ist!

MfG,
Andy2007

Genau so sehe ich das auch - exakt genau so...
Endlich mal jemand, der meine Meinung teilt.

Ich dachte schon ich bin hier in einem Forum für "Hinterhofhändler"

Zum Thema "Motor ölfeucht" denke ich

1.) hat der Händler eine Hebebühne und 2 KFZ-Mechaniker beschäftigt. Es wäre also ein Leichtes gewesen, den Wagen von unten zu begutachten (meiner Meinung nach wusste das der Händler auch und hat das verschwiegen, was ich aber natürlich nicht nachweisen kann

2.) Muss er die vom TÜV reklamierten Mängel nicht beseitigen?

Bin echt mal gespannt, wie das ausgeht. Vielleicht fall ich auch auf die Schnauze :-(

Ähnliche Themen

Hallo nochmal,

1. Ist der Händler selbst der Tüv Auftraggeber muss er erstrecht die benannten Mängel innerhalb 4 Wochen beseitigen oder beseitigen lassen.

Das gilt Übrigens auch für jeden Anderen (also auch für Privat) welcher beim Tüv Mängel gerügt wird, auch und gerade wenn dieser die Plakette erhält.

Du kannst nicht auf die Schnautze fallen!
Höchstens eine Patt Situation bezügl. des Ölfeuchten Motors erreichen.

Ich jedoch würde über meinen Anwalt die Einigung mit dem Händler suchen und mit ebendiesem (Anwalt)eine Rückabwicklung anstreben.
Inwiefern das jetzt noch Sinn macht hängt von dir aber auch dem Händler ab.

Ein Audi rostet Normalerweise auch nicht am Unterboden, schon gar nicht aus dem Bj. wie deiner, es sei denn er war ein Wald und Wiesen Einsatz Car o.ä. (Jäger usw.) oder stand ständig auf einer feuchten Wiese geparkt.

MfG.

Zitat:

Original geschrieben von Andy2007


1. Ist der Händler selbst der Tüv Auftraggeber muss er erstrecht die benannten Mängel innerhalb 4 Wochen beseitigen oder beseitigen lassen.

Das gilt Übrigens auch für jeden Anderen (also auch für Privat) welcher beim Tüv Mängel gerügt wird, auch und gerade wenn dieser die Plakette erhält.

Der Händler hat den Autowagen beworben mit "TÜV neu". Als ich den Audi kaufen wollte waren aber "nur" 14 Monate TÜV drauf. Ich habe daraufhin erklärt, dass er doch (wie angepriesen) den TÜV neu machen sollte. Das hat er dann auch gemacht.

Was mich irgendwo wundert: Der TÜV-Süd hat seine Niederlassung Luftlinie 100 Meter vom Händler weg. Genau auf der anderen Strassenseite...
Und wo hat er die HU gemacht? Beim KÜS ca. 20km weiter weg ?!?!?

Da erhärtet sich natürlich der Verdacht, dass er den Prüfer bei KÜS "kennt" ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Andy2007


Ich jedoch würde über meinen Anwalt die Einigung mit dem Händler suchen und mit ebendiesem (Anwalt)eine Rückabwicklung anstreben.
Inwiefern das jetzt noch Sinn macht hängt von dir aber auch dem Händler ab.

Das wollte ich ehrlichgesagt. Rückabwicklung und Erstattunng des Kaufpreis gegen Rückgabe eines halb reparierten Autos inkl. frischem Ölwechsel) und gegen Erstattung der bisherigen Reparaturkosten von ca. 700€.

Aber das sehe ich nun nicht mehr ein, weil der Händler mich in jedem Telefonat zusammengelärmt hat und zuletzt ja indirekt Prügel angedroht.

Und jetzt ist vorbei - jetzt zieh ich das Ding durch...

Naja, Audis rosten untenrum eigentlich nicht? Ich dachte "nur" die Karosserie ist verzinkt. Das Fahrwerkgedöns rostet doch genauso, oder nich?

Zitat:

Original geschrieben von Patroclus


Hinterhofhändler

Wow, so macht man sich Freunde. 🙄 Wenn du diese Geschichte in einem öffenltichen Forum postest solltest du damit rechnen, das es Leute gibt die nicht (ganz) deiner Meinung sind. Wenn du damit nicht klar kommst, ist ein Forum vllt. nicht der richtige Ort für dich.

Im übrigen habe ich beim querlesen (ja, ich habe nicht alles gelesen [tl;dr]) keinen gefunden der sagt: "Geschieht dir Recht". Aber einige (mich eingeschlossen) wünschen dir viel Erfolg. Diese Leute mit solchen Tönen abzuwatschen ist eine Frechheit.

Sorry... die Emotionen haben sich da ein wenig hoch gekocht.
Das zerrt halt echt an den Nerven.

Ich mässige meine Ausdrucksweise in Zukunft 🙁

Ist nur verständlich.
Man kauft sich ein Auto und wird von vorn bis hinten besch*ssen.
Mach deinen Weg über deinen Anwalt und es wird sich zu deinen Gunsten klären.
MfG

Zitat:

Original geschrieben von L-AK3390


[...] Der VK hat ihn ja als Bastlerauto verkauft, da ist es in mein Augen relativ normal das was gemacht werden muss. [...]

Beliebte Phrase, stand auch bei meinem B5 mit 160'000 km im Kaufvertrag. Hat aber rechtlich keine Relevanz. Händler dürfen so kein Fahrzeug anbieten um sich aus der Haftung entziehen zu wollen.

Der Händler hat gepokert und verloren. Nicht mehr und auch nicht weniger. Solche Ucken werden sonst eben für 900 Euro verscherbelt.

Was ich mutmaße: Wie so oft bei Auktionen mal einen Hänger voll PKW abgegriffen und von den 8 Stück waren 6 brauchbar, einer Kernschrott und die Nummer 8 war der Audi. Für den hatte er eigentlich schon was hingeblättert und will nun den Verlust minimieren.

Die Bremsen bei meinem B5 waren hinten neu als ich ihn beim Verkäufer abgeholt habe. Da er das Fahrzeug noch nicht mal innen reinigen konnte und noch keinen Preis gemacht hatte -> ich gehe davon aus das er ihn so angekauft hat. Die Bremsen hatte er extra noch gelobt als die Winterreifen bei ihm auf der Bühne aufgezogen wurden.

Fakt ist jedoch: Beläge und Scheiben waren offensichtlich Billigstware. Dazu noch ein defekter Bremssattel auf der Fahrerseite -> nach 1,5 Jahren habe ich jetzt rundherum alle Bremsen gemacht und einen Bremssattel ausgetauscht.

Zurück zum Fahrzeug vom TE: Bastlerfahrzeugdeklaration hin oder her. Wenn solche Mängel wie defekte Spurstangen und ausgeschlagene Lager vorhanden sind -> das ist nicht wie es der Händler angepriesen hat.

Klar, mit kleineren Mängeln kann/muss man sich arrangieren wenn man für relativ kleines Geld ein Fahrzeug mit höherer Laufleistung kauft. Aber den Kaufpreis noch einmal an Reparaturen reinstecken? Das passt nicht zusammen - außer der Kaufpreis lag unter 1'000 Euro.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von L-AK3390


[...] Der VK hat ihn ja als Bastlerauto verkauft, da ist es in mein Augen relativ normal das was gemacht werden muss. [...]
Beliebte Phrase, stand auch bei meinem B5 mit 160'000 km im Kaufvertrag. Hat aber rechtlich keine Relevanz.

Aber genau hier ist der Punkt den ich meine. Es ist egal ob das eine rechltiche Relevanz hat oder nicht. Da steht Bastlerfahrzeug dran. Das ist nicht Seriös und ich sollte dann nicht damit rechen das alles gut geht 😉

Rechtlich wünsche ich natürlich Patroclus viel Erfolg (ich kann das gar nicht oft genug erwähnen 😁 ).

Gruß
Daniel

Gebrauchtwagenkauf:

- bei sehr günstigen Preisen sollte man immer Mißtrauisch sein: man bekommt nix geschenkt (meistens)!
- immer jemanden mitnehmen, der Ahnung von der Materie hat
- in einer Werkstatt (nicht die vom Händler) das Auto ggf. begutachten lassen
- bei Audi gibt es für glaube 20 euro einen Fahrzeugcheck, geht relativ schnell
- wenn man ADAC mitglied ist, besteht auch dort die Möglichkeit das Auto zu checken (kostet halt entsprechend) (Stoßdämpfertest ist glaube sogar kostenlos dann)
- die Preise für das Fahrzeug schonmal im Vorfeld ermitteln (Schwacke Liste...)
- ggf. macht man sogar einen Kompressionstest der einzelnen Zylinder (kostet ja fast nix)
- die Unterlagen sollte man genau studieren, ob die KM-Stände sinnig sind

--> es gibt genug bekannte Mängel, die ein Audi haben kann (Achsmanschetten rissig, LMM defekt, Bremsen festgegammelt, Achsaufhängung ausgeschlagen, Fensterheber defekt, beim 2.5TDI eingelaufene Nockenwellen, ...) d.h. vorher erkundigen und Liste mitnehmen zum abhaken

das der TÜV nicht sonderlich genau ist, sollte jeder wissen... es heißt doch immer "Zum Prüftermin hat das und das funktioniert!" ... genau! TÜV bedeutet doch rein gar nichts... ausser, dass ein Auto bremst, geradeaus fährt (überwiegend), sich lenken lässt, die hupe geht und die lampen nicht den Gegenverkehr blenden...

...ich habe mein Auto auch schon mit 2 ausgeschlagenen Traglenkern durch den TÜV bekommen, ohne Mängel... mit einem undichten Stoßdämpfer, abgezogenen Steckern im Motorraum usw. ...

Zitat:

Original geschrieben von tuxic


Aber genau hier ist der Punkt den ich meine. Es ist egal ob das eine rechltiche Relevanz hat oder nicht. Da steht Bastlerfahrzeug dran. Das ist nicht Seriös und ich sollte dann nicht damit rechen das alles gut geht 😉

Wie in vielen anderen Verträgen steht eben ein Punkt drin, welcher nicht relevant ist. Mietern wird auch alles mögliche verboten was nicht haltbar ist.

Studentinnen in Weingarten bei Ravensburg beispielsweise generell der Männerbesuch sowie Besuch nach 22 Uhr. Steht ernsthaft im Mietvertrag drin. 😁

Grüße, Martin

Was auch geil ist:

Ich hatte den Audi ja zur Nachbesserung zum Händler gebracht, er hat ja 2 Wochen Frist Zeit gehabt.
Tank war ziehmlich genau dreiviertels voll.

Als ich den Wagen nach 2 Wochen unrepariert abgeholt habe, war der Tank nur noch halb voll und im Kofferaum lag ein fremdes Abschleppseil und eine fremde Decke.

Leider habe ich den km-Stand nicht aufgeschrieben (hab auf der Fahrt dorthin immer extra wieder und wieder drangedacht - ich Trottel!)

Soviel zur Seriösität des Händlers. Unabhängig von der Sache hier, sollte man dem an den Karren fahren.
So geht man mit Kunden nicht um!

Zitat:

Original geschrieben von Patroclus


Kofferaum lag ein fremdes Abschleppseil [...]

Der ist ja krass drauf. Ich würde gleich noch die Kupplung mit auf die Liste schreiben 😁

Zitat:

So geht man mit Kunden nicht um!

Ja, das sieht man leider öfter. Sowas ist ärgerlich. Wenn man für etwas Geld bezahlt erwartet man auch, das man die entsprechende Gegenleistung bekommt. Wenn die Gegenleistung für das Geld nicht zu machen ist, dann sollte das halt gar nicht erst angeboten werden. Auch das geht so ein bischen in Richtung "Bastlerfahrzeug". Er hätte das Auto ja auch für 3K anbieten können, dann aber in einem besseren Zustand. Wenn er das getan hätte, würde es jetzt diesen Thread nicht geben 🙁

Gruß
Daniel

Deine Antwort
Ähnliche Themen