Fahrzeugbrief beim Händler?

Audi A4 B5/8D

Hallo zusammen!!!

Habe vor mir in den nächsten Tagen einen A4 1.8 T 140 KW
zu gönnen.

Da dieser ja wohlwissend nicht besonders günstig ist werde ich diesen Finanzieren.

Bleibt dann der Fahrzeugbrief bei Audi und wenn ja wie sieht es dann mit Eintragungen aus bei Umbauten?

Hat da jemand Erfahrung

13 Antworten

Hallo.

Wenn du einen Wagen finanzierst, bleibt der Brief bei der Bank, die dir die Finanzierung bewilligt hat. Die rücken den natürlich erst raus, wenn das Auto komplett bezahlt ist.
Ich glaube aber man kann den Brief schon für Eintragungen anfordern, weiß aber nicht ob das so einfach ist.

Gruß Jürgen

Moin Moin,

also bei Umbauten wird alles in den Fahrzeugschein eingetragen. Den Brief brauchste dafür nicht.

@BertVogel

Falsch...
Die Umbauten werden in den Brief eingetragen, denFahrzeugschein sollte man bei nächster Gelegenheit beim Landratsamt neu ausstellen lassen.
Da bin ich mir sicher, ich hab mit meinem Vectra wahrscheinlich mehr Geld beim TÜV gelassen, als ich für sämtliche Anbauten bezahlt hab... 😉

Gruß Jürgen

Hi,

Also für Tieferlegung und meine Felgen wurden nur in den Schein eingetragen (bzw. wurden auf einem Anhang eingetragen) Das reicht, hab extra beim Tüvmenschen nachgefragt.

Gruß Jochen

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Hi,

bei mir stehen Fronspoiler, Tieferlegung, Felgen/Reifengrößen, Sportluftfilter und sogar die Sportpedale im Fahrzeugbrief!
Eben alles an Zubehör, bei welchem der Anbau überprüft wurde.

Gruß Jürgen

mmh...

Das ist ja komisch. Ich hab auch schon ne Menge eintragen lassen, aber noch nie einen Brief dafür benötigt.

Sieht ja schon wieder so aus, als ob das regional verschieden wäre... Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen. Hab jetzt auch um 14:30 Uhr wieder einen Termin, um auf meinem A4 die 17"er eintragen zu lassen... Mir wurde wieder ausdrücklich gesagt ich solle den Brief mitnehmen...

Gruß Jürgen

@Designs

Wo kommst du her?

Also ich komme aus Bayern und ich habe im Brief noch nie was eintragen müssen, kann aber wie du schon gesagt hast wirklich regional bedingt sein!

Gruß Jochen

Im Kfz-Brief dürfte doch nichts verändert werden-also ich weiss es auch nicht genau-z.B. der Anbau einer AHZV-da ist auch kein Brief vonnöten-obwohl es eine Veränderung des Fahrzeuges lt.ABE ist.
Oder Felgeneintrag-dafür haben wir nie den Kfz-Brief benötigt!
Der Fahrzeugschein wird zwar bei manchen immer länger-aber der Brief deswegen nicht...

Tschau.

Hi,
ich verfolge dieses Forum schon länger und poste das erste mal. Ich habe meinen A4 (8E) vor zwei Monaten chiptunen lassen.
Da mein Fahrzeug auch finanziert ist, mußte ich den Fahrzeugbrief bei Audi anfordern.
Das funktioniert so :

- Anruf bei der Audi Bank ( waren übrigens sehr freundlich )
- Vertragsnummer bereithalten, wird benötigt.
- Das zuständige Landratsamt ( KfZ Zulassungsstelle ) raussuchen und der Audi Bank mitteilen.
- Brief wird dann an die Zulassungsstelle von der Audi-Bank geschickt
- Dass geht so um die zwei Tage
- Auf die Zulassungstelle gehen und sagen, dass man etwas eintragen will und die Beamtin sucht dann den Fahrzeugbrief raus.
- Den Fahrzeugschein mußt du natürlich mitbringen und das Teilegutachten ( Hersteller oder Tüv )
- Fahrzeugschein und Brief werden geändert
- Das Landratsamt schickt den Brief wieder an die Bank zurück
- Die Kosten die der Audi-Bank entstanden sind, werden dir dann bei der nächsten Rate mit abgebucht ( Porto, Verwaltungskosten usw.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben

Würde mich auch mal interessieren wie das genau abläuft.

Ich dachte immer bei einem normalen Teilegutachten ist so ein Blatt Papier dabei, das vom TÜV ausgefüllt wird und dieses kann man dann mitführen, soll aber bei der nächsten gelegenheit in den Brief eingetragen werden (und folglich bekommt man einen neuen Schein). Der TÜV selber macht aber im Brief oder Schein nie (oder selten?) etwas.
Und eine Anbaubescheinigung wird - im Gegensatz zum Teilegutachten - vom Hersteller des Teils speziell auf eine Person ausgestellt. Mit dieser muß man dann NUR NOCH zur Zulassungsstelle und die Veränderung in den Brief eintragen lassen, nicht aber zum TÜV.

Kann das jemand, der schön öfters mal was mit den Herrn Ingenieuren vom TÜV zu tun hatte, bestätigen? Oder liege ich da falsch?

Und was gibt es sonst noch für möglichkeiten der Eintragung/Zulassung von Teilen ausser Teilegutachten, Anbaubescheinigung, ABE und E-Prüfzeichen?

Gruß
Berni

@frichdal

Ich komme auch aus Bayern, Landkreis WM (Weilheim-Schongau). An die regionalen Unterschiede glaube ich langsam nicht mehr, denn gestern war ich ja wieder beim TÜV.
Hab meine Felgen eintragen lassen und mußte den Brief mitbringen. Diesesmal hat er aber nichts im Brief eingetragen sondern mir eine Bescheinigung ausgestellt, die ich im Fahrzeug mitführen muß.
Aber wie gesagt wurde bei den letzten Eintragungen so ziemlich alles im Brief vermerkt... Scheinbar geht das da nach Lust und Laune.

Gruß Jürgen

Ja genau so wars bei mir auch.
Jetzt hab ich halt zwei DIN A4 Zettel im Auto rumliegen.

Ich hab den TÜV-Gutachter extra gefragt, ob ich mit den Zetteln zur Zulassungsstelle oder zum Landratsamt muß, um das im Schein einzutragen.
Aber der meinte, das man das nicht muß. Also lass ich das, kostet ja bestimmt wieder.

Gruß Jochen

Hallo,
meine Erfahrungen mit Umbauten, TÜV und Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind auch ziemlich unterschiedlich.
Beim KVA hat man mir erklärt, daß es 2 Möglichkeiten gibt:
1. Eintragung in den Brief und Austellung eines neuen Scheines
oder 2: Die ABE oder das Teilegutachten muß immer mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden.

Soweit ich weiß, kommt es aber auch immer auf die Art des Umbaus an.

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