GEBLITZT: weiß jemand was zu diesem speziellen Fall??
Hallo,
ich wurde letzte Woche mit meinem A5 in einer 50er Zone so im 3 Stelligen Bereich geblitzt (das Auto verleitet halt). Ich weiß, dass man im Internet nachsehen kann, wie viele Monate man zu Fuß gehen muss :-( und wie hoch die Strafe ist, aber nun zu meiner Frage:
da ich bereits vor 6 Monaten den Führerschein für einen Monat abgeben musste (Rotlichtverstoß), stellt sich nun die Frage, was dieses für Folgen für das jetzige Vergehen hat, da ich irgend wie mal was gehört habe, dass wenn man innerhalb eines Jahres, noch einmal einen Verstoß begeht (der Punkte gibt), dass man dann die Kulanzzeit von 6 Monaten, in denen man sich aussuchen darf wann man abgibt, nicht mehr hat, sondern gleich abgeben muss.
Stimmt das??? Da es sich ja beim 1. Vergehen um einen Rotlichtverstoß handelte und nicht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Das Internet gibt nicht viel her, bzw. ich hab nichts gefunden!!
Bitte um Konstruktive Beiträge (bitte keine Disskusion ,,Dreistellig in der 50er Zone'' usw. ich weiß selber das das ein wenig schnell war)
Fazit: ich hab den A5 jetzt seit 9 Monaten und schon 2x den Führerschein weg!!! Keine gute Quote
Beste Antwort im Thema
So einem Schwachmat wie Dir würde ich den Lappen ganz abnehmen... tzzz Rotlichtverstoß... Dafür hätte ich Dich schon 6 Monate laufen lassen..
Ich Fahre auch gerne Sportlich / Schnell aber innerhalb einer 50er Zone sollte man sich schon zügeln... Ich meine wenn Du vom 3 Stelligen Bereich sprichst haben wir hier mindestens mal 100 KM/H...
Denkst Du nicht, dass vielleicht auch mal Kinder unterwegs sein können? Oder war die 50er Beschränkung auf einer Autobahn ;-) oder Landstrasse?
Da fällt mir nix mehr dazu ein... Nachschulung }} setzten 6!
Gruß
LAUNEbär
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von simon_schweiz
scheisse! scheisse was du da schreibst, genau das meine ich. selbstverständlich bin ich auch schon zu schnell gefahren... wohl jeder. aber darum geht es hier nicht.Zitat:
Original geschrieben von Rookee00
Ich denke mal du hast nie scheisse gebaut und es hat auch noch nie einer versucht dir dabei zu helfen.Das kann doch jedem mal passieren..... Das ist auch keine Entschuldigung aber passiert ist passiert
Lieber mal an die eigene Nase fassen!!!
jawohl, ich rege mich auf und zeige mit dem finger auf ihn! schliesslich ist es ein himmelweiter unterschied, ob einer 10, 15 oder mal 20 km/h zuviel drauf hat oder in der 50er-zone über 100 fährt.
Hehe, @simon_schweiz, komm mal wieder runter.........................du bist nicht der "Robin Hood der Straße"
Und mit der Betitelung "Verbrecher" würde ich an deiner Stelle nicht so sorglos umgehen.
Ich amüsiere mich aber immer köstlich über Leute die aus rein Putativen Gesichtspunkten meinen über andere urteilen zu können.😁
Moin,
also dashier nimmt ja Ausmaße an....unglaublich. Aber hier kommen auch einige Kommentare rüber....noch unglaublicher.
1) Einer schreibt: "Nachts durch ein Kuhkaff, daß keine 300 Meter lang ist --> Gibts in meiner alten Heimat im Frankenland zu Hauf.
oder nachts in einer Baustelle --> ich sag nur Heilbronn A81, Kreuzung A6 --> Begrenzung auf 40km/h --> gehts noch?? "
-----> Gut, bei der Baustelle hasst Du aus meiner Sicht annähern recht (solange dort nachts nicht gearbeitet wird). Aber jetzt überleg mal Du bist in dem Kaff mit 100km/h unterweg und fährst eine Person, die unbeleuchtet auf der Strasse läuft tot.......also ich würde mir dann nur noch wünschen 50km/h gefahren zu sein (dann hab wenigstens ich mich rechtens verhalten)
2) Ja, ich bin auch schon des öfteren mal geblitzt worden. Aber zumindest führt jedes "Erwischtwerden" dazu, dass ich erstmal 6-12 Monate wirklich die Gesetze und Vorschriften achte. Naja, die letzten waren auch alle nur um die 10 -20€ Ordnungsgeld....
3) Ein anderer schreibt: "Diese Saubermänner und Gutmenschen sind einfach grauslich.
Der Themenersteller wird bereuen, zahlen und zu Fuß gehen -
zu Recht. Aber hier noch auf ihn einzuprügeln ist wirklich
erbärmlich selbstgerecht."
-----> Das hat doch rein garnichts mit Selbstgerechtigkeit zu tun. Schliesslich hat der TE hier freiwillig gepostet und solch ein Verstoß führt zwangsläufig zu entsprechenden Kommentaren.
4) Noch was: "Soweit ich weiß, ist der Verstoß nach 3 Monaten verjährt, wenn zwischendurch kein Verfahren angeschoben wird.
Daher ist die einzige Möglichkeit, alle Einspruchsfristen so weit wie möglich hinauszuzögern.
Wenn du es hinbekommst, daß 3 Monate lang kein Verfahren gegen dich eröffnet wird, dann mußt du nur noch angeben, daß ein Bekannter/Verwandter von dir gefahren ist, und du bist aus dem Schneider 😁 Deinem Bekannten/Verwanden können die Behörden nicht belangen, da das Vergehen ja bereits verjährt ist."
-----------------> Kommt drauf an: § 31 Abs. 2 OWiG:
1. drei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. ein Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. sechs Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
Und meinst Du wirklich, dass die falsche Angabe des Fahrers nicht überprüft wird? Na herzlichen Glückwunsch!!
Achja, eine Rechtschutzversicherung lohnt sich definitiv!
Zitat:
Original geschrieben von Polofahrer1986
... Anfang einer Bundesstraße (Anfangs kurzzeittig noch Innerorts 50km/h) kurz danach 100km/h (ich hab das 100er Schild schon ,,quasi'' gesehen!!
Das könnte ein Ansatz sein. Frag mal einen Rechtsanwalt - es gab (gibt ?) Mindestabstände, die vor und nach der Beschränkung bzw. Aufhebung eingehalten werden müssen. Leider beachten das viele Polizisten nicht.
BtW: Auf Bundesstraßen dürfen nur richtige Polizisten blitzen - oder müssen zumindest dabei sein. Falls da die Stadt geblitzt hat, ist das unzulässig.
Die Beschränkung gibt es wirklich. Allerdings bezieht sich das auf ein beginnendes Tempolimit.
Soll heißen, die Rennleitung darf nicht direkt am Verkehrsschild blitzen, wenn dieses das erste mit der Geschwindigkeitsbeschränkung ist. Ortsunkundige werden so vor einer plötzlichen und gefährlichen Vollbremsung geschützt.
Gleiches gilt für Ortseinfahrten. Diese sind zwar in der Regel weithin sichtbar, aber dennoch KANN das Schild ja bereits einige Meter VOR den Häusern stehen.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahme von der Regel. Besteht bereits VOR dem Ortsschild ein Tempolimit von z.B. 70 km/h, dann ist diese Sicherheitsabstandsregel ausgehebelt.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein zu früh Gas gebender immer noch selbst Schuld ist. Das Tempolimit wurde ja auch nicht aufgehoben. Wer auf diese Idee kommt, ist selbst dran doof.
Wie wird ein Tempolimit aufgehoben? Entweder durch die entsprechende Beschilderung, neue Beschränkung(en) oder durch einmündende Straßen (was die wenigsten wissen). Eine innerörtliche Beschränkung der regulären 50 km/h wird aber nur durch das Schild am Ortsende aufgehoben...
Also dann... immer schön artig bleiben.
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Bin mal ganz in der Nähe eines Ortsschilds geblitzt worden. 63 km/h - also nicht die Welt. Da aber der Blitzer ca. 25m vom Ortsschild entfernt (Ortsauswärts) stand, dachte ich auch, ich könnte mal auf die Tour versuchen um das Knöllchen rum zu kommen.
Schnurstracks zu einem Freund (Anwalt) gefahren, dessen ernüchternde Antwort:
Mindestabstand gibt es nicht. Es gibt nur Richtlinien für die Polizisten. Gefährliche Stellen können auch direkt am Ortsschild kontrolliert werden, beispielsweise kreuzende Rad- oder Schulwege, Bushaltestellen, usw...
Zitat:
Original geschrieben von busterpilot
Bin mal ganz in der Nähe eines Ortsschilds geblitzt worden. 63 km/h - also nicht die Welt. Da aber der Blitzer ca. 25m vom Ortsschild entfernt (Ortsauswärts) stand, dachte ich auch, ich könnte mal auf die Tour versuchen um das Knöllchen rum zu kommen.
Schnurstracks zu einem Freund (Anwalt) gefahren, dessen ernüchternde Antwort:Mindestabstand gibt es nicht. Es gibt nur Richtlinien für die Polizisten. Gefährliche Stellen können auch direkt am Ortsschild kontrolliert werden, beispielsweise kreuzende Rad- oder Schulwege, Bushaltestellen, usw...
So ist es! Keine Mindestabstände vorgeschrieben. Nur eine Mär, die sich aus unerfindlichen Gründen hartnäckig hält.
Durch eine "Mindestabstandsbeschränkung" würde der Sinn einer Geschwindigkeitskontrolle ja auch ad absurdum geführt.
Zitat:
Original geschrieben von maody66
So ist es! Keine Mindestabstände vorgeschrieben. Nur eine Mär, die sich aus unerfindlichen Gründen hartnäckig hält.Zitat:
Original geschrieben von busterpilot
Mindestabstand gibt es nicht. Es gibt nur Richtlinien für die Polizisten. Gefährliche Stellen können auch direkt am Ortsschild kontrolliert werden, beispielsweise kreuzende Rad- oder Schulwege, Bushaltestellen, usw...
Mein alter Herr ist pensionierter Polizist.
Er erzählt mir auch, daß es innerhalb von 50 Meter nach dem Ortsschild nur zulässig ist zu blitzen, wenn zuvor ein Geschwindigkeitstrichter besteht --> Also vor dem Ort bereits die Geschwindigkeit begrenzt wurde.
Ich kann mir aber schon vorstellen, daß es Ausnahmen gibt, wie oben geschrieben z.B. Schulweg, etc.
Wahrscheinlich hätte man vor Gericht dann schon eine gewisse Chance ungeschoren davonzukommen, wenn der Blitzer dies nicht glaubhaft machen könnte … aber bei nur geringen Geschwindigkeitsübertretungen ist der Aufwand zu groß und daher geht wohl meistens diese Abzockmasche auf.
Der TE wollte 'nen Rat... also gut:
Schau auf www.radarforum.de und suche dort just4fun nach "Alberto".
(Hab' aber keine Ahnung, ob das heute noch funktioniert)
Gruß aus MUC
Zitat:
Original geschrieben von idelix
Der TE wollte 'nen Rat... also gut:Schau auf www.radarforum.de und suche dort just4fun nach "Alberto".
(Hab' aber keine Ahnung, ob das heute noch funktioniert)Gruß aus MUC
Moin,
der TE und einige weitere haben allerdings selbst durch entsprechende posts und Kommentare für solche Reaktionen gesorgt 😉
Ebenfalls Gruß aus MUC
Zitat:
Original geschrieben von baastscho
...
Wie wird ein Tempolimit aufgehoben? Entweder durch die entsprechende Beschilderung, neue Beschränkung(en) oder durch einmündende Straßen (was die wenigsten wissen).
Genau - gilt auch für Autobahnauffahrten! Und warum ist das so? Weil der geneigte Heizer sonst immer sagen wird, er wäre aus der Seitenstraße gekommen und konnte vom Tempolimit nichts wissen.
Zitat:
Original geschrieben von Dietmar F.
Genau - gilt auch für Autobahnauffahrten! Und warum ist das so? Weil der geneigte Heizer sonst immer sagen wird, er wäre aus der Seitenstraße gekommen und konnte vom Tempolimit nichts wissen.Zitat:
Original geschrieben von baastscho
...
Wie wird ein Tempolimit aufgehoben? Entweder durch die entsprechende Beschilderung, neue Beschränkung(en) oder durch einmündende Straßen (was die wenigsten wissen).
Vielleicht aber auch einfach, weil die Begrenzung WEGEN der Auffahrt ist.
Oder vielleicht, um Schilder zu sparen.
Oder, oder, oder....
Es fällt mir aber immer wieder auf, dass es die wenigsten wissen.
Hallo,
ich fahre auch gerne zügig, aber im Rahmen, hatte nch nie Punkte und bin noch nie beblitzt worden, knapp 20 Jahre.
Klar kommt es immer auf die Situation an, ob irgendwo ein Tempolimit "Sinn" mach oder nicht. Aber Ein Limit ist ein Limit und man überschreitet dies. Damit ist klar was passiert.
Meinem Vater ist mal Ähnliches auf einer Autobahn passiert, nachts in einer abgebauten, nicht mehr genutzen Baustelle. Die hatten wohl die Schilder noch nicht abgebaut, alles andere schon. Dort war 60 und er wurde mit 160 angehalten.
Er ist folgender Maßen vorgegangen (pensionierter Anwalt):
Verstoß zugeben, Einspruch gegen das Fahrverbot einlegen.
Bussgeld zahlen, aber wieder mit dem Hinweis Einspruch Fahrverbot.
Als es zum Gericht ging hat er sich mit dem Richter auf einen 10fachen Satz des schon gezahlten Bussgeldes geeinigt und gut war, kein Fahrverbot. Das ganze ist 3 Jahre her und könnte bei den geänderten Sätzen recht teuer werden.
LG
Alex