GEBLITZT: weiß jemand was zu diesem speziellen Fall??

Audi S5 8T & 8F

Hallo,

ich wurde letzte Woche mit meinem A5 in einer 50er Zone so im 3 Stelligen Bereich geblitzt (das Auto verleitet halt). Ich weiß, dass man im Internet nachsehen kann, wie viele Monate man zu Fuß gehen muss :-( und wie hoch die Strafe ist, aber nun zu meiner Frage:

da ich bereits vor 6 Monaten den Führerschein für einen Monat abgeben musste (Rotlichtverstoß), stellt sich nun die Frage, was dieses für Folgen für das jetzige Vergehen hat, da ich irgend wie mal was gehört habe, dass wenn man innerhalb eines Jahres, noch einmal einen Verstoß begeht (der Punkte gibt), dass man dann die Kulanzzeit von 6 Monaten, in denen man sich aussuchen darf wann man abgibt, nicht mehr hat, sondern gleich abgeben muss.

Stimmt das??? Da es sich ja beim 1. Vergehen um einen Rotlichtverstoß handelte und nicht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Das Internet gibt nicht viel her, bzw. ich hab nichts gefunden!!

Bitte um Konstruktive Beiträge (bitte keine Disskusion ,,Dreistellig in der 50er Zone'' usw. ich weiß selber das das ein wenig schnell war)

Fazit: ich hab den A5 jetzt seit 9 Monaten und schon 2x den Führerschein weg!!! Keine gute Quote

Beste Antwort im Thema

So einem Schwachmat wie Dir würde ich den Lappen ganz abnehmen... tzzz Rotlichtverstoß... Dafür hätte ich Dich schon 6 Monate laufen lassen..

Ich Fahre auch gerne Sportlich / Schnell aber innerhalb einer 50er Zone sollte man sich schon zügeln... Ich meine wenn Du vom 3 Stelligen Bereich sprichst haben wir hier mindestens mal 100 KM/H...

Denkst Du nicht, dass vielleicht auch mal Kinder unterwegs sein können? Oder war die 50er Beschränkung auf einer Autobahn ;-) oder Landstrasse?

Da fällt mir nix mehr dazu ein... Nachschulung }} setzten 6!

Gruß

LAUNEbär

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hier liegt offensichtlich ein Ausbildungsdefizit bei den Fahrschulen vor.

Fahrschulen sag(t)en auch, dass man beim Einlenken ins Lenkrad greifen soll, weil es sich leichter lenkt.

Fahrschulen sag(t)en auch, dass man beim Parken auf ebener Fläche die Handbremse voll anziehen soll, weil es ja eben eine Parkbremse sei.

Vielleicht sollte man neben der Schulreform, Rechtschreibreform und unzähligen Gesundheitsreformen auch mal an eine Fahrausbildungsreform herangehen.

Zitat:

Original geschrieben von baastscho



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hier liegt offensichtlich ein Ausbildungsdefizit bei den Fahrschulen vor.
Fahrschulen sag(t)en auch, dass man beim Einlenken ins Lenkrad greifen soll, weil es sich leichter lenkt.
Fahrschulen sag(t)en auch, dass man beim Parken auf ebener Fläche die Handbremse voll anziehen soll, weil es ja eben eine Parkbremse sei.

Vielleicht sollte man neben der Schulreform, Rechtschreibreform und unzähligen Gesundheitsreformen auch mal an eine Fahrausbildungsreform herangehen.

Hervorragende Idee!

Wenn ich (was oft passiert) Fahrschulen im Rahmen von Ausbildungsfahrten sehe, die gegen so eine elementare Vorschrift wie das Rechtsfahrgebot verstoßen (und zwar über Km!), frage ich mich immer wieder, ob Fahrlehrer (wie andere Freiberufler) nicht eigentlich auch zum Nachweis von Fortbildung/Kenntnisstandserhalt verpflichtet sind. Aber offenbar ist das ja -bisher- nicht der Fall.... 🙄

Grüße
Markus

*dessen Fahrlehrer bei so etwas ausgetickt wäre*

Zitat:

Original geschrieben von baastscho


Vielleicht sollte man neben der Schulreform, Rechtschreibreform und unzähligen Gesundheitsreformen auch mal an eine Fahrausbildungsreform herangehen.

Gute Idee. Hier wäre jetzt der Gesetzgeber gefordert.

Zitat:

Original geschrieben von crandler



Zitat:

Original geschrieben von Dietmar F.


Genau - gilt auch für Autobahnauffahrten! Und warum ist das so? Weil der geneigte Heizer sonst immer sagen wird, er wäre aus der Seitenstraße gekommen und konnte vom Tempolimit nichts wissen.
Vielleicht aber auch einfach, weil die Begrenzung WEGEN der Auffahrt ist.
Oder vielleicht, um Schilder zu sparen.
Oder, oder, oder....

Es fällt mir aber immer wieder auf, dass es die wenigsten wissen.

Mmmhh - mal nachgedacht. Auf der Autobahn wäre bspw. eine Begrenzung von 80 km/h. Ich fahre an einer Auffahrt innerhalb dieser "80er Zone" auf die Autobahn auf. Woher soll ich wissen, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenung ist? Das gleiche gilt für Einmündungen etc. Es gibt also kein "Oder, oder, oder ..." und schon gar kein Wissensdefizit. Deshalb stehen ja kurz nach Auffahrten und Einmündungen sogenannte Wiederholungsschilder - nicht weil die Straßenmeisterei einfach ein paar Schilder übrig hat:

StVO §§ 3 Absatz 2 Nr. 1, 39 Absatz 3; Verkehrszeichen Nr. 274, 278 der StVO

1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Dietmar F.



Zitat:

Original geschrieben von crandler



Vielleicht aber auch einfach, weil die Begrenzung WEGEN der Auffahrt ist.
Oder vielleicht, um Schilder zu sparen.
Oder, oder, oder....

Es fällt mir aber immer wieder auf, dass es die wenigsten wissen.

Mmmhh - mal nachgedacht. Auf der Autobahn wäre bspw. eine Begrenzung von 80 km/h. Ich fahre an einer Auffahrt innerhalb dieser "80er Zone" auf die Autobahn auf. Woher soll ich wissen, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenung ist? Das gleiche gilt für Einmündungen etc. Es gibt also kein "Oder, oder, oder ..." und schon gar kein Wissensdefizit. Deshalb stehen ja kurz nach Auffahrten und Einmündungen sogenannte Wiederholungsschilder - nicht weil die Straßenmeisterei einfach ein paar Schilder übrig hat:

StVO §§ 3 Absatz 2 Nr. 1, 39 Absatz 3; Verkehrszeichen Nr. 274, 278 der StVO

1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßeneinmündung, sofern nicht das Verkehrszeichen nach der Einmündung wiederholt oder die Geschwindigkeitsbeschränkung anderweitig angeordnet wird.

Sicher gibt es das "Wissensdefizit". Es geht hier um die Fahrer, die durch die Tempobegrenzung an der Auffahrt/Einfahrt vorbeifahren (Geradeausverkehr), nicht um die, die von von dieser Auffahrt kommen. Natürlich können die "Auffahrer" nichts von einer Beschränkung wissen, wenn dort kein (Wiederholungs-)Schild steht.

Oft genug fährt man hinter Autos her, die mit 70 durch die Gegend eiern, obwohl längst wieder 100 gefahren werden darf...

Macht doch einfach mal einen Test im Bekanntenkreis - vorzugsweise bei Frauen. Am besten vorher kurz Abseits (Fußball) erklären lassen, um sie komplett zu verunsichern. 😁 😁

Hallo Polofahrer,

ist nun auf den letzten Drücker, aber falls Du noch nichts unternommen hast, dann hätte ich etwas konstruktives für Dich. Aber NICHT hier im Forum.

Sorry, bin viel unterwegs und schaue nicht jeden Tag ins Forum hinein.

Mr.NoLimit

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