Garantiezeit von ausgetauschten Ersatzteilen?

BMW 3er E46

Ich hätte einmal eine Frage zur Dauer und Umfang der Gewährleistung von ausgetauschten Ersatzteilen eines BMW.
Eigentlich stelle ich hier im Forum meine Fragen wegen meines 3er BMW’s. Heute einmal als Z3-Fahrer.
Bei diesem Wagen hatten sich vor 2 Jahren die Ledersitze erheblich verändert. Sie fingen zu Kleben und Färben an. Nach längerem Hickhack mit BMW in München wurden mir auf Kulanz (unter Zuzahlung des Arbeitslohnes) die Ledersitze ausgetauscht. Diese Maßnahme wurde im April 2007 durchgeführt. Leider war dieser Austausch nicht von Erfolg gekrönt, da das neue Leder sich bereits nach einem Monat anfing aufzulösen. Erneut bekam ich, diesmal allerdings absolut problemlos, die Sitze gewechselt. Ich musste auch keine Zuzahlung leisten, da es sich nunmehr um eine Garantieleistung handelte (auf neu eingebaute Teile gibt es 2 Jahre Garantie). Als diese Sitze nach einem weiteren halben Jahr sich ebenfalls färbten und klebten wurde nochmals ein Austausch angeboten. Auf Anraten des extra angereisten Technikers aus München vermied ich es, die Sitze mit Lederpflege zu behandeln. Dies war auch gut so, denn er stellte bei allen Sitzen fest, dass es sich nicht um eine falsche Pflege, sondern vielmehr um einen beschädigten Topcoat handelte.
Da ich wenig Vertrauen in die Erneuerung der Sitze hatte, fragte ich an, wie oft BMW denn dieses Spiel noch weiter mit mir spielen wolle. Dabei entgegnete mir der Sachbearbeiter, dass BMW diesen Fall „aussitzen“ möchte, im Klartext, die Garantie begann beim erstmaligen Tausch der Sitze (04/07) und sie endet, egal wie oft zwischendurch gewechselt wurde, im 03/09).
Und nun meine Frage:
Stimmt es wirklich, dass der spätere Einbau der Ledersitze nicht automatisch die Garantie wieder von vorne beginnen lässt?
Wenn nicht, würde der jetzt stattfindende Austausch wohl das letzte Mal, zumindest kostenlos für mich sein.

Zur Ergänzung muss ich noch anfügen, dass das Chameleonleder, welches im Z3 (Bj. 2001+2002) verbaut wurde fehlerhaft war und es fast alle Z3-Fahrer betrifft, die dieses Leder verbaut hatten, egal mit welcher Einfärbung. In einschlägigen Foren kann man dies nachlesen. Ich hatte damals in einem Z3-Forum sogar einen Sammelantrag auf Kulanz bei BMW gestellt gehabt. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass jeder Fall individuell zu sehen sei.
Bei mir wurde es nur getauscht, weil der Wagen erst 2003 zugelassen wurde und erst 15000 km auf der Uhr hatte, ansonsten wäre es wegen des Alters des Wagens abgelehnt worden.

30 Antworten

...meines Wissens nach gibt es grundsätzlich auf ausgetauschte Teile keine neue Garantie. Erst, wenn man nen Teil der Rechnung bezahlt, gehts von vorne los. Wenn deinen weiteren Garantietäusche umsonst waren, ist die Aussage von BMW (in meinen Augen) richtig. Wenn du 12,50 EUR für ne Befestigung zahlen musstest, hast du nach meiner Information wieder neue Garantie...

Garantie gibts von BMW grundsätzlich keine. Noch nicht mal auf neue Autos. Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, auf die es nur dann Anspruch gibt, wenn sie BEstandteil eines Kaufvertrages ist. Von was hier die Rede ist, ist die gesetzliche Gewährleistung. Auf die hat man immer Anspruch, bei Neuware 2 Jahre, bei z.B. Gebrauchtwagen kann dies einseitig vom Händler auf 1 Jahr verkürzt werden.

Tritt bei einer neuen Ware ein Gewährleistungsfall ein, dann gibts verschiedene geregelte Möglichkeiten, z.B. Nachbesserung, Tausch gegen Neuteil usw.

Grundsätzlich gilt: Wird die mangelhafte Ware gegen ein Neuteil eingetauscht, hat das natürlich keinerlei Einfluss auf die Gewährleistungszeit, d.h., die Uhr beginnt sich nicht von neuem zu drehen.

In diesem Fall hier ist der Sachverhalt so, daß nur das Material kostenlos auf Kulanz ersetzt wurde, jedoch der Arbeitslohn bezahlt werden musste. Bei einem echten Gewährleistungsfall muß niemals etwas bezahlt werden, auch kein Arbeitslohn. Kulanz ist wie der Name schon sagt, ein Entgegenkommen des Herstellers nach Ablauf der Gewährleistung. Die Annahme, daß nach einem freiwilligen Entgegenkommen automatisch ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch entsteht ist eigentlich fast schon unverschämt :-)

Zitat:

Original geschrieben von jan.th 



.... Wenn du 12,50 EUR für ne Befestigung zahlen musstest, hast du nach meiner Information wieder neue Garantie...

nein, keine Garantie, sondern Gewährleistung, und in diesem Fall auch nur auf das was tatsächlich bezahlt wurde, nämlich die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit, und nicht auf das Material selbst.

Evt. (würde ich aber vorher mit einem Rechtsverdreher besprechen) wenn du noch in der Gewährleistungszeit bist, kannst du denen mit Selbstvornahme kommen u. die Sitze bei einem Sattler mit ordentlichem Material beziehen lassen u. BMW in Rechnung stellen...

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Zitat:

Original geschrieben von peez


Evt. (würde ich aber vorher mit einem Rechtsverdreher besprechen) wenn du noch in der Gewährleistungszeit bist, kannst du denen mit Selbstvornahme kommen u. die Sitze bei einem Sattler mit ordentlichem Material beziehen lassen u. BMW in Rechnung stellen...

Er ist aber nicht mehr in der Gewährleistungszeit ;-)

Und so einfach ist das mit der "Selbstvornahme" auch nicht, selbst wenn er noch Gewährleistungsanspruch hätte. Die Sachlage und Vorgehensweise ist im BGB klar geregelt. Einfach so mal woanders machenlassen und "denen" dann die Rechnung schicken ist nicht! 

Zitat:

Original geschrieben von kaisinho


I die Garantie begann beim erstmaligen Tausch der Sitze (04/07) und sie endet, egal wie oft zwischendurch gewechselt wurde, im 03/09).
Und nun meine Frage:
Stimmt es wirklich, dass der spätere Einbau der Ledersitze nicht automatisch die Garantie wieder von vorne beginnen lässt?
Wenn nicht, würde der jetzt stattfindende Austausch wohl das letzte Mal, zumindest kostenlos für mich sein.

So wie du es geschrieben hast ,stimmt es.

Endet im 03/09

Zitat:

Original geschrieben von Bajazzo39


Er ist aber nicht mehr in der Gewährleistungszeit ;-)

Er hat doch geschrieben, dass der jetzt "anstehende" Tausch der letzte kostenlose sei?!

Zitat:

Und so einfach ist das mit der "Selbstvornahme" auch nicht, selbst wenn er noch Gewährleistungsanspruch hätte. Die Sachlage und Vorgehensweise ist im BGB klar geregelt. Einfach so mal woanders machenlassen und "denen" dann die Rechnung schicken ist nicht! 

Klar. Deshalb hab ich ja auch gesagt, er soll davor nochmal mit einem Anwalt sprechen.

Hallo,

vielleicht habe ich da zwei Ausdrücke vertauscht. Ich meinte natürlich Gewährleistung.

Im April 2007 musste ich deshalb noch etwas zuzahlen. Die beiden späteren Wechsel erfolgten innerhalb meines Gewährleistungsanspruches. Genauso verhält es sich jetzt beim 3. Tausch. Auch den bekomme ich anstandslos getauscht. Ich möchte hier auch BMW nicht direkt angreifen, da die jeweiligen Austausche reibungslos über die Bühne gingen.

Was mit nicht gefällt ist der Ausdruck "aussitzen". BMW weiß genau, dass diese Leder fehlerhaft sind. Deshalb wurde auch mehrfach der Lieferant gewechselt. BMW eiß auch genau, das die Sitze, die ich jetzt erneut bekomme wieder anfangen zu färben. Da allerdings die Gewährleistung im ´März endet, ich meinen Z3 von 11-02 abgemeldet habe, werde somit frühstens im Mai/Juni nochmals dieselben Probleme bekommen (immer wenn es außerordentlich heiß ist).
Für mich fängt nun eine Zeitbombe zu ticken an, die ich nicht aufhalten kann. Hätte ich erneut 2 Jahre Gewährleistung würde sich BMW mit Sicherheit mehr Mühe mit der Instandsetzung geben und mit z.B. die Kosten bei einem Sattler erstatten, wenn ich ihn dort mit anderem Leder überziehen lassen würde.
Leider passt das Walknappa des mroadster nicht auf die Sportsitze und können auch nicht angepasst werden. Außerdem müssen beim Wechsel des Leder auch die Türverkleidungen getauscht werden. Dies würde ich allerdings gerne in diesem Fall selber übernehmen (die Kosten).

Sicherlich war die Kulanz ein Entgegenkommen. Aber darf man dies nicht erwarten, wenn der Wagen erst 15000 km gelaufen ist.

Wie gesagt - ich würde mich in diesem Fall mal über eine Selbstvornahme schlau machen. Schätze mal ein Anwalt braucht 20 Minuten um dir zu sagen, ob das Aussicht auf Erfolg hat oder nicht - bzw. welche Rahmenbedingungen dafür gegeben sein müssen.
Ist ja auch nicht gerade wenig Geld worum es hier geht.

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns



Zitat:

Original geschrieben von kaisinho


I die Garantie begann beim erstmaligen Tausch der Sitze (04/07) und sie endet, egal wie oft zwischendurch gewechselt wurde, im 03/09).
Und nun meine Frage:
Stimmt es wirklich, dass der spätere Einbau der Ledersitze nicht automatisch die Garantie wieder von vorne beginnen lässt?
Wenn nicht, würde der jetzt stattfindende Austausch wohl das letzte Mal, zumindest kostenlos für mich sein.
So wie du es geschrieben hast ,stimmt es.
Endet im 03/09

So wie ich die Sache sehe, hat er überhaupt keine Gewährleistung auf das Material (Austausch erfolgte auf Kulanz!). Insofern kann diesbezüglich auch nicht enden was eh nicht existiert. Er hat nur den Arbeitslohn bezahlt. Von daher hat er nur Anspruch auf Wiederholung/Verbesserung des reinen Austauschvorgangs falls der Mechaniker was falsch gemacht hat. Ist das eigentlich sehr schwer zu verstehen?

Zitat:

Original geschrieben von peez


Wie gesagt - ich würde mich in diesem Fall mal über eine Selbstvornahme schlau machen. Schätze mal ein Anwalt braucht 20 Minuten um dir zu sagen, ob das Aussicht auf Erfolg hat oder nicht - bzw. welche Rahmenbedingungen dafür gegeben sein müssen.
Ist ja auch nicht gerade wenig Geld worum es hier geht.

das kann ich auch in 2 Minuten sagen. Ohne Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von kaisinho


.....Was mit nicht gefällt ist der Ausdruck "aussitzen".....

Das kommt mir doch sehr spanisch vor. Kein vom Werk aus zum Kunden geschickter Sachbearbeiter würde solch eine Aussage machen. Arbeitsrechtlich ein Grund für eine Abmahnung wegen geschäftsschädigendem Verhalten. Das glaub ich einfach nicht, daß sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie Du es da schilderst, auch in Bezug auf Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie auf die auf Kulanz ausgetauschten Sitzbezüge.

Nie und nimmer kann das so gewesen sein ;-)

Also ich weiß nicht... Du sagst, er kauft ein neues Auto in dem Materialien verwendet werden, die nach kurzer Zeit nachgeben und hat abgesehen von Kulanz keine Möglichkeit brauchbare Sitze zu bekommen?
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren aber das halte ich für unwahrscheinlich... Deutschland ist so ein verbaucherfreundliches Land...
Und sei es keine Selbstvornahme (habe leider kein BGB zur Hand sonst würde ich mal genau nachschauen), dann müsste wenigstens eine Kaufpreisminderung drin sein... Der Hersteller/Verkäufer (wer auch immer) muss m.W. so lange nachbessern bis der Fehler behoben ist.

Zitat:

Original geschrieben von peez


Also ich weiß nicht... Du sagst, er kauft ein neues Auto in dem Materialien verwendet werden, die nach kurzer Zeit nachgeben und hat abgesehen von Kulanz keine Möglichkeit brauchbare Sitze zu bekommen?
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren aber das halte ich für unwahrscheinlich... Deutschland ist so ein verbaucherfreundliches Land...
Und sei es keine Selbstvornahme (habe leider kein BGB zur Hand sonst würde ich mal genau nachschauen), dann müsste wenigstens eine Kaufpreisminderung drin sein... Der Hersteller/Verkäufer (wer auch immer) muss m.W. so lange nachbessern bis der Fehler behoben ist.

Hallo Peez,

laut seinen Schilderungen ist das Auto eben nicht mehr so neu (Bj. 2001/2002, speziell hier Zulassung erst 2003), sonst wären die mangelhaften Sitze ja auch auf Gewährleistung ausgetauscht worden. 2007 sind bereits min. 5 Jahre nach Bauzeit, bzw. 4 Jahre nach Erstzulassung. Da gibt es keinen Anspruch mehr auf irgendwas. Wenn BMW den Tausch der Sitzbezüge bei einem 4 oder 5 Jahre alten Auto auf Kulanz anbietet, dann ist das als mehr oder weniger großzügig zu bewerten. Eigentlich auch nicht, da ein BMW weit mehr als 5 Jahre halten sollte und BMW einen Ruf zu verlieren hat. Aber daraus einen Konstrukt daherzufabeln, nach dem auf auf Kulanz ausgetauschte Teile eine neue Garantielaufzeit bestünde, ist doch mehr als befremdlich. Kaufpreisminderung etc. gibt es auschließlich nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Und die beträgt bei Neuwagen 2 Jahre. Wird innerhalb dieser Zeit etwas ausgetauscht, dann verlängert sich diese Zeit auch für das ausgetauschte teil nicht. Das ist auch völlig in Ordnung so. Denn sonst könnte ja jeder an seinem Karren Mängel herbeizaubern, die sich dann selbst reproduzieren und so auch noch nach 15 Jahren eine Gewährleistung ermöglichen würden. Da wirst Du schon einsehen, daß das absurd wäre.

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