Garantieverlängerung nach FlexCare
Scheinbar geht es für meinen Wagen welches Paket sollte man nehmen????? 2 Jahre bis 50.000 für 924 -dürfte sicher reichen bei meinen Km.
233 Antworten
Zitat:
@Janer110680 schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:26:26 Uhr:
Jetzt frag ich mal blöd nach....War heute beim FOH wegen Mängel, mein Auto ist 4 Tage aus der Werksgarantie raus.
Es geht z.B. um mangelhafte Lackierung an der Heckklappe, klapperndes Instrument und Knarzen der Mittelarmlehne.
Die Mängel könnte ich laut FOH nicht über Flexcare abarbeiten lassen, die hätten nur in den 2 Jahren Werksgarantie erledigt werden können. Ich dachte Flexcare ist gleich dem Umfang der Werks bzw. Herstellergarantie?!
VG Jan
Hallo,
nehme dir mal das Garantieheft von Opel und schaue dort mal rein. Opel schließt die Beseitigung von Geräuschen (Knarzen) im Fahrbetrieb auch während der normalen Garantiezeit (2 Jahre) schon sehr schnell aus. Sprich, auch da hat man keine 2 Jahre Zeit. Somit kann auch nichts verlängert werden, was es mit Ablauf schon nicht mehr gegeben hat.
Lack kann ich jetzt nicht sagen, aber eine mangelhafte Lackierung ist ja jetzt nicht erst plötzlich aufgetreten und somit auch nichts für eine Garantieverlängerung, oder was meinst du damit genau?
Ansonsten auch hier mal nachschauen, wie die Lackgarantie generell bei Opel geregelt ist. Und auch bei der Flexcare wird es doch etwas schriftliches geben,.oder etwa nicht?
Gruß
Lack ist halt so ein Thema...
Da kann man auch selber so einiges an Schäden verursachen. Von einem falschen Gebrauch des Hochdruckreinigers, oder wenn Vogelkot nicht rechtzeitig entfernt wird.....
Habe auch so ein Fall
Gestern den Wagen zur Inspektion abgegeben.
Ich bin jetzt noch 3 Tage In der hauptgarantie erst am 13.12.2021 beginn die Flexcare
Bei meinem Lenkrad löst sich auf der linken Seite die obere Schicht vom Leder
Das rubbelt sich immer weiter ab.
Es wurde gestern als Mängel aufgenommen
Mal sehen was Opel jetzt dazu sagt
Also ich muss schon sagen das ich schon immer darauf geachtet habe das der Wagen 1 bis 2 Wochen bzw. paar Tage vor Ablauf der regulären Garantie in die Inspektion kommt
Damit erst gar keine Diskussion wegen Kulanz auf kommt
Zitat:
@Janer110680 schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:26:26 Uhr:
Jetzt frag ich mal blöd nach....War heute beim FOH wegen Mängel, mein Auto ist 4 Tage aus der Werksgarantie raus.
Es geht z.B. um mangelhafte Lackierung an der Heckklappe, klapperndes Instrument und Knarzen der Mittelarmlehne.
Die Mängel könnte ich laut FOH nicht über Flexcare abarbeiten lassen, die hätten nur in den 2 Jahren Werksgarantie erledigt werden können. Ich dachte Flexcare ist gleich dem Umfang der Werks bzw. Herstellergarantie?!
VG Jan
Das Thema mit dem knarzenden Kombiinstrument hatte ich auch. Bei mir waren es drei Tage nach Ablauf der Werksgarantie. Auch hier wurde die Garantie oder eine Kulanz abgelehnt. Habe es dann in Rahmen der Inspektion beseitigen lassen für rund 25 Euro laut Rechnung. Damit kann ich leben.
Grüße Markus
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Zitat:
@Der Schill schrieb am 9. Dezember 2021 um 07:50:25 Uhr:
Zitat:
@Janer110680 schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:26:26 Uhr:
Jetzt frag ich mal blöd nach....War heute beim FOH wegen Mängel, mein Auto ist 4 Tage aus der Werksgarantie raus.
Es geht z.B. um mangelhafte Lackierung an der Heckklappe, klapperndes Instrument und Knarzen der Mittelarmlehne.
Die Mängel könnte ich laut FOH nicht über Flexcare abarbeiten lassen, die hätten nur in den 2 Jahren Werksgarantie erledigt werden können. Ich dachte Flexcare ist gleich dem Umfang der Werks bzw. Herstellergarantie?!
VG Jan
Das Thema mit dem knarzenden Kombiinstrument hatte ich auch. Bei mir waren es drei Tage nach Ablauf der Werksgarantie. Auch hier wurde die Garantie oder eine Kulanz abgelehnt. Habe es dann in Rahmen der Inspektion beseitigen lassen für rund 25 Euro laut Rechnung. Damit kann ich leben.
Grüße Markus
Wie bereits geschrieben werden solche Geräusche eh nicht 2 Jahre lang behoben. Ich war deswegen noch in der Garantiezeit beim FOH und er hat mich dann darauf hingewiesen. Da ich den Wagen aber noch kein halbes Jahr vorher gekauft hatte, habe ich sofort die "Gewährleistungskarte" gezogen und meinen Trumpf damit ausgespielt. Dagegen konnte er dann nichts machen. Zu Hause habe ich dann nachgelesen und es steht wirklich in den Garantiebedingungen von Opel drin, dass solche Geräusche NICHT der 2 Jahresgarantie unterliegen. Und die Bedingungen für eine Garantie kann der Garantiegeber immer selber bestimmen, da eine Garantie freiwillig ist. Nur die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Somit sind deine 3 Tage nach der Werksgarantiezeit eh eider völlig egal gewesen. Und mit 25 Euro kannst du dich nicht beschweren.
Zitat:
@Dave1972 schrieb am 9. Dezember 2021 um 09:37:39 Uhr:
Zitat:
@Der Schill schrieb am 9. Dezember 2021 um 07:50:25 Uhr:
Das Thema mit dem knarzenden Kombiinstrument hatte ich auch. Bei mir waren es drei Tage nach Ablauf der Werksgarantie. Auch hier wurde die Garantie oder eine Kulanz abgelehnt. Habe es dann in Rahmen der Inspektion beseitigen lassen für rund 25 Euro laut Rechnung. Damit kann ich leben.
Grüße Markus
Wie bereits geschrieben werden solche Geräusche eh nicht 2 Jahre lang behoben. Ich war deswegen noch in der Garantiezeit beim FOH und er hat mich dann darauf hingewiesen. Da ich den Wagen aber noch kein halbes Jahr vorher gekauft hatte, habe ich sofort die "Gewährleistungskarte" gezogen und meinen Trumpf damit ausgespielt. Dagegen konnte er dann nichts machen. Zu Hause habe ich dann nachgelesen und es steht wirklich in den Garantiebedingungen von Opel drin, dass solche Geräusche NICHT der 2 Jahresgarantie unterliegen. Und die Bedingungen für eine Garantie kann der Garantiegeber immer selber bestimmen, da eine Garantie freiwillig ist. Nur die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Somit sind deine 3 Tage nach der Werksgarantiezeit eh eider völlig egal gewesen. Und mit 25 Euro kannst du dich nicht beschweren.
Das war auch keine Beschwerde, nur eine Schilderung des Erlebten 😉
Und ich wollte, auch noch einmal für die Allgemeinheit, darauf hinweisen, dass es quasi auch 3 Monat vor Ende der Garantiezeit nichts gebracht hätte. Oder der FOH hätte es auf Kulanz gemacht. Von Opel hätte er jedenfalls kein Geld für die Arbeit bekommen.
Aber alleine das Auftreten des FOH bringt mich dazu, zu meinem Servicetermin zugelassenes ÖL selbst mitzubringen. Den muss doch auch mal klar werden, dass sie so niemals einem Kunden gewinnen der auch dort mal ein Auto kauft bzw. bestellt. Ich bin ehrlich, fahr dort seit 15 Jahren zum Service, sei es Vectra B, C insignia A und jetzt B. Ein Auto habe ich dort nie gekauft, einfach zu teuer.
P.S. dann werde ich selbst mal den Tacho ausbauen und gucken was ich machen kann.
VG Jan
War ja Gesten in der 2 Inspektion
Ich bin ja noch in der 2 jährlgen Garantie
Und mein lederlenkrad löst sich auf der linken Seite der obere Belag ab
Auch hier keine Gewährleistung
Inspektion mit Räder wechseln und Sommerreifen einlagern 491€
Zitat:
@dart1800 schrieb am 10. Dezember 2021 um 18:05:09 Uhr:
War ja Gesten in der 2 Inspektion
Ich bin ja noch in der 2 jährlgen Garantie
Und mein lederlenkrad löst sich auf der linken Seite der obere Belag ab
Auch hier keine GewährleistungInspektion mit Räder wechseln und Sommerreifen einlagern 491€
Ja da hat dein Händler leider richtig gehandelt, obwohl du hier 2 unterschiedliche Sachen in den Raum wirfst.
1. Garantie: Immer eine freiwillige Sache und die Bedingungen bestimmt der Gerantiegeber
2. Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben bei neuen Artikeln für die ersten 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer den Mangel immer anerkennen und ab dem 7. Monat muss der Käufer beweisen, dass der Mangel SCHON BEIM KAUF vorhanden war.
Ab dem 01.01.22 ändern sich die ersten 6 Monat vorraussichtlich auf das erste Jahr.
Bei deinem Lenkrad war ja im ersten halben Jahr alles in Ordnung (kein Mangel) und somit kannst du ihm nun schlecht beweisen, dass es schon in den ersten 6 Monaten vorhanden war. Somit keine Gewährleistung und keine Kostenübernahme.
LG
Zitat:
@Dave1972 schrieb am 10. Dezember 2021 um 18:21:35 Uhr:
{...} In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer den Mangel immer anerkennen {...}{...}kannst du ihm nun schlecht beweisen, dass es schon in den ersten 6 Monaten vorhanden war. {...}
1. nein. Muss er nicht. Er muss nur, wenn er das für angemessen hält, beweisen, dass der Mangel nicht bereits von Anfang an da war. Kann er das erfolgreich, muss er auch keine Gewähr leisten.
2. Aus dem gleichen Grund kann man das dem Händler sicher 'schlecht beweisen', unmöglich ist das aber nicht. Meistens stehen die erforderlichen Kosten nur in keinem Verhältnis.
Heißt: Das gleiche Problem, welches der Händler in den ersten 6 Monaten hat, hat der Kunde in den übrigen 18 Monaten. Daher finde ich es gut, wenn diese Zeitspanne auf 50-50 angepasst werden sollte.
Zitat:
@yellow-teddy schrieb am 10. Dezember 2021 um 18:50:54 Uhr:
Zitat:
@Dave1972 schrieb am 10. Dezember 2021 um 18:21:35 Uhr:
{...} In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer den Mangel immer anerkennen {...}{...}kannst du ihm nun schlecht beweisen, dass es schon in den ersten 6 Monaten vorhanden war. {...}
1. nein. Muss er nicht. Er muss nur, wenn er das für angemessen hält, beweisen, dass der Mangel nicht bereits von Anfang an da war. Kann er das erfolgreich, muss er auch keine Gewähr leisten.
Wie will er denn das beweisen? In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Es sei denn, es ist offensichtlich, dass der Besitzer selber etwas Kaputt gemacht hat. Das ist dann aber kein Mangel, sondern eigene Dummheit. Wenn mir aber nach 5 Monaten und 29 Tagen der Motor um die Ohren fliegt, kommt er nicht aus der Nummer raus. Selbst bei einem Arbeitskollegen erlebt. Auto für 8.000 Euro gekauft und kurz vor Ende der 6 Monate ist im die Steuerkette gerissen. 4.500 Euro Schaden und der Händler hat anstandslos alle Kosten übernommen. Da kommt er nicht raus.
Ich verstehe worauf du hinaus willst, stimme aber deinem Absolutismus nicht zu.
Hätte bei deinem Arbeitskollegen ein Gutachter ZUM BEISPIEL sichere Zeichen von Überhitzung, dem falschen Öl oder einem Chiptuning oder... (beliebig fortführbar) gefunden, so hätte der Händler ohne anders lautendes Gerichtsurteil ganz sicher keinen Cent übernommen. Offensichtlich muss dabei übrigens überhaupt nichts sein. Du brauchst nur jemanden, der das nicht offensichtliche findet.
Und ja, das kann man sich sicher erstreiten. Wenn man entsprechend Zeit und Geld / Versicherung hat.
Aber von "da kommt er nicht raus" sollte man so pauschal nie ausgehen. In deinem Beispiel waren dem Händler die 4500 Euro offensichtlich einfach nur zu sehr "Portokasse", als der er sich drum gestritten hätte.
Ein Bekannter wollte die Garantie für seinen Insignia aus 2020 erweitern / neu abschließen und hat sich dafür an den Händler via Mail gewandt, dieser hat schriftlich geantwortet, dass dieses nicht mehr möglich sei.
Wisst ihr da mehr ? Es klingt ziemlich an den Haaren herbeigezogen, angeblich eine Anweisung von Stellantis die Ende des Jahres heraus kam.