Garantiefall/selbstbeteiligung
Ich hatte bereits hier einen beitrag darüber geschrieben, also nochmal für die die zum ersten mal lesen.
Habe zwei sachen, einmal die die parksensoren vorne, defekt muss ausgetauscht werden.
Leuchtweitenregelung, (afs) defekt, sensor kaputt der scheinwerfer muss ausgetauscht werden da der sensor im s.werfer sitzt.
Kostenfaktor ca 900€
Hab das auto bei einem händler in berlin gekauft und wohne in hamburg.
Der händler hat abgelehnt das auto hier bei vw reparieren zu lassen, da car garantie waere das auch hier möglich, wenn er es freigegeben hätte.
Das andere problem ist, das ablehnt fur die ganzen kosten aufzukommen und sagt das ich eine selbstbeteiligungs anteil habe obwohl ich noch gewährleistung habe, da ich das auto erst vor ca . 3 wochen gekauft habe.
Das kann doch nicht sein oder?
Ser meint wir muessen erstmal gucken ob die parksensoren im garantie mitdrin sibd genauso wie das scheinwerfer und ich hab kein plan mehr wie ich vorgehen soll... Kann mir bitte einer einen rat geben..
Beste Antwort im Thema
Obwohl Du entgegen unserem Rat in den vorhergegangenen Threads den Unfallwagen (zumal als 170PS PD TDI 🙁) gekauft hast, gilt in den ersten 6 Monaten die volle Gewährleistung. Dein Händler muß Dir beweisen, daß der Mangel bei Verkauf noch nicht bestanden hat! Erst nach 6 Monaten bis zu 12 Monaten hast Du das zu beweisen (=Beweislastumkehr).
Allerdings kann Dein Händler schon verlangen, das ER (und kein anderes Autohaus) die Mängel alle beseitigt - natürlich ohne jegliche Kosten für Dich (zahle keine Selbstbeteiligung!).
22 Antworten
dein verkäufer kann den schaden ja über die garantieversicherung abrechnen. aber den eigenanteil muss er tragen. desweiteren musst du dem verkäufer die chance geben, den schaden zu beheben!
ist es ein VW Händler oder ein Freier??
Erst sollte ich ein kostenvoranschlag machen lassrn bei vw, aber das war denn doch zu teuer fur die, dann hab ich vorgeschlagen dirt das auto abzugeben das halt dann selbet die fehler beheben aber dann kam er mit der selbstbeteiligung.
Ich weiss nixht was ich tun soll, er verweigert die kompletten kosten zu ubernehmen. Soviel ich weiss muss er in der gewaehrleistungsfrist also innerhalb det ersten 6 monate die ganzen kosten uebernehmwn muss...
Zitat:
Original geschrieben von bridgess
................
Ich weiss nixht was ich tun soll, er verweigert die kompletten kosten zu ubernehmen. Soviel ich weiss muss er in der gewaehrleistungsfrist also innerhalb det ersten 6 monate die ganzen kosten uebernehmwn muss...
Hallo!
Einfach mal lesen, in der
Wikipedia ist die Gewährleistungaufgearbeitet/erklärt.
Norbert
also hast du sicherlich bei einem freien händler gekauft?
ich würde dir ja raten, einen anwalt zu nehmen bzw. dich mal beraten zu lassen. aber der hört sich das auch nur an und sagt dann, dass ihr dann klagen sollt. was wohl auch der einzige weg sein wird...
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habe gerade so einen ähnlichen Fall.
Sicher geht das über die Gebrauchtwagengarantie, wenn Du sagst das der Schaden biem kauf noch nicht war.
Die Gewährleistung greift nur dann wenn Du behauptest das der Schaden schon von Anfang an war.
So mit ist er in dem ersten halben Jahr Dir gegen über beweispflichtig Dir nachzuweisen daß das nicht der Fall war und alles ok war.
Das wir er aber nicht können und somit trägt er die gesammten kosten . Punkt !
Wenn er sich da weigert setze ein Schriftstück auf das er dir schriftlicht betätigt das er sich weigert.
Und dann gehts ab zum Anwalt . Da wird er nicht mehr rauskommen aus der Nummer.
Ich weiss nicht ob man die unter freie Händler nennt, aber das war kein kleines wie gesagt ein opel/skoda/volvo vertragshändler.
Also im Kaufvertrag steht nur 1 Jahr Garantie, aber ich denke die ersten 6 monate ist trotzdem die gewährleistungszeit oder ?
Ich würde sagen, das das verschwiegene Mängel sind die schon vor dem Kauf defekt waren, halt nur verschwiegen.
Ich werde das Morgen den Herren mal erzählen, falls wir uns nicht einig werden, verlange ich ein schriftliche verweigerung, dann wirds zum anwalt gehen damit habe ich keine probleme. Aber kein cent aus der tasche wird für die reparatur aus der eigenen tasche fließen.
Meine Frage, sind diese defekten teile jetzt nun auch teile die in eine gebrauchtwagengarantie gehören also teile die die garantie abdeckt?
Zitat:
Original geschrieben von bridgess
Meine Frage, sind diese defekten teile jetzt nun auch teile die in eine gebrauchtwagengarantie gehören also teile die die garantie abdeckt?
Das ist eigentlich ganz einach zu überprüfen. Versicherungs-/Garantiebestimmungen lesen!
Zitat:
Original geschrieben von bridgess
Ich weiss nicht ob man die unter freie Händler nennt, aber das war kein kleines wie gesagt ein opel/skoda/volvo vertragshändler.Also im Kaufvertrag steht nur 1 Jahr Garantie, aber ich denke die ersten 6 monate ist trotzdem die gewährleistungszeit oder ?
Ich würde sagen, das das verschwiegene Mängel sind die schon vor dem Kauf defekt waren, halt nur verschwiegen.
Ich werde das Morgen den Herren mal erzählen, falls wir uns nicht einig werden, verlange ich ein schriftliche verweigerung, dann wirds zum anwalt gehen damit habe ich keine probleme. Aber kein cent aus der tasche wird für die reparatur aus der eigenen tasche fließen.
Meine Frage, sind diese defekten teile jetzt nun auch teile die in eine gebrauchtwagengarantie gehören also teile die die garantie abdeckt?
es gibt einen unterschied zwischen gewährleistung und garantie! und du hast beides
Obwohl Du entgegen unserem Rat in den vorhergegangenen Threads den Unfallwagen (zumal als 170PS PD TDI 🙁) gekauft hast, gilt in den ersten 6 Monaten die volle Gewährleistung. Dein Händler muß Dir beweisen, daß der Mangel bei Verkauf noch nicht bestanden hat! Erst nach 6 Monaten bis zu 12 Monaten hast Du das zu beweisen (=Beweislastumkehr).
Allerdings kann Dein Händler schon verlangen, das ER (und kein anderes Autohaus) die Mängel alle beseitigt - natürlich ohne jegliche Kosten für Dich (zahle keine Selbstbeteiligung!).
Naja, das Auto ist ein Unfallwagen stimmt aber es hat keine macken bis jetzt gezeigt außer halt diese beiden defekten teile die aber dann auch schon von anfang an defekt waren.
Und jetzt erreiche ich den lieben Herren nicht, er geht nicht ans apparat.
Ich glaube ich werde mal ein Spontanen besuch in Berlin machen müssen, naja hab Bald Urlaub, da wird es sicherlicht viel Zeit dafür da sein.
Aber trotzdem eine Frechheit.
Nach hin und her, haben wir uns dann endlich geeinigt das ich das Fahrzeug nach Berlin fahre und beim Händler abgebe somit übernehmen sie die ganzen Reperatur kosten, ich trage dann nur die hin und zurückfahrt was ich über mitfahrgelegenheit dann regeln werde.
Eine frage habe ich noch, undzwar das ich am Auto wenn ich im ersten gang gas gebe also im stand auf gas drücke das ein kurzes rucken kommt und danach ne sekunde langsam gas nimmt bis es endlich dann zügig beschleunigt, also wenn ich auf kickdown gehe dann wartet der ne sekunde nimmt den gas an aber nur wenig davor dieses kurzes rucken als würde der wagen sich von der auto hold loslösen und dann gehts ziemlich schnell los..
was könnte hier denn defekt sein, ich nehme an das dies nicht normal ist.
habe eine limo 2.0 170 ps tdi dpf dsg getriebe. 120.000 km
Wenn der Händler weiter als 50Km von deinem Wohnort liegt kannst Du es auch wo anders reparieren lassen auf seine Kosten natürlich. aber vorher bitte absprechen !
Leiwagen muß ebenfalls gestellt werden ,kostenlos !
Ich hoffe Du bist nicht hunderte von Km nach Berlin gefahren ?!
Zitat:
Original geschrieben von bridgess
( ....)Eine frage habe ich noch, undzwar das ich am Auto wenn ich im ersten gang gas gebe also im stand auf gas drücke das ein kurzes rucken kommt und danach ne sekunde langsam gas nimmt bis es endlich dann zügig beschleunigt, also wenn ich auf kickdown gehe dann wartet der ne sekunde nimmt den gas an aber nur wenig davor dieses kurzes rucken als würde der wagen sich von der auto hold loslösen und dann gehts ziemlich schnell los..
was könnte hier denn defekt sein, ich nehme an das dies nicht normal ist.
habe eine limo 2.0 170 ps tdi dpf dsg getriebe. 120.000 km
Hatten wir das Thema nicht schon mal? Klingt stark nach einer schwächelnden Mechatronik.
Brain
Zitat:
Original geschrieben von thomaslz
Wenn der Händler weiter als 50Km von deinem Wohnort liegt kannst Du es auch wo anders reparieren lassen auf seine Kosten natürlich. aber vorher bitte absprechen !
Leiwagen muß ebenfalls gestellt werden ,kostenlos !
Ich hoffe Du bist nicht hunderte von Km nach Berlin gefahren ?!
das stimmt so nicht .... Rein rechtlich gesehen, hat der Verkäufer das Recht das Auto bei sich zu Reparieren!
Ganz egal ob du mit dem Auto von München nach Berlin fährst oder nicht!
Ich hatte einen Fall, da musste ich 600!Km fahren damit bei mir die Frontscheibe getauscht wird... die fahrtkosten musste ich tragen und die Reparaturkosten die Werkstatt wo die scheibe getauscht wurde.
So stell dir mal vor der Verkäufer müsste dann 1200km Anfahrtkosten bezahlen ( 1200*0,3 = 360) 360 das steht zu keinem Verhältniss zu den Reparaturkosten ( es sei denn der Wagen hat nen totalschaden, aber dann kannste eh nich hinfahren).
Also fakt ist leider, dass es kein Gesetz gibt indem steht, dass wenn der Händler weiter als 50km entfertn ist, du das bei dir in der Nähe machen lassen kannst!
Das wäre sogar für dich von Nachteil, denn auf den Reparturkosten bleibst du dann zu 100% sitzen!
Mindestens 2 Nachbesserungsversuche hat der Verkäufer! Diese musst du ihm geben, egal ob 5km oder 500!
Ich bin der Meinung (ohne in das BGB zu gucken), dass du noch keine Schadensersatzansprüche(im Sinne der Anfahrtkosten) geltend machen kannst.
Was noch wichtig wäre zu erfahren ... steht im Vertrag dass du 1 jahr GARANTIE hast oder 1 jahr GEWÄHRLEISTUNG?Oder so ein unfug wie "1 Jahr Gesetzliche Garantie"( was es ja gar nicht gibt).
gruß
uni
PS: ujjjj, ganz schlechte kombination 170PS und DSG,,, hast du CR oder noch PD? wenn PD dann doppel ujjjj :P