!!Hilfe!! Garantiefall DSG defekt angebannt
Hallo ihr lieben,
ich lese schon eine weile hier bei euch mit und erfasse nun meinen ersten ( traurigen ) Beitrag.
Folgender Fall. Habe vor ca. 3 Monaten meinen 2 Passat ( erster war Firmenwagen ) 2.0 TDI 125 KW Individuall mit allem schnickschnack bei einem freundlichen ( ???? ) gekauft. Das Fahrzeug war ein ehemaliges Testfahrzeug von VW. Ich glaube ich habe sogar einen der ersten Individuals. Km Stand beim kauf 20.000 km Preis um die 30.000 euronen. Klasse Auto ( bis jetzt ) . Nun war ich, da mein momentaner Aufenthalt ( Urlaub 5 Wochen ) in Slowenien ist, wegen schleifgeraeuschen beim freundlichen. Erste Diagnose nach Probedahr und ausslesen des fehlerspeichers. Verdacht auf DSG defekt. Das Fahrzeug hat weil es ein Testfahrzeug war absolut keine Werksgarantie mehr gehabt. Ist mir beim Kauf auch gesagt worden. Die waere sowieso vor 2 Wochen abgelaufen. Ich habe aber eine Gebrauchtwagengarantie ( Perfekt Car ) vom VW Haendler bekommen, welche voraussetzung war. Nach telefonaten mit dem Haendler und der Versicherung habe ich bisher nur die Aussage das ich das Fahrzeug zum Verkaeufer zur Reparatur bringen muss. Es werden keine Kosten ausserhalb des Haendlers uebernommen, und wenn ich das selber vorfinanzierne wuerde ( kann ich nicht, habe gerade keine ca. 6.000 euros in der Tasche ) wuerde man mir wahrscheinlich nichts erstatten.
ICH MUSS DAS AUTO ZUM VERKAEUFER BRINGEN.
FRAGE.
Ist das so richtig. Der freundliche Porsche Haendler hier meinte nur das sich das Getriebe demnaechst sicher verabschiedet wenn ich so weiterfahre. Nun bin ich aber im Urlaub und weiss ehrlich nicht weiter. Hab Angst das sich bei einem Defekt noch mehr verabschiedet.
Wer kann mir einen Tip geben wie ich vorgehen muss und allgemeine Frage ueberhaupt . KANN UND DARF VW UEBERHAUPT TESTFAHRZEUGE OHNE GARANTIE WEITERVERKAUFEN ODER HAT MICH DER HAENDLER BESCHISSEN. P.S. ICH MOECHTE DAS AUTO NICHT TAUSCHEN.
26 Antworten
Das ohne Garantie passt und eigentlich sollte auch eine Reparatur woanders möglich sein.
Aber erstmal würd ich klären, ob wirklich das DSG defekt ist und nicht vielleicht nur das ZMS. Das kam nämlich schon vor und hat mitm Getriebe nichts zu tun. Und wer kommt auf nem Preis von 6.000 €? Soll das der Restwert von Auto sein oder was? Ein DSG kostet ca. 3.500 €.
Hallo,
v o r Vergabe der Reparaturarbeiten immer erst die Zustimmung zur Reparatur von Perfekt Car einholen. Fehlt vor Auftragsvergabe die Zustimmung, wird mit Sicherheit Perfekt Car nicht zahlen.
Vorsicht walten lassen!
Danke erstmal fuer die Antworten,
also das das DSG wahrscheinlich defekt ist hat der Meister gemacht der die Probefahrt gemacht hat, desweiterern war ich Heute morgen bei einem Bosch Haendler und der hat mal kurz VAG COM angeschlossen um zu sehen was da fuer fehler gespeichert sind. Er sagte mir auch das es DSG ist und zeigte mir auf dem Rechner werte die mit dem DSG Getriebe zu tun haetten und die zu niedrig seinen ( Druckwerte ).
Zur weiteren Antwort, ich habe ja mit CarPerfect telefoniert und die sagten das ich mich an den Haendler wenden muss. Der Haendler sagt ohne seine freigabe geht nix und es gibt grundsaetzlich keine fuer die Reparatur bei anderen Haendlern.
Neue frage.
Kann ein Handler ueberhaupt die gesetzliche Gewaehrleistung von 12 Monaten einfach so verweigern weil das Auto ein Testfahrzeug war.
Bilder
http://picasaweb.google.com/coolmann700/PasiIndividual
Da es den "ausstellenden" Händler im Grunde Geld kostet,
kann er sofern zumutbar darauf bestehen das du es bei Ihm
machen lässt, da er dadurch Kosten sparen kann.
Das er dich nicht von HH nach München zitieren kann, ist klar, aber
eine "angemessene" Strecke ist zumutbar...weiss aber nicht wie weit das
genau ist, schätze mal so 100-150km werden da gerichtlich sicher
als o.k angesehen.
Das der ausstellende Händler vorher sein o.K geben muss ist auch richtig.
Und er darf es auch verweigern...
Beispiel : Handler A stellt dir die Garantie aus. Zu Händler B fährste, der
sagt nun "Hey da kann ich Geld verdienen, tauschen wir mal fix das getriebe",
Händler A hätte aber mehr erfahrung oder bessere Leute und weiss eine
kostengünstigere Möglkichkeit, dann darf er es ohne vorherige eigene Prüfung
untersagen, da er anteilig der Rep.-Kosten "mitzahlt" (ähnlich Kasko-Beiträge).
Und das viele Dinge gerne auf Garantie oder auch Gberauchtwagenversicherung getauscht
werden, ist ja nichts wirklich neues.
Kurzes Zahlenspiel : 68% der im letzten Jahr (2006) auf Neuwagen-Garantie ersetzten
DSGs und sonstiger Getriebe waren bei anschliessender Prüfung vollkommen i.O !
Jetzt darfste dir die Kosten ausrechnen, was da "verdient" oder "verpulvert" wird.
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Da bin ich ja vollkommen deiner Meinung und gehe konform, nur ich bin im Urlaub und habe bis zum Haendler 1100km. Ich fahr mit dem Wagen jetzt weiter und bin gespannt was passiert. Wenn das Getriebe verreckt muss mich halt der ADAC abschleppen, wollte ja eigentlich nur kosten sparen.
Von meinem Anwalt weiss ich aber auch inzwischen das der Haendler ( mein Anwalt ist aus der gleichen Stadt und hat zudem mit demjenigen schon zu tun gehabt ) mir negatives berichtet hat. Ich hab ja schon erwaehnt das ich mit dem Haendler gesprochen habe nur kam dabei bisher nur negatives am Telefon rueber. Also nochmal die Algemeine Frage mit der Gewaehrleistung von 12 Monaten.
Sollte der Haendler mir nicht in irgendeiner weise entgegenkommen dann werde ich woll ein gutachten erstellen lassen muessen und den Weg ueber den Anwalt gehen.
Wie gesagt ich bin ja mit dem Auto soweit sehr zufrieden, habe auch die Problemme mit dem Leistungsverlust nach dem bekannten Update, aber ein neues Getriebe schiess ich nicht vor.
Naja, wenn du schreibst du bist jetzt in Urlaub, gut, aber wie weit ist der eigentliche weg
von dir zuhause zu dem Händler ?
Generell gilt die Schadensminderungspflicht - frage ist was ist schädlicher, bzw. wie lange
hält das ganze noch so ?
Kenne den Schaden so direkt jetzt nicht, aber bei aussagen von "Das getriebe muss komplett neu"
halte ich erstmal grundsätzlich nichts, da es ziemlich selten ist.
Erfahrung dazu : Seat Altea TDI mit DSG - 3 Händler sagten dem herrn, das wegen ruckeln und
bocken beim beschleunigen und geräuschen das getriebe neu muss....
...das getriebe wurde im nachhinein nicht getauscht, da der Fehler vom Motor kam.
Eine neue PDE und ein neuer Geber und sowohl das ruckeln und aussetzen, als auch
die Geraeusche (welche auch vom Getriebe kamen) waren verschwunden.
Man muss auch überlegen, das die Bauteile alle auf einen ordnungsgemässen Betrieb
abgestimmt sind, wenn der Motor vorne schon murks macht, dann überträgt sich so
manches an Punkte wo man überhaupt nicht dran denkt normalerweise.
In dem Fall geriet aufgrund der ungleichförmigen Momente welche durch den Motor verursacht
wurden, ein zwischenblech im Getriebe derart in eigenschwingung das man dachte das wäre
wirklich hinüber...dazu das ruckeln, klar, ist da schnell gesagt "das is im arsch"
In deinem speziellen fall würde mich intressieren was wirklich bei dir im
Fehlerspeicher GENAU steht, und wenn kein eintrag ansich, welche "Werte" der Boschdienst
da ausgelesen hat, unter welchen bedingungen und wo die genau lagen....
Von meinem wohnort habe ich 120 km zum Haendler. Ich lass den Wagen jetzt zurueckbringen ( aus meinem Urlaub )und warte was der Haendler macht. Ich weiss inzwischen das ein Haendler die 12 Monatige Gewaehrleistung nicht ausschliessen darf auch wenn unserioese das gerne in ihre Kaufvertraege schreiben. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweisslast sowieso beim Haendler.
Ich Berichte weiter.
P.S. die Werte die mir der Bosch Dienst gezeigt hat kamen vom DSG Getriebe und zwar aus den einzelnen Gaengen. Hier muessen so wie ich das sehen konnte Sensoren sein die Werte fuer Druecke anzeigen und diese waren viel zu niedrig. Ich bin mal gespannt was jetzt der Haendler unternimmt und was der mir erzaehlt. Das reiben wurde inzwischen schlimmer und hinzu kam das beim beschleunigen ein Pfeiffgeraeusch auftaucht.
Zitat:
Original geschrieben von coolmann700
...... Ich weiss inzwischen das ein Haendler die 12 Monatige Gewaehrleistung nicht ausschliessen darf auch wenn unserioese das gerne in ihre Kaufvertraege schreiben. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweisslast sowieso beim Haendler.
......
Hallo,
mit der Gewährleistung wäre ich mal vorsichtig. Natürlich muss ein Händler Gewährleistung geben, nur handelt es sich bei Deinem Auto um ein Testfahrzeug, welches Du ganz offiziell unter Ausschluß der Gewährleistung gekauft hast. Ebenso verhält es sich z.B. bei Wettbewerbsfahrzeugen, dort ist die Gewährleistung meist auf 3 Monate begrenzt und das ist meines Wissens auch legal, weil die Beanspruchung ganz anders ist wie im normalen Alltag.
Wie sieht das eigentlich mit der Mob.-Garantie aus? Hast Du die nicht? Über die könntest Du den Wagen doch ganz bequem nach Hause bringen lassen und einen Mietwagen verlangen, mit dem Du nach Hause kommst.
Gruß Axel
@Coolman
Ich sehe da ehrlich gesagt schwarz für dich.
Sollte im Vetrag stehen, das die gekaufte Sache ein - Testfahrzeug - war und der Verkauf unter Ausschluss der gesetzliche Gewährleistung und der freiwilligen Garantie erfolgte, hast du dich mit deiner Unterschrift damit einverstanden erklärt.
Weshalb regst du dich denn dann darüber auf ?
Der Händler lacht sich in Fäustchen und du würdest Ihn am liebsten auf den Mond schiessen ( verständlich ).
Was jedoch die sog. Garantien für Gebrauchtfahrzeuge angeht, so kann ich dir nur wärmstens ans Herz legen, das Kleingedruckte zu lesen, das wirkt manchmal Wunder.
Das will mir auch nicht einleuchten, erst kauft er ein offiziellen Testwagen,
wohl auch mit dem Sinn, Geld zu sparen und verzichtet damit auf die garantie,
und jetzt wo was kaputt gehen KÖNNTE, da werden dann Wege gesucht
das durchzukriegen ?
Sollte es wirklich so sein wie von jemand anders geschrieben,
das ausführlichgeschrieben stand das das aufgrund der Umstände ausgeschlossen
wurde und du hast es unterschrieben, dann zahlst du jetzt ggf.
das Geld "zum Kauf dazu" was du vorher ggf. eingespart hast.
Ob und wie die GGV dazu steht ist was anderes, bei VW ansich kannste meiner Meinung
nach NICHTS erwarten, seitens zuzahlung.
Beispiel am Rande was die - erweiteterten Garantien - betrifft.
An meinem Vectra ( Gebrauchtwagen ) war eine Elektronikmodul defekt ( CIM ), d.h. der Blinker funktionierte mal nicht so wie er es sollte bzw. er ließ sich nicht starten.
Der Händler tauschte das defekte Teil aus und wollte über die - Car Garantie - abrechnen.
Diese verweigerte die Kostenübernahme, da der Blinker kein Bestandteil der Zündanlage ist, da wie im Kleingedruckten steht, nur Elektronik getauscht wird, die im Zusammenhang mit der Zündung liegt.
Nach kurzem Intermezzo mit dieser in Schriftform konnte man dann so Argumentieren, das die Wegfahrsperre zur Zündanlage gehört, und es wurde 75% der Reparaturkosten übernommen.
+++
In meinen Augen hast du dich Blenden lassen.
1. Testfahrzeug
2. keine Garantie mehr
3. keine Gewährleistung mehr
Nun liegt wahrscheinlich ein Defekt vor und du suchst nach Möglichkeiten, die Kosten für sich so gering wie möglich zu halten.
Nimm es mir nicht übel, aber es ist doch sehr naiv.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Sollte im Vetrag stehen, das die gekaufte Sache ein - Testfahrzeug - war und der Verkauf unter Ausschluss der gesetzliche Gewährleistung und der freiwilligen Garantie erfolgte, hast du dich mit deiner Unterschrift damit einverstanden erklärt.
So einfach ist das nicht, denn damit könnte jeder Gebrauchtwagenhändler per Vertragsklausel die gesetzliche Gewährleistungspflicht "abschaffen". Das geht nur bei privaten Verkäufen. So glaube ich auch nicht bei einem Testwagen, dass da die Gewährleistungspflicht einfach per Vertragsklausel auszuschließen ist. Dann könnten die Händler das auch für Mietwagen, Firmenfahrzeuge usw. machen. Geht aber nicht. Sie können die Gewährleistungspflicht maximal auf ein Jahr begrenzen.
Allerdings deckt die Gewährleistungspflicht nur das ab, was üblicherweise unter den gegebenen Randbedingungen (Fahrleistungen, Alter etc.) untypischer Verschleiß ist. Bei einem deutlich als Versuchsfahrzeug ausgewiesenen Auto ist "typischer Verschleiß" allerdings anders anzusetzen. Der Verschleiß bei solchen Autos ist typischerweise deutlich höher als bei anderen - ja nachdem, wofür sie eingesetzt wurden.
Ich glaube auch nicht so recht, dass da viel zu holen ist. Es sei denn, die Verkäufer zeigen sich kulant.
Ehemalige Versuchsfahrzeuge kauft man nicht, wenn man keine bösen Überraschungen erleben will.
Gruß
Michael
Seltsam,
keiner kennt den Kaufvertrag, aber jeder meint zu wissen, welche Garantie/Gewährleistung beinhaltet oder ausgeschlossen ist.
Ich behaupte mal, selbst einem Juristen wird bei Vorlage des Vertrages nicht sofort erkennbar sein, ob der Schaden abgedeckt ist oder nicht.
Was helfen also diese Mutmaßungen? Dem Geschädigten wird nicht anderes übrig bleiben als auf Kulanz des Händlers zu hoffen oder unter juristischem Rat/Beistand den Rechtsweg einzuschlagen.
bernd
Der Verkäufer hat das Recht, die Gewährleistung bei einer gebrauchten Sache auf ein Mininum herunterzschrauben, volle 2 Jahre gibt es nur bei dem Erstkäufer.
Wie es sich nun bei einem Testwagen verhält, entzieht sich in der Tat unserer Kenntnis, aber eindeutige Hinweise gibt es zuhauf im ersten Beitrag, wieso sollte der Händler denn dann die sog. freiwillige Garantie abgeschlossen haben ?!
Nur was dort u.a. im Kleingedruckten steht, ist bindend für beide Parteien.
Die uneingeschränkte Gewährleistung gilt nur und ausschliesslich für den Erstkäufer, und da der Wagen >20Tkm runter hatte, trifft das nicht zu.
Sollte die Gebrauchtwagengewährleistung anstehen, so muss der Käufer hier den Beweis antreten, das der Defekt bei Gefahrenübergabe ( Autokauf ) vorlag, da die Beweislastumkehr wohl greift, bei diesem Punkt bin ich mir aber absolut nicht sicher 🙁