Garantiefall?
Hallo Leute
ich hab mir vor ca. 4 Wochen(Aug09) einen Passat 3C beim Händler gekauft.
Jetzt hat sich herausgestellt dass, die Reifen den Sägezahn-Effekt aufweisen. Desweiteren wurden die Krnarrzgeräusche beim Einfedern und dass (mir zu laute)Krachen als normal bezeichnet und müssen nicht repariert werden.
Fallen solche Mängel unter die Garantie oder muss man das aktzeptieren bei einem Gebrauchten. Das jedenfalls ist die Aussage des Händlers bzw. Autohauses.
könnt ihr mir dazu mal eine einschätzung geben.
gruß und danke im voraus
Beste Antwort im Thema
würde auch zuerst nochmal mit dem freundlichen reden, mit anwalt, rechtschutz,...das bringt auf die schnelle garnichts, da stellt jeder sofort auf stur und bringt unmittelbar keine lösung.
du möchtest was von ihm, eine lösung...wenn möglich günstig oder gratis, ...da ist es nun mal so...das man bittsteller ist und wer danach handelt bekommt eher zum ziel, als die die laut mit rechtschutz und anwalt drohen.
ist nun mal so. recht hin oder her. beim rechtschutz kann man immer noch anklopfen...aber wie gesagt, sofort damit zu drohen hat noch selten zu einer "raschen"lösung geführt...vorallem wenn es sich später herausstellt, daß es nicht garantie, gewährleistung...sondern kulanz ist. die bekommt man dann nie wieder...was aber klar ist, daß der freundliche in zukunft dann auch anders reagiert.
13 Antworten
Ist es denn ein Gebrauchter mit Werksgarantie oder ist diese abgelaufen und du hast nur die Gewährleistung oder eine separate Garantie vom Händler ?
Eigentlich auch egal nach 4 Wochen.
Ich würde mir 'nen Anwalt nehmen - optimalerweise mittels der Rechtsschutzversicherung und mit dem oder notfalls mittels Sachverständigen abklären, ob es sich dabei um "Mängel" handelt. Da man bei einem solchen Fahrzeug "normalerweise" nicht von sowas ausgeht (Knarzen beim Einfedern (gibt's übrigens eine TPI dazu), Sägezahnbildung = Laufgeräusche). Sollte dies festgestellt sein hat der Händler 3 Nachbesserungsversuche. Den ersten hat er ja offenbar schon verspielt.
Offenbar scheint der Händler nicht gerade verhandlungsbereit.
Die Mängel sind schwer zu beurteilen ohne sich das Fahrzeug
angeschaut zu haben. Dies sollte der Händler jedenfalls tun, bevor
er entscheidet. Lt. Gewährleistung hat der Händler 2 Nachbesserungsversuche.
Sind diese nicht erfolgreich sein , hast du je nach Schwere des oder der Mängel
ein Recht auf Preisminderung bzw Wandlung (bei schwerwiegenden Mängeln).
Auf jeden Fall sollte die Vorderachse (Einstellung, Stossdämpfer, Querlenkergummis)
überprüft werden. Bei diesen Hinweisen fast ein Muss!
Gruß
würde auch zuerst nochmal mit dem freundlichen reden, mit anwalt, rechtschutz,...das bringt auf die schnelle garnichts, da stellt jeder sofort auf stur und bringt unmittelbar keine lösung.
du möchtest was von ihm, eine lösung...wenn möglich günstig oder gratis, ...da ist es nun mal so...das man bittsteller ist und wer danach handelt bekommt eher zum ziel, als die die laut mit rechtschutz und anwalt drohen.
ist nun mal so. recht hin oder her. beim rechtschutz kann man immer noch anklopfen...aber wie gesagt, sofort damit zu drohen hat noch selten zu einer "raschen"lösung geführt...vorallem wenn es sich später herausstellt, daß es nicht garantie, gewährleistung...sondern kulanz ist. die bekommt man dann nie wieder...was aber klar ist, daß der freundliche in zukunft dann auch anders reagiert.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von frido99
[...] muss man das aktzeptieren bei einem Gebrauchten. Das jedenfalls ist die Aussage des Händlers bzw. Autohauses.
[...]
Soviel zum Thema "mit dem Händler reden". Dieser Versuch fand ja offenbar bereits statt. In diesem Fall wären für mich die nächsten Schritte eine professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt ggf. unter Hinzuziehen eines Sachverständigen. Erst im folgenden Schritt, wenn überhaupt erst mal "unabhängig" festgestellt wurde, ob es sich tatsächlich um einen zu beanstandenden Mangel handelt kann man entweder per Anwalt oder selbst mit entsprechendem know-how-background auf den Händler zugehen.
Ich habe nichts von "mit Anwalt drohen" gesagt - im Vorteil ist, wer Lesen kann. 🙄
ich habe geschieben "zuerst nochmal"...also soviel zum lesen.
und ein versuch zu reden kostet nichts...bringt aber meist erfolg. mit rechtsbeistand usw....da kannst du kulanz vergessen solange du das auto hast...zumindest von dem freundlichen (ist aber auch verständlich und überall so).
und recht haben und recht bekommen...das sind zwei paar schuhe.
Hallo,
hatte den gleichen Fall.
Die Geräusche in der Vorderachse beim eintauchen ( z.B. verkehrsberuhigte Zone) kommt von den Querträgern vorne.
Wurden bei mir auf Garantie gewechselt (Anschlussgarantie).
MfG
Totti
Zitat:
Original geschrieben von Totti39
Hallo,
hatte den gleichen Fall.
Die Geräusche in der Vorderachse beim eintauchen ( z.B. verkehrsberuhigte Zone) kommt von den Querträgern vorne.
Wurden bei mir auf Garantie gewechselt (Anschlussgarantie).MfG
Totti
Ich habe schon neue Dämpfer (Domlager etc.), Koppelstangen, Radlager links und rechts, und den Gesamten Achsträger VA erneuert bekommen. Dennoch macht meiner immer noch feine Knarzgeräusche beim einfedern...
In einer Woche geht es weiter, mal schauen was dann neu kommt...
Mir soll es recht sein, alles neu auf Kosten des Händlers, verdient haben die nix mehr 😉
Alles Teile die ich in den nächsten Jahren nicht ersetzen muss...
Leihwagen wird vor die Tür gebracht und wieder abgeholt...
danke erstmal für die zahlreichen hinweise.
von werksgarantie weiß ich momentan nichts - wie lange gilt die und wo bekommt man das raus?
ich hab (nur) eine normale europaweite cargarantie bekommen.
ich werd mir diese woche für die mängel mal ein angebot von einer vw-werkstatt machen lassen und das von denen beurteilen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von frido99
danke erstmal für die zahlreichen hinweise.von werksgarantie weiß ich momentan nichts - wie lange gilt die und wo bekommt man das raus?
ich hab (nur) eine normale europaweite cargarantie bekommen.ich werd mir diese woche für die mängel mal ein angebot von einer vw-werkstatt machen lassen und das von denen beurteilen lassen.
Dein Wagen ist, wenn deine Signatur richtig ist von 08/2006 und da ist die Werksgarantie von 24 Monaten ab EZ abgelaufen.
Reifen gehören zu den Verschleißteilen und da wirds schwierig zu beweisen, dass der Mangel bereits vorlag, wobei Du gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst. Hierbei hat der Händler im ersten halben Jahr zu beweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Insofern könntest Du Glück haben.
Gewährlleitung ist nicht mit Garantie zu verwechseln !!!
Gruß Rolf
also dass der die reifen schon zum kauf die sägezahnbildung hatten ist unstrittig - darüber bin ich mit mit dem verkäufer auch einig.
die frage ist nur handelt es sich hier um einen mangel und hat der händler diesen nachzubessern.
wie gesagt - er ist der meinung, dass das nicht sicherheitsrelevant ist und ich damit unbesorgt fahren kann. genauso die knarz geräusche.
Zitat:
Original geschrieben von frido99
also dass der die reifen schon zum kauf die sägezahnbildung hatten ist unstrittig - darüber bin ich mit mit dem verkäufer auch einig.
die frage ist nur handelt es sich hier um einen mangel und hat der händler diesen nachzubessern.wie gesagt - er ist der meinung, dass das nicht sicherheitsrelevant ist und ich damit unbesorgt fahren kann. genauso die knarz geräusche.
Kommt drauf an, was Du mit dem Händler vereinbart hast.
Kenntnis vom Zustand ist nicht gleich Mangel.
Es könnte ja sein, dass Du Beispielsweise mit einem Kratzer einverstanden gewesen warst und dafür einen entsprechenden Preisnachlass erhalten hast. Das wäre dann aber schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten.
Mündliche Abreden sind in der Regel im Kaufvertrag ausgeschlossen und im Streitfall schwer zu beweisen.
Das die Sägezahnbildung nicht als Sicherheitsrelevant einzustufen ist, OK, aber wenn ich bei der Probefahrt so etwas merke und den Verkäufer auf den "Mangel" hinweise und den Kauf davon abhängig mache das das abgestellt wird und dies nicht geschieht, dann ist der Verkäufer in der Pflicht. Steht was dazu in Kaufvertrag, wenn nein, hast Du pech, wenn doch, hast Du den Händler in der Hand, weil er es dir entweder zugesichert hat dass das abgestellt wird, oder er hat dich in der Hand wenn es vermerkt ist, aber nicht behoben werden soll. Es ist und bleibt wohl schwierig.
Gruß Rolf
Meiner Meinung nach braucht ein (versteckter) Mangel nicht sicherheitsrelevant zu sein um ein "Mangel" zu sein. Da gibt's doch so schöne Formulierungen dass der Käufer von einem üblicherweise normalen Zustand der Sache ausgehen kann. Knarzende Aufhängungen und Sägezahn-Reifen gehören da wohl nicht dazu.
Wenn Dir beim Kauf jedoch die Sägezahnbildung bereits schon aufgefallen ist - und so wie Du das schilderst war dem ja so - hast Du das Fahrzeug nun mal in diesem Zustand gekauft. Der Zustand war also schon bekannt, und wenn nichts zur Behebung schriftlich vereinbart wurde sieht's für Dich eher schlecht aus in diesem Punkt. Was die knarzende Aufhängung angeht gibt's wie bereits geschrieben von VW eine TPI, die das Problem beschreibt. Wenn Dir dies bei der Probefahrt nicht aufgefallen ist oder es nicht aufgetreten ist, könnte man hier schon eher von einem zu reklamierenden Mangel sprechen.