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Garantie oder nicht?

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 14. März 2018 um 21:39

Hallo,

wie ich heute bemerkt habe, hat sich bei meinem A4 eine Blende am Bedienteil der hinteren Klima gelöst - siehe Bild. Ich habe das Fahrzeug durchsucht. Leider ist das Teil nicht mehr auffindbar. Ich war daraufhin beim Händler in der Annahme, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Falsch gedacht. Das Autohaus sagt, dass das nicht in die Garantie fällt. Er könnte mir die komplette Blende für 180€ bestellen. Mein Fahrzeug ist drei Monate alt. Wie seht ihr den Fall?

Blende
Beste Antwort im Thema

Du schreibst zunächst das Teil hätte sich gelöst...

Das würde bedeuten dass es zur Auslieferung dran war!

Nun schreibst Du auch dass das Teil nirgends zu finden ist, was sehr merkwürdig ist wenn es aufgrund eines Materialfehlers abgefallen ist...

Da Du das Teil nicht hast wird es auch sehr schwierig werden jemandem zu erklären dass es sich um einen Materialfehler handelt.

Zu guter Letzt frage ich mich auch wozu der USB Adapter für die Fond Passagiere nachträglich in die 12V Dose gesteckt wurde wenn doch nie jemand hinten mit fährt...

Ich möchte Dir gar nix unterstellen, aber Du solltest schon verstehen dass weder Verbraucherzentrale, noch Audi noch sonst wer einfach mal so was ersetzen was irgendwer VIELLEICHT kaputt gemacht hat und nachher mitgenommen hat...

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Dass das Autohaus dies nicht als Garantiefall sieht kann ich nachvollziehen. Aber dass man nur die Blende komplett für 180.- nehmen muss, kann ich nicht glauben. Die muss es doch einzeln geben?

Zitat:

@burgmensch schrieb am 14. März 2018 um 22:45:22 Uhr:

Die muss es doch einzeln geben?

Leider nicht, man muss das komplette Klimabedienteil tauschen, ist ein Teil.

Würde trotzdem erwarten, dass das auf Garantie geht, denn so einfach sollte sich das Ding eigentlich nicht in seine Einzelteile zerlegen.

Themenstarteram 14. März 2018 um 22:26

Laut Händler nur komplett.

In den ersten 6 Monaten müssen die Dir beweisen, dass da kein Materialfehler vorlag. Wennst ne Verkehrsrechtsschutz hast, frag mal bei der Hotline, oder ggf. bei ner Verbraucherzentrale. Das ist ein wenig ne Grauzone, aber ich würde da Feuer machen.

Verbraucherzentrale wegen ner Plastikabdeckung :D

Ihr habt Ideen...

Was hat ne Verkehrsrechtschutz Versicherung mt nem abgebrochenen Teil im Fahrzeug zu tun? :rolleyes:

Hinfahren, einbauen lassen, bezahlen und fertig.

Leben kann so einfach sein.

Zitat:

@Wilson24de schrieb am 15. März 2018 um 01:47:59 Uhr:

Verbraucherzentrale wegen ner Plastikabdeckung :D

Ihr habt Ideen...

Verbraucherzentrale wegen 200€ und nicht wegen einer Plastikabdeckung.

Zitat:

@rufu$ schrieb am 15. März 2018 um 02:50:18 Uhr:

Was hat ne Verkehrsrechtschutz Versicherung mt nem abgebrochenen Teil im Fahrzeug zu tun? :rolleyes:

Hinfahren, einbauen lassen, bezahlen und fertig.

Leben kann so einfach sein.

Stimmt, Garantie ist auch etwas doofes! Alles abschaffen. Selber zahlen. Das Leben könnte so einfach sein.

Für mich ein nachvollziehbare Begründung vom Freundlichen. Hier kann man auch Fremdverschulden annehmen.

Themenstarteram 15. März 2018 um 6:36

Das kann ich ausschließen. Es fährt auch nie jemand hinten mit. Es sind auch keinerlei Beschädigungen am Bedienteil. Der Händler muss doch auch einen Materialfehler in bedacht ziehen.

Das Ding kann sich ja nicht in Luft auflösen.

So ist halt anzunehmen, dass sich diesen Teil ein kräftiger Staubsauger einverleibt hat.

Mir ist ähnliches in einem meiner Vorgängerfahrzeuge mal passiert, ich habs aber rechtzeitig gemerkt, das Teil wieder aus dem Sauger geholt und befestigt.

Garantie wird's in so einem Fall nicht spielen.

Stellt sich natürlich die Frage, wenn hinten keiner mitfährt, wie ist das dann passiert und wie ist es dir aufgefallen. Ich bin aber auch der Meinung, das es ein Garantiefall sein sollte.

Zitat:

@rufu$ schrieb am 15. Mär 2018 um 02:50:18 Uhr:

Was hat ne Verkehrsrechtschutz Versicherung mt nem abgebrochenen Teil im Fahrzeug zu tun?

Die wäre hier zuständig, wenn man das rechtlich durchsetzen will. Beim ADAC hat man null Selbstbeteilugung und da kann man per Mail den Fall schildern und bewerten lassen. Wenn die der Meinung sind, dass Aussicht auf Erfolg besteht, bekommt man gleich die Deckungszusage.

 

Es geht hier um die Beweislastumkehr nach 6 Monaten! Das Auto ist erst drei alt. Nach 6 Monaten hast definitiv hier null Chancen, aber das ist noch nicht eingetreten.

 

Vor ein paar Monaten kam mal ein Beitrag auf Stern TV (glaub ich). Da gings um ein zerbrochenes Display bei nem Tablet. Der Händler musste es zurücknehmen, was er auch erst verweigert hat.

 

Wer keine RS hat, kann auch bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Ich empfehle auch den Autobild Kummerkasten. Die haken da gleich beim Autohaus nach.

 

Meiner Rechtskenntnis nach, hat der Händler das Teil zu tauschen.

Themenstarteram 15. März 2018 um 7:56

Ich hab das gestern zufällig bemerkt als ich meine Jacke auf den Rücksitz gelegt habe. Wer weiß wie lange das schon fehlt. Ich hab das Auto mehrmals durchsucht - das Teil ist nicht zu finden.

Das gleiche Teil auf der anderen Seite sitzt übrigens so fest - da bräuchte man schon einen Hebel um das herauszubekommen.

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