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Audi A4 gekauft - Mängel über Garantie, Gewährleistung oder Kulanz abwickeln ?

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 7:49

Hi, ich bin nun seit ca einer Woche stolzer Besitzer eines Audi A4 B9 und bin auch sehr zufrieden mit dem Auto, leider hab ich im Nachhinein einige Mängel festgestellt.

Zum einen funktioniert die rechte Seitenspiegelheizung nicht und zum anderen wird bei der Sitzheizung nur mein Gesäß erwärmt, nicht jedoch mein Rücken, die Lehne bleibt komplett kalt und auch der untere Teil wird nicht überzeugend warm, aber wenigstens wird das Leder bisschen erwärmt ...

 

Jedenfalls hat das Auto schon ca 130tkm gelaufen und ist Bj 7/16, daher hab ich bei meiner Gebrauchtwagengarantie eine SB von 40% oder 60% (ich bin mir nicht mehr sicher welches von beiden) auf die Materialkosten. Daher wollte ich fragen ob ich die Mängel irgendwie über die Gewährleistung abwickeln kann ? (Sorry falls ich da was falsch verstehe, komme nicht aus dem Fachgebiet).

Oder falls sowas möglich ist über die Audi Kulanz oder hat das Auto da schon zuviel gelaufen ? Weil eigentlich ist es wirklich schade, dass bei einem Auto von 2016 mit einem Neupreis von um die 50t€ solche Teile kaputt gehen ... und wie ich gelesen habe, ist das kein Einzelfall :(

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

Du hast vor einer Woche beim Audi Händler Moers einen Gebrauchtwagen als Privatwagen/Privatperson erworben. Du stellst nun Mängel im Funktionsumfang der Sitzheizung fest. Dann fahre hin und lasse den offensichtlichen Mangel kostenlos beheben.

Warum diese direkte Vorgehensweise? Das hier lesen, ist mittlerweile dank EuGH auch in Deutschland angewandtes Recht:

https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...

PS: Nach Ablauf der Händlergewährleistung greift Deine zusätzliche Garantieversicherung mit der vereinbarten %-Staffelung, sofern der Vertrag nicht bis dahin auch abgelaufen ist, was meist der Fall ist. Fazit: Beim Gebruachtkauf, das Fahrzeug in den ersten 6 Monaten auf Herz und Nieren prüfen, fahren und bei Bedarf reklamieren.

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Beim Händler oder Privatmann gekauft?

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 8:21

Beim Händler

Hab auch so ein Garantieheft das ich bei jedem Audi Partner nutzen kann, da ist jedoch die SB dabei, daher dachte ich ob ich das nicht anders regeln kann, wo ich etwas Kostengünstiger rausgehe :)

Es der Händler nicht verpflichtet 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie zu geben? Hab noch nie gehört das da SB vereinbart wird..

Audi Vertragshändler oder „Händler“? Das ist schon ein Unterschied. Wenn das Fahrzeug grossteils oder am besten nur bei Audi im Service war, kannst du mal beim Audihändler vorstellig werden zwecks Kulanz.

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 8:54

Es handelt sich um das Autohaus bzw den Autohändler Minrath in Moers. Bin mir nicht sicher ob es ein Audi Vertragshändler ist, aber die hatten Zugriff auf die "Audi Datenbank" oder wie man das nennen mag wo alle Fahrzeugdaten, Wartungen usw standen, bin mir gerade nicht sicher ob das jeder Händler hat oder nur Partner.

Und die Wartungen waren ausschließlich bei Audi, ist ein Leasingrückläufer und hatte Wartungspaket.

Der Händler muss dafür gerade stehen. In den ersten 6 Monaten muss er bweisen, dass das Problem bei der Übergabe an Dich noch nicht vorhanden war. Falls er das nicht kann, muss er das Problem lösen. Nach Ablauf der 6 Moante gilt die Beweisumkehr, d.h. Du musst beweisen, dass das Problem bei der Übergabe schon vorhanden war.

Die Frist läuft ab dem Tag der Übergabe.

Kulanz von Audi kannst Du vergessen, weil die sagen, dass der Hänlder in der Pflicht ist. Sogar wenn es sich um ein bekanntes Problem handelt. Der Hintergrund: Audi hat nur ein begrenztes Budget für Kulanzanträge - nur dort geht es v.a. darum Leuten zu helfen, die eben keinen Händler haben, den sie in Anspruch nehmen können.

Ich hatte das Problem auch - es gabe keine Kulanz und ich musste mich mit dem Händler einigen.

Der Hänlder kann dann versuchen Geld von der Gebrauchtwagengarantie zu bekommen, aber das ist nicht Dein Problem. Zumindest nicht, solange der Händler es bezahlen muss. Das sieht dann evtl. nach Ablauf der 6 Monate anders aus. Dann kannst Dich selbst mit der Garantie rumärgern. Und die zahlen meist nur wenig, speziell wenn das Autpo schon 130tkm runter hat...

Da der Wagen erst eine Woche in Deinen Händen ist, würde ich den Händler ansprechen. Es ist hier anzunehmen, dass die Mängel schon bei Übergabe bestanden (der Händler muss das ja nicht gewusst haben).

Gib ihm die Möglichkeit das noch nachzubessern (ohne Kosten für Dich). Sollte er nicht sofort darauf eingehen, empfehle ich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und eine Rückabwicklung durchzuführen.

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 9:11

Aber kann ich das einfach so machen ? Er hat mir ja vor Vertragsabschluss gesagt das ich bei Garantieanträgen die SB habe oder hat das nichts damit zutun ?

Das musst du erstmal richtig klären mit dem. Merke, wer den Leuten nicht auf den S... geht bekommt auch nix. Musste ich über die Jahre aber auch erstmal lernen :)

Ganz klar Gewährleistung, lass dich mit der Gebrauchtwagengarantie nicht abspeisen

Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer vorrangig vor irgendwelchen Garantien, wie das @NCS2011 auch sehr gut erklärt hat.

Immer natürlich vorausgesetzt, dass du das Auto als Verbraucher gekauft hast. Bei gewerblichem Kauf sieht das ggf. nochmal etwas anders aus...

mfg, Schahn

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 12:37

Ja habe das Auto als Privat gekauft vom Händler!

Super, danke dann rufe ich da gleich heute oder morgen an und versuche das mal zu klären.

Mach das. Und wenn der Pampig wird, würde ich schonmal das Wort Beweislastumkehr und Rechtsanwalt in den Mund Nehmen :D

Ich denke es ist gängige Praxis, dass sich viele Händler hinter der Gebrauchtwagengarantie zu verstecken versuchen...

Andererseits - wenn dem Händler die Reparatur zu teuer erscheint, dann kann er den Wagen auch zurück nehmen und ihn in Osteurpoa verticken bzw. an einen anderen Händler, um so die Gewährleistung in Dtld zu umgehen.

Bei Rücknahme muss man dann die Nutzung, sprich die gefahrenen km bezahlen. Wenn man damit schon viel gefahren ist, kann das schnell ins Geld gehen. Es hängt von der angenommenen Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs, dem Wert & Preis und eben den gefahrenen km ab. Hier ein Beispiel: https://www.autoscout24.de/.../

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