GARANTIE ERLOSCHEN / Falsche Inspektions Intervall
Hallo Zusammen,
Meine Arbeitskollegin hat 11/2018 einen Jahreswagen Golf 7 gekauft. Vor der Übergabe 2018 wurde die Inspektion erledigt und der Wagen an sie übergeben.
Jetzt 2 Jahre später ging der Inspektionshinweis am Auto an (noch 12 Tage oder x Km). Sie war heute beim VW Service, man hat ihr gesagt, dass sie auch 2019 kommen müsste und der Intervall falsch eingestellt wurde. Die verlängerte Garantie von 5 Jahren würde daher ungültig sein und somit keine Garantie mehr besitzen.
Kann sie gegen den Verkäufer rechtlich vorgehen? Schliesslich hat der Wagen aufgrund falscher Systemanzeige 2019 keinen Hinweis für eine anstehende Inspektion gezeigt.
Was kann man denn überhaupt dagegen machen? Anwalt oder hinnehmen?
Beste Antwort im Thema
Ich würde die Chancen für die Arbeitskollegin recht gering sehen. Es ist nun einmal ausschließlich bindend, was in den Dokumenten steht, und nicht was irgendeine Anzeige meldet (oder eben nicht).
Es ist zwar OT, aber leider heute bei vielen Menschen so, dass sie alles angezeigt und gemeldet bekommen wollen, ohne sich selbst vorher mit der Materie zu beschäftigen. Es wird sich immer mehr auf irgendwelche App's oder Anzeigen verlassen, statt sich mal selbst zu informieren. Wenn man ein Fahrzeug besitzt, besonders noch mit aktiver Herstellergarantie, kann man ja einfach (z.B. bei der Übergabe) mal den Händler fragen, wann das Fahrzeug wieder zur Inspektion muss.
77 Antworten
Ich hatte meinen früheren B6 im April 2008 gekauft, der war EZ 1/2008. Als ich mir den beim 🙂 angeschaut habe, stand der da neben zig anderen mit EZ 1/2008 völlig "unausgepackt", d.h. Werkswachs noch drauf, überall die Folien (auch im Innenraum und im Transportmodus. Den hatte noch niemand angefasst, außer beim Auf- und Abladen. Übergabeinspektion dann 4/2008.
Ja es war ein EU Fahrzeug aus PL. Dort wurde die Übergabeinspektion gemacht und abgestempelt. Das war im April 2018. Dann wurde das Auto in D zugelassen und quasi nie gefahren. Im Dezember dann an uns verkauft durch einen VW Händler. Wie gesagt morgen spreche ich mal mit unserem Serviceberater.
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Also: Laut meinem Serviceberater ist die Garantie erloschen. Die Werkstatt bei der ich das Fahrzeug gekauft hatte als Tageszulassung hat scheinbar vor dem Kauf eine Übergabeinspektion für Neuwägen gemacht obwohl die schon 8 Monate vorher gemacht wurde. Daher bin ich nun 8 Monate zu spät dran. Mir war nur geläufig dass die Intervalle bis 2 J./30.000 km gehen, jährlich war mir nicht bekannt. Außerdem wurde immer gesagt, der BC meldet sich.
Dummerweise habe ich nun einen Schaden in Bereich Radlager oder Antriebswelle, das steht noch nicht fest.
Gemäß Nr. 3 der Neuwagenanschlussgarantie würden die Arbeiten im digitalen Komiinstrument ja dann eingehalten wenn ich rechtzeitig nach Anzeige die Inspektion mache, was der Fall wäre da ich demnächst zur Inspektion gehe. Oder ich weise gem. Nr. 3 Satz 3 nach, dass die Nichtbeachtung der Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht hat, was kein Problem wäre da ja der Serviceberater auf der Bühne den Fehler auch nicht gefunden hatte als ich neulich mal dort war. Nichts anderes hätte er bei der Inspektion durchgecheckt..
Kann mir da jemand zustimmen?
Da würde ich es drauf ankommen lassen - Radlagerschaden / Antriebswelle hat nichts mit einer überzogenen Inspektion zu tun... Zur Not Sonderkulanz über den Händler....
Den Wagen dem ausliefernden Händler auf den Hof stellen, wenn er nicht in der Lage war, den Wagen korrekt zu kodieren.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 14. November 2020 um 11:33:17 Uhr:
Den Wagen dem ausliefernden Händler auf den Hof stellen, wenn er nicht in der Lage war, den Wagen korrekt zu kodieren.
Das bringt mir leider auch die Garantie nicht zurück. Außerdem sind das ca. 550 km bis dorthin..
Und die Anschlussgarantie hätten wir auch noch 2 Jahre verlängern können.
Ich würde das als zugesicherte Eigenschaft einklagen. Oder hast du das etwa nicht im Kaufvertrag stehen?
Zitat:
@MichaelN schrieb am 14. November 2020 um 14:24:15 Uhr:
Ich würde das als zugesicherte Eigenschaft einklagen. Oder hast du das etwa nicht im Kaufvertrag stehen?
Nein das war nur mündlich so vereinbart. Und wenn dann würde der Anspruch Ende des Jahres verjähren. Daher würde ich einfach auf Erfüllung der Garantie klagen, die Bedingungen sind ja auf meiner Seite.
Schon ziemlich blöd gelaufen das ganze.
Vermutlich war der Händler der 550 km entfernt ist auch kein VW Händler.
Dürfte alles ziemlich schwierig werden.
Vor allen Dingen, gegen wen willst du denn klagen😕
Halt uns doch mal auf dem laufenden was du für eine Lösung gefunden hast.
Der Händler war ein VW Autohaus. Ich habe nun jetzt mal bei VW einen Fall geöffnet und hoffe dass die die Garantie einfach reaktivieren bzw. zusagen. Nach meiner Auffassung ist die Garantie nie erloschen, da ich gemäß der Anzeige im Bordcomputer zum Service gehe und einwandfrei nachvollziehbar ist welches Intervall einprogrammiert wurde. So steht es in Nr. 3 der Garantiebedingungen. Sollte Reparatur auf Garantie dann verweigert werden, muss ich eben den Rechnungsbetrag einklagen. Aber ich denke mal so weit wird es nicht kommen.
Schwach finde ich allerdings, dass der Verkäufer seit Freitag noch nicht auf meine Email geantwortet hat.
Zitat:
@goetzi schrieb am 16. November 2020 um 20:18:05 Uhr:
Der Händler war ein VW Autohaus. Ich habe nun jetzt mal bei VW einen Fall geöffnet und hoffe dass die die Garantie einfach reaktivieren bzw. zusagen. Nach meiner Auffassung ist die Garantie nie erloschen, da ich gemäß der Anzeige im Bordcomputer zum Service gehe und einwandfrei nachvollziehbar ist welches Intervall einprogrammiert wurde. So steht es in Nr. 3 der Garantiebedingungen. Sollte Reparatur auf Garantie dann verweigert werden, muss ich eben den Rechnungsbetrag einklagen. Aber ich denke mal so weit wird es nicht kommen.Schwach finde ich allerdings, dass der Verkäufer seit Freitag noch nicht auf meine Email geantwortet hat.
Vielleicht hat er Urlaub und frei oder sonstiges
Zitat:
@Susannaburatzka schrieb am 16. November 2020 um 20:35:17 Uhr:
Zitat:
@goetzi schrieb am 16. November 2020 um 20:18:05 Uhr:
Der Händler war ein VW Autohaus. Ich habe nun jetzt mal bei VW einen Fall geöffnet und hoffe dass die die Garantie einfach reaktivieren bzw. zusagen. Nach meiner Auffassung ist die Garantie nie erloschen, da ich gemäß der Anzeige im Bordcomputer zum Service gehe und einwandfrei nachvollziehbar ist welches Intervall einprogrammiert wurde. So steht es in Nr. 3 der Garantiebedingungen. Sollte Reparatur auf Garantie dann verweigert werden, muss ich eben den Rechnungsbetrag einklagen. Aber ich denke mal so weit wird es nicht kommen.Schwach finde ich allerdings, dass der Verkäufer seit Freitag noch nicht auf meine Email geantwortet hat.
Vielleicht hat er Urlaub und frei oder sonstiges
Ne hatte angerufen, sein Kollege meinte per Email erreichbar. Ich werde in ein paar Tagen ein Update geben.
Also bei meinem Golf VI hab ich den Service nach Anzeige immer gemacht. Inspektion wieder nicht angezeigt. Das ist mir glaub auch mal was durch gegangen... hatte VW nicht interessiert. Was wird denn bei einer Inspektion gemacht? Eine Durchsicht... mehr ist es doch nicht... und bei mir wurden viele Dinge auf Garantie oder Kulanz repariert