G60 Umbau heue morgen gestorben (Totalschaden)

VW Golf 2 (19E)

Mir ist heute morgen ein Ford Mondeo in meinen geparkten Golf gefahren. Fahrer besoffen und Fahrzeug wurde vor Ort zwangsenstempelt. Haftpflicht abgelaufen. Bin zum Glück Rechtschutzversichert. Ersteinmal Rechtsanwalt einschalten. Wenn ich Pech habe ist bei den Fahrer nichts zu holen, und ich bleibe auf den ganzen Kosten sitzen. Bin nun ersteinmal ohne Fahrzeug, und muß mit dem Fahhrad zur Arbeit. Nächsten Sonntag fliege ich ersteinmal in den Urlaub. Am liebsten würde ich die ganzen Sachen in einen anderen Golf 2 umbauen. Das Problem ist sicher eine Karosse in solch einen guten Zustand zu finden, wie ich hatte. Habe aber auch nicht die Zeit und den Platz, um das Auto unterzustellen. Habe damals die Sachen Stück für Stück umgebaut, weil das Auto gebraucht wurde. Kennt jemand einen Platz in Hamburg, der günstig und sicher ist, um das Auto unterzustellen? Ersteinmal könnte ich den Wagen zu meiner Firma (VW) schleppen lassen, und den Gutachter bestellen. Danach muß das Fahrzeug sicherlich wieder weg.

04092011043
Beste Antwort im Thema

Deine Ansicht in Ehren Dodo - sein dir gegönnt und iss auch alles in Ordnung!

Gebe aber zu bedenken: 85% der Deutschen vertrauen dem deutschem Rechtsstaat....15% hatten schon mit ihm zu tun!

Diese Diskussion würde hier den Rahmen sprengen und gehört hier auch nicht hin, aber ich gebe zu bedenken was unser Rechtssystem Kinderschändern, ausländischen Straftätern und ähnlichen Gruppen für Rechte einräumt! In Deutschland geht Täterschutz offensichtlich vor Opferschutz....und solange das so ist, halte ich es mit dem Alten Testament: Auge um Auge....

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Dodo, das ist mir ein bißchen zu einfach - wir alle wissen: Alkohol tötet. Wenn ein Ar******* wie der, besoffen und ohne Versicherung rumfährt, dann wünsche ich ihm etwas, wo der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis ein Kindergeburtstag dagegen ist! Wenn der mir in die Karre gebrummt wäre, dann hätte er sehnsüchtig auf das Eintreffen der Beamten gewartet!!!

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Dodo, das ist mir ein bißchen zu einfach - wir alle wissen: Alkohol tötet. Wenn ein Ar******* wie der besoffen und ohne Versicherung rumfährt, dann wünsche ich ihm etwas, wo der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis ein Kindergeburtstag dagegen ist! Wenn der mir in die Karre gebrummt wäre, dann hätte er sehnsüchtig auf das Eintreffen der Beamten gewartet!!!

@gaser da muß ich dir recht geben den hätten sie nachher zusammenkehren müssen 😠

Zitat:

den hätten sie nachher zusammenkehren müssen

...dann hättet Ihr auch ein Problem, und zwar kein kleines.

Was den betrunkenen angeht so wird dieser erhebliche Probleme haben, seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. D.h. der lebenslange Entzug könnte von ganz alleine eintreten. Das entscheiden aber andere und keine radikalen Elemente...

Von Forderungen nach drakonischen und unverhältnismäßigen Strafen halte ich nichts. Wir leben in einem Rechtsstaat! Grundsätzliches zum Thema gibt es *hier* nachzulesen 🙂

Deine Ansicht in Ehren Dodo - sein dir gegönnt und iss auch alles in Ordnung!

Gebe aber zu bedenken: 85% der Deutschen vertrauen dem deutschem Rechtsstaat....15% hatten schon mit ihm zu tun!

Diese Diskussion würde hier den Rahmen sprengen und gehört hier auch nicht hin, aber ich gebe zu bedenken was unser Rechtssystem Kinderschändern, ausländischen Straftätern und ähnlichen Gruppen für Rechte einräumt! In Deutschland geht Täterschutz offensichtlich vor Opferschutz....und solange das so ist, halte ich es mit dem Alten Testament: Auge um Auge....

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Zitat:

....und solange das so ist, halte ich es mit dem Alten Testament: Auge um Auge....

du bist mir so richtig sympathisch! 🙂 (und damit will ich dich nicht anschwulen 😁😁😁 )

Ich empfehle wärmstens (!) die Lektüre von *diesem hier* 🙂

Man könnte ja mal testweise ein halbes Jahr Artikel 1 und 2 aussetzen 😁. Ey, Ihr seit 5 km/h zu schnell? Das wird dann gleich vor Ort abgewickelt. Ordentlich auf's Maul und dann dürft Ihr weiterfahren 🙂 und was könnt Ihr dagegen tun? Richtig! Nichts! Aber Auge um Auge Zahn um Zahn.... 😉

Du weißt genau was wir meinen Dodo! Nun übertreib mal nicht so! Bei schweren Vergehen schön eins auf die Fresse hat noch keinem geschadet! 😁😉

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Du weißt genau was wir meinen Dodo! Nun übertreib mal nicht so! Bei schweren Vergehen schön eins auf die Fresse hat noch keinem geschadet! 😁😉

vollkommen recht gaser 😉

ich will dich sehen wenn das einer mit deinen auto gemacht hätte ob du da auch noch so denkst klar hat man gesetze
aber die werden nicht richtig genutzt. da nimmt sich der besoffene einen anwalt du macht einen auf unzurechnungsfähigkeit
und nichts passiert 🙄

und dann soll er sich wenigstens merken das er zumindest ein blaues auge on mir bekommmen hat

Zitat:

Original geschrieben von sony8v



und dann soll er sich wenigstens merken das er zumindest ein blaues auge on mir bekommmen hat

Genau!

Der muss abends in den Spiegel sehen und einsichtig denken: "Mensch musste das jetzt wieder sein, das nächste mal bau ich keinen Mist, dann bekomm ich auch keine auf die Nuss!" 😁

Ich weiß nicht, ob die Diskussion hier lohnt - vielleicht versteht ja jemand das norddeutsche Sprichwort "Wenn de Hund nich scheeten hätt', hätter'n Hasen habt'" - die Sache ist jetzt so oder so gelaufen.

@TE:
Mein Beileid auch zum Unfall - sehr sehr ärgerlich. So wie es sich anhört, ist die Karosse ja zumindest auf dem hinteren linken Längsträger gestaucht. Dann bleiben drei Möglichkeiten:

  • Reguläre Reparatur - Fahrzeug auf Richtbank
  • Kostengünstige Richtung - mit der Presse ins Radhaus und versuchen, die Spaltmaße wieder hinzubekommen, Blechteiletausch
  • Umbauen in andere Karosse

Ersterer Vorschlag dürfte sich durch die Kosten-/Nutzen-Kalkulation erledigen. Zweiter Vorschlag ist günstig, allerdings würde ich - gerade bei einem G60, mit dem ja wahrscheinlich auch ganz andere Belastungen und Geschwindigkeiten auftreten (k.A., wie Du fährst), davon absehen. Die dritte Idee scheint mir am sinnigsten.

Einen Stellplatz kann ich Dir leider nicht bieten - meine dritte Garage habe ich just aufgegeben. In Bramfeld würde ich ihn allerdings im Urlaub nicht stehen lassen - IMHO werden beschädigte Fahrzeuge in HH als Freiwild angesehen. Sofern das Fahrzeug noch rollfähig ist, würde ich an der Landesgrenze (SH) einen Bauern ansprechen, ob Du gegen geringes Entgelt den Wagen bei ihm auf dem Hof unter einer Plane unterstellen kannst und das Fzg. dorthin schleppen.

Alternativ einen Garagenstellplatz anmieten - ich gehe davon aus, dass in Bramfeld die Preise niedriger sind als im Hamburger Westen (hier etwa 80-120 €/Monat), wenn es hilft, kann ich Dir die Adresse eines Garagenstellplatzes in Niendorf/Stellingen senden, den ich mal für ~31 € ergattert hatte - damals waren dort noch recht viele Plätze frei. Gegenrechnung: Wieviel Verlust machst Du, wenn Dir jemand während Deiner Reise das Fahrzeug ausräumt?

Und für die Zukunft: Ab einem bestimmten Einsatz an Zeit/Geld/Mühe in das Fahrzeug lohnt sich eine Garage allemal.

Gruß!

Hallo. Habe nach langem hin und her mit der generischen Versicherung, Anfang Dezember Geld bekommen. Schaden laut Gutachten über 10.000,- €. Also absolut unsinnig das Auto reparieren zu wollen. Selbst die linke Achsaufnahme war verzogen. Beifahretür geht leichter auf als vorher. Fahre jetzt Golf V GTI. Muß jetzt nur noch die ganzen Ersatzteile aus dem Keller verkaufen. Lese aber noch mit Interesse im Golf II Forum, habe zur Zeit von Golf II meine Lehre begonnen, und meinen Golf 15 Jahre gefahren.

151120110441

Zitat:

Original geschrieben von sony8v



Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser


Du weißt genau was wir meinen Dodo! Nun übertreib mal nicht so! Bei schweren Vergehen schön eins auf die Fresse hat noch keinem geschadet! 😁😉
vollkommen recht gaser 😉

ich will dich sehen wenn das einer mit deinen auto gemacht hätte ob du da auch noch so denkst klar hat man gesetze
aber die werden nicht richtig genutzt. da nimmt sich der besoffene einen anwalt du macht einen auf unzurechnungsfähigkeit
und nichts passiert 🙄

und dann soll er sich wenigstens merken das er zumindest ein blaues auge on mir bekommmen hat

*Rachegelüste freien Lauf lass*

Ich würd ihn gnadenlos sterben lassen. 😁 sowas hat der Golf nicht verdient ! soll er doch bei nem Molotow Cocktail gnadenlos an seinem geliebten Alkohol verrecken 😁

*Rachgelüste unterdrück*

Mann, was für ein Mist. Ist echt schade um die ganze Mühe, die Du schon investiert hast.

Aber ich würde das G60-Projekt nicht aufgeben, sondern einfach mit einer anderen Karosse neu anfangen. Für weniger als 1000 Steine kriegt man richtig gute Zweier, da sollte doch was gehen...

Zitat:

Original geschrieben von Jan565


Auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Beschilderung darf man 2 Wochen sein Auto stehen lassen, wenn es Angemeldet ist. Danach muss das Auto weg.

Im Öffentlichen Vehrkersraum darf man theoretisch nicht länger als 72 Std. ( 3 Tage ) stehen, da das genau der Zeitraum ist, den das Strassenverkehrsamt beim aufstellen von vorrübergehenden Parkverboten z. B. einhalten muss.
Was zur Folge hat das du im Urlaub dein Auto eigentlich nicht auf der Strasse stehen lassen darfst.
In der Realität siehts natürlich anders aus.

Gruß Ingo

Den 2er G60 durch einen 5er GTI ersetzt .. philosophisch betrachtet ein schlechter Tausch 🙁

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