G21 als Benziner besser was Rabatt und Lieferzeit beträgt?

BMW 3er G21

Hi, alle Welt scheint nur noch von E Autos zu sprechen und man bekommt den Eindruck als wenn der Verbrenner regelrecht verteufelt wird.
Der G21 bzw. 320i wäre allerdings vom Preis her für uns 2 Personen und Hund ( Golden Retriever) attraktiver als die E Autos .
Was hat euch dazu bewogen wieder einen Benziner zu kaufen.Wie sieht es beim 320i G21 mit Rabatten und Lieferzeiten aus?

38 Antworten

Da müssen sie schon mehr subventionieren, dass BEVs attraktiv werden.
Bei mir war es eine ganz nüchterne Entscheidung:
1. Diesel 320d im Leasing wesentlich günstiger als PHEV uns BEV und etwa gleich teuer wie der Benziner 320i
2. Reichweite Diesel 1000 km vs. BEV 300 km
3. Lieferzeit G21 4 Monate vs. iX3 9 Monate
4. Kurzer Weg zur Arbeit: daher ist die Versteuerung ob 1% oder 0,5% egal

Naja, der 4. Punkt macht durchaus den Unterschied im Geldbeutel. Die Leasingrate ist ja nicht relevant bei der Besteuerung, sondern der BLP. Ich musste seinerzeit bei meinem X1 1,75% (incl. einfache Wegstrecke zur Arbeit) vom BLP versteuern, beim Hybriden wäre es die Hälfte gewesen (gab's damals noch nicht). Das macht durchaus den Unterschied, selbst wenn der Hybride/Stromer ~ € 10-15.000 mehr kosten sollte.

Der 4. Punkt hat auch weniger mit dem Weg zur Arbeit zu tun (ist bei mir auch nur 3 km) sondern beim Hybrid halbiert sich vor allem der Privatanteil auf den man Steuern zahlen muss.
D.h. bei meinem 330e mit 70.000 BLP muss ich eben nur 350 € statt 700 € im Monat versteuern und das macht schon was aus. Das hat mir z.B. die Entscheidung erleichtert endlich nicht mehr nach der nervigen Fahrtenbuchmethode sondern pauschal zu versteuern…

Und die Besteuerung der einfachen Wegstreckenkilometer halbiert sich eben m.W. ebenfalls von 0,03% auf 0,015% pro km.
In meinem o. g. Fall wären das € 500 anstelle von € 1.000 zu versteuern gewesen. Gab's aber zu dem Zeitpunkt leider noch nicht. Bei manchen Vollstromern sind es sogar nur 0,25% und 0,0075%.

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Zitat:

@DriverF48 schrieb am 17. Juni 2023 um 11:04:17 Uhr:


Naja, der 4. Punkt macht durchaus den Unterschied im Geldbeutel. Die Leasingrate ist ja nicht relevant bei der Besteuerung, sondern der BLP. Ich musste seinerzeit bei meinem X1 1,75% (incl. einfache Wegstrecke zur Arbeit) vom BLP versteuern, beim Hybriden wäre es die Hälfte gewesen (gab's damals noch nicht). Das macht durchaus den Unterschied, selbst wenn der Hybride/Stromer ~ € 10-15.000 mehr kosten sollte.

Nicht bei 7 km Arbeitsweg und Unterschied in der Leasingrate von mehr als 200 EUR wegen höherer Zuzahlung.

Zitat:

@cycroft schrieb am 17. Juni 2023 um 16:10:10 Uhr:



Zitat:

@DriverF48 schrieb am 17. Juni 2023 um 11:04:17 Uhr:

Nicht bei 7 km Arbeitsweg und Unterschied in der Leasingrate von mehr als 200 EUR wegen höherer Zuzahlung.

Das ist ja wieder ein ganz anderes Thema, wenn ihr euch an Leasingraten beteiligen müsst. Die Rede war hier von

Firmenwagenbesteuerung

und da ist es durchaus relevant ob 1,0/0,5/0,25% zzgl. der Entfernungskilometer (0,03/0,015/0,0075%). Wenn Du dich aber finanziell an der Leasingrate beteiligen musst, wie wird dann bei dir versteuert? Du musst doch nicht auch noch deinen Eigenanteil zusätzlich besteuern lassen oder?

Nein. Das funktioniert so. Nehmen wir an die Lessingrate ist 800 EUR und es gibt zum Beispiel von der Firma 400 EUR. Der Rest also die anderen 400 EUR ist meine Zuzahlung. Beim geldwerten Vorteil wird die Zuzahlung wieder abgezogen. Trotzdem kann in Summe dann eine höhere Gesamtsumme rauskommen also bestehend aus Zuzahlung und Geldwerten Vorteil. Die Leasingfaktoren bei meinem AG waren für die PHEVs und BEVs wesentlich höher bei gleichem BLP.

Ich denke ich hab's gecheckt. Das wäre dann für dich teurer, weil dein Anteil an der Leasingrate die dein AG einfordert, dann höher ausfallen würde! Aber die eigentliche Besteuerung des geldwerten Vorteils errechnet sich nach wie vor aus dem BLP des Fahrzeugs.

Zitat:

@DriverF48 schrieb am 17. Juni 2023 um 17:26:53 Uhr:


Ich denke ich hab's gecheckt. Das wäre dann für dich teurer, weil dein Anteil an der Leasingrate die dein AG einfordert, dann höher ausfallen würde! Aber die eigentliche Besteuerung des geldwerten Vorteils errechnet sich nach wie vor aus dem BLP des Fahrzeugs.

Ja genau so ist es.

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