Frage zur Anschlussgarantie...
Hallo zusammen,
ich habe mir einen Golf VI 1.4 zugelegt, EZ 2010, Werksgarantie somit bis 2012.
Der VW Händler hat mir eine Anschlussgarantie/Garantieverlängerung angeboten, +3 Jahre und somit bis zu 5 Jahre/insgesamt 120Tkm. Die soll ca. 800.- Euro kosten und kann noch bis kurz vor Ablauf der Werksgarantie abgeschlossen werden. Ist dieser Preis variabel oder von einem Händler zum anderen stark abweichend?
Vielen Dank & Gruß
Christian
26 Antworten
@diddi4:
Zitat:
....mit Ausnahme der unter Ziffer III (1), Ziffer III (2f - k) sowie Ziffer III (3 - 7) aufgeführte Positionen ...
Du hast Recht.
Auf Ziffer II gucke ich, wenn ich mich nur über die Ausschlüsse informieren will, gar nicht, denn die sollen ja definitiv unter Ziffer III stehen.
Ziffer II widerspricht Ziffer III.
Ziffer III (2a-e) hätte einfach gestrichen werden müssen. Das wäre die eindeutige Form.
(Das sind wahrscheinlich die Ausschlüsse, die es früher gab)
Man kann m.E. eigentlich nicht an einer vorherigen Textstelle eine spätere ausschließen. Das ist zumindest nicht sehr glücklich. Welche Ziffer hat dann Vorrang?
Wenn Gesetze und Verordnungen so geschrieben wäre, würde keiner mehr durchblicken.
Bin aber kein Rechtsgelehrter.
Was in "Beschreibungen" drin steht, interessiert im Ernstfall niemanden. Versuch mal Dinge die im Prospekt deines Autos drinstehen und definitiv nicht zutreffen (z.B. unmerkliches Schalten beim DSG...) im Rahmen der Gewährleistung zu bereinigen.
Aber ich sehe es jetzt, nach deinem Hinweis mit dem Widerspruch in den Bedingungen, auch so, dass VW sich da im Schadenfall nicht herausreden kann und bis auf Lackschäden scheint dann wohl alles so zu sein, wie innerhalb der Gewährleistung.
Weiß ich nicht, ist so drin... Aber ich bin mir bei dir sicher, dass du erahnst was ich meine.
Sind die Bedingungen während der Gewährleistung bei VW nicht mit denen innerhalb der Neuwagengarantie identisch?
das was ich im letzten Beitrag ansprach (Eigenschaften laut Prospekt) kann ich aber durchaus auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung versuchen beheben zu lassen. Es würde trotzdem nicht klappen.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Weiß ich nicht, ist so drin... Aber ich bin mir bei dir sicher, dass du erahnst was ich meine.das was ich im letzten Beitrag ansprach (Eigenschaften laut Prospekt) kann ich aber durchaus auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung versuchen beheben zu lassen. Es würde trotzdem nicht klappen.
Ja, auf einen Technischen Stand Brief habe ich keine Lust mehr 😁
Ich hatte immer im Hinterkopf, eine Garantie ist ja immer umfangreicher als eine Gewährleistung(abgesehen von der Beweislastumkehr).
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Ich glaube nicht, dass sich VW aus der Beschreibung ...entspricht der Neuwagengarantie... verabschieden kann. Das ist eine klare Aussage bei der Produktbeschreibung. Da kommen die nicht so leicht raus, wäre sonst unlauterer Wettbewerb. Da gibt es etliche vergleichbare Fälle aus anderen Bereichen!
Hallo!
Zitat:
Original geschrieben von navec
... Auf Ziffer II gucke ich, wenn ich mich nur über die Ausschlüsse informieren will, gar nicht, denn die sollen ja definitiv unter Ziffer III stehen.
Ziffer II widerspricht Ziffer III.
Ziffer III (2a-e) hätte einfach gestrichen werden müssen. Das wäre die eindeutige Form.
(Das sind wahrscheinlich die Ausschlüsse, die es früher gab)Man kann m.E. eigentlich nicht an einer vorherigen Textstelle eine spätere ausschließen. Das ist zumindest nicht sehr glücklich. Welche Ziffer hat dann Vorrang?
Wenn Gesetze und Verordnungen so geschrieben wäre, würde keiner mehr durchblicken. ...
Macht unsere Juristen nicht arbeitslos. 😉
Bedingungen für die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung
(Volkswagen LifeTime Garantie) GVB 252/04
I. Was ist versichert?
II. In welchem Umfang leisten wir?
III. Was ist nicht versichert?
...
Da sich der Leistungsumfang der neuen LTG ab der Verlängerung ändert, wurde die Abgrenzung unter Ziffer II nötig.
Ist dies unglücklich gelöst? Ja, da man die Ziffer II nicht beachtet, wenn man schnell wissen will, was nicht versichert ist.
Widersprechen sich die Aussagen? Nein. Ziffer III listet auf was nicht versichert ist. Ziffer II regelt wann welche Position nicht versichert ist. (-> Die Ziffern III (2) a - e) sind in der 1. Vetragsperiode versichert, ab der Vertragsverlängerung nicht mehr.)
In der Praxis trifft die beworbene Aussage "Herstellergarantie = Garantieverlängerung 1. Vertragsperiode" leider nicht zu. Warum?
Zitat:
Ziffer III (2) f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Zünd- und Glühkerzen sowie Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und rostschutzmittel und Verunreinigung im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
Findet die Werkstatt keinen garantiepflichtigen Schaden zahle ich als Auftraggeber. 🙁
Beispiel: Sporadische Probleme z.B. nach einem Softwareupdate des MSGs.
Während der Herstellergarantie sucht die Werkstatt die Ursache und egal ob sie etwas findet oder nicht, zahlt man nichts.
Während der 1. Vertragsperiode der LTG sieht dies anders aus. Findet die Werkstatt keinen garantiepflichtigen Schaden, kann sie der LTG nichts in Rechnung stellen und stellt dem Kunden eine Rechnung.
Bei sporadischen Fehlern muss man das Kunststück fertig bringen, diese zweifelsfrei zu dokumentieren. Gelingt dies, kann die Werkstatt so lange suchen, bis sie etwas findet.
Toll, oder?
VG myinfo
Die Versicherung läuft maximal drei Jahre, habe ich so abgeschlossen. Eine Verlängerung (wie bei der alten Anschlussgarantie) gibt es definitiv nicht. Davon steht jedenfalls nichts im Vertrag.
...Beispiel: Sporadische Probleme z.B. nach einem Softwareupdate des MSGs....
Dein Beispiel sticht nicht. Sollte die Werkstatt bei mir ein Motorupdate machen und danach Fehler auftreten, wenn auch sporasisch, hat Sie den Fehler zu beseitigen. Da das Update eine Leistung der Werkstatt ist, zählt auf jeden Fall die gesetzliche Gewährleistung ab Zeitpunkt der erbrachten Leistung!
Ich fahre einen Touran, EZ: 5/11, fahre gute 30000 Km im Jahr.
Ist es besser (günstiger) wenn ich die Anschlussgarantie jetzt schon order oder kostet es gleich viel, wenn ich so kurz vor Neuwagengarantieende abschließe?
Inwiefern spielt die Jahresfahrleistung eine Rolle?
Wenn als Beispiel das Motorsteuergerät (oder ähnliches) nach 3,5 Jahren und 105000 Km kaputt geht, übernimmt dann VW die kompletten Kosten oder habe ich eine Selbstbeteiligung?
Was deckt die Anschlussgarantie nicht ab?
Ich danke euch für die Antworten, kenne mich als Markenwechsler bei VW noch nicht so gut aus.
Kannst erst kurz vor Ende abschließen. Rabatt gibt es nur, wenn Du direkt bei der Neuzulassung abschließt (ich glaube, bis zu einem Monat später). Der Preis hängt von der Motorleistung, Modell und jährlichen Laufleistung ab. Geh zu dem Link, der weiter oben vür den VVD steht und ruf an. Die können Dir das genau sagen.
@diddi4:
Zitat:
Die Versicherung läuft maximal drei Jahre, habe ich so abgeschlossen. Eine Verlängerung (wie bei der alten Anschlussgarantie) gibt es definitiv nicht. Davon steht jedenfalls nichts im Vertrag
Du hast doch selbst geschrieben, dass du die gleichen Bedingungen hast, wie sie @zo.si als PDF angehängt hatte.
Dort gibt es eine Ziffer IX. Die solltest du dir mal ansehen.
Das Gleiche steht noch mal im "Produktinformationsblatt für die Garantieversicherung", das du auch erhalten haben solltest.
Außerdem wird das noch mal auf dem "Beratungsdokument" wiederholt, das du wahrscheinlich unterschrieben hast.
Das mit der automatischen Verlängerung steht m.E. eindeutig fest. Da gibt es, im Gegensatz zu den Ausschlüssen, keine Deutungsprobleme.
@myinfo:
Zitat:
Zitat:
Ziffer III (2) f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Zünd- und Glühkerzen sowie Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und rostschutzmittel und Verunreinigung im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
Findet die Werkstatt keinen garantiepflichtigen Schaden zahle ich als Auftraggeber
Das sehe ich ebenfalls nicht so kritisch.
Wenn ich der Werkstatt einen Mangel nenne, muss die entscheiden, ob dieser genannte Mangel normalerweise generell unter "irgendeine" Garantie fällt.
Wenn sie gegenteiliger Meinung ist, muss sie die Behebung des von mir genannten Mangels von vorn herein ablehnen.
Wenn sie, um diesen Fehler festzustellen, zu analysieren o.ä. der Meinung ist, dies extra testen, messen, auslesen zu müssen (oder gar prophylaktisch ein Update aufspielt), soll sie das machen. Das liegt nicht in meinem Ermessen und wenn ich explizit keine Messung, Auslesung oder Update beauftragt habe, bezahle ich dann auch nichts.
Zitat:
Original geschrieben von navec
@diddi4:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Du hast doch selbst geschrieben, dass du die gleichen Bedingungen hast, wie sie @zo.si als PDF angehängt hatte.Zitat:
Die Versicherung läuft maximal drei Jahre, habe ich so abgeschlossen. Eine Verlängerung (wie bei der alten Anschlussgarantie) gibt es definitiv nicht. Davon steht jedenfalls nichts im Vertrag
Dort gibt es eine Ziffer IX. Die solltest du dir mal ansehen.Das Gleiche steht noch mal im "Produktinformationsblatt für die Garantieversicherung", das du auch erhalten haben solltest.
Außerdem wird das noch mal auf dem "Beratungsdokument" wiederholt, das du wahrscheinlich unterschrieben hast.Das mit der automatischen Verlängerung steht m.E. eindeutig fest. Da gibt es, im Gegensatz zu den Ausschlüssen, keine Deutungsprobleme.
@myinfo:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Das sehe ich ebenfalls nicht so kritisch.Zitat:
Zitat:
Ziffer III (2) f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Zünd- und Glühkerzen sowie Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und rostschutzmittel und Verunreinigung im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
Findet die Werkstatt keinen garantiepflichtigen Schaden zahle ich als Auftraggeber
Wenn ich der Werkstatt einen Mangel nenne, muss die entscheiden, ob dieser genannte Mangel normalerweise generell unter "irgendeine" Garantie fällt.
Wenn sie gegenteiliger Meinung ist, muss sie die Behebung des von mir genannten Mangels von vorn herein ablehnen.
Wenn sie, um diesen Fehler festzustellen, zu analysieren o.ä. der Meinung ist, dies extra testen, messen, auslesen zu müssen (oder gar prophylaktisch ein Update aufspielt), soll sie das machen. Das liegt nicht in meinem Ermessen und wenn ich explizit keine Messung, Auslesung oder Update beauftragt habe, bezahle ich dann auch nichts.