Anschlussgarantie - Bedingungen ?
Hi,
bin neu hier und sag erst mal Guten Tag!.
Frage:
Ist man bei Abschluss der Neuwagen - Anschlußgarantie an eine VW Vertragswerkstatt gebunden?
Ich weiß, dass man innerhalb der ersten 2 Jahre (gesetzl. Garantie) nicht gebunden ist.
Aber wie ist die Lage bei der freiwilligen VW Anschlussversicherung?
Irritiert haben mich die Vertragsbedingungen: Im Produktinformationsblatt steht unter Pflichten: ....Führen Sie.....Arbeiten bei einer anerkannten Vertragswerkstatt durch.
In den eigentlichen Garantiebedingungen steht allerdings unter Punkt 4.
(Pflichten) Sie sind verpflichtet...Arbeiten...nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.
Sehe ich das richtig das hier nur die Vertragsbedingungen zählen?
Beste Antwort im Thema
Das wird jetzt dauern 😁
17 Antworten
Wenn du dir Probleme ersparen willst, bleib für die Inspektionen in einer Markenwerkstatt. Alles andere wäre unvorteilhaft auch wenn die Gesetzeslage eindeutig anders geregelt ist. VW hat es nun mal gern wenn sie selbst dein Auto pflegen dürfen. Vor allem später bei Kulanz ist es wichtig
Wenn man gut vergleicht, ist bei ner günstigen VW Werkstatt die Inspektion eh kaum teurer als woanders.
Mal so eine Frage zwischen durch und zwar habe ich einen Golf 6 BJ 2009, den ich letztes Jahr gebraucht gekauft habe und jetzt läuft im März die Gebrauchtwagengarantie Car Pro aus, kann man die eigentlich verlängern?
Car Pro klingt für mich eher nach einer Garantieversicherung als nach einer Verlängerung der Werksgarantie. Da muss man die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen.
Eine Verlängerung der Werksgarantie halte ich in jedem Fall für sinnvoll. Hab es auch genutzt, und es hat sich gelohnt
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Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Car Pro klingt für mich eher nach einer Garantieversicherung als nach einer Verlängerung der Werksgarantie. Da muss man die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen.Eine Verlängerung der Werksgarantie halte ich in jedem Fall für sinnvoll. Hab es auch genutzt, und es hat sich gelohnt
Ne ist eine Gebrauchtwagengarantie hier der Link direkt zu VW
http://www.volkswagen.de/de/gebrauchtwagen/beratung/garantie.html
Dann habe ich mehr Glück gehabt. Sorry. Unser Eos ist Bj. 2009 und da konnte ich in 2011 (vor Ablauf der 2 Jahre) schon die Verlängerung der Werksgarantie abschließen
Zitat:
Original geschrieben von matschbirne82
(gesetzl. Garantie)
es gibt keine gesetzliche Garantie 🙄
Zitat:
Original geschrieben von durmel1oo
es gibt keine gesetzliche Garantie 🙄Zitat:
Original geschrieben von matschbirne82
(gesetzl. Garantie)
Servus!
Falsch! Die gibt es, beschränkt sich aber nur auf 1 Jahr wenn ich das noch richtig im Kopf hab und das auch nur auf Elektrische Geräte. Ich such es mal raus und sobald ich es gefunden habe kommt ein weiterer Beitrag.
M.
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Servus!Zitat:
Original geschrieben von durmel1oo
es gibt keine gesetzliche Garantie 🙄
Falsch!
M.
richtig!
Garantie ist Bestandteil eines Vertrages, und hat nichts mit "gesetzlich" zutun
Servus!
Das ist richtig. Es gibt aber eine Klausel in der drin steht, dass jeder Hersteller bei bestimmten Geräten eine Garantie von einem Jahr geben muss, sonst dürfe er diese nicht verkaufen.
Dies ist eine Aussage von meinem Anwalt als ich mal einen Streitfall hatte bzgl. eines Gerätes was noch innerhalb der ersten 2 Jahre defekt wurde. Ich bin immer davon ausgegangen, dass alles 2 Jahre Garantie hat. Daraufhin hat er mir die Klausel gezeigt und den Fall habe ich verloren.
M.
Servus!
Und auch schon fündig geworden.
Ich liege doch falsch!
Habe genau denselben Fehler gemacht wie damals.
Es gibt keine gesetzliche Garantie, sondern nur eine gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Da das folgende nicht meine eigenen Worte sind, sondern aus einem anderen Forum standen zitiere ich es nur.
Zitat:
Die gesetzliche Garantiezeit wird häufig falsch verstanden und mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren gleichgestellt. Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.
Dementsprechend ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die Garantie hat in der Regel die Folge, dass der Hersteller einer Sache oder der Verkäufer dafür einsteht, dass die Kaufsache bei Übergabe bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit frei von Sachmängeln ist. Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist, denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache. Dementsprechend wird innerhalb der Garantiezeit vermutet, dass ein während der Geltungsdauer der Garantie auftretener Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet wird.
Liegt beispielsweise in der vereinbarten Garantiezeit ein Sachmangel vor, dann ist der Verkäufer oder Hersteller dazu verpflichtet den Mangel zu beheben. Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.
Hier ein paar Paragraphen die weiter helfen:
- Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden.
- Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
- Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
- Minderung (§ 441 BGB),
- Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).
Und nun, back to topic! 😉
M.
Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, daher kann er auch die Bedingungen nach eigenem belieben festlegen...
vg, Johannes
Danke übrigens an Neuer_87, dass er meinen Thread infiltriert hat ^^
Hat jemand noch Lust meine am Anfang gestellte Frage zu beantworten?
@durmel100: Ja, richtig ein Gedankenfehler von mir, streiche "gesetzliche", vlt. hilft das ja meine Frage zu beantworten.