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Frage zur Anschlussgarantie...

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 19. Oktober 2011 um 20:57

Hallo zusammen,

ich habe mir einen Golf VI 1.4 zugelegt, EZ 2010, Werksgarantie somit bis 2012.

Der VW Händler hat mir eine Anschlussgarantie/Garantieverlängerung angeboten, +3 Jahre und somit bis zu 5 Jahre/insgesamt 120Tkm. Die soll ca. 800.- Euro kosten und kann noch bis kurz vor Ablauf der Werksgarantie abgeschlossen werden. Ist dieser Preis variabel oder von einem Händler zum anderen stark abweichend?

 

Vielen Dank & Gruß

Christian

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26 Antworten

Nee, normal ist der gleich.

Falls dir das zu teuer, ist, eine Verlängerung um nur 2 Jahre ist wesentlich günstiger, Preise sind aber auch Kilometerabhängig.

Verlängerung um 2 Jahre und bis zu 100.000 Km Gesamtaufleistung kostet 578€.

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 6:58

Vielen Dank Euch beiden! Kam mir nur Anfangs etwas hoch vor, da ich hier im Forum deutlich kleinere Zahlen vorbeifliegen sehen habe (ca. 350.- ?). Das kann dann aber auch einer kürzeren Zeit/geringeren Laufleistung geschuldet gewesen sein.

Gruß

Christian

Hallo,

 

ich babe einen 1,4 TSI mit 90 kw, Bj. 11/09 mit 10000 km Jahresfahrleistung.

 

Für dieses Fahrzeug liegt mir folgende Aussage von VW vor:

 

1 Jahr Verlängerung 164 €

2 Jahre Verlängerung 400 €

3 Jahre Verlängerung 668 €

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

Vielen Dank Euch beiden! Kam mir nur Anfangs etwas hoch vor, da ich hier im Forum deutlich kleinere Zahlen vorbeifliegen sehen habe (ca. 350.- ?). Das kann dann aber auch einer kürzeren Zeit/geringeren Laufleistung geschuldet gewesen sein.

Gruß

Christian

Oder für kleinere Motoren, der Preis ist auch etwas gestiegen, weil seit Anfang des Jahres der Leistungsumfang erhöht worden ist bzw. und ich behaupte die zu erwartenden Reparaturpreise gestiegen sind :D

Zur aktuellen Anschlussgarantie 2 Dinge, die wahrscheinlich nicht alle wissen (habe vor kurzem eine 3-jährige abgeschlossen):

1.

Die verlängert sich nach der abgeschlossenen Frist (also insgesamt 3,4 oder 5Jahre nach Kauf des Autos) um jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Autobesitzer nicht rechtzeitig kündigt!

Ein Autoleben lang!

Dann nennt sie sich "Funktionsgarantie" und hat einen (noch) bescheideneren Umfang

2.

Der Umfang der Anschlussgarantie ist m.E geringer, als es der Umfang während der normalen 2-jährigen Gewährleistung der Fall ist.

Z.B. sind Quietsch- und Klappergeräusche jeglicher Art (und noch erheblich) mehr vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Das steht zumindest in den Versicherungsbedingungen mit Stand 01.01.2011.

Nach meinen Infos sind während der Garantieverlängerung auf 3 bis 5 Jahre "alle" Leistungen aus der Werksgarantie eingeschlossen. Erst nach Ablauf der Verlängerung und dem weiterbestehen der Versicherung werden z.B. Klappergeräusche etc. ausgeschlossen

Ich habe Auszüge aus den "Bedingungen für die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung", Stand: 01.01.2011, GVB 252/04 zitiert.

Unter Absatz 1 steht:

Zitat:

...Die Garantieversicherung bei erstmaligem Abschluss gilt für die im Versicherungsvertrag vereinbarte Laufzeit und Fahrleistung und beginnt mit dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit der Erstauslieferung des Neufahrzeugs

Außerdem steht unter Absatz 9, dass sich dieser Vertrag zum Ablauf um jeweils 1 Jahr verlängert, wie ich schon geschrieben habe.

Dürften daher wohl eindeutig die Bedingungen der sogenannten Garantieverlängerung sein!

Die einzige Möglichkeit, die noch besteht, wäre, dass in dem Stand 01.01.2011 noch die alten Bedingungen abgedruckt waren.

Ich habe aber genau diese Bedingungen (mit Stand 01.01.2011) vom VW-Händler mit bekommen und in denen sind nun mal diverse Ausschlüsse enthalten, die es während der 2-jährigen Garantie m.E. nicht gibt.

Vielleicht kann sich ja noch jemand derjenigen, die ebenfalls schon so eine aktuelle Versicherung haben, auch mal durchringen, die Bedingungen zu sichten.

Der beigelegte Flyer "Die Garantieverlängerung", Stand 01/2011, spricht dagegen von

Zitat:

alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie

Dummerweise haben solche Prospekte rechtlich kaum eine Relevanz. Was zählt, sind die Bedingungen.

Laut meinem Versicherungsschein gelten die Bedingungen GVB 252/04.

 

Ich habe auch die Bedingungen GVB 252/04, abgeschlossen nach dem 1.1. 2011. Beginnt am 26. 1. 2011.

die Ausschlüsse von der Garantie (Ziffer III (1), Ziffer III (2f - k) Ziffer III (3 bis 7)), sind doch ganz normale ausschlüsse, die wohl auch bei der normalen zweijährigen Garantie nicht abgedeckt sind. Bis vielleicht der Ausschluss der Lack- und Korrosionsschäden. Aber das ist auch bei der normalen Garantiezeit immer ein Streifall, kenne ich aus eigener Erfahrung.

Da hast du jetzt aber ganz geschickt die Ausschlüsse gem. Ziffer III, (2a-e) ausgelassen oder gibt es die in deinen Bedingungen gar nicht mehr?

Genau dort findet man u.a. die meisten Positionen mit denen du dich während der "echten" Garantie ohne Probleme an den VW-Händler wenden kann.

beispielsweise alle Arten von Lecks, Undichtigkeiten und Geräuschen, Rußpartikelfilter, Innenbeleuchtung, Verkleidungen und Abdeckungen, Polsterungen und alle Rahmen- bzw. Karosserieteile (inkl. Lack laut Abschnitt 1)

am 23. Oktober 2011 um 10:59

hier mal die Bedinungen vom 20.09.2011.

Habe ich übrigens nach eine Nachfrage per Mail ohne Probleme bekommen :)

Genau die habe ich wohl auch und da gibt es auch III (2a-e).

Die habe ich auch, nur widerspricht sich der Text. Unter II (In welchem Umfang leisten wir) heißt es

....mit Ausnahme der unter Ziffer III (1), Ziffer III (2f - k) sowie Ziffer III (3 - 7) aufgeführte Positionen ...

Was gilt nun?

So, hier nun mal der Link zur Seite des Volkswagen VersicherungsService mit der Beschreibung Anschlussgarantie des VVD

dieses steht ganz oben:

Die Garantieverlängerung auf einen Blick

Unsere Leistungen:

Alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie

•Zeitraum wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie

•Keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung

•Maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000 km

•Späterer Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und max. 100.000 Kilometern möglich

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