frage zu händlergarantie/gewährleistung
also ich hab auch schon die sufu benutzt aber nicht genau das gefunden was ich suche !
ich hab mir heut nen golf4 tdi gekauft
nu meinte der händler das ich wenn ich ne händlergaratie(od. gewährleistung?) haben möchte 245€ extra zahlen soll ...
ich hab nu nen bissl rumgelesen und les überall das die PFLICHT ist wenn ein offizieller händler das auto verkauft
dann gibt es ja auch noch den unterschied händlergarantie und gewährleistung
kann es sein das die gewähleistung nicht näher aufgefürt ist aber trotzdem dabei ist oder gibts die wenn die nicht im kaufvertrag steht auch nicht ?
ich steig da grad kaum noch durch
weil ich les immer garantie = zusatzleistung (wodurch das zuzahlen dann ja evtl sogar gerechtfertig wäre)
und gewährleistung = gesetzliche verpflichtung vom händler beim gebrauchtwagenverkauf
ps. hab noch bis freitag zeit mich zu entscheiden ob ich die nehm oder nicht 😉
und wenn ... sollte ich das zusätlich nehmen oder lohnt das nicht `? weil irgendwie im ersten halben jahr iss er ja scheinbar in der beweispflicht wenn er die kosten nicht übernehmen möchte das der schaden zum verkaufszeitpunkt noch nicht war und im 2ten halbjahr muss ich beweisen das der fehler zu dem zeitpunkt schon war
vielen dank schonmal für das aufklären eines ratlosen autokäufers der nicht mehr bei dem ganzen garantie/gewährleistungskram durchsteigt !
Desaster
21 Antworten
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, nach sechs Monaten wird die Beweispflicht umgekehrt; innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler dir nachweisen das ein aufgetretener Mangel nicht bereits beim Kauf bestand (was er in 90% der Fälle nicht kann), nach sechs Monaten musst du dann dem Händler beweisen das eben jener Mangel bereits seit dem Kauf bestand, was sehr schwierig ist.
Um die Gewährleistung kommt er nicht drum rum, die kann er nur bei Verkauf an Händler vertraglich ausschließen. Was er dir verkaufen kann ist eine Zusatzgarantie, üblicherweise von einer Drittfirma. Dieses Angebot kannst du natürlich annehmen wenn es sich lohnt, musst du aber nicht.
Hoffe dir geholfen zu haben 🙂
ja hast mir geholfen !
weil ich hab ihn so verstanden das auch diese gewährleistung nicht mit drin ist aber am vertrag steht nix davon das die nicht dabei iss!
also laut deiner aussage iss es ja so das die damit auf jeden fall drin ist ...
sehr schön 😉
Desaster
Hi
Mal eine Frage.
Hab vom VW Händler eine CarCarantie bekommen.
Jetzt ist mir nach 2 Monaten aufgefallen das der Mikroschalter im Heckklappenschloss defekt ist.
Wird dies über die Garantie laufen oder ist es ein verschleißteil?
MfG
Christian
Das steht in den Garantiebedingungen 🙂
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Hi, hab mal eine Frage. Wollte mir den Rocco kaufen bei einem Autohaus, was etwas weiter von mir weg ist, da ich dort einen besseren Preis bekomme als vor Ort.
Wenn ich jetzt einen Gewährleistungsfall habe oder auch einen Garantiefall '(wenn ich eine Anschlussgaranbtie über die 2-Jahre Gewährleistung mache) hab, kann ich diesen dann auch beim nächsten VW Händler behandeln lassen oder nur dort, wo ich ihn auch wirklich gekauft hab.
Zitat:
Original geschrieben von tobsen89
Hi, hab mal eine Frage. Wollte mir den Rocco kaufen bei einem Autohaus, was etwas weiter von mir weg ist, da ich dort einen besseren Preis bekomme als vor Ort.Wenn ich jetzt einen Gewährleistungsfall habe oder auch einen Garantiefall '(wenn ich eine Anschlussgaranbtie über die 2-Jahre Gewährleistung mache) hab, kann ich diesen dann auch beim nächsten VW Händler behandeln lassen oder nur dort, wo ich ihn auch wirklich gekauft hab.
Neuwagen:
Herstellergarantie 2 Jahre ab EZ (Ausnahme Reimport, da 2 Jahre ab Auslieferung des bestellenden Händlers an Wiederverkäufer).
Kann bei JEDEM VW-Servicepartner beansprucht werden.
Gewährleistung in dieser Zeit nicht relevant bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen, da Herstellergarantie umfassender als Gewährleistungsansprüche.
Gebrauchtwagen:
Wenn innerhalb des Garantiezeitraumes: siehe oben.
Wenn nicht mehr im Garantiezeitraum:
Gewährleistungsansprüche können NUR gegenüber dem ausliefernde Händler / Vertragspartner geltend gemacht werden.
Käuflich erworbene Zusatzgarantie:
Garantiebestimmungen beachten,
i.A. hat ausliefernder Händler / Vertragspartner das vorrangige Recht auf Nachbesserung.
Wird ein anderer Servicepartner / Werkstatt in Anspruch genommen, muss dieser vom ausliefernden Händler eine Reparaturfreigabe einholen.
Wird eine solche Reparaturfreigabe nicht erteilt, bleibt ausliefernder Händler Ansprechpartner.
also heißt das, wenn ich nun einen Wagen vom Händler in zB Kiel kaufe kann ich mich in dem ersten halben Jahr also der Gewährleistungszeit an ein Autohaus hier in Bielefeld wenden oder muß ich zuim Kieler fahren?!
Zitat:
Original geschrieben von StandArt
Bielefeld oder Kiel, was ist "mein Händler"
wo das auto her ist, was sonst......
Was kann irgendein X-beliebiges autohaus dafür wenn dir ein anderer händler schrott verkauft? Reklamierst du deinen einkauf von aldi auch bei Lidl?
Wenn der Händler weiter als 50 km entfernt ist, muss er im Gewährleistungsfall ggf. die Fahrtkosten zu ihm ersetzen 🙂