nicht in Händlergarantie: Motordrehzahlsensor ??
Hallo Leute!
Ich habe mir am 28.04.12 einen Golf IV BJ 98 gekauft.
Er wurde ab dem 16.05.12 gefahren. Die ersten Probleme beim Fahren traten bereits am 18.05.12 auf. Am 21.05.12 war das Auto quasi nicht mehr fahrbar.
Also rief ich den Händler an. Er sagte mir ich könne das Auto vorbeibringen. Am 30.05.12 tat ich das dann auch.
Heute rief er an, dass Auto ist fertig. Motordrehzahlsensor war kaputt.
Er sagt mir jetzt dass dies ein Verschleißteil sei und nicht unter die Garantie die im Kaufvertrag steht (1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe). Der Sensor habe 43€ gekostet. Nun sagt er mir, dass er 100€ von mir haben will für die Reparatur!
Man beachte dass ich schon 20€ fürs Fehlerspeicher auslesen bezahlt habe und 26€ für den Anhänger um das Auto zum Händler zu bringen.
Kann dass wahr sein? Es kann doch nicht sein, dass ein Motordrehzahlsensor nicht unter die Garantie (wörtlich im Kaufvertrag) "1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe"😉
Weiß da jemand schnell rat? 🙁
14 Antworten
Natürlich ist das kein Verschleißteil. Die Motordrehzahl wird berührungslos gemessen, und der Geber ist Teil der Motorenkonstruktion. Würde ich mir nicht bieten lassen!
EDIT: Als kommerzieller Händler greift hier sogar die Gewährleistung, Garantie oder nicht spielt keine Rolle.
Zitat:
Der Verkäufer muss aber nur für Mängel einstehen, die bereits zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeuges an den Käufer oder im Ursprung vorhanden waren. Dabei gilt innerhalb der erstens sechs Monate automatisch die Vermutung, der Mangel habe schon bei Übergabe vorgelegen. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel von vornherein am Fahrzeug vorhanden war.
Siehe
http://www.ruv.de/.../serie_autokauf_gebrauchtwagen.jspZitat:
Er sagt mir jetzt dass dies ein Verschleißteil sei und nicht unter die Garantie die im Kaufvertrag steht (1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe).
Da hat er recht.
Aber das fällt unter die gesetzliche Gewährleistung.
Solange er als Händler und nicht als Privatperson verkauft hat, haftet er über gesetzliche Gewährleistung. Das mit dem Verschleißteil ist allerdings eine interessante Frage. Wenn man innerhalb jenes halben Jahres ohne Ende fährt und dabei beispielsweise die Reifen runterfährt etc., dann muss der Händler logischerweise keinen Ersatz leisten, obwohl die Reifen wie alles andere zum Kaufzeitpunkt schon gebraucht waren. Wenn nun aber, wie Eierlein2 bejaht, jener Sensor als Verschleißteil einzuschätzen ist, dann war es eben kurz vor Vertragsabschluss fast ganz verschlissen und ist jetzt eben ganz verschlissen. Das wäre dann in der Tat Pech.
Der Fehler ist dem TE zwar schon 2 Tage nach Inbetriebnahme aufgefallen, der Kauf ist aber schon Wochen vorher erfolgt. Dass der Wagen in der Zwischenzeit stillstand ist allenfalls über den Kilometerstand nachweisbar. Nur wenn der sich nur unwesentlich vom Übergabestand unterscheidet, dann könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter da mitgeht und sagt, das Teil war offensichtlich schon zum Kaufzeitpunkt fehlerhaft und muss daher ersetzt werden, obgleich es sich um ein Verschleißteil handelt.
Wie gesagt, der Dreh- und Angelpunkt ist der Begriff "Verschleißteil". Das ist halt die Frage, ob ein Richter solch Teil als Verschleißteil einschätzen würde. Hier im Thread haben wir ja schon zwei gegensätzliche Meinungen dazu. Im regulären Serviceplan des Fahrzeugs ist es sicherlich nicht aufgeführt, das spräche dagegen. Andererseits steht die Autobatterie da auch nicht drin, und die könnte man schon als Verschleißteil sehen. Oder auch nicht. Die gehört auch schon in eine Grauzone, denn Autobatterien halten gerne mal 10 Jahre, und ob man ein Bauteil mit solch Lebenserwartung als "Verschleißteil" ansehen kann, darüber kann man doch streiten. Ist knifflig, und auch wenn ich moralisch mit dem TE fühle, so bin ich keineswegs überzeugt, dass die Sachlage aus juristischer Sicht eindeutig für ihn spricht.
Laut den Urteilen, die der ADAC zum Thema Gewährleistung zusammengestellt hat:
--> bei einem 14jährigen Auto ist quasi alles Verschleiß
(Auffassung der dt. Gerichte)
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Ich hab ihm jetzt die 100€ gegeben... Vor Ort zeigte er mir dass er auf der Suche nach dem Fehler noch etwas mehr getauscht hatte..
- 4x Zündkerzen
- Klopfsensor
- Luftmassensensor (war kaputt)
- Drehzahlsensor (war kaputt)
Der Klopfsensor und die Zündkerzen waren nicht defekt, habe die alten Teile auch wieder mit nach Hause bekommen.
Endlich wieder mobil 8)
Gute Fahrt!
Mal ganz im ernst...
Der Händler hat extreme Kulanz gezeigt und auch bei der Fehlersuche scheinbar alles! was in FRage kommt geprüft (getauscht).
Passt doch!
Zitat:
Original geschrieben von Piperjoe
1.4 16V
Dann hat der Händler dir was von Luftmassensensor erzählt?
Das Teil hättest dir mal zeigen lassen sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Alsterwasser
Bei BJ98 wird es ein 8V sein. Da gab es den 16V doch noch gar nicht. Und der SR hat ja einen LMM.
Der TE schreibt was von 1.4er.
Zitat:
Original geschrieben von Alsterwasser
Bei BJ98 wird es ein 8V sein. Da gab es den 16V doch noch gar nicht. Und der SR hat ja einen LMM.
Den 1.4er 16V gabs von Anfang an. Der 1.6er 16V kam erst 2000. Also kann es wohl tatsächlich ein 1.4 16V Motor sein (wo es in der Tat keinen LMM gibt).
Zitat:
Original geschrieben von Tommes 32
Der TE schreibt was von 1.4er.Zitat:
Original geschrieben von Alsterwasser
Bei BJ98 wird es ein 8V sein. Da gab es den 16V doch noch gar nicht. Und der SR hat ja einen LMM.
Sorry Tommes. Habe pinascos Posting gelesen und dann den richtigen überscrollt. Zu fix gewesen. 🙄