Gewährleistung

VW Golf 4 (1J)

Hallo liebes Forum,

ich hoffe Ich bin hier richtig und finde Hilfe.
Ich hab im Oktober 2012 einen Golf IV 1.6 Baujahr 2002 gekauft.
Nun verliere ich Kühlwasser. War heute in der Werkstatt, die sagten mir, es wäre die Wasserpumpe. Zahnriemen wurde allerdings 2008 bereits gewechselt, bei 105000 km. Derzeit hat er 160000.
Nun zu meiner Frage.
Kann ich meinem Verkäufer, bei dem ich den Wagen gekauft habe, nun die Rechnung aufgrund der Gewährleistung zur Last legen, oder wird die WaPu bei der Gewährleistung ausgeschlossen?

Ich hoffe auf schnelle Hilfe.

Liebe Grüße,
Steve

32 Antworten

Das wird eher Schwierig, es sei den du kannst Beweisen das der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war.

Grüße

Aber war da nicht irgendwas, dass die Beweislast in den ersten 6 Monaten auf Seiten des Verkäufers ist?

So ist es. Der Verkäufer muss dir beweisen das es nicht so war und das kann er nicht

Ja aber nur unter bestimmten vorrausetzungen.

Hier ein Auszug von Gesetzestext.

Beweislast:

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen

Wie willst du Beweisen oder Nachweisen oder Vermuten das die Wapu schon Defekt war bei übergabe.
Ich kenne einige die solche Sachen Versucht haben. Alle sind sie trotz Anwalt hinten runtergefallen.

Und selbst wenn du es Beweisen könntest ist nicht klar wie Weit eine Wasserpumpe als Verschleißteil zählt.
Immerhin Empfiehlt VW ja den Wechsel beim Zahnriemenservice.

Wenn du Rechtschutz hast kannste es Probieren ansonsten würde ich es lassen.
Vielleicht Hilft aber auch ein vernünftiges Gespräch mit dem Verkäufer schon weiter.

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hmm okay.
danke erstmal für die schnelle Hilfe.
Allerdings echt ärgerlich.
ich werde morgen bei gelegenheit mal in die alten Rechungen des Vorbesitzers gucken. Der Zahnriemen wurde 2008 bereits gemacht. ich denke mal, zusammen mit der wapu.
Zählt denn nun die Wapu als Verschleißteil, also im allgemeinen, oder nicht?

liebe grüße

Das ist eine gute Frage.

VW Empfiehlt den Wechsel aber Vorschrift ist es nicht.

- Doppelpost -

Zitat:

Wie willst du Beweisen oder Nachweisen oder Vermuten das die Wapu schon Defekt war bei übergabe.

Ich kenne einige die solche Sachen Versucht haben. Alle sind sie trotz Anwalt hinten runtergefallen.

dass muss der Händler ihm beweisen und nicht umgekehrt. Die WaPu muss vom Händler übernommen werden,

allerdings muss der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, die Chance haben den Defekt zu beheben.

MFG

heisst also wenn er es in einer werkstatt seiner wahl machen möchte, muss ich ihm das überlassen? 😉

ja.

MFG

Mal ein paar Beispiele was bei meinem vorigen Audi so alles auf Gewährleistung - nicht Garantie oder Kulanz- ging:

-Steuerkette
-DPF
-AGR Kühler

Der aktuelle Passat war innerhalb der Gewährleistung auch schon zur Reparatur:

PDC Sensor vorne auße
PDC Sensor vorne mitte
PDC Kabelbaum (da nicht die Sensoren defekt waren)
durchgescheuerter Wischwasserschlauch.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Stevo1993


heisst also wenn er es in einer werkstatt seiner wahl machen möchte, muss ich ihm das überlassen? 😉

Was ist es denn nun für ein Kauf, Privatkauf oder vom Händler? Falls Privatkauf und mit den üblichen Ausschlüssen im Kaufvertrag, sieht es schlecht aus.

das stimmt natürlich, ich bin davon ausgegangen, dass er vom Händler gekauft hat, ansonsten leider Pech und selber zahlen, da dann im Kaufvertrag idR die Gewährleistung ausgeschlossen wird.

MFG

Nein Nein Nein,
also ich hab ihn von einem Autohändler gekauft. Im Kaufvertrag steht auch unter Sondervereinbarungen: 1 Jahre gesetzliche Gewährleistung.

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