frage zu händlergarantie/gewährleistung
also ich hab auch schon die sufu benutzt aber nicht genau das gefunden was ich suche !
ich hab mir heut nen golf4 tdi gekauft
nu meinte der händler das ich wenn ich ne händlergaratie(od. gewährleistung?) haben möchte 245€ extra zahlen soll ...
ich hab nu nen bissl rumgelesen und les überall das die PFLICHT ist wenn ein offizieller händler das auto verkauft
dann gibt es ja auch noch den unterschied händlergarantie und gewährleistung
kann es sein das die gewähleistung nicht näher aufgefürt ist aber trotzdem dabei ist oder gibts die wenn die nicht im kaufvertrag steht auch nicht ?
ich steig da grad kaum noch durch
weil ich les immer garantie = zusatzleistung (wodurch das zuzahlen dann ja evtl sogar gerechtfertig wäre)
und gewährleistung = gesetzliche verpflichtung vom händler beim gebrauchtwagenverkauf
ps. hab noch bis freitag zeit mich zu entscheiden ob ich die nehm oder nicht 😉
und wenn ... sollte ich das zusätlich nehmen oder lohnt das nicht `? weil irgendwie im ersten halben jahr iss er ja scheinbar in der beweispflicht wenn er die kosten nicht übernehmen möchte das der schaden zum verkaufszeitpunkt noch nicht war und im 2ten halbjahr muss ich beweisen das der fehler zu dem zeitpunkt schon war
vielen dank schonmal für das aufklären eines ratlosen autokäufers der nicht mehr bei dem ganzen garantie/gewährleistungskram durchsteigt !
Desaster
21 Antworten
wenns n vw händler war, gibts da nicht noch die mobilitätsgarantie wenn immer alle inspektionen gemacht wurden?
nee die Mobilitätsgarantie müßte man doch extra abschließen, die is ja nicht generell bei Gebrauchtwagen gleich mit dabei
Xenon, wo is'n der "nein war nicht berechtigt"-Post ...
das mit der KM-Geld-Erstattung ist interessant, echt jetze?
so so ... kam mir auch so vor
das war eine rein theoretische Frage, ich suche derzeit nen Wagen und wie das so ist, damit mehr Angebote rein kommen auch deutschlandweit. Daher die Frage.
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aber soweit ich weiß gibt vw die mobilitätsgarantie immer. Steht zumindest so im serviceheft, jedoch nur wenn immer alle inspektionen gemacht wurden.
Die Mobilitätsgarantie bekommst du zu jedem Kundendienst bei VW dazu und gilt nur bis zum nächsten Kundendienst(Datum Serviceheft).
Lässt du diesen nicht mehr bei VW machen hast du auch keine Mobilitätsgarantie mehr.
Machst du ihn bei VW wird die Mobilitätsgarantie wieder verlängert. (datum Serviceheft)
Übrigens hat die mit einer Gebrauchtwagengarantie oder der Gewährleistung, die dir ein Gewerblicher Händler geben muss, rein gar nichts zutun.