Focus vs. Poller...Totalschaden, Rechtssprechung?

Ford C-Max 1 (DM2)

Hallo zusammen,

ich habe heute Bekanntschaft mit einem automatischen Pollersystem gemacht, meinen Focus hat es schwer in Mitleidenschaft gezogen (siehe Bild). Anbei der Sachverhalt, wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich die Stadt am Schaden beteiligen?

- Die Altstadt der Stadt Freising wird wohl nur am Wochenende durch automatische Poller abgriegelt. Diese werden mit einer kleinen Ampel (wie für Fahrradfahrer) "gesichert". Ich kannte diese Poller bis dato nicht, da ich nicht in Freising wohne und nur alle Jubeljahre mal in die Altstadt fahre. Das ganze lief wie folgt ab.

Ich komme an die Engstelle, die durch die Poller gesichert werden. Vor mir ein Linienbus. Die Ampel ist grün, ich folge dem Bus. Auf einmal tut es einen Schlag unterm Focus, es hebt das ganze Auto an. Ich bin sofort stehen geblieben und ausgestiegen...sehe diese Poller wieder einfahren...beuge mich unters Auto und sehe nen Haufen teile rumliegen.

Bin sofort rechts ran gefahren, auf nen Stellplatz und hab das Auto aus gemacht. Polizei angerufen und ADAC zum Abschleppen.

So siehts unterm Focus aus:

Foto1

Ist das die Ölwanne? Oder Getriebe/Motorblock? Kann es was verzogen haben (Motoraufhängung usw.)?

Und das andere ist, es kann doch nicht sein, das mir mit so ner Konstruktion das Auto zerstört wird? Ich hab bei der ADAC-Verkehrsrechtsschutz heute niemanden erreicht, aber Dienstag sitz ich beim Anwalt. Zumal ich nicht absichtlich da drauf gefahren bin und die Ampel dazu Grün war! Das kanns ja echt nicht sein!!!

Danke für das Feedback und erspart mir bitte belehrende Ansprachen.

Beste Antwort im Thema

So ein Mist dieser Poller!
Ich würd da einen Auftstand machen, bis die zuständigen Gemeinderatsmitglieder Ihre Sitze verlieren oder die Schrauber, die das Ding evtl. falsch eingebaut haben, ihren Job! Boah ey, wenn das meinem armen Auto passiert wär, da wär aber die Kacke am dampfen, ey! :-)

Doch zunächst gehts um Deinen Schaden, und da wollen wir mal das Beste hoffen! Das was Tricky Siggy herausgefunden hat, klingt jedoch auch für mich plausibel.

Kenne da noch ein Video, das, aufgrund der treffenden musikalischen Untermalung, eines gewissen Ulkfaktors nicht entbehrt:

http://de.youtube.com/watch?v=3DYIyqGLxY4

In diesem Sinne,

happy painting and god bless you all!

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Auf belehrende Ansprachen werde ich verzichten, die glotzenden Leute rund um die "Unfallstelle" waren sicher "angenehm" genug... 😁

Aber vielleicht hast Du ja die Tage mal die Ruhe, Dir mit ein bisschen emotionalem Abstand die Unfallstelle nochmal anzusehen. Standen dort Verbotsschilder? Befandest Du Dich auf einer Busspur? War die Ampel nicht doch schon gelb statt grün?

Ich möchte Dir damit jetzt keine Vorwürfe machen, aber oft lassen sich solche Situationen mit etwas Abstand weniger emotional und sachlicher einschätzen. Wahrscheinlich war der Schlag gefühlt auch deutlich heftiger, als es in Wirklichkeit war. Ich habe mal einen Auspuff auf der Autobahn mit ca. 80 überfahren, das gab auch einen Schlag, als wenn der Wagen auseinanderfällt. So wie es auf dem Bild aussieht, kann es auch sein, dass Du mit der Ölwanne (?) auf den Poller aufgefahren bist (ist ja ein Teil rausgebrochen) und es deswegen einen solchen Schlag gab.

Am besten lässt Du am Dienstag den Schaden erstmal in aller Ruhe begutachten und setzt Dich dann ebenfalls in aller Ruhe mit einem Verkehrsrechtsexperten zusammen. Jetzt gleich empört auf den Putz zu hauen bringt niemandem was. Es wird sowieso schwer werden, die Stadt dafür haftbar zu machen - entweder hast Du einen Fehler begangen (Einfahrverbot, Busspur, "hellrote" Ampel) oder es kann die technisch einwandfreie Funktion nachgewiesen werden.

Also geh es - auch wenns schwer fällt - ruhig und besonnen an. Die Vorschlaghammermethode bringt keinem was und kostet nur Nerven, Zeit und Geld.

Stefan

Hi,

erstmal mein Beileid... Echt mies sowas 🙁

Also vom Bild her, hast Du die Ölwanne erwischt. Das Getriebe sitzt auf der anderen Seite (links vorne). Inwieweit Motor und Ölwanne getrennt austauschbar sind, weiß ich leider nicht (sieht auf dem Bild irgendwie erstmal nicht danach aus). Aber ein Totalschaden wirds wohl nicht sein. Viel Erfolg beim Klagen gegen die Stadt Freising... Hast aber trotzdem hoffentlich Vollkasko?

grüße

Moin,

hast Du dir mal die Beschilderung an Stelle angeschaut?  Bei uns gibt es nämlich auch eine Straße, welche nur für Busse durchgehend befahrbar ist. Allerdings befindet sich dort kein Poller sondern eine Schranke, welche vom Bus aus geöffnet wird. Für "ganz schlaue" die versuchen dort dem Bus zu folgen, kann das auch mit einem "Dachschaden" enden.

Bei "Fehlauslösung" wäre wohl die Stadt verantwortlich 😉

Hoffe mal für dich, dass der zweite Fall zutrifft.

Es gibt Zufahrten zB. zu Krankenhäuser,Hotels,Einkaufszentren,Parkplätze und ähnliches,da dürfen nur autorisierte Fahrzeuge zB.Anlieger,Zubringerbusse,Rettungsdienste usw.durchfahren(im Fahrzeug befinden sich kleine Sender ,wenn ein autorisiertes Fahrzeug durchfährt bleiben die Poller unten,bei einem nicht autorisierten Fahrzeug gehen sie hoch,das passiert aber normal wenn man noch 70-100m entfernt ist.Vieleicht warst du zu nah an dem Bus dran,das es vieleicht zu spät reagierte.

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Also erstmal danke fürs Feedback. Die Straße ist nicht Busexklusiv, es geht dort zum Optiker (wo ich hin wollte) und ich bin dort schon sehr oft durch gefahren! Dort sind viele reguläre PKW unterwegs.
Die Poller waren mir bis heute völlig unbekannt, ich bin dem Bus auch mit normalem Abstand gefolgt und nicht drauf geklebt um noch so durchzukommen. Anbei ein Foto der Unfallstelle. Die "Ampel" habe ich markiert. Die ist nur Rot oder Grün. Bei mir wars grün als ich durchfuhr!

[url=http://www.nossi-online.de/upload/unfallstelle.jpg ]Foto Unfallstelle[/url]

Die Anlage lässt die Poller teilweise minutenlang unten um sie dann irgendwann wieder hoch zu fahren. Das konnte ich beobachten als ich dort auf den ADAC wartete. Außerdem war in Rekordzeit ein Angestellter des Straßendienstes da und hat angefangen am System zu "richten"...find ich schon interessant. An nem Samstag. Zwischen Feiertagen...bei ner Behörde.

Die Durchfahrt war in der Tat nicht erlaubt, dafür wurde mir von der herbei gerufenen Polizei ein Ordnungsgeld in Höhe von 35 Euro angedrohrt, sie ließen es aber dann bei einer mündlichen Verwarnung. Dies ist aber trotzdem kein Grund ein System zu installieren das massive Sachbeschädigung begeht. Ich habe mir die Daten von zwei Zeugen notiert, einer meinte, erst vor 2 Wochen hat das System den Benzintank eines Kleintransporters aufgerissen, was den Großeinsatz der Feuerwehr vor Ort auslöste...

Ach ja, ich hab sowohl ne Rechtsschutz als auch Vollkasko...mein Focus ist grad mal ein Jahr alt.

Also ohne jetzt was falsches zu sagen aber meiner Meinung nach sollte es doch schon so sein das so ein Poller übrhaupt nicht hoch zu fahren hat wenn da ein Auto, Bus oder irgendwas anderes drüber steht.

Ich finde, sinn von dem dingen ist ja nur dass da keiner durch fährt der nicht darf und wenn er es doch hinter einem Autorisiertem Fahrzeug doch schafft dann kann er halt eben nicht mehr raus und muss dafür dann höchstwarscheinlich die Polizei oder einen Techniker rufen der ihn dannn wieder für x € wieder raus lässt. Aber das ist ja dann schon meiner Ansicht nach mutwilliger Sachschaden und die Stadt ist dazu mit Sicherheit nicht berechtigt.

Wenn ich was falsches gesagt habe , ich lass mich gern eines besseren belehren 🙂

peace

Genau deswegen frage ich hier, das kann doch nicht sein? Das ich "rechtswiedrig" in die Innenstadt gefahren bin ist das eine. Aber das mir deswegen das Auto verschrottet wird kann`s auch nicht sein. Zumal die Ampel grün war und ich die Poller nicht gesehen habe. Die fuhren erst hoch als ich schon drüber war.

Zitat:

Original geschrieben von Radkastenrost


Dort sind viele reguläre PKW unterwegs.
Die Poller waren mir bis heute völlig unbekannt, ich bin dem Bus auch mit normalem Abstand gefolgt und nicht drauf geklebt um noch so durchzukommen.

Die Durchfahrt war in der Tat nicht erlaubt, dafür wurde mir von der herbei gerufenen Polizei ein Ordnungsgeld in Höhe von 35 Euro angedrohrt, sie ließen es aber dann bei einer mündlichen Verwarnung.

Hmm, interessanter wäre gewesen was für Schilder an dem Pfahl an der rechten Fahrbahnseite so angebracht ist. Sind ja reichlich welche vorhanden 😉

Und Durchfahrt nicht erlaubt heißt im Amtsdeutsch Durchfahrt verboten. Von daher, viel Glück beim Versuch da die Stadt in Regress zu nehmen.
Ganz so einfach, siehe einige Schlagloch-Urteile, haben es die Kommunen ja zum Glück nicht mehr sich aus der Verantwortung zu stehlen. Eventuell geht da ja bei dir auch etwas.

Zitat:

Original geschrieben von Radkastenrost


Genau deswegen frage ich hier, das kann doch nicht sein? Das ich "rechtswiedrig" in die Innenstadt gefahren bin ist das eine. Aber das mir deswegen das Auto verschrottet wird kann`s auch nicht sein. Zumal die Ampel grün war und ich die Poller nicht gesehen habe. Die fuhren erst hoch als ich schon drüber war.

Denke auch, dass das nicht sein darf - insbesondere, da man die Dinger eingefahren nicht sieht. Wird aber vermutlich trotzdem auf ne langwierige Klage hinauslaufen. Immerhin ist hast Du den Beweis, dass die Stoßstange unbeschadet ist, dafür aber die Ölwanne aufrissen wurde. Ist Beweis genug, dass das Teil hochgefahren ist, als Du schon darüber warst... Würde das auf jeden Fall gut dokumentieren. M.E. müsste der Poller per Lichtschranke überwacht werden. Bin aber kein Rechtsexperte. Gib' aber mal Info, was der ADAC so gesagt hat.

Zitat:

Original geschrieben von BlackaZ



Aber das ist ja dann schon meiner Ansicht nach mutwilliger Sachschaden und die Stadt ist dazu mit Sicherheit nicht berechtigt.

Nanana, lass' mal die Kirche im Dorf😉

mutwillig bedeutet vorsätzlich. Und da wird niemand gesessen haben um den Poller bewusst hoch zufahren, wenn verbotenerweise Privat-PKW's einfahren wollten.
Andere haben es lt. Aussage von Radkantenrost ja schließlich in die "verbotene Zone"  geschafft.

Auf bereits ausgefahrene Poller sind bei uns in der Stader-Altstadt auch schon  einige Autofahrer geknallt.
Dort steht am Beginn der Straße jedoch nur ein Durchfahrt-Verboten-Schild mit Angabe der Gültigkeit des Verbotes. Und die Poller sind in einem schönen dunkelbraun gehalten. Passend zum dunkelbraunen Kopfsteinpflaster.

Ich geb bescheid was der Anwalt sagt.

Mal gegoogelt...

Zitat:

Poller sollen Autofahrer vor allem daran hindern, öffentlichen Straßenraum zu blockieren. Doch bei versenkbaren Pollern müssen Kommunen besondere Vorkehrungen treffen. Wie die Haftungsfrage geregelt ist.
Wenn Poller im falschen Moment ausfahren
Versenkbare Poller sind durch geeignete technische Mittel so auszurüsten, dass sie nicht ausgefahren werden können, wenn gerade ein Fahrzeug darüber fährt. Das Aufstellen von Warnschildern genügt nicht, hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) mit Urteil vom 31. August 2004 entschieden (Az.: 3 U 748/03-64).
In einer Altstadtgasse hatte eine Kommune mitten auf der Straße einen beweglichen Poller angebracht, um Unbefugte an der Durchfahrt der Gasse zu hindern. Da jedoch eine Buslinie durch die Gasse fahren durfte, konnte der Busfahrer den Poller mittels Funksignal kurzzeitig versenken. Zehn Sekunden später wurde der Poller automatisch wieder hochgefahren.
Plötzlich fuhr der Poller aus dem Erdboden aus
Auf das technische Meisterwerk wiesen mehrere Warnschilder auf der Straße hin. Ein Mercedes-Fahrer jedoch, der unmittelbar hinter dem Bus durch diese Straße fuhr, merkte davon nichts. Plötzlich hob sich der Poller genau unter seinem Fahrzeug und beschädigte die Unterseite – rund 2.100 Euro Sachschaden.
Der erboste Mann verklagte die Stadt auf Schadenersatz und bekam Recht. Begründung: Der ausfahrbare Poller stelle eine besondere Gefahrenquelle im Straßenraum dar. Um Straßenbenutzer davor zu schützen, reiche es nicht aus, durch Verkehrszeichen auf den Poller hinzuweisen.
Warnhinweise reichen nicht
Die Stadt hätte vielmehr durch geeignete technische Mittel verhindern müssen, dass der Poller auch dann ausgefahren wurde, wenn sich ein Fahrzeug unmittelbar über ihm befand. Diese Vorsichtsmaßnahme habe sie versäumt. Sie müsse daher in voller Höhe haften, zumal der Fahrer berechtigt war, die Straße zu benutzen, weil er dort ein Geschäft aufsuchen wollte.

Gruß,

Siggi

tut mir auch leid für Dich,verdammt ärgerlich.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das die Poller hochgehen können wann sie wollen, ohne evtl. Personen oder Autos oder was auch immer zu gefährden. Da müssen doch irgendwelche Sensoren sein, die entsprechend reagieren.
M.E. ist da irgendwas technisch schief gelaufen.
Man stelle sich nur mal vor ein Kind oder sonstige mit oder ohne Rad kommen durch die plözlichen -ohne Vorwarnung- hochgehenden Poller zu Fall. Die Stadt würde jeden Prozess verlieren.
Ich wünsche Dir alles Gute.

Wolfgang

So ein Mist dieser Poller!
Ich würd da einen Auftstand machen, bis die zuständigen Gemeinderatsmitglieder Ihre Sitze verlieren oder die Schrauber, die das Ding evtl. falsch eingebaut haben, ihren Job! Boah ey, wenn das meinem armen Auto passiert wär, da wär aber die Kacke am dampfen, ey! :-)

Doch zunächst gehts um Deinen Schaden, und da wollen wir mal das Beste hoffen! Das was Tricky Siggy herausgefunden hat, klingt jedoch auch für mich plausibel.

Kenne da noch ein Video, das, aufgrund der treffenden musikalischen Untermalung, eines gewissen Ulkfaktors nicht entbehrt:

http://de.youtube.com/watch?v=3DYIyqGLxY4

In diesem Sinne,

happy painting and god bless you all!

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