Focus vs. Poller...Totalschaden, Rechtssprechung?

Ford C-Max 1 (DM2)

Hallo zusammen,

ich habe heute Bekanntschaft mit einem automatischen Pollersystem gemacht, meinen Focus hat es schwer in Mitleidenschaft gezogen (siehe Bild). Anbei der Sachverhalt, wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich die Stadt am Schaden beteiligen?

- Die Altstadt der Stadt Freising wird wohl nur am Wochenende durch automatische Poller abgriegelt. Diese werden mit einer kleinen Ampel (wie für Fahrradfahrer) "gesichert". Ich kannte diese Poller bis dato nicht, da ich nicht in Freising wohne und nur alle Jubeljahre mal in die Altstadt fahre. Das ganze lief wie folgt ab.

Ich komme an die Engstelle, die durch die Poller gesichert werden. Vor mir ein Linienbus. Die Ampel ist grün, ich folge dem Bus. Auf einmal tut es einen Schlag unterm Focus, es hebt das ganze Auto an. Ich bin sofort stehen geblieben und ausgestiegen...sehe diese Poller wieder einfahren...beuge mich unters Auto und sehe nen Haufen teile rumliegen.

Bin sofort rechts ran gefahren, auf nen Stellplatz und hab das Auto aus gemacht. Polizei angerufen und ADAC zum Abschleppen.

So siehts unterm Focus aus:

Foto1

Ist das die Ölwanne? Oder Getriebe/Motorblock? Kann es was verzogen haben (Motoraufhängung usw.)?

Und das andere ist, es kann doch nicht sein, das mir mit so ner Konstruktion das Auto zerstört wird? Ich hab bei der ADAC-Verkehrsrechtsschutz heute niemanden erreicht, aber Dienstag sitz ich beim Anwalt. Zumal ich nicht absichtlich da drauf gefahren bin und die Ampel dazu Grün war! Das kanns ja echt nicht sein!!!

Danke für das Feedback und erspart mir bitte belehrende Ansprachen.

Beste Antwort im Thema

So ein Mist dieser Poller!
Ich würd da einen Auftstand machen, bis die zuständigen Gemeinderatsmitglieder Ihre Sitze verlieren oder die Schrauber, die das Ding evtl. falsch eingebaut haben, ihren Job! Boah ey, wenn das meinem armen Auto passiert wär, da wär aber die Kacke am dampfen, ey! :-)

Doch zunächst gehts um Deinen Schaden, und da wollen wir mal das Beste hoffen! Das was Tricky Siggy herausgefunden hat, klingt jedoch auch für mich plausibel.

Kenne da noch ein Video, das, aufgrund der treffenden musikalischen Untermalung, eines gewissen Ulkfaktors nicht entbehrt:

http://de.youtube.com/watch?v=3DYIyqGLxY4

In diesem Sinne,

happy painting and god bless you all!

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Zitat:

Original geschrieben von philoktetes


So ein Mist dieser Poller!
Ich würd da einen Auftstand machen, bis die zuständigen Gemeinderatsmitglieder Ihre Sitze verlieren oder die Schrauber, die das Ding evtl. falsch eingebaut haben, ihren Job! Boah ey, wenn das meinem armen Auto passiert wär, da wär aber die Kacke am dampfen, ey! :-)(...)

Ich antworte Dir mal mit einem Zitat von Dir:

Zitat:

Original geschrieben von philoktetes


So ein Mist (...)

Immer schön auf die Kacke hauen. Den Gemeinderat auflösen und Leute entlassen. Prima Idee.

Dem Threadersteller rate ich da eher zur Besonnenheit. Und auf jedem Fall dem Anwalt das AZ des Urteils zu einem ähnlichen Fall vorlegen. Gab es schonmal ein Urteil zu dem Thema, ist die Lage ungleich besser.

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Tricky Siggi


Sie müsse daher in voller Höhe haften, zumal der Fahrer berechtigt war, die Straße zu benutzen, weil er dort ein Geschäft aufsuchen wollte.

Vor rund 15 Jahren hatte ich beim Rechtsabbiegen mit einem 32-t-Sattelzug das Heck eines abgestellten Opel Omega im wahrsten Wortsinne "geplättet". Der PKW war neuwertig und ein wirtschaftlicher Totalschaden. Weil ich nicht sofort anhielt, sondern "geschockt" noch 200 m weiter fuhr, erstattete der PKW-Halter Anzeige. Die Angelegenheit ging vor Gericht.

Das Ende vom Lied: Ich wurde von allen Vorwürfen freigesprochen, ließ die Hände vom LKW-Steuer - und begann ein Hochschulstudium. Die Haftpflicht meines Spediteurs musste letztlich nur 2/3 des Schadens übernehmen. Ein Drittel der bereits gezahlten Versicherungssumme musste der Opel-Eigner an die Assekuranz retournieren. Der Grund: Sein Omega parkte im absoluten Halteverbot.

Um mal von meinem Fall ausgehend zu "argumentieren": Sofern der Threadsteller gezeigte Straße definitiv nicht befahren durfte ... warum sollte er dann von der Stadt zu 100% finanziell entschädigt werden?
Das meint zumindest mein subjektives Rechtsempfinden. 🙂

@TE
man kann auch übertreiben. am besten du wendest dich an den verkehrsminister 😁 😁 trags wie ein mann.
ich kann zwar anhand des fotos nicht beurteilen, dennoch denke ich das es kein totalschaden ist, es sei denn die ford verlieren dermaßen an wert 😁 😁 😁

würde jeder hier in D so ein aufstand machen, dann gute nacht deutschland. zuerst stellt man sich die frage was habe ICH falsch gemacht, nicht immer die schuld bei anderen suchen. ist leider typisch deutsch, aber vielleicht bringen dich die ostertage zu besonnenheit.

p.s. ihr habt es auf seite 1 geschafft. 😉

@Tricky Siggi

Super, vielen Dank Siggi! Ich bezweifle zwar das der beabsichtigte Besuch des Optikers die Einfahrt berechtigt, aber das System funzt imho nicht einwandfrei.

Anbei noch ein Bild, meine Frontschürze hat null abbekommen. Was meine Variante: "Ampel Grün => Durchfahrt ok!" nur unterstreicht.

http://www.nossi-online.de/upload/schaden1.jpg

Dienstag kann ich zum Anwalt und erfahre mehr aus der Werkstatt. Wie man sieht kam das Ding erst raus, als ich schon drüber war. Der Frontschürze fehlt absolut nichts. Kann mich ja fast freuen das es die Ölwanne erwischt hat und nicht die Aufhängung des rechten Vorderrades....die häts vermutlich einfach Kommentarlos raus gerissen. Ich hoffe echt, das es nichts verzogen hat und es bei ner Ölwanne bleibt. Schnell war ich nicht (10 bis 20 Km/h). Dienstag weiß ich mehr.

thx für das Feedback, nun steh ich nicht mehr ganz Planlos im Raum!

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Zitat:

Original geschrieben von philoktetes


Kenne da noch ein Video, das, aufgrund der treffenden musikalischen Untermalung, eines gewissen Ulkfaktors nicht entbehrt:

http://de.youtube.com/watch?v=3DYIyqGLxY4

Muhar, zu geil das Video, sowas gibts echt bei euch? Zum Glück wohn ich hier auf dem Land... Was kommt als nächstes, Selbstschussanlagen die automatisch auslösen wenn man bei Rot über die Ampel fährt, automatische Lenkwaffen mit Hitzesuchkopf? 😁

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


Sofern der Threadsteller gezeigte Straße definitiv nicht befahren durfte ... warum sollte er dann von der Stadt zu 100% finanziell entschädigt werden?

Das dürfte die Kernfrage sein. Ich gehe auch davon aus, daß es hier letztlich auf eine Aufteilung der Haftung gemäß dem Anteil des Eigenverschuldens hinauslaufen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Radkastenrost


Genau deswegen frage ich hier, das kann doch nicht sein? Das ich "rechtswiedrig" in die Innenstadt gefahren bin ist das eine. Aber das mir deswegen das Auto verschrottet wird kann`s auch nicht sein. Zumal die Ampel grün war und ich die Poller nicht gesehen habe. Die fuhren erst hoch als ich schon drüber war.

Annmerkung, sonst wäre dein Auto ja im vorderen Frontbereich ( Stoßstange, Spoiler) beschädigt.

Soweit ich dieses System kenne wird in anderen Orten vorab durch ein gelbes Blinklicht darauf aufmerksam gemacht das die Poller hochfahren, es könnte sonst auch eine Gefährdung von Passanten ( Fussgängern) nicht ausgeschlossen werden, und auf diese Art der Allgemeingefährdung würde ich an   mit dem RA. versuchen hier auf Schadensersatz zu klagen.

Ich denke die Schäden werden gegenseitig bezahlt.
Du den Poller, Stadt das Auto.
Da die Einfahrt verboten ist, gibts evtl. nichts ohne RA.

Zitat:

Original geschrieben von Foghorn


Ich denke die Schäden werden gegenseitig bezahlt.

Hast du diesbezüglich Quellen zu entsprechenden Urteilen?

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


Vor rund 15 Jahren hatte ich beim Rechtsabbiegen mit einem 32-t-Sattelzug das Heck eines abgestellten Opel Omega im wahrsten Wortsinne "geplättet". Der PKW war neuwertig und ein wirtschaftlicher Totalschaden. Weil ich nicht sofort anhielt, sondern "geschockt" noch 200 m weiter fuhr, erstattete der PKW-Halter Anzeige. Die Angelegenheit ging vor Gericht.
Das Ende vom Lied: Ich wurde von allen Vorwürfen freigesprochen, ließ die Hände vom LKW-Steuer - und begann ein Hochschulstudium. Die Haftpflicht meines Spediteurs musste letztlich nur 2/3 des Schadens übernehmen. Ein Drittel der bereits gezahlten Versicherungssumme musste der Opel-Eigner an die Assekuranz retournieren. Der Grund: Sein Omega parkte im absoluten Halteverbot.

Um mal von meinem Fall ausgehend zu "argumentieren": Sofern der Threadsteller gezeigte Straße definitiv nicht befahren durfte ... warum sollte er dann von der Stadt zu 100% finanziell entschädigt werden?
Das meint zumindest mein subjektives Rechtsempfinden. 🙂

Mir ist da was anderes in Erinnerung, habs letztens noch in irgendeiner Autosendung gesehen: PKW, die im Halt/Parkverbot stehen, bekommen keine Teilschuld, weil derjenige der gegen einen parkenen PKW fährt, ja die Augen aufhalten soll und es ihn nicht berechtigt dagegen zu fahren 😉

Bei meiner ehemaligen Firma war auch so ein Poller, und sobald man nur kurz davor war, ging das Ding wiede rrunter. Und wenn nur ein Blatt vom Baum auf dem runtergefahrenen Poller lag, ging er nicht mehr hoch. Also Müssen die Dinger wohl Sensoren haben, die erkennen ob die hochfahren dürfen oder nicht.

Das mit dem YouTube Video ist heftig, sieht nach England aus. Bei einem lösen sogar die Airbags aus....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Foghorn


Ich denke die Schäden werden gegenseitig bezahlt.
Hast du diesbezüglich Quellen zu entsprechenden Urteilen?

Auf Seite 1 wurde schon eine Quelle mit Urteil gepostet

Zitat:

Original geschrieben von Tricky Siggi

Mal gegoogelt...

Zitat:

Poller sollen Autofahrer vor allem daran hindern, öffentlichen Straßenraum zu blockieren. Doch bei versenkbaren Pollern müssen Kommunen besondere Vorkehrungen treffen. Wie die Haftungsfrage geregelt ist.
Wenn Poller im falschen Moment ausfahren
Versenkbare Poller sind durch geeignete technische Mittel so auszurüsten, dass sie nicht ausgefahren werden können, wenn gerade ein Fahrzeug darüber fährt. Das Aufstellen von Warnschildern genügt nicht, hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) mit Urteil vom 31. August 2004 entschieden (Az.: 3 U 748/03-64).
 

aus Erfahrung wirst du nur Ärger bekommen und den beschädigten Poller auch noch bezahlen müssen (bzw. deine Versicherung).

Ich habe hier in Neustadt mehrere Verfahren beobachtet, wo Autofahrer gegen die Stadt (resp. Tiefbauamt) klagten, nachdem durch schlecht sichtbare Poller die Fahrzeuge Schaden nahmen. Wurden alle abgewiesen sowie die Instandsetzungskosten für die Poller eingeklagt...

sorry, klingt nicht lustig ;(

Ich hab mir heute gleich den richtigen Anwalt raus gesucht. Dieser hat die Stadt FS zweimal vertreten in genau den selben Fällen.
Bis vor das OLG München. Und beides Mal hat die Stadt mit der Begründung gewonnen, das die Schilder alleine ausreichen, das die Poller technisch unzureichend gesichert sind.
Das vor den Pollern nur einmal gewarnt wird reicht aus, zumal vorher darauf hingewiesen wird, das die Zone nur für Busse und Radfahrer freigegeben ist.

Einfach lächerlich, hätte ich die finanziellen Reserven würde ich mit dem Scheiß bis zum Bundesgerichtshof wandern, das könnt ihr mir glauben. Schlußfolgerung: Wenn genügend Schilder da stehen, darf man schweren Sachschaden begehen! Gut zu wissen!

Gratulation an alle die Verfechter dieser These. Aber das andere Urteil des OLG Saarbrücken beweißt das dies schwer vom Gericht/Richter abhängt, könnte genauso gut erfolgreich sein.

Der Wagen hat bisher als offensichtlich Schaden die kaputte Ölwanne, morgen wird noch ne Achsvermessung gemacht, dann sehen wir obs was verzogen hat. Die geschätzten 600 Euro treffens ziemlich gut.

Die Sache lasse ich für die Stadt aber nicht so einfach auf sich beruhen und wenn ich eine verfluchte Bürgerinitative gründe, Stimmen sammle und vor mir ungefähr 10 Warnschilder aufstelle, die der Veranwortliche leider nicht gesehen hat und deswegen ein Poller unsanft in sein Rektum eindringt ^^

Genug diskutiert, es gibt nichts mehr dazu zu sagen -_-

Hallo Radkastenrost,

ich an Deiner Stelle würde nicht so "kleinlaut" nachgeben, denn jd. der zu schnell fährt und dadurch ebenso wie Du eine Verkehrswidrigkeit begeht, wird ja auch nicht gleich mit einem Amboss zum Stehen gezwungen oder gar abgeschossen (Hinweis Selbstschussanlage). Will damit sagen, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob man durch eine Verkehrswidrigkeit lediglich einen Bußgeldbescheid erhält oder aber gleich eine Sachbeschädigung.
Du kannst ja auch nicht einfach auf Deinem Grundstück ein Hinweisschild aufstellen, dass ein Betreten des Grundstückes zum Tode führt, indem Spieße o.ä. hochfahren ...
Du bist doch rechtschutzversichert, also ich würde es mal darauf ankommen lassen (es sei denn, Du hast Deinen Rechtsanspruch schon häufiger in Anspruch genommen). Auch gibt es andere RA, die sogar ein persönliches Interesse haben, dagegen vorzugegen - ok zugegeben, den Richtigen zu finden, ist nicht leicht.
Ich habe mal diesbzgl. mit meiner Schwester gesprochen, die Beamtin in einer Rechtsabteilung ist. Sie ist zwar keine Juristin, aber eine Sachbearbeiterin, die geraten hat, klar und sachlich, ohne Androhung, Beschimpfungen etc. den Vorfall zu schildern (am besten mit Bildern, Kostenvoranschlag der Werkstatt, Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Beschädigung definitiv von einem sich in Aufwärtsrichtung bewegenden Gegenstand (Poller) hervorgerufen wurde und nicht durch eine direkte Kollision (Auto fährt gegen einen Poller)). Ich glaube, dass fast jede Werkstatt so ein Gutachten erstellen kann, ansonsten macht's gewiss die Dekra. Am Besten sei - so meine Schwester - ein Einschreiben mit Rückschein (so sehen die gleich, dass es einem wichtig ist). Weiterhin ist auch wichtig, dass Du zugibst, einen Fehler gemacht zu haben (Du kannst zwar gern mitteilen, dass Du von einem Durchfahrverbot nichts wüsstest, aber bei den Beamten bringt das gar nichts, da entsprechende Beschilderungen vorhanden sind) und auch dadurch ein Geldbuße angemessen findest (musst Du aber nicht mitteilen) - wichtig ist halt der zugegebene Verstoß und evtl. Reue etc. Du musst aber definitiv darauf insistieren, dass die Beschädigung Deines Autos nicht rechtens ist und Du animmst, dass es sich hierbei nur um einen technischen Defekt handeln müsse. Fordere höchlich auf, den entstandenen Schaden zu erstatten. Sicherlich wird dann eine Standardantwort folgen, gegen die Du dann Einspruch einlegen müsstest. Wahrscheinlich wird es dann zu mehreren Schriftwechsel kommen ...

Übrigens bin ich mal verschuldet jdm. an der Ampel hinten 'raufgerutscht (eisglatte Fahrbahn - aber egal) und die herbeigerufene Polizei hat zwar auch ein Bußgeld verneint, aber ich bekam drei Wochen später trotzdem von der Bußgeldtselle einen Bescheid auf Grund eines ungenügenden Sicherheitsabstandes und somit eines verkehrswidrigen Verhaltens. Will damit sagen, dass Du evtl. doch noch ein Bescheid zugestellt bekommst und dann ärgerst Du Dich, nicht doch dagegen vorggangen zu sein.

Übrigens, ich vermute einmal, dass es evtl. auch Filmmaterial zu Deinem "Bodenkontakt" gibt, wie ist es anders zu erklären, dass nach kürzester Zeit ein Mitarbeiter etc. vorbeikam und den Poller "repariert" hat. Ich nehme nämlich auch an, dass die Sensoren definitiv ein Problem haben, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieses Verhalten (Hochfahren, egal ob was drüber steht, fährt etc.) abgenommen wird (schließlich kann ja auch mal ein Rollstuhlfahrer oder Kradfahrer dadurch schwer verletzt werden.). In Deutschland muss doch immer alles penibel abgenommen und dokumentiert werden - da muss sich die Stadt doch auch erklären müssen. Zudem hat sich die Stadt um das Wohl seiner Mitbürger zu kümmern und diese nicht unnötig zu schädigen.

Ich hätte liebend gern Lust, mit einem alten LKW den hochfahrenden Poller so dermaßen zu beschädigen, dass dieser irreparabel ist. Ok zugegeben, hier geht es nicht um persönliche Rachegelüste, Gesetze/Vorschriften sind dazu da, um sie einzuhalten - ohne Frage, aber eine Beschädigung ist meiner Meinung nach ein Unding. Wenn man unberechtigt eine Straße durchfährt, dann soll die Stadt/Gemeinde blitzen oder sonst was, aber doch bitte nicht schädigen oder verletzten - wir sind doch nicht im Mittelalter.

Ich vermute mal, dass es mehr Geschädigte gibt, als Du annimmst. Ich würde vielleicht versuchen, eine bundesweite Initiative oder Sammelkläge zu starten, denn je mehr Geschädigte, desto größer die Change, und die Öffentlichkeit erfährt auch davon.
Ich weiß die Sachen, sind leichter gesagt als getan, aber 1000 EUR und mehr für lau auszugeben, hätte ich jedenfalls nicht über ...

In diesem Sinne!

Gruß m626gd

Hallo Radkastenrost,

ich habe zu diesem Thema ja auch in einem anderen Forum schon etwas gesagt (FoFoCC ;-) ).

Ich stimme m626gd voll und ganz zu - lass das nicht auf sich beruhen.

Auch die Aussagen unserer Juristen zu diesem Fall (habe mir die Freiheit genommen, mal unsere Rechtsabteilung zu diesem Fall zu befragen) sind recht eindeutig - so kann's nicht gehen!

Ich würde sachlich und ruhig - aber konsequent - mit den erforderlichen Mitteln gegen das Vorgehen der Statdt angehen.

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