Firmenwagenrichtlinien F3X
Hab schon häufiger hier interessiert gelesen dass es bei einigen Firmenwagenfahrern klare Richtlinien bei der Auswahl des F3X gibt.
Würde mich freuen wenn ein paar von Euch hier darüber berichten ob und was Ihr zu beachten habt!
Beste Antwort im Thema
Die Hersteller geben auch einen kombinierten Verbrauch an, der für die CO2-Berechnung herangezogen wird (s. Screenshot). Dein Hinweis, dass das kein (realistischer) Durchschnittsverbrauch ist, ist mir durchaus nicht unbekannt.
Der Sinn deines Kommentars erschließt sich mir aber noch immer nicht, es sei denn, du möchtest Haarspalterei betreiben. Fakt ist, dass dieser Wert darüber Aufschluss gibt, ob ich ein Auto bestellen darf oder nicht. Und genau nach diesen Restriktionen hat Baumbart gefragt.
62 Antworten
Du hast Recht! Ich hatte es verdrängt, da es bei mir keine Auswirkungen hatte. Bei 2 T€ Brutto hat es aber definitiv Auswirkungen.
Zitat:
Original geschrieben von TePee
Natürlich fallen bei Angestellten SV-Abgaben an! Der gesamte Geldwerte Vorteil des Fitmenwagens wird auf das Bruttogehalt draufgeschlagen und durchläuft die komplette Abgabenberechnung.
Wenn du einen Firmenwagen hast, Schau doch mal auf deine Lohnabrechnung!
Aber nur bei Angestellten und nur bis zur Obergrenze der KV und Rv Beitragspflicht
Bei uns sind sogar die meisten Dienstwagen sogenannte "Tool-Autos", also Firmenwagen, die zur Ausübung der Tätigkeit benötigt werden.
Die Mitarbeiter haben auch durchaus Bruttogehälter, wo die SV noch eine Rolle spielt.
Zwar keine 2k€ aber so ca. 3,5k€.
Dort sind auch mindestens 30tkm/a notwendig, um überhaupt ein Auto zu bekommen.
Die Fahrzeuge sind auch gedeckelt, was PS-Zahl und Modellwahl angeht.
Ich glaube, die meisten Dienstautos in Deutschland fallen in diese Kategorie?
Vertreter etc.:
Tool1: 25k€ VW Touran, Golf max. 140PS, zusätzliche Ausstattung 12€ pro 1k€
Tool2: 32k€ wie 1 oder VW Passat max. 140PS ,zusätzliche Ausstattung 12€ pro 1k€
Management:
Benefit1: 40k€ wie T1 und T2 oder A4, A5, A6, BMW 3, 5, zusätzliche Ausstattung oder Mehrpreis 12€ pro 1k€
Benefit2: 50k€ wie T1 und T2 oder A4, A5, A6, BMW 3, 5, zusätzliche Ausstattung oder Mehrpreis 12€ pro 1k€
Bei allen private Fahrten ohne Begrenzung, Benefit auch Ausland, alles inclusive, also auch Waschen, Waschwasser, Cockpitspray etc. ( Aral Stufe 64 )
Alle Autos müssen Diesel sein, kein Cabrio erlaubt. Bei manchen sind Vorgaben wie Metallic, Navi, Xenon.
Alle Autos müssen nach dem Modell 1% und 0,03% versteuert werden, die Zuzahlung wird abgezogen.
Wie läuft das genau bei Euch ab? Kommt 1% auf euer Gehalt oben drauf oder wird gleichzeitig das Gehalt reduziert, sodass ihr die Firma nicht mehr kostet (Gehaltsumwandlung)?
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Bei allen wird 1% und die 0,03% auf das zu versteuernde aufgeschlagen. Reduziert wird da nichts. Das eigentliche Brutto bleibt gleich.
Das ist bei allen quasi "on Top", wobei die Tool-Autos ja wirklich benötigt werden.
Ich persönlich habe ein Benefit1 Modell und würde bei Verzicht aber nicht mehr Gehalt bekommen!
Das sind ja interessante Berechnungen.
Selbstverständlich wird da "was" in Abzug gebracht. Die 1% sowie die einfache Wegstrecke wird erst aufgeschlagen zur Ermittlung der Lohnsteuer und der SV-Beiträge und nach der Berechnung wieder in Abzug gebracht. D.h. dass die entsprechende Lohnsteuer und SV-Betrag auf diesen Anteil abfällt. Evtl. Steuerprogression natürlich auch seine Wirkung zeigen darf. Es wird aber nicht zwingend zusätzlich zu dieser gesetzlichen Vorgabe etwas in Abzug gebracht. Ob eine zusätzliche Gehaltsumwandlung dazu stattfindet ist unabhängig von den Vorgaben, aber meistens nicht üblich. Schließlich wird durch den Firmenwagen bereits ein Benefit erreicht...
Ich habe nicht behauptet, dass da nichts abgezogen wird!
Seine Frage war, ob der Arbeitgeber als Ausgleich für die Bereitstellung der privaten Nutzung etwas vom Gehalt abzieht.
So habe ich seine Frage verstanden.
Dass man durch den Aufschlag auf das zu versteuernde Brutto ( 1% und 0,03% ) am Ende weniger netto hat, sollte jedem Firmenwagenfahrer klar sein.
Spästestens beim Blick auf die Abrechnung. :-)...
Wir machen es firmenintern halt so, dass der, der den dickeren Wagen fährt, halt weniger überwiesen bekommt. Anders ließe es sich bei gleichberechtigten Firmeninhabern nicht wirklich lösen.
Ich versuche das mal so:
Mitarbeiter hat ein Gehalt von 60k€.
Nun bekommt Mitarbeiter einen Firmenwagen zur privaten Nutzung im Wert von 40k€.
Mitarbeiter hat einen Arbeitsweg von 15km einfache Strecke.
Lst: 3 keine Kinder ohne Kirchensteuer.
Vorher: 5k€ Brutto/Monat } netto 3.325€
Nachher: 5k€ Brutto plus geldwerter Vorteil (1%)400€ + (0,03%) 180€ } netto 3.084€
Abziehbar beim Lohnsteuerjahresausgleich: 1012€ bei 225 Tagen ( minus 1.000€ Pauschbetrag!! )
Hoffe das war nun ausführlich genug.
Zitat:
Original geschrieben von zemento
Abziehbar beim Lohnsteuerjahresausgleich: 1012€ bei 225 Tagen ( minus 1.000€ Pauschbetrag!! )
Hallo Zemento,
hab ne Frage:
kann man den täglichen Arbeitsweg als Werbungskosten (in deinem Beispiel 15km *0,3 Euro * 225 AT = 1012 Euro) auch dann ansetzen, wenn man einen Firmenwagen fährt?
Wäre mir neu. Hat mein Finanzbeamter immer abgelehnt, da ich mit dem Wagen keinerlei Kosten habe, ausser der Versteuerung als Geldwerter Vorteil.
Danke dir.
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Hallo Zemento,Zitat:
Original geschrieben von zemento
Abziehbar beim Lohnsteuerjahresausgleich: 1012€ bei 225 Tagen ( minus 1.000€ Pauschbetrag!! )
hab ne Frage:
kann man den täglichen Arbeitsweg als Werbungskosten (in deinem Beispiel 15km *0,3 Euro * 225 AT = 1012 Euro) auch dann ansetzen, wenn man einen Firmenwagen fährt?
Wäre mir neu. Hat mein Finanzbeamter immer abgelehnt, da ich mit dem Wagen keinerlei Kosten habe, ausser der Versteuerung als Geldwerter Vorteil.
Danke dir.
Na, das ist mir ja ein Finanzbeamter, der die Formulare und das Steuerrecht nicht kennt 😉
Wozu soll denn dann das anzukreuzende Kästchen in der Anlage N in Zeile 31 sein, wenn nicht genau für den Zweck des Einbringens der Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen???
Also ich trage hier seit über 15 Jahren meine Fahrten zur Arbeitsstätte ein und kreuze "Firmenwagen" und nicht "privaten Kfz" an und fertig ist die Laube...
Wenn das nicht anerkannt wird, dann würde ich bei einem solchen Steuerbescheid immer einen "Antrag auf schlichte Änderung" stellen...
Auch von mir ein klares "Ja, das geht sehr wohl". Es sei denn, dein Arbeitgeber erledigt das bereits für dich und schreibt dir den Gegenwert gleich wieder gut. Es gibt wohl Modelle, in denen Firmenwagen so verrechnet werden, die Regel ist es aber sicher nicht.
Ich trage jedenfalls schon seit Jahren die Entfernung Wohnung / Arbeitstätte ein und bringe das natürlich auch steuerlich in Abzug. Probleme gab es damit noch niemals.
Klar geht das, deswegen habe ich das ja erwähnt.
Beachten sollte man nur den Pauschbetrag von 1.000€.
Ich habe zum Beispiel nur 8km und sonst auch nicht viel an WBK. Bringt mir persönlich also null.
Ist halt bei jedem individuell wirksam.
Danke für die Aufklärung!
Vielleicht habe ich auch nur "bringt nix" mit "geht nicht" verwechselt, weil ich ebenfalls nur 9 km einfache Strecke habe. Jedenfalls habe ich das bisher nie angesetzt.
Auch dieses Jahr werde ich wohl mit dem Pauschalbetrag besser fahren.
und nochwas zum Thema:
Unsere Firmenwagenregelung gibt keinerlei Grenzen in Kategorie, Ausstattung, Motorisierung, CO2-Ausstoss oder anderem vor. Lediglich Marken (DB,VW,Audi,BMW,Volvo und Töchter) und Leasingkostenlimit sind vorgegeben.
Für meinen F30 zahle ich dann Geldwerten Vorteil nach 1%-Regel + 0,03% pro km Arbeitsweg vom Bruttolistenpreis, keinen Gehaltsabzug, keine Kostenbeteiligung, ca. 90% Privatnutzung.
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Auch dieses Jahr werde ich wohl mit dem Pauschalbetrag besser fahren.
Der ist automatisch. Übrigens auch für Leute, die zur Arbeit 50m laufen. :-) ...