Fernstart
Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?
Beste Antwort im Thema
ich mach an der Stelle zu
***closed***
192 Antworten
Zitat:
@Eisneger schrieb am 5. Februar 2020 um 08:35:06 Uhr:
Das ist dann bestimmt besser für die Umwelt.
Das Thema ist nicht, was besser für die Umwelt ist, sondern was erlaubt/verboten ist. Ich finde das Gesetz ebenfalls schwachsinnig, weil ich die 2 Minuten für die Frontscheibenheizung als sinnvoll empfinde. Ich würde es auf ein eventuelles Verwarngeld ankommen lassen, falls ich erwischt werden sollte.
Natürlich gibt es einen und mehrere Gründe über Rot zu fahren, ich persönlich habe das ganz legal gemacht, als meine Frau schwanger war und wir zur Entbindung gefahren sind.
Du verstehst leider nicht m, wie unsere Gesetzgebung funktioniert, oder willst es nicht verstehen.
Aber nochmal - wenn du den Fernstart nicht nutzen möchtest, dann tu es nicht, ist ganz einfach. Nur schreibe dann keinen vor, was er zu tun hat, erst recht, wenn deine Argumentation zudem noch falsch ist.
@is74 sag mal, liest du überhaupt meine Beiträge, bevor du sie beantwortest?
Ich habe mehrmals geschrieben, dass ich es machen würde, auch wenn es verboten ist.
Warum willst du dann irgendeinem was vorschreiben und benutzt dann noch falsche Aussagen dazu.?
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@is74 Ich schriebe niemandem etwas vor, sondern schreibe nur über die Gesetzeslage. Dies mache ich nicht für mich, sondern für naive Forennutzer, die möglicher Weise glaube könnten, dass es erlaubt ist, und dann von einer Politesse überrascht werden.
Für mich war es eigentlich schon immer klar, dass es nicht erlaubt ist. Nur hätte mich ein mögliches Verwarngeld bei einer Kontrolle nicht abgeschreckt. Eine Politesse taucht schleißlich nicht auf den nichts auf. Die Wahrscheinlichkeit genau in den 2 Minuten erwischt zu werden ist sehr gering. Das habe ich aber auch schon mehrmals geschrieben...
Es ist nicht generell verboten, sonst stände da nicht das Wort 'unnötig'.
Du versuchst dem 'Unbedarften' etwas einzureden, was nicht stimmt. Das wurde dir speziell nun schon mehrfach in Theorie und Praxis versucht zu erklären....
Zitat:
@zigenhans schrieb am 5. Februar 2020 um 03:28:58 Uhr:
Zitat:
@JanFred77 schrieb am 4. Februar 2020 um 19:13:19 Uhr:
Wie sieht das denn aus, wenn man auf dem eigenen Grundstück den Motor laufen läßt..?ist genauso Verboten wie im öffentlichen Raum, oder produzierst du weniger Abgas weil du auf deinem Grundstück bist ?!😉
Aber auf meinem Grundstück hat, beispielsweise die Politesse, keine Handhabe..... Mmh selbst das Ordnungsamt dürfte nicht auf mein Grundstück ohne vorherige Anmeldung...
Das ist doch alles lächerlich. Wer lässt denn das Auto wirklich unsinnig laufen? Das war in den 70ern vielleicht mal so, als der Sprit noch nix gekostet hat.
Btw. mein Notstromaggregat muss alle 30 Tage laufen... da sagt auch keiner was. Watt mutt, datt mutt! :-D
aus bußgeldkatalog.org
auszug aus stvo
FAQ: Motor laufen lassen
Verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung, den Motor laufen zu lassen?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn Ihre Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während Sie die Scheiben freikratzen.
Darf ich den Motor laufen lassen, wenn das Fahrzeug auf meinem Grundstück steht?
Nein. In diesem Fall gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) , welches den unnötigen Betrieb des Motors untersagt.
Droht mir bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld?
Ja. In der Regel folgt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
und wer es jetzt nicht rafft gehört abgeschafft 😉
Manche lassen sich echt alles vorschreiben. Ihr habt Sorgen 🙂🙄
und die von is74 angesprochenen polizisten hatten alle keine ahnung 😁
Zitat:
@odenwaelder22 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:44:56 Uhr:
aus bußgeldkatalog.org
auszug aus stvoFAQ: Motor laufen lassen
Verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung, den Motor laufen zu lassen?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn Ihre Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während Sie die Scheiben freikratzen.Droht mir bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld?
Ja. In der Regel folgt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.und wer es jetzt nicht rafft gehört abgeschafft 😉
Das ist a) eine sehr fragwürdige Interpretation und b) hat das keinen Bezug zum Fernstart
Zitat:
Zitat:
@odenwaelder22 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:44:56 Uhr:
aus bußgeldkatalog.org
auszug aus stvoFAQ: Motor laufen lassen
Verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung, den Motor laufen zu lassen?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen. Das ist der Fall, wenn Ihre Bequemlichkeit der Grund dafür ist – etwa während Sie die Scheiben freikratzen.Droht mir bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld?
Ja. In der Regel folgt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.und wer es jetzt nicht rafft gehört abgeschafft 😉
Das ist a) eine sehr fragwürdige Interpretation und b) hat das keinen Bezug zum Fernstart
zu a. diese fragwürdige interpretation ist ein auszug aus der stvo! aber du scheinst noch über dem gesetz zu stehen?
zu b. fernstart ist legal, motor laufen lassen wg scheiben frei bekommen o. ä. ist illegal.
vielleicht hammerjetztbaldmal und können diesen fred schließen.
können ja dann einen einen aufmachen wegen autowäsche zuhause auf der strasse, carport usw. wird bestimmt genau so sinnlos
Verlinkt doch mal bitte genau diesen Passus aus der StVo.!
boah ingo, zu faul? frag dr. google. da bekommste das ganze 100 fach zu lesen.
aber vielleicht findet sich ja jemand der dir das ganze vortanzt. evtl. verstehst dann sogar du das