Fernstart

Ford Focus Mk4

Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?

Beste Antwort im Thema

ich mach an der Stelle zu

***closed***

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Also Motor an zur Scheibenenteisung wg Herstellung der Verkehrssicherheit und es war Ok.

Zitat:

@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 18:40:55 Uhr:


Also Motor an zur Scheibenenteisung wg Herstellung der Verkehrssicherheit und es war Ok.

Ja ich habe gedacht ich muss jetzt eine strafe zahlen... aber ist alles gut gegangen!!!

Wie sieht das denn aus, wenn man auf dem eigenen Grundstück den Motor laufen läßt..?

Zitat:

@MvM schrieb am 03. Feb. 2020 um 23:26:30 Uhr:


Es geht nicht um einen Anschlag, sondern das das Fahrzeug nicht ausreichend gegen unbefugtes benutzen gesichert ist.

Das Auto ist verschlossen, somit kann das Argument nicht funktionieren.

Wir haben auf der Arbeit Motorweiterlaufschaltungen. Wenn man das Fahrzeug verlässt, kann man so trotz laufendem Motor den Schlüssel aus dem Fahrzeug entfernen, ohne dass der Motor ausgeht und das Fahrzeug dann wie gewohnt verriegeln.
Zur Absicherung muss jedoch die Feststellbremse genutzt werden und das Getriebe auf P stehen. Wird daran irgendwas verändert, geht der Motor aus.

Die Begründung für die Nutzung ist auch denkbar einfach, wir haben Zusatzverbraucher, welche nur kurzzeitig über die Zusatzbatterie versorgt werden können.
Seitens der Polizei gab es da noch nie Probleme mit, einzig ein paar "besorgte Bürger", wollten wissen, ob und warum der Motor weiterläuft.

Was man klar voneinander trennen muss ist das "Warmlaufen lassen im Stand/ mit Standgas" und das betreiben von Verbrauchern. Warmlaufen kann der Motor auch während der Fahrt, die Verbraucher hingegen brauchen den Motor als Generator.
Die Sinnhaftigkeit ist da natürlich kontextuell noch zu beurteilen.

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Es ist verboten und eine Umweltsauerei. Das Argument "Scheibe frei bekommen" zählt nicht! Bäm.

ZITAT ADAC:

Motor warm laufen lassen: Bußgeld droht

Laut Verkehrsrecht ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, jedwede unnötige Lärm- und Abgasbelästigung zu verhindern. §30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) besagt: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

Was bedeutet das für den Autofahrer? Laut unseren Juristen beinhaltet "unnötig laufen lassen" alle Aspekte, die vermeidbar sind. Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Bei Lkw dagegen ist das Warmlaufenlassen des Motors oft technisch notwendig und daher nicht vermeidbar.

Doch Theorie und Praxis stehen nicht immer im Einklang: Wenn die Sicherheit im Straßenverkehr durch eingeschränkte Sicht nicht mehr gewährleistet ist, muss der Autofahrer die Scheibe zwangsläufig frei bekommen. Sei es durch ein Trockentuch oder mit Hilfe der Lüftung. Wir empfehlen, ein sauberes Trockentuch im Auto zu deponieren, um die beschlagenen Scheiben damit reinigen zu können.

Fazit: Durch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand steigt der Spritverbrauch, die Umwelt wird extrem belastet und auch der Motorverschleiß erhöht sich. Jeder Autofahrer sollte sich diese negativen Auswirkungen kennen und daher auf das Warmlaufenlassen des Motors verzichten, das ohnehin verboten ist.

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@todako schrieb am 04. Feb. 2020 um 20:53:59 Uhr:


Es ist verboten und eine Umweltsauerei. Das Argument "Scheibe frei bekommen" zählt nicht! Bäm.

Wo genau findet man den Beleg zu der Behauptung? Ich sehe da bisher nur die Meinung von einer diffusen Menge Juristen und keine Gerichtsurteile, noch dazu zum Motor Warmlaufen lassen, was mit dem Thema eher wenig zu tun hat.

Ich stelle mir grad vor, wie man während der Fahrt die ganze Zeit die Frontscheibe freifeudelt.
Es passieren nicht ohne Grund so viele Unfälle auf den ersten Metern.

Fakt ist bisher lediglich, dass die "Nützigkeit" vom Gesetzgeber nicht definiert wurde, eben weil es kontextuelle Anwendungsfälle gibt, wo es unnütz ist und andere, wo das nicht der Fall ist. Im Sinne der Abstraktion ist das auch die typische Herangehensweise.

Wer meint, seinen Innenraum aufzuheizen und das Auto komplett von Schnee und Eis zu befreien, der lässt den Motor unnütz laufen. Wer dagegen beim manuellen Entfernen von Eis und Schnee die Front und Heckscheibenheizung nutzt, der lässt den Motor nicht unnütz laufen.
Analog dazu der Sommer, wer da den Innenraum dauerhaft runterkühlt, obwohl niemand im Fahrzeug ist, lässt den Motor unnütz laufen, wer ihn dagegen kurz vorm Losfahren startet, um das Fahrzeug zu lüften, lässt den Motor nicht unnütz laufen.

Der nächste, der nicht verstanden hat, dass es gar nicht darum geht, den Motor warmlaufen zu lassen...
manmanman.....

Geiles Thema... Wie da fast jeder steil drauf geht. [Und ich will auch nicht fehlen...]

Zitat:

@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 21:03:05 Uhr:


Der nächste, der nicht verstanden hat, dass es gar nicht darum geht, den Motor warmlaufen zu lassen...
manmanman.....

Und wieder kannst Du nicht lesen. " Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen."

Zitat:

@todako schrieb am 4. Februar 2020 um 21:23:49 Uhr:



Zitat:

@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 21:03:05 Uhr:


Der nächste, der nicht verstanden hat, dass es gar nicht darum geht, den Motor warmlaufen zu lassen...
manmanman.....

Und wieder kannst Du nicht lesen. " Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen."

In erster Linie richtig, aber nicht nur. Dennoch kenne ich keinen, der sich den Focus kauft, ihn hinstellt und den Motor nur zum Antrieb der Scheibenheizung laufen lässt.
manmanman

Auch wenn der klassische Motor eine „Wärmekraftmaschine“ ist.....;-)

Ich finde es immer wieder Lustig, wie hier von Motor warm laufen lassen geredet wird...

Der Fernstart Lässt die Scheibe durch die Front und Heckscheibenheizung auftauen.
In den 2 Minuten ist der Motor nie und nimmer warm.

Dass es nicht das Gelbe vom Ei ist, das (sollte) ist jedem hier klar.

ABER:
Alle die ich kenne schalten den Wagen an und fangen dann das Eiskratzen an (auch die Nachbarn).
Das ist genau so nicht gut, von daher lieber Fernstart und in der gleichen Zeit direkt losfahren.

Wer das nicht machen will muss das nicht tun!
Und soll die dies machen wollen einfach in Frieden lassen und sich lieber selber mal an die Nase fassen.

Ich finde das Thema an sich ja amüsant. Hier wird auf der einen Seite das Abschalten der Start-Stopp-Automatik als logische Selbstverständlichkeit gehandhabt und für jeden Meter Rangieren mit dem Fahrzeug der Motor angeworfen, jedoch auf der anderen Seite der Fernstart als unverantwortliche Umweltschädigung betrachtet.
In anderen Themen geht man sogar so weit, dass die Nutzung einer Benzinheizung schon unverantwortlich ist und man sein Umfeld mit CO2 und den restlichen Abgasen belasten würde, zu Hause heizt man dann mit dem heimischen Kamin die Wohnung.
Es gibt so viele Widersprüche, wenn man das Thema so verfolgt.

Dabei ist es beim Fernstart ziemlich einfach zu handhaben. Der Sinn des Starts muss die darauf folgende Fahrt sein, sprich einfach aus Jux den Motor zu starten, ohne das Fahrzeug bewegen zu wollen, ist selbstredend "unnütz".

Ich habe beim Bürger und Ordnungsamt angefragt, da es bis jetzt keiner gemacht hat. Der Rückruf kam sogar sehr schnell.

Das laufenlassen im Stand ist nur erlaubt, wenn es im Betriebsbuch des Fahrzeugs steht. Das ist z.B. beim LKW der fall. Selbst die 2 Minuten für die Frontscheibenheizung sind nicht erlaubt.

Beim unbeaufsichtigten laufenlassen des Motors, ist verboten. Es wird keine Unterscheideung zwischen Fernstart und der üblichen Vorgehensweise gemacht. Die Fernstart-Technik ist bereits negativ aufgefallen. Es wird nicht geprüft, ob der Wagen verschlossen ist.

Zitat:

@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 09:22:36 Uhr:


Das 'Ordungsamt' in Form von damals grün und heute blau Uniformierte hat schon einige Male bei mir angeklopft und nach dem Grund gefragt, warum der Motor läuft und der Grund die Scheiben sind beschlagen, Innenraumkühlen wegen 2 Babys und undichte Traversendichtringe wurden anstandslos akzeptiert und verstanden, denn der Motor lief deswegen ja nicht unnötig.

Die Diskussion heißt "Erlaubt/Verboten" und nicht, wann man mal ein Auge zudrückt. Aber dank deiner aussage wissen wir nun, dass die Politessen ein Auge drauf haben. Ich dachte eher, dass die es kaum merken werden, weil kaum kontrolliert wird.

Zitat:

@FWebe schrieb am 5. Februar 2020 um 00:03:45 Uhr:


Es gibt so viele Widersprüche, wenn man das Thema so verfolgt.

Du bringst es auf den Punkt.

Umweltschutz geht den meisten doch total am Arsch vorbei, wenn man dadurch keinen Vorteil hat. Ich stehe jedenfalls dazu, dass ich einiges mache, was nicht umweltfreundlich ist. Ich habe es nicht nötlig mich hinter Gesetzestexten zu verstecken, die es mir erlauben. Vor einigen Jahren habe ich die Wohnungsbeleuchtung auf sparsames LED umgerüstet. Tja, habe ich es wohl wegen dem Umweltschutz gemacht, oder um Stromkosten zu sparen?

Es ist doch immer wieder schön, wen ein Firday for Future Demonstrant mit dem Flugzeug nach Malle fliegt. Das Kind muss wissen, dass es gerade nicht umweltfreundlich unterwegs ist. Leute, die das beobachten denken sich dann, dass sie das auch dürfen, wenn es selbst die Demonstranten machen. Wenn man drüber nachdenkt ist die Klimapolitik jedes einzelnen schon dumm. Aber wie ich bereits schrieb, regt man sich lieber über die Klimapolitik der anderen auf.

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