Fernstart

Ford Focus Mk4

Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?

Beste Antwort im Thema

ich mach an der Stelle zu

***closed***

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Der nächste, der nicht zitieren und Gesetzestexte verlinken kann, also mach ich das mal wieder:

§ 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Das ist die StVo und nicht irgendwelche Interpretationen, die bei Burgerking oder McDonalds ausliegen.!

ähm, ich hatte die quelle angegeben!

wie hier schon von jemand anderem geschrieben, solltest du mal alles lesen bevor du antwortest.

lesen kannste? versuchs einfach mal. obwohl ..... 😉

Richtig, ich lese den Gesetzestext und nicht irgendwelche MickeyMouse-Interpretationen.

Hier mal die Ausführungen eines Fachanwaltes zu dem Thema:
"Das Laufenlassen eines Fahrzeugmotors bei stehendem Fahrzeug ist jedoch verboten, wenn es »unnötig« ist. Der Begriff ist jedoch schwer zu fassen. Ob das Laufen lassen von Motoren im Stand und der hiervon ausgehende Lärm unnötig ist, hängt außer vom Anlass des Laufenlassens auch davon ab, in welchem Umfang nach den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen eine Belästigung der Allgemeinheit zu erwarten ist..."
http://...i-verkehrsrecht-hamburg.de/.../

Unnötig ist halt kein verbot. Einen Benzin Rasenmäher zu betreiben, wäre ja auch unnötig, ist meiner Meinung nach auch nicht untersagt.....

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Zitat:

@is74 schrieb am 5. Februar 2020 um 14:57:36 Uhr:


Das ist a) eine sehr fragwürdige Interpretation und b) hat das keinen Bezug zum Fernstart

Es kann keinen Bezug zum Fernstart haben, weil dieser nicht gesondert geregelt ist. Ein laufender Motor ist ein laufender Motor, egal, wie er gestartet wurde.

Zitat:

@is74 schrieb am 5. Februar 2020 um 18:06:01 Uhr:


http://...i-verkehrsrecht-hamburg.de/.../

Igendwie kommt es mir so vor, als wenn der Link sich auf gewerbliche Fahrzeuge richtet. Es wird geschrieben, dass das aufwärmen eines Fahrzeugs am Taxistand erlaubt ist. Von einem Betrieb vor der Haustüre steht da nix. Warum erwähnt man speziell den Taxistand???

Laufenlasen des Motors, um den Betriebsdruck zu erreichen fällt beim PKW weg.

Die Vermeidung gesundheitlicher Schäden hören sich so an, dass man z.B. im Stau steht, und ohne den laufenden Motor erfrieren könnte. Ein vergleich z.B. mit der Klimaanlage im Sommer würde ich da jetzt nicht machen. Auch ein erfrieren beim Einsteigen passt nicht wirklich, weil man schließlich wegfahren will, und dabei die Motorwärme bekommt.

Anscheinend ist die Wortbedeutung 'unnötig' zu schwer zu verstehen für manch einen...

Zitat:

@is74 schrieb am 5. Februar 2020 um 21:28:27 Uhr:


Anscheinend ist die Wortbedeutung 'unnötig' zu schwer zu verstehen für manch einen...

un·nö·tig
/u?nnötig/
Adjektiv

nicht nötig; entbehrlich, verzichtbar

Zitat:

@is74 schrieb am 5. Februar 2020 um 21:28:27 Uhr:


Anscheinend ist die Wortbedeutung 'unnötig' zu schwer zu verstehen für manch einen...

was verstehst du daran den nicht ??!

Zitat:

@JanFred77 schrieb am 5. Februar 2020 um 19:02:56 Uhr:


Unnötig ist halt kein verbot. Einen Benzin Rasenmäher zu betreiben, wäre ja auch unnötig, ist meiner Meinung nach auch nicht untersagt.....

ist das jetzt echt dein ernst ?! ein Benzinrasenmäher wird betrieben um Rasen zu mähen, also nötig, wenn man ihn startet um Kuchen zu backen, ist es unnötig,

Zitat:

@JanFred77 schrieb am 5. Februar 2020 um 12:44:26 Uhr:



Zitat:

@zigenhans schrieb am 5. Februar 2020 um 03:28:58 Uhr:


ist genauso Verboten wie im öffentlichen Raum, oder produzierst du weniger Abgas weil du auf deinem Grundstück bist ?!😉

Aber auf meinem Grundstück hat, beispielsweise die Politesse, keine Handhabe..... Mmh selbst das Ordnungsamt dürfte nicht auf mein Grundstück ohne vorherige Anmeldung...

das ist reine Einbildung, wenn du glaubst auf deinem Grundstück alles machen zu dürfen, dann täuscht du dich, und das Ordnungsamt kommt dann eben mit der Polizei, und die benötigt keine Anmeldung,

Zitat:

@Eisneger schrieb am 5. Februar 2020 um 08:35:06 Uhr:


Also dann ist es doch einfach für mich. Statt den Fernstart zu nutzen für 5 Minuten, bis die Scheiben frei sind, schmeiss ich einfach die Standheizung an für 20 Minuten. Da gehen die Abgase auch ungefiltert raus. Das ist dann bestimmt besser für die Umwelt.

tja, willkommen in Deutschland, die Standheizung heißt ja nicht umsonst Standheizung, 😉

Zitat:

@is74 schrieb am 5. Februar 2020 um 17:22:30 Uhr:


Der nächste, der nicht zitieren und Gesetzestexte verlinken kann, also mach ich das mal wieder:

§ 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Das ist die StVo und nicht irgendwelche Interpretationen, die bei Burgerking oder McDonalds ausliegen.!

also jetzt wird es hinten höher als vorne, du bist wirklich die größte Witzfiguer hier, auf den §30 habe ich dich aufmerksam gemacht, natürlich hast du ihn damals nicht verstanden, und auch jetzt hast du ihn anscheinend immer noch nicht verstanden, und jetzt möchtest du ihn anderen unter die Nasse reiben, klasse,
du bist ganz schön schmerzfrei!!!

Hallo Leute, ist es jetzt langsam gut hier... Wir sind doch nicht im Kindergarten... Jeder hat jetzt zur genüge seine Ansicht geteilt. Aber irgendwann muss auch mal gut sein... Habt euch alle wieder lieb und habt einen schönen Tag... 😁

Volle Zustimmung! Irgendwann muss es doch auch mal gut sein.

Scheiß Gesetz,in dem Staat werden von der Regierung selbst Gesetze gebrochen um es so zu machen wie sie es wollen.
Fakt ist,lasse mein Auto laufen wann u.wo ich will,mir Rille.
Dazu sei gesagt das es bei frostiger Nacht garnicht möglich ist außen zu enteisen,Auto an u.los weil der Beschlag inne immer mehr wird.
Daheim hab ich Garage aber auf Arbeit läuft das Auto teils 4 oder 5 min abends weil die FSH es ne eher packt die Scheibe zu enteisen,die 20Jahre alte Orginalscheibe war schneller,die neue ist sehr langsam.
Wie dem auch sei,mir egal u.obs jemanden ne passt auch egal.

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