Fernstart
Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?
Beste Antwort im Thema
ich mach an der Stelle zu
***closed***
192 Antworten
Zitat:
@zigenhans schrieb am 4. Februar 2020 um 03:16:17 Uhr:
Zitat:
@Basti32 schrieb am 2. Februar 2020 um 15:12:27 Uhr:
Vergesst es diese Anhänger der neuen Greta Öko Religion kann man selbst mit den vernünftigsten Argumenten nicht nicht erklären warum das bei Minus Temperaturen sinnvoll ist.Aber lieber einen Strafzettel wegen der Scheibenheizung als einen Unfall mit noch viel schlimmeren Folgen nur weil die Sicht eingeschränkt ist.
was hat man nur früher gemacht als es noch keine Scheibenheizung gab, dafür aber noch richtige kalte Winter, wie hat die Menschheit das nur überstanden 😰😉
ganz einfach das Auto gestartet und angefangen zu Kratzen 😉
Es gibt andere Methoden um eine Scheibe schnell eisfrei zu bekommen oder zu halten und ohne daß dabei die Umwelt belastet wird.
Die Fernstartfunktion ist nur da fürs "cool sein".
Ein Mist ist das!
Die ganze Diskussion ist Mist, da hier ein paar Zeitgenossen unterwegs sind, die meinen, ihr Zipferl MUSS das Größere sein...
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Richtig, müssen immer den Moralapostel spielen... Man muss ja nicht immer einer Meinung sein, aber die Meinung des anderen respektieren, so wie man das auch selbst erwartet. Und am Ende ändert man sowieso nichts... :-)
Es geht doch im Kern darum, was 'unnötig' ist. Der Gesetzgeber hat in einigen Urteilen bestimmt, dass ein Laufenlassen des Motors zum Erwärmen des Motors nicht erlaubt ist. Daraus nun zu folgern, dass alles verboten ist, ist nunmal falsch, denn dann würde da nicht das 'unnötig' stehen.
Was kann nunmehr ein Grund sein, dass es nicht 'unnötig' ist und das kann vieles sein - Verkehrssicherheit herstellen, wenn die Scheibe vereist ist, beschlagen ist, den Innenraum kühlen, wenn es darin unerträglich heiß ist, oder wenn die Traversendichtringe undicht sind und und und. All das sind Gründe, den Motor im Stand laufen zu lassen.
Zitat:
@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 08:26:58 Uhr:
Es geht doch im Kern darum, was 'unnötig' ist. Der Gesetzgeber hat in einigen Urteilen bestimmt, dass ein Laufenlassen des Motors zum Erwärmen des Motors nicht erlaubt ist. Daraus nun zu folgern, dass alles verboten ist, ist nunmal falsch, denn dann würde da nicht das 'unnötig' stehen.
Was kann nunmehr ein Grund sein, dass es nicht 'unnötig' ist und das kann vieles sein - Verkehrssicherheit herstellen, wenn die Scheibe vereist ist, beschlagen ist, den Innenraum kühlen, wenn es darin unerträglich heiß ist, oder wenn die Traversendichtringe undicht sind und und und. All das sind Gründe, den Motor im Stand laufen zu lassen.
Was die gründe sind sollte man beim Ordnungsamt nachfragen, anstatt sie sich selbst zu beantworten. Aber das wird leider nicht gemacht. Vielleicht weil das Ordnungsamt "nein" sagen könnte... Dabei schützt die Unwissenheit vor Strafe nicht.
Zitat:
@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 08:26:58 Uhr:
Es geht doch im Kern darum, was 'unnötig' ist. Der Gesetzgeber hat in einigen Urteilen bestimmt, dass ein Laufenlassen des Motors zum Erwärmen des Motors nicht erlaubt ist. Daraus nun zu folgern, dass alles verboten ist, ist nunmal falsch, denn dann würde da nicht das 'unnötig' stehen.
Was kann nunmehr ein Grund sein, dass es nicht 'unnötig' ist und das kann vieles sein - Verkehrssicherheit herstellen, wenn die Scheibe vereist ist, beschlagen ist, den Innenraum kühlen, wenn es darin unerträglich heiß ist, oder wenn die Traversendichtringe undicht sind und und und. All das sind Gründe, den Motor im Stand laufen zu lassen.
Kurze Anmerkung:
1. Gesetzgeber = Legislative
2. Urteile kommen vom Gericht = Judikative
3. Nrn. 1 und 2 sind bei der hiesigen Gewaltenteilung nicht identisch
Im Übrigen stimme ich zu. Jeder sollte seinen gesunden Menschenverstand einschalten und situativ abwägen, was „nötig“ ist. Ob das dann jemand anderes (z.B. Politesse) genauso sieht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Meine persönliche Meinung ist, den Fernstart nur im Extremfall einsetzen. Habe ihn die ersten 10Tkm jedenfalls noch nicht benötigt.
Zitat:
@MvM schrieb am 4. Februar 2020 um 08:59:34 Uhr:
Zitat:
@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 08:26:58 Uhr:
Es geht doch im Kern darum, was 'unnötig' ist. Der Gesetzgeber hat in einigen Urteilen bestimmt, dass ein Laufenlassen des Motors zum Erwärmen des Motors nicht erlaubt ist. Daraus nun zu folgern, dass alles verboten ist, ist nunmal falsch, denn dann würde da nicht das 'unnötig' stehen.
Was kann nunmehr ein Grund sein, dass es nicht 'unnötig' ist und das kann vieles sein - Verkehrssicherheit herstellen, wenn die Scheibe vereist ist, beschlagen ist, den Innenraum kühlen, wenn es darin unerträglich heiß ist, oder wenn die Traversendichtringe undicht sind und und und. All das sind Gründe, den Motor im Stand laufen zu lassen.Was die gründe sind sollte man beim Ordnungsamt nachfragen, anstatt sie sich selbst zu beantworten. Aber das wird leider nicht gemacht. Vielleicht weil das Ordnungsamt "nein" sagen könnte... Dabei schützt die Unwissenheit vor Strafe nicht.
Das 'Ordungsamt' in Form von damals grün und heute blau Uniformierte hat schon einige Male bei mir angeklopft und nach dem Grund gefragt, warum der Motor läuft und der Grund die Scheiben sind beschlagen, Innenraumkühlen wegen 2 Babys und undichte Traversendichtringe wurden anstandslos akzeptiert und verstanden, denn der Motor lief deswegen ja nicht unnötig.
Aber nochmal - es zwingt dich keiner Auto zu fahren und/oder den Fernstart zu nutzen, wenn du es nicht willst und eine Alternative hast und nutzt.
Jetzt ist was passiert da mit habe ich nicht mit gerichtet... die habe drauf gewartet! Ich habe den Fernstart an gemacht und so 10 Minuten später war ich am Auto und die Polizei war auch da!
Habe erst mal guten Morgen gesagt dann hat der Polizist mich gefragt warum ist das Auto an??? Zum Glück konnte ich mich raus retten 😁
Zitat:
@is74 schrieb am 4. Februar 2020 um 18:09:24 Uhr:
Und womit hast du dich gerettet? Bzw warum hast du den Fernstart genutzt?
Es war etwas kalt und die Scheibe war voll mit Eis! Und ich kann ja sofort los fahren!
Habe ich auch so gesagt! Zum Glück waren das nette Polizisten! Aber der Nachbar denn kaufe ich mir noch der möchte das nicht!!!