Fernstart

Ford Focus Mk4

Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?

Beste Antwort im Thema

ich mach an der Stelle zu

***closed***

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Zitat:

@Ford_Nox schrieb am 2. Februar 2020 um 14:32:15 Uhr:


Möglicherweise ist die ganze Diskussion hier mal wieder ein hervorragendes Beispiel für den Dunning-Kruger-Effekt?

durchaus möglich, 😰😉

Das kann durchaus sein, wenn man das Wort 'unötig' in Gesetzestexten nicht verstehen kann und will.

Vergesst es diese Anhänger der neuen Greta Öko Religion kann man selbst mit den vernünftigsten Argumenten nicht nicht erklären warum das bei Minus Temperaturen sinnvoll ist.

Aber lieber einen Strafzettel wegen der Scheibenheizung als einen Unfall mit noch viel schlimmeren Folgen nur weil die Sicht eingeschränkt ist.

es ist verboten mit nicht freien scheiben( schlecht sicht) zu fahren 😁 .... *duck und wech*

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Zitat:

@odenwaelder22 schrieb am 2. Februar 2020 um 15:32:00 Uhr:


es ist verboten mit nicht freien scheiben( schlecht sicht) zu fahren 😁 .... *duck und wech*

Richtig.!
Und genau deswegen ist die per Fernstart aktivierbare Scheibenheizung sinnvoll und das Gegenteil von 'unnötig'.

Zitat:

Befindet man sich nicht in der Nähe des Fahrzeugs kann die Politesse es für richtig empfinden den Wagen abschleppen zu lassen, weil er nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert ist.

Na auf die Begründung für "nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert" wäre ich ja mal gespannt...

Dann müsste jedes Auto mit aktivierter Standheizung abgeschleppt werden - ist also kompletter Quatsch...

Da ich meinen Vignale noch nicht habe würde mich interessieren, brennt beim Fernstart bei Dunkelheit auch das Licht gemäß Lichtautomatik?

Nein, nur das Tagfahrlicht und die Rückleuchten

Zitat:

@SebbiDD schrieb am 2. Februar 2020 um 13:28:09 Uhr:


So steht es bei Ford!

Ist es in Europa nicht verboten, Fahrzeuge fernzustarten?
Nein. Die Fernstart-Funktion kann legal in allen europäischen FordPass Connect-Märkten genutzt werden. Der Nutzer muss verantwortungsbewusst mit der Funktion umgehen und wissen, was in der jeweiligen Situation zulässig und vernünftig ist. Diese Funktion wurde entwickelt, um auf eine sichere, vernünftige und angemessene Art und Weise eingesetzt zu werden.

Mit anderen Worten steht bei Ford, dass der Nutzer verüflichtet ist, sich zu erkudigen, wann die Funktion erlaubt ist. Als Laie würde ich nicht nach gesetzestexten googeln, und sie selbst interpretieren, weil andere den text wieder anders interpretieren. Manchmal googelt man ein oder zwei Gesetze die passen, und das Ordnungsamt präsentiert einen dritten, den man nicht gefunden hat.

Außerdem sehe ich hier zwei Probleme.
1: Die Politesse weiß nicht, dass der Wagen mit Fernstart gestartet wurde.
2: Die Politesse weiß nicht, dass der Wagen eine Frontscheibenheizung hat.
In beiden Fällen sieht sie nur einen Wagen, der mit laufendem Motor parkt.

Wer wirklich wissen will, ob Fernstart erlaubt ist, muss dem Ordnungsamt eine schriftliche Anfrage stellen. Sollte es ein mal zu einem Knölchen kommen, kann die Person mit der Kopie des Schreibens einen Widerspruch einreichen. Wer lieber hier im Forum weiter diskutiert, dass es doch erlaubt ist, braucht sich bei einem eventuellem Knölchen nicht beschweren. Ich habe die selbe Meinung wie Ford. Der Fahrer muss wissen, und nicht nur glauben, wann der Fernstart erlaubt ist.

Aus meiner Sicht ist es verboten, und ich werde mich nicht erkundigen, ob es vieleicht doch erlaubt ist, weil ich die Funktion nicht nutze, und mir egal ist, ob andere was verbotenes tun. Wer mich umstimmen will, muss mir schon die Bestätigung vom Ordnungsamt, oder eines Anwaltes zeigen. Solgane das nicht pasiert, werde ich bei meiner Meinung bleiben.

Dafür, dass es Dich nicht interessiert, hast Du aber ganz schön viel Text geschrieben :-P

Ansonsten bin ich neidisch, dass es bei Euch anscheinend noch Politessen gibt. Bei uns sind die soweit wegrationalisiert worden, dass, wenn man mal anruft, die Aussage kommt: "dafür haben wir kein Personal".

Mal eine Frage aus dem richtigen Leben ohne herumtheoretisieren...und blablabla...
Hat irgendjemand hier in den letztenJahren einen Strafzettel oder eine Verwarung bekommen?

Ich nutze Fernstart fast jeden Tag seit einem jahr im Sommer und und Winter und ich habe KEINEN einzigen Strafzettel oder eine Verwarnung bekommen, ich bin auch noch nie deswegen angepöbelt worden.

Völliger Quatsch mit der Politesse - wie soll die unterscheiden, ob es sich um eine Standheizung halten und vor allem, warum soll es einen Strafzettel geben, wenn es sinnvoll und notwendig, also gesetzeskonform ist..?

Naja, Politessen haben jetzt nicht unbedingt einen Doktortitel (und der sagt schon nix aus), aber ob der Motor läuft oder die SH können sie schon unterscheiden, würde ich jetzt mal glatt behaupten. 😉

Btw, nach 5 Seiten (sinnloser) Diskussion, weil ja jeder den Längeren hat, sehe ich kein Licht am Ende des Tunnels, sprich, wir tappen alle immer noch im Dunkeln, ob es denn nun erlaubt ist, oder eben nicht.
Das wird auch so bleiben gschätzt..

Die Politesse hört, dass ein Motor läuft, ob das nun SH oder der normale Motor ist, wird und kann sie nicht wissen. Sie sieht, dass keiner im Wagen sitzt und der Wagen verschlossen ist, daher wird es keinen wie auch keinen wie auch immer gearteten Strafzettel geben. Warum auch, denn wenn richtig genutzt, ist der Fernstart zZ dazu da, die Scheibenheizung zu aktivieren, um bei vereisten Scheiben die Verkehrssicherheit herzustellen, dazu ist der Fernstart des Motors nötig und somit läuft der Motor nicht unnötig und es wird gegen kein Gesetz und keine Verordnung verstoßen.
Das ist ein Fakt und nur weil hier 2 oder 3 etwas meinen, weil sie das Gesetz und die Verordnung nicht verstehen (wollen) ändert sich daran auch nichts.

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