Fernstart
Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?
Beste Antwort im Thema
ich mach an der Stelle zu
***closed***
192 Antworten
Zitat:
@agassizi schrieb am 2. Februar 2020 um 12:16:55 Uhr:
Mir ging es allerdings nur um die Diskrepanz zwichen allgemeinem Gesetz - Motor im Stand laufen lassen ist verboten und der Genehmigung der Fernstartfunktion durch das KBA. Das Benutzen der Fernstart Funktion kann damit nicht verboten sein.
Ich erinnere an eine Diskussion, die es zu jahresbeginn in Krefeld gab. Das verkaufen/kaufen von Himmelslaternen ist in Deutschland nicht verboten, die Benutzung schon.
Deshalb darf man sich nicht sicher sein, dass eine Funktion erlaubt ist, nur weil sie zusammen mit den Wagen genehmigt wurde. Mit dem Auto kann man schließlich auch in andere Länder fahren, wo es erlaubt sein könnte. Das KBA und Ford geben die Verantwortung an den Fahrer weiter.
Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 12:24:27 Uhr:
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Februar 2020 um 11:41:19 Uhr:
du verstehst die Gesetzestexte definitiv nicht, also setz dich mal ran und denk nach,
[/quote
also gut, dann fangen wir mal an - wo genau steht, dass der Fernstart und mithin die Scheibenheizung im Stand verboten ist..?
noch einmal ganz deutlich für dich, die Fernstartfunktion ist erlaubt, sonst könnte und dürfte Ford diese nicht anbieten, es ist aber nicht erlaubt den Motor im Stand laufen zu lassen, und ja, die Scheibenheizung zu nutzen ist kein Grund um den Motor im Stand Minutenlang laufen zu lassen,
Die Quelle des Verbotes bitte, du das genaue Gesetz.!
Wenn ich mir (als Laie) die Gsetzestexte interpretiere sehe ich da schon zwei Probleme.
Der Fernstart darf nicht außerhalb des Fahrzeugs erfolgen, weil er dann nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff gesichert ist. Er darf aber auch nicht vom Fahrer im Fahrzeug erfolgen, weil man beim laufendem Motor kein Handy in der Hand halten darf. Somit ist das eine Funktion, die nur vom Beifahrer genutzt werden darf, solange man den Wagen anschließend wegfährt. 😁
Ich werde wahrscheinlich falsch liegen, aber irgendwie ist das lustig, und typisch deutsch.
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Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 12:35:03 Uhr:
Die Quelle des Verbotes bitte, du das genaue Gesetz.!
du wirst es eh wieder nicht verstehen,
§ 30 Abs. 1 StVO
§ 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG
google kannst aber schon benutzen, oder ?!
und das sind nur zwei Beispiele,
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Februar 2020 um 12:49:00 Uhr:
Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 12:35:03 Uhr:
Die Quelle des Verbotes bitte, du das genaue Gesetz.!
§ 30 Abs. 1 StVO
§ 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Ich habe das mal RICHTIG zitiert.
Und genau das ist der Punkt, der Fernstart ist nicht unnötig, denn er dient dazu, dass die Front und Heckscheibenheizung angehen und die Scheiben damit eis- und beschlagfrei sind, das dient der Verkehrssicherheit. Analog dazu die Hitze im Sommer und der Fernstart der Klimaanlage.
Daher greift § 30 Abs. 1 StVO nicht.
§ 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG bezieht sich nicht auf den Fernstart und die damit verbundenen Systeme.
Zitat:
@MvM schrieb am 2. Februar 2020 um 12:37:44 Uhr:
Wenn ich mir (als Laie) die Gsetzestexte interpretiere sehe ich da schon zwei Probleme.Der Fernstart darf nicht außerhalb des Fahrzeugs erfolgen, weil er dann nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff gesichert ist. Er darf aber auch nicht vom Fahrer im Fahrzeug erfolgen, weil man beim laufendem Motor kein Handy in der Hand halten darf. Somit ist das eine Funktion, die nur vom Beifahrer genutzt werden darf, solange man den Wagen anschließend wegfährt. 😁
Ich werde wahrscheinlich falsch liegen, aber irgendwie ist das lustig, und typisch deutsch.
Du hast anscheinend keine Ahnung, wie der Fernstart funktioniert. Das Auto ist und bleibt verschlossen dabei..!!
BTW - halten darf man ein Handy, benutzen darf man es (bei laufendem Motor) nicht.
Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 12:55:27 Uhr:
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Februar 2020 um 12:49:00 Uhr:
§ 30 Abs. 1 StVO
§ 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Ich habe das mal RICHTIG zitiert.
Und genau das ist der Punkt, der Fernstart ist nicht unnötig, denn er dient dazu, dass die Front und Heckscheibenheizung angehen und die Scheiben damit eis- und beschlagfrei sind, das dient der Verkehrssicherheit. Analog dazu die Hitze im Sommer und der Fernstart der Klimaanlage.
Daher greift § 30 Abs. 1 StVO nicht.§ 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG bezieht sich nicht auf den Fernstart und die damit verbundenen Systeme.
doch, die haben beide etwas mit Motor unnötig laufen lassen zutun, steht doch wunderbar und klar im Text,
§ 38
Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
1) 1Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Schwimmkörper und schwimmende Anlagen müssen so beschaffen sein, dass ihre durch die Teilnahme am Verkehr verursachten Emissionen bei bestimmungsgemäßem Betrieb die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschreiten. 2Sie müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.
Der Motor läuft nicht unnötig, sondern wird benötigt, damit die Scheibenheizungen die Verkehrsicherheit herstellen..!
Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:17:10 Uhr:
Der Motor läuft nicht unnötig, sondern wird benötigt, damit die Scheibenheizungen die Verkehrsicherheit herstellen..!
das ist kein Grund, und verstehe ich auch nicht.
ich starte meinen Mondeo und fahre los, wegen beschlagenen Scheiben habe ich bisher noch keinerlei Probleme gehabt, die Klima inklusive Scheibenheizung ermöglichen eine sofortige Abfahrt, auch wenn wir zu 5 im Auto sitzen.
Dann mache ich den Fernstart auch nicht an, sondern dann, wenn es nötig ist, dh die Scheiben gefroren sind zB.
Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:22:19 Uhr:
Dann mache ich den Fernstart auch nicht an, sondern dann, wenn es nötig ist, dh die Scheiben gefroren sind zB.
und diese Scheibenheizung entweist dann auch die Seitenscheiben, schon klar,
So steht es bei Ford!
Ist es in Europa nicht verboten, Fahrzeuge fernzustarten?
Nein. Die Fernstart-Funktion kann legal in allen europäischen FordPass Connect-Märkten genutzt werden. Der Nutzer muss verantwortungsbewusst mit der Funktion umgehen und wissen, was in der jeweiligen Situation zulässig und vernünftig ist. Diese Funktion wurde entwickelt, um auf eine sichere, vernünftige und angemessene Art und Weise eingesetzt zu werden.
Wenn jemand sein Auto damit eisfrei machen möchte (Frontscheibenheizung, Heckscheibe) dann ist das in dem oberen Text als verantwortungsbewusst und sichere Nutzung beschrieben. Dies ist doch in gut 2-3 Min erledigt. Ich nutze es und mache es weiterhin.
Genauso schauts aus.!
Zitat:
@zigenhans schrieb am 2. Februar 2020 um 13:24:30 Uhr:
Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:22:19 Uhr:
Dann mache ich den Fernstart auch nicht an, sondern dann, wenn es nötig ist, dh die Scheiben gefroren sind zB.und diese Scheibenheizung entweist dann auch die Seitenscheiben, schon klar,
Nein, das macht zT das Gebläse.
Zitat:
@Andre1201 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:21:05 Uhr:
Zitat:
@is74 schrieb am 2. Februar 2020 um 13:17:10 Uhr:
Der Motor läuft nicht unnötig, sondern wird benötigt, damit die Scheibenheizungen die Verkehrsicherheit herstellen..!das ist kein Grund, und verstehe ich auch nicht.
ich starte meinen Mondeo und fahre los, wegen beschlagenen Scheiben habe ich bisher noch keinerlei Probleme gehabt, die Klima inklusive Scheibenheizung ermöglichen eine sofortige Abfahrt, auch wenn wir zu 5 im Auto sitzen.
sind wir schon zu zweit, und im Sommer lasse ich per Schlüssel die Scheiben runter wenn ich zum Auto hin gehe, dann lege ich meine Tasche in den Kofferraum und steige ein, fahre dann mit Klima an und offenen Fenster bis zur Schranke und warte auf die grüne Ampel, dann schließe ich die Fenster und es ist schon angenehm im Auto, geht ohne Schwitzen,