Fernstart

Ford Focus Mk4

Habe jetzt mal bei meinem Neuen die Verriegelung und Fernstart Funktion über die Ford Pass App getetest.
Funktioniert !!
Jetzt meine Frage: Wie ist der Übertragungsweg?
Ich habe in der Nähe des FZG gestanden beim Test (ca 10m entfernt).
Geht das via BT? Also ist BT auch aktiv wenn FZG verriegelt ist?
Allerdings wäre dann diese Funktion nicht sinnvoll, wenn ich eh auf BT Reichweite ans Auto muss, dann kann ich auch von Hand starten.
Oder geht das über GSM?
Allerdings habe ich diese SIM Karte für den Wlan hotspot garnicht aktiviert.
Weiß da jemand mehr?

Beste Antwort im Thema

ich mach an der Stelle zu

***closed***

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Wir drehen uns im Kreis. Letztlich ist alles eine Frage der Auslegung von „unnötig“ durch einen Richter, falls es jemals dadurch zu einem Verfahren käme. Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering. Also soll jeder es so handhaben wie er will, eventuell halt das Knöllchen zahlen.

Zitat:

@DOmondi schrieb am 6. Februar 2020 um 08:17:44 Uhr:


Letztlich ist alles eine Frage der Auslegung von „unnötig“ durch einen Richter, falls es jemals dadurch zu einem Verfahren käme. Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering.

Ich weiß nicht, ob die Wahrscheinichkeit wirklich so gering ist. Kein gescheiter Mensch würde für die 10-25 Euro vor gericht ziehen. Aber is74 traue ich es irgendwie zu, dass er mit einem Richter diskutieren will, was "unnötig" bedeutet. Denn anscheinend ist die Wortbedeutung "unnötig" für das Ordnungsamt zu schwer zu verstehen. 😁😁😁

Der Punkt ist, dass einige ihre Ideologie und ihre Emotionen mit Sachlichkeit verwechseln.
Der Zusatz 'unnötig' ist nicht definiert, rein sachlich benötigt man also einen Grund, um den Motor laufen zu lassen. Der Grund 'Motor warm laufen lassen' wurde gerichtlich als nicht nötig bestätigt, sonst nichts. Die mehrjährige Praxis zeigt, ua durch den ADAC und den zitierten Fachanwalt ausgeführt, dass es durchaus Gründe gibt, den Motor im Stand zu benutzen, zB um die Verkehrsicherheit herzustellen. Ob das nun einem gefällt, steht auf nem anderen Blatt, hat rechtlich aber keine Bedeutung.
Manch einer denkt, dass seine subjektive Auffassung von "unnötig" der Maßstab für andere sei. Das ist eben der Irrtum daran. 

Zitat:

@is74 schrieb am 6. Februar 2020 um 08:39:46 Uhr:


Der Punkt ist, dass einige ihre Ideologie und ihre Emotionen mit Sachlichkeit verwechseln.
Der Zusatz 'unnötig' ist nicht definiert, rein sachlich benötigt man also einen Grund, um den Motor laufen zu lassen. Der Grund 'Motor warm laufen lassen' wurde gerichtlich als nicht nötig bestätigt, sonst nichts. Die mehrjährige Praxis zeigt, ua durch den ADAC und den zitierten Fachanwalt ausgeführt, dass es durchaus Gründe gibt, den Motor im Stand zu benutzen, zB um die Verkehrsicherheit herzustellen. Ob das nun einem gefällt, steht auf nem anderen Blatt, hat rechtlich aber keine Bedeutung.
Manch einer denkt, dass seine subjektive Auffassung von "unnötig" der Maßstab für andere sei. Das ist eben der Irrtum daran. 

Heißt im Umkehrschluss: Bei Fahrzeugen ohne Fernstart kann die Verkehrssicherheit nicht hergestellt werden?

Falsch: Ist halt nur etwas "unbequemer".

Hab's bei meinem MK3 sogar ohne Winterpaket hinbekommen.
Und wenn tatsächlich mal die Scheiben beschlagen waren Gebläse auf Max (gibt ja nen Knopf dafür) und die Scheiben waren Ruckzuck frei.
Da hab ich wenige Sekunden im Fahrzeug gewartet.

Nach Schnee entfernen und Eiskratzen kann man Problemlos abfahren.

Ähnliche Themen

Hört ihr jetzt mal auf.... Es ist doch wohl genug gesagt.... Jeder hat seine Meinung und gut ist...

Es gibt viele Alternativen, man kann zB auch gar nicht autofahren, aber das hat auch nichts mit 'unnötig' zu tun.
Das Gesetz verlangt einen Grund für das Motorlaufen lassen, weil es sonst unnötig und verboten ist. Es geht nicht darum , ob und welche Alterniven es gibt.

Zitat:

@FoFoFi schrieb am 06. Feb. 2020 um 09:29:02 Uhr:


Da hab ich wenige Sekunden im Fahrzeug gewartet.

Also lief der Motor auch, ohne dass du gefahren bist?

Ich sehe grad den Unterschied ehrlich gesagt nicht.

Beim Ausschalten von Start-Stopp läuft der Motor häufig auch unnütz, wieso wohl wird das nicht sanktioniert?

Unser Rechtssystem basiert auf Abstraktion, was bedeutet, dass die Gesetze allgemein gehalten werden und die tatsächlichen "Fälle" dann subsumiert werden. Das bedeutet, dass im Zweifel per Urteil entschieden werden muss, was unnütz ist und was nicht. Beim Warmlaufen ist das schon passiert, nur geht es hier gar nicht darum.

Die Frage ist nun, ob es zum Betrieb von Nebenverbrauchern legal ist den Motor laufen zu lassen, insbesondere wenn die Nebenverbraucher den Betrieb des Motors voraussetzen und die Fahrabsicht Sinn des Betriebs ist.
Die Frage ist nicht, ob es auch ohne die Nebenverbraucher geht, wie von dir dargestellt.

Korrekterweise hättest du demnach also, statt das Gebläse zu nutzen, den Motor ausgemacht und die Scheibe anderweitig frei gemacht. Das geht nämlich auch ohne Gebläse, zumal das Gebläse ohne warme Luft auch die Scheibe nicht wirklich effektiv von Beschlag befreien wird.

Dazu ein kleiner Hinweis:
Es ist per Zulassung legal, dass bei Start-Stopp der Motor anspringt, wenn die Innenraumtemperatur von der Wunscheinstellung abweicht. Wird es also im Innenraum zu warm oder zu kalt, darf die Motorsteuerung den Motor zum Klimatisieren starten.

Zitat:

@is74 schrieb am 6. Februar 2020 um 09:42:03 Uhr:


Es gibt viele Alternativen, man kann zB auch gar nicht autofahren, aber das hat auch nichts mit 'unnötig' zu tun.
Das Gesetz verlangt einen Grund für das Motorlaufen lassen, weil es sonst unnötig und verboten ist. Es geht nicht darum , ob und welche Alterniven es gibt.

so ist es, aber die Scheibenheizung ist kein Grund den Motor laufen zu lassen, da es dafür alternativen gibt, z.B. Eiskratzer oder dieses enteiser Sprays usw.

Zitat:

@wheel14 schrieb am 6. Februar 2020 um 09:41:38 Uhr:


Hört ihr jetzt mal auf.... Es ist doch wohl genug gesagt.... Jeder hat seine Meinung und gut ist...

es geht hier aber nicht um die eigene Meinung, sondern ums Gesetz,

Jetzt geht's schon wieder los. Meine Fresse

Zitat:

@zigenhans schrieb am 6. Februar 2020 um 09:59:01 Uhr:



Zitat:

@wheel14 schrieb am 6. Februar 2020 um 09:41:38 Uhr:


Hört ihr jetzt mal auf.... Es ist doch wohl genug gesagt.... Jeder hat seine Meinung und gut ist...

es geht hier aber nicht um die eigene Meinung, sondern ums Gesetz,

ja das weiß ich auch... Aber es ist eben schon genug dazu gesagt worden...
der Themenstarter wollte wissen " Wie ist der Übertragungsweg? beim Fernstart " und nicht ist was
erlaubt oder nicht..oder was sagt das Gesetz... dann sollte man langsam mal zum Thema zurück..

Beitrag gelöscht

Pause, mein Popcorn ist alle!

Meine Meinung ist, wenn man den Motor startet, Front- und Heickscheibenheizung anmacht und dann die Seiten freikratzt, wird sich keine Politesse beschweren. Man ist während dem Motorlauf am Fahrzeug, befreit die Seitenscheiben vom Eis. Währendessen tauen Front- und Heckscheiben an. Man ist nach höchstens 5 Minuten fertig und kann losfahren.
Dazu braucht es m.M. keinen Fernstart.

me3

Tja, während du kratzt, fahr ich wg dem Fernstart schon los.
Klingt einfach, ist es auch 😉

Und die Seiten bleiben vereist?! Für mich ist und bleibt die Fernstartfunktion eine überflüssige Funktion.
Ich werde aus deinen Antworten nicht schlau. Mal redest du gegen den Fernstart, mal dafür. Was willst du eigentlich?

me3

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