Fernlicht zu TFL?

BMW 3er E46

Hallo zusammen,

ich weiss, dass es schon mehrere Threads zum o.g. Thema gibt, aber aus allen bin ich nicht wirklich schlau geworden. Meine Frage: ist es möglich, TFL beim E46 FL zu programmieren, sodass das Fernlicht beim ausgeschalteten Licht gedimmt leuchtet (wie beim Audi A6, ohne hintere Leuchten und Cockpitbeleuchtung), beim Einschalten des Abblendlichts alles aber normal läuft? Ich habe gerade mit dem 🙂 gesprochen, und er hätte davon noch nie etwas gehört. Der Grund meiner Frage: gestern auf der AB habe ich ein E46 Coupe gesehen, dass dieses TFL bereits hatte. Mein Wagen: E46 316i, BJ 02/2003.

P.S. Mir geht es nicht um diese US-TFL mit leuchtenden Blinkern, sondern diesem TFL wie beim A6. Vielleicht hat es ja sogar schon jmd.? Eventuell sogar mit Bild? Es soll auf jeden Fall so aussehen wie beim E39 in folgendem Link:

[url=http://www.treffseiten.de/.../showimage.php?...]

Danke für euere Antworten.

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Ja ist gut jetzt.

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Hallo zusammen,
ohne hier einen Stein ins Rollen zu bringen, aber macht euch lieber (mit mir) Gedanken, Angel eyes legal als TFL eingetragen zu bekommen. Das wär mal wirklich eine sinnvolle Überlegung (könnte aber nicht ganz einfach werden :-))

Lest euch dazu mal die ECE-Richtlinie 87 zum Tagfahrlicht durch. Problem könnte werden, dass man als Tagfahrlicht nur ein PAAR Leuchtmittel, also 2 (und nicht im Falle der Angel eyes 4) benutzen darf. Ich bin da momentan noch am "tüfteln", irgendwie müsste man das eingetragen bekommen. Hab deswegen auch schon mit Rennleitung und Tüv gesprochen...

man kriegt angle eyes auch eingetragen vom tüv nur ist trotzdem verboten da du nachträglich was am scheinwerfer machst ..... 

Zitat:

Original geschrieben von Cue-85


...aber macht euch lieber (mit mir) Gedanken, Angel eyes legal als TFL eingetragen zu bekommen. Das wär mal wirklich eine sinnvolle Überlegung...

...find ich nicht... 😛 Sieht doch nach billigem "Golf-Tuning" aus. Ich finde, die Angeleyes sehen schon auf den passenden Modellen fragwürdig aus, zum E46 passen die Dinger überhaupt nicht. Deshalb mach ich mir da auch keine Gedanken drüber. 😉

Ich verstehe nicht, wieso hier immer gemunkelt wird "Wenn der Tüv es einträgt, ists trotzdem verboten". Das stimmt so nicht. Mein Vater ist Sachbearbeiter Verkehr unseres kompletten Landkreises, der hat verkehrstechnisch wirklich Ahnung. Sobald der Tüv dir das einträgt, hast du auch vollen Versicherungsschutz und der Segen der Rennleitung ist somit auch gegeben. Das Problem liegt in der Eintragung: Wenn die Dinger kein E-Prüfzeichen haben, wirds halt schwierig. So habe ich das auch mit dem Tüv abgeklärt.

Mir gefallen sie schon, aber über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten :-) Ich finde nur keine mit E-Prüfzeichen oder ähnlich brauchbarem...
Aber sobald ich da eine Lösung habe, werde ich sie mitteilen. Das kann allerdings aufgrund meiner Prüfungen noch andauern...

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Zitat:

Original geschrieben von Windsorblau


ist bei uns zwar nicht zugelassen,
audi sei Dank nicht mehr so auffällig
wie früher.

Gruss

Quatsch!

Audi ist so auffällig wie geht nicht mehr.

Seine TFL´s sehen nur peinlich aus ... aber für VAG-Autos kann es sein 😉

Hier ein paar Fotos...

Einmal das TFL bei Lichtschalterstellung 0
Fernlicht leuchtet mit 40%

Einmal bei Lichtschalter Stellung 1...
Hab mir noch den US Blinker dazu programmiert leuchtet mit 5 Watt...

Einmal bei Lichtschalter Stellung 2
US Blinker, Hauptscheinwerfer & Standlicht...

Zur Zeit sind wie drann, die LED Rückleuchten vom Facelift so zu programmieren, damit man verschiedene Muster machen kann... Wird wohl demnächst auch noch klappen

TÜV hatte nichts gegen mein TFL bzw. meine US Blinker.
War bei TÜV SÜD

Den BMW Meister meiner Niederlassung habe ich das ganze auch schon gemacht, dafür gab es einen Ölwechsel umsonst... 🙂

Hö?
Ich hätte gedacht das ist so einfach. Auto auf US Codieren und alles bis auf das LSZ wieder auf D codieren?

Hey, respekt. Sieht gut aus!

Was haltet ihr denn von der Idee mit den Angels als TFL? Ich weiß, von den Dinger kann schon niemand mehr was hören, aber ich fände es super wenn das klappen würde. Aus rechtlicher Sicht kann ich uns da helfen, da ich einige Leute kenne die ich fragen kann. Ich bräuchte nur noch Ringe, mit E-Prüfzeichen. Denkbar wäre hier die Lösung mit den Hella-Ringen, die sich ja schon einige (erfolgreich) als Standlicht eintragen haben lassen. Ich bin nur der Meinung, dass die Eintragung als Standlicht zwar besser ist, aber auch nicht das Optimum, denn die Fahrt mit Standlicht ist streng genommen ja genauso verboten...
Wenn das alles geklärt ist, muss ich die Dinger nur so einbauen, dass sie mit eingeschalteter Zündung leuchten und sobald das Standlicht aktiviert wird, wieder ausgehen (steht so in der ECE-87 drin).

Würd mich über Feedback oder Hilfe freuen. MFG

PS: Habt ihr gewusst, dass es für die Facelift-Scheinwerfer angeblich einen Nachrüstsatz Angel-eyes beim Freundlichen gibt? Ich konnte es nicht glauben, steht aber angeblich so im ETK drin!

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


TÜV hatte nichts gegen mein TFL bzw. meine US Blinker.

und trotzdem ist es so nicht zulässig!

Also das TFL geht so in Ordnung ist nämlich bei Audi auch nichts anderes.
Bei den Blinker meinte der TÜV SüD das ich 6 Standlichter haben darf.
3 Pro Scheinwerfer! Das Originale leuchtet mit 5 Watt, also habe ich
die Blinker auch auf 5 Watt und blinken tuen sie weiterhin mit 21 Watt.
Der Tüv mein das geht so in Ordnung! Das reicht mir...

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Also das TFL geht so in Ordnung ist nämlich bei Audi auch nichts anderes.

solange dein scheinwerfer nur eine baurtzulassung als regulärer abblend-/fernlichscheinwerfer hat, ist es NUR ein abblendlicht bzw. fernlichtscheinwerfer! weitere funktionen erfordern weitere prüfungen und somit auch prüfzeichen!

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Bei den Blinker

der ebenfalls NUR eine zulassung als blinker hat....

(womit sich dann jegliche weitere diskussion zu deinem "ich hab nen kumpel beim tüv" erübrigt hat!)

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Der Tüv mein das geht so in Ordnung!

was du dir sicherlich auch vom tüv und vom kba schriftlich hast bestätigen lassen?

sry! aber in der stvzo (und die ist "etwas" rechtskräftiger als die aussagen unfähiger tüv'ler) steht was wie leuchten darf und was nicht......und da steht was völlig anderes als das was du uns hier auftischst....

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