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Feldmaßnahme 23CY - Softwareupdate Motorsteuergerät 2.0 TDI

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 10:44

Moin zusammen,

bin just grad über die Feldmaßnahme gestolpert, welche mir ab heute in Erwin gemeldet wird.

Kann mir hier jemand mehr dazu sagen, was da genau hinter steckt?

Schöne Grüße und bleibt gesund.

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660 Antworten

Zitat:

@spuerer schrieb am 24. April 2021 um 20:58:52 Uhr:

Ich würd' dem Getriebe nicht mehr als 450Nm zumuten...

Keine Ahnung. Kenne leider die Kennfelder nicht vom MSG und inwieweit die

Drehmomentbegrenzung für die s-tronic geregelt wird.

Ab wann wird begrenzt (Schwellenwert), bei welchen Drehzahl, Volllast usw...

Bereits die normale Streuung der Motoren, kann bei 200/205Ps liegen. Drehmoment

dann auch über 400Nm. Dann wäre ja die normale Streuung

bereits (geringfügig) zu hoch!

 

Eine kurze off-topic Frage. Ist das S-tronic Getriebe beim 2.0 DETB (163ps/400nm) quattro (nicht ultra) gleich wie bei einem frontantriebler?

Nein, im Frontantriebler ist ein DL382-7F verbaut und im Quattro das DL382-7Q.

Unterschied ist das im DL382-7Q verbaute Mittendifferenzial.

Hallo zusammen,

an meinem 2016er wurde gegen meine ausdrückliche Anweisung das Update 23CY beim Freundlichen installiert.

Fehler Werkstatt.

Wurde diese Situation schon mal juristisch beleuchtet, wenn es nicht rückgängig gemacht werden kann?

Gibt es Fachanwälte zu diesem Thema?

Wie soll man einen eventuell vorhandenen Schaden jetzt beziffern?

Bin aktuell ziemlich fassungslos.

Grüße

Die können es rückgängig machen. Allerdings weiß ich von jemanden, bei dem das dann schiefgegangen ist und die Werkstatt ein neues MSG spendieren durfte.

Daher wehren die sich mit Händen und Füßen dagegen.

Zitat:

@tremonia schrieb am 1. Juni 2021 um 14:29:19 Uhr:

Hallo zusammen,

an meinem 2016er wurde gegen meine ausdrückliche Anweisung das Update 23CY beim Freundlichen installiert.

Fehler Werkstatt.

Wurde diese Situation schon mal juristisch beleuchtet, wenn es nicht rückgängig gemacht werden kann?

Gibt es Fachanwälte zu diesem Thema?

Wie soll man einen eventuell vorhandenen Schaden jetzt beziffern?

Bin aktuell ziemlich fassungslos.

Grüße

Händler macht das nicht rückgängig!

Klagen kannst du, gibt genug Anwälte die das machen.

Von wo bist du? Kannst mir eine pn schicken, gebe dir eine Adress die das Rückgängig machen kann..

@fresh_thing: ich wüsste keinen offiziellen Weg...

Wie gesagt, dass war das was ich vom Kollegen erfahren habe.

Die Sache ging auch über einen Anwalt.

Ein Downgrade auf die letzte offizielle Software kann dir jeder Tuner machen.

Also für mich kommt da eigentlich nur der offizielle Weg in Frage. Das AZ muss den Vorgang rückgängig machen. Bisher wird behauptet, dass es nicht möglich wäre.

Solange das Werk keinen SVM-Code für ein Downgrade bereitstellt, kann auch keine Werkstatt ein Downgrade durchführen...sprich, wie ich schon schrieb: es ist über den offiziellen Weg nicht möglich.

Dass ein Tuner so was kann, steht außer Frage.

Gibt's hier News von irgendjemandem? Konnten div. Anwälte etwas erreichen? Hat Audi die alte Software wieder aufgespielt?

Ich fahre seit mittlerweile 2 Monaten mit alter Software und Optimierung (190-->230PS & 400-->480NM) und bin sehr zufrieden damit. Verbrauch auf 5,8 Liter (gerechnet) und wesentlich ruhigerer Motorlauf als mit 23CY.

Das Getriebe ist möglicherweise nicht dafür ausgelegt....das mag sein. Wenn man das aber im Hinterkopf behält und nicht permanent die volle Leistung abruft sollte das schon passen.

Für mich ist es jedenfalls sehr gut!

@Finolex du hattest also das 23cy Update drauf, hast dann die alte Software wieder draufspielen lassen uns Stage 1 gemacht? Falls ja, wo hast du es machen lassen und was hast gekostet?

Hi,

folgende Info von mir:

**Aktion 23CY**

Halter erhält ein Anschreiben von Audi mit Anlage KBA.

Es geht um ein Software update zu Reduzierung der Stickoxidemission

Freiwillige und kostenlose Maßnahme.

Laut Audi Schreiben hat das update keine Auswirkung auf Abgasnorm, Kraftstoffverbrauch, Drehmoment, Geräusch, noch Haltbarkeit Motor bzw. Abgasnachbehandlungssystem.

**Unzulässige Abschalteinrichtung**

Ich habe von Audi eine schriftliche Zusicherung 12/2019 angefordert und erhalten,

dass mein Fahrzeug nicht mit einer unzulässigen Einrichtung ausgestattet ist

und somit in Folge auch keiner behördlich angeordneten Rückruf Aktion unterliegt.

Man kann sich zu den Punkten seine eigene Meinung bilden und spekulieren warum

man so ein update machen soll, aber nicht muss und wo die Nachteile / Auswirkungen liegen werden.

Ich hatte mein Fahrzeug heute in der Inspektion und wurde gefragt ob ich die Aktion 23CY machen möchte und musste dafür einen eigenen Auftragszettel unterschreiben.

 

Hallo Domi! Ja, hatte 23CY für 3 Monate oben. 1L Mehrverbrauch bei gleicher Fahrweise und sehr unruhiger Motor.

Stage 1 habe ich bei Chipfactory in Ebreichsdorf, Niederösterreich machen lassen. Preise stehen online.

Wie gesagt, bis jetzt sehr zufrieden und keine negativen Auswirkungen. Ganz im Gegenteil. Aber die Unsicherheit mit dem Getriebe fährt natürlich immer mit.

@Finolex danke für die Info. Ich überlege auch, das gleiche zu machen, komme aber aus Norddeutschland.

Weißt du, ob der Aufwand groß war, erst den alten Softwarestand wiederherzustellen? Audi kann das ja offiziell nicht... Daher ist dann die Frage, woher die Software stammt und ob man ggf später Probleme bekommen könnte, wenn das Auto zur Inspektion geht und die an dem Steuergerät etwas updaten wollen.

Über das Getriebe mache ich mir bei Stage 1 tatsächlich weniger Sorgen, gibt ja schon einige hier, die das gemacht haben

.

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