Fehlermeldung: Motorstörung-Werkstatt-Wandlung

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Golffahrer,

Jetzt hab ich auch mal an eine Frage an Euch und vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Seit ca. Januar 2010 habe ich an meinem Golf VI 2,0 TDI mit DSG ca. 18000 km eine Fehlermeldung, die unregelmäßig auftritt

---- Motorstörung Werkstatt------

der Golf war jetzt 7 Mal in der Werkstatt, ( der Servise ist perfekt, das Auto wird geholt und gebracht und
diese Woche wurde mir ein EOS kostenlos zur Verfügung gestellt )
es wurde alles, aber auch wirklich alles kontrolliert und der Freundliche sagte mir, der Fehler lag an einem Massekabel das sich gelöst hätte. Die haben den Golf fast zerlegt

Als ich losfahren wollte blinkte mir wieder diese Fehlermeldung in die Augen.

Jetzt soll der Turbo nächste Woche getauscht werden und wenn dann die Fehlermeldung weiterhin besteht wir der Golf gewandelt.

Jetzt meine Frage an Euch

Hat schonmal jemand gewandelt?
Welche Kosten kommen auf mich zu, klar gefahrene km werden angerechnet.
Muss die Überführung ein 2. Mal bezahlt werden?
Den Golf holte ich letztes Jahr im Mai in Wolfsburg ab und müßte ich eine erneute Selbstabholung wieder bezahlen?

ich weiß, hab jetzt einen halben Roman geschrieben, aber vielleicht hat ja jemand ähnliches mit dem Golf VI erlebt.

Danke schonmal für Eure Antworten
und schönes sonniges Wochenende

liebe Grüße

Karin

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn der Händler schon von sich aus eine 'Wandlung' (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) anbietet, würde ich unbedingt auch versuchen, dies in beiderseitigem Einverständnis (also erstmal ohne Drohung mit Rechtsanwalt!) zu klären.

(Mit der Suche nach Wandlung findest Du übrigens im Passat-3C-Bereich massig Treffer!)

Kurzfassung
Du bekommst erstattet:
Kaufpreis (den, den Du tatsächlich gezahlt hast, also nach Abzug von Prozenten)
vergebliche Kosten (Kosten für Überführung bzw. Abholung, Kennzeichen, Zulassung, Um- bzw. Nachrüstung, ...)
Kapitalverzinsung nicht vergessen! (Also so, als ob Du den Kaufpreis in der Zeit der Nutzung angelegt hättest. Waren bei mir 2008 4%, dürfte aufgrund der gesunkenen Zinsen z.Zt. aber spürbar geringer sein.).

Du musst zahlen:
die Nutzung, diese wird entsprechend eines festen Prozentsatzes vom tatsächlichen Kaufpreis je km berechnet (sehr günstig sind 0,4% je 1000km, am häufigsten sind 0,5% -entspricht einer Lebensdauer von 200 TKM- sehr ungünstig sind 0,67%). Dass gezahlt werden muss, hat der BGH erst kürzlich bestätigt (keine Anwendung des 'Backofen-Urteils'😉:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=8583&pk=236235

Sehr häufig (so auch bei mir) ist von einer "Kulanzwandlung" die Rede: dies bedeutet der Händler willigt einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter der Bedingung zu, dass Du einen neuen PKW bestellst. Wenn Du dies sowieso vorhast, existiert für Dich kein Unterschied zu einer normalen Wandlung (bei der man keine Verpflichtung eingeht beim gleichen Händler neu zu bestellen).

Der neue Abschluss des Kaufvertrages erfolgt zu aktuellen Konditionen (d.h. z.Zt. gibt es wohl für Privatkunden keine besonderen Aktionen)!

Entscheidend ist meiner Meinung nach nicht ein einzelner Punkt, sondern das Gesamtpaket (läßt der Händler Dich z.B. Dein Fahrzeug bis zur Neulieferung weiter nutzen? Sieh' mal in den Lieferzeiten-Thread bzgl. aktueller Lieferzeiten für Golf mit DSG...)!! Wenn das stimmt, kann auch z.B. bei Deiner relativ geringen Laufleistung ein auf den ersten Blick ungünstiger Nutzungssatz von 0,67% / 1000 km akzeptabel sein.

21 weitere Antworten
21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsa87



Nicht ganz sicher bin ich mir - weil ich mich damit nicht befasst habe - mit der Nutzungsentschädigung. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass es eine neue EU-Rechtssprechung gibt. Wenn das neu bestellte Fahrzeug 1:1 die gleiche Ausstattung hat, musst Du keinen Nutzungsausfall bezahlen. Musst Du mal googeln ob das stimmt, da ich keinen VW mehr wollte, traf das für mich nicht zu.

Ansonsten bist Du beim TDI mit 0,4 % des Kaufpreises dabei.

Grüße

Nutzungsentgelt entfällt nur beim sog. "Gattungskauf" (Lebensmittel, Möbel, Heizöl und dgl.).

Fahrzeugkauf ist jedoch Spezieskauf oder Stückkauf, wo Nutzungsentgelt bezahlt werden muss.

Nutzungsentgelt für einen Neuwagen berechnet sich üblicherweise aus:

Kaufpreis mal gefahrene Kiolometer dividiert durch die Lebenserwartung des Fahrzeuges in km.

Beispiel:
Kaufpreis: 30 T €
Lebenserwartung: 150 Tkm
Gefahrene Kilometer: 1000 km
ergibt eine Nutzungsentgelt von 200 €

Mein Rat: Rückabwicklung eines Vertrages mit hoher Vertragssumme nur mit einem RA.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Corsa87



Und wenn vorher alle Konditionen klar geregelt werden und Auto gegen Scheck eingelöst wird und auf dem Scheck dann noch der selbst errechnete Wert drauf steht, kann man das ganze auch ohne Anwalt machen, gerade wenn einem das Autohaus wohlgesonnen ist. Wenn blockiert wird, empfehle ich natürlich auch einen Anwalt, aber in seinem Fall würde ich die Kosten nicht in die Höhe treiben - auch bei einer Rechtsschutz zahlt am Ende nämlich die Allgemeinheit!

Grüße

Also, meine Steuer macht der Steuerberater, für mein Miethaus ist der Hausmeister zuständig, die Wartung meines KFZ macht die Werkstatt etc., etc., dafür bezahle ich auch meine Beiträge.

Ich habe die leidvolle Erfahrung gemacht, dass man immer die Fachleute ´ranlassen sollte, auch wenn es eigene (selbstangelesene) Erkenntnisse geben sollte, die kann man bei Bedarf dann immer noch diskutieren. Ausserdem hat man keine oder nur kaum Aufwände.

Selbst wenn der ;-) ausnahmsweise ´mal wirklich ;-) sein sollte, würde ich den Rat eines Fachmanns niemals ausschlagen, und wenn ich Ansprüche habe, würde ich die auch niemals ohne Rechtsbeistand angehen.

Die Steuerberaterin zB holt doch auch immer mehr ´raus als der Normal-User einer x-beliebigen ESt Software, weil sie die ganzen Tricks kennt, warum sollte dann nicht der Fachanwalt die ganze Chose übernehmen, zumal es ggf. nix kostet.

Und wenn man hier ´mal die unterschiedlichen Ansichten vergleicht, kann man auch verschiedene Möglichkeiten und Ansätzt erkennen. Diese zu filtern ist wohl jedem von uns unmöglich, das kann m.E. wirklich nur einer vom Fach. Also auch meine Empfehlung: Nicht mit dem Anwalt drohen, sondern ihn machen lassen.

Grüße

Bei einem Vk-Preis von 24.000 € (fiktive Zahl von mir) abzgl. Rabatt, zzgl. Extras hieße das bei 0,5% Nutzungsentgelt und 18.000 km Fahrtstrecke dann 2.205 €. 122 € je 1.000 km.

Frage doch mal, wie sich der Händler das konkret vorstellt, also Prozentwert Nutzungsentgelt, Rabatt bei Neuwagen, was mit der Zwischenzeit wäre,... Ich finde die Hinweise schon gut hier, da kannst Du sehr präzise überprüfen, wie fair das Angebot Deiner Werkstatt ist, wenn sie konkret werden.

@tsi102009
Meine Frau arbeitet beim Steuerberater, zu dem was Du schreibst sage ich daher nix...

Naja, wer als Otto-Normal-Arbeitnehmer seine Steuererklärung selber nicht hinbekommt, der braucht natürlich fachliche Hilfe und allen Lebenslagen. Muss ja auch jeder selber wissen. Ich finde nur in diesem Fall, solang der Freundliche wirklich "nett" ist, kann man mit Hilfe des Internets sein "Rückabwicklungsangebot" erstmal ohne Rechtsanwalt einholen. Den kann man ggf. immernoch einschalten. Aber das muss jeder selber wissen 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Corsa87


Naja, wer als Otto-Normal-Arbeitnehmer seine Steuererklärung selber nicht hinbekommt, der braucht natürlich fachliche Hilfe und allen Lebenslagen. Muss ja auch jeder selber wissen. Ich finde nur in diesem Fall, solang der Freundliche wirklich "nett" ist, kann man mit Hilfe des Internets sein "Rückabwicklungsangebot" erstmal ohne Rechtsanwalt einholen. Den kann man ggf. immernoch einschalten. Aber das muss jeder selber wissen 🙂

Woher willst Du wissen, dass ich "Otto-Normal-Arbeitnehmer" bin...?

Und es geht hier doch tatsächlich um etliche T€ oder etwa nicht? Und, Freunde, beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf, auch der ;-) muss Kohle verdienen, hab ich wie gesagt leidvolle Erfahrungen....Nur kleiner Tip am Rande.

Grüße

Das war jetzt nicht auf Dich bezogen, da ich Deine Verhältnisse ja nicht kenne. Aber wer keine "Sondersachen" hat (z.B. große Kapitalsachen, Vermietungen, Erbschaften etc.) der sollte zumindest seine Steuererklärung auch ohne einen STB hinbekommen.

Nun aber Schluss, das alles hilft dem Threadersteller nicht weiter, sorry an ihn dafür.

Um wieder zum Thema zurückzukommen: Du kannst auch Sachen geltend machen, die Dir vielleicht zuerst gar nicht in den Sinn kommen: Winterreifen/Felgen etc. sind auch ein Aufwand, den Du geltend machen kannst. Vielleicht nimmst Du ja doch eine andere Motorisierung und die Felgen dürfen dort nicht verwendet werden. Oder eine Garantieverlängerung, bekommst Du auch wieder.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Corsa87


Das war jetzt nicht auf Dich bezogen, da ich Deine Verhältnisse ja nicht kenne. Aber wer keine "Sondersachen" hat (z.B. große Kapitalsachen, Vermietungen, Erbschaften etc.) der sollte zumindest seine Steuererklärung auch ohne einen STB hinbekommen.

Nun aber Schluss, das alles hilft dem Threadersteller nicht weiter, sorry an ihn dafür.

Grüße

Wie Du vollkommen richtig sagst, ich habe da einige steuerliche Spezialitäten als Freiberufler, die nur der Spezialist machen kann.

Und eine Wandelung ist sicher keine Wald-und Wiesen-Angelegenheit wie etwa ein möglicher Garantieanspruch. Und ich denke mir, dass ein Fachmann angesichts eines Streitwerts von sagen wir mal 30 t€ sich durchaus anstrengen wird, sämtliche Möglichkeiten abzuchecken. Wir sehen hier ja ganz deutlich bei den meisten Beiträgen, dass "man dies und jenes könnte...", ist doch alles nix Halbes und nix Ganzes.

Also, von mir aus Erstberatung beim ADAC etc., die empfehlen dann eh, einen Fachmann einzuschalten.

Grüße

Deine Antwort
Ähnliche Themen