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Fehlermeldung: Motorstörung-Werkstatt-Wandlung

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 9:23

Hallo Golffahrer,

Jetzt hab ich auch mal an eine Frage an Euch und vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

Seit ca. Januar 2010 habe ich an meinem Golf VI 2,0 TDI mit DSG ca. 18000 km eine Fehlermeldung, die unregelmäßig auftritt

---- Motorstörung Werkstatt------

der Golf war jetzt 7 Mal in der Werkstatt, ( der Servise ist perfekt, das Auto wird geholt und gebracht und

diese Woche wurde mir ein EOS kostenlos zur Verfügung gestellt )

es wurde alles, aber auch wirklich alles kontrolliert und der Freundliche sagte mir, der Fehler lag an einem Massekabel das sich gelöst hätte. Die haben den Golf fast zerlegt

Als ich losfahren wollte blinkte mir wieder diese Fehlermeldung in die Augen.

Jetzt soll der Turbo nächste Woche getauscht werden und wenn dann die Fehlermeldung weiterhin besteht wir der Golf gewandelt.

Jetzt meine Frage an Euch

Hat schonmal jemand gewandelt?

Welche Kosten kommen auf mich zu, klar gefahrene km werden angerechnet.

Muss die Überführung ein 2. Mal bezahlt werden?

Den Golf holte ich letztes Jahr im Mai in Wolfsburg ab und müßte ich eine erneute Selbstabholung wieder bezahlen?

ich weiß, hab jetzt einen halben Roman geschrieben, aber vielleicht hat ja jemand ähnliches mit dem Golf VI erlebt.

Danke schonmal für Eure Antworten

und schönes sonniges Wochenende

liebe Grüße

Karin

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn der Händler schon von sich aus eine 'Wandlung' (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) anbietet, würde ich unbedingt auch versuchen, dies in beiderseitigem Einverständnis (also erstmal ohne Drohung mit Rechtsanwalt!) zu klären.

(Mit der Suche nach Wandlung findest Du übrigens im Passat-3C-Bereich massig Treffer!)

Kurzfassung

Du bekommst erstattet:

Kaufpreis (den, den Du tatsächlich gezahlt hast, also nach Abzug von Prozenten)

vergebliche Kosten (Kosten für Überführung bzw. Abholung, Kennzeichen, Zulassung, Um- bzw. Nachrüstung, ...)

Kapitalverzinsung nicht vergessen! (Also so, als ob Du den Kaufpreis in der Zeit der Nutzung angelegt hättest. Waren bei mir 2008 4%, dürfte aufgrund der gesunkenen Zinsen z.Zt. aber spürbar geringer sein.).

Du musst zahlen:

die Nutzung, diese wird entsprechend eines festen Prozentsatzes vom tatsächlichen Kaufpreis je km berechnet (sehr günstig sind 0,4% je 1000km, am häufigsten sind 0,5% -entspricht einer Lebensdauer von 200 TKM- sehr ungünstig sind 0,67%). Dass gezahlt werden muss, hat der BGH erst kürzlich bestätigt (keine Anwendung des 'Backofen-Urteils'):

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=8583&pk=236235

 

Sehr häufig (so auch bei mir) ist von einer "Kulanzwandlung" die Rede: dies bedeutet der Händler willigt einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter der Bedingung zu, dass Du einen neuen PKW bestellst. Wenn Du dies sowieso vorhast, existiert für Dich kein Unterschied zu einer normalen Wandlung (bei der man keine Verpflichtung eingeht beim gleichen Händler neu zu bestellen).

Der neue Abschluss des Kaufvertrages erfolgt zu aktuellen Konditionen (d.h. z.Zt. gibt es wohl für Privatkunden keine besonderen Aktionen)!

 

Entscheidend ist meiner Meinung nach nicht ein einzelner Punkt, sondern das Gesamtpaket (läßt der Händler Dich z.B. Dein Fahrzeug bis zur Neulieferung weiter nutzen? Sieh' mal in den Lieferzeiten-Thread bzgl. aktueller Lieferzeiten für Golf mit DSG...)!! Wenn das stimmt, kann auch z.B. bei Deiner relativ geringen Laufleistung ein auf den ersten Blick ungünstiger Nutzungssatz von 0,67% / 1000 km akzeptabel sein.

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 21. Mai 2010 um 9:58

hallo was genau für ein fehler hast du???

beschreibe mal deinen fehler was geht oder funktioniert nicht????

die können dreimal rep. wenn es der gleiche fehler ist, dann kannst du was machen!

aber wie und was kann ich dir leider nicht sagen!

ich hatte mal masse probleme beim G5 auch mit motor störungen!

wurde dann aber behobenb dann ohne probleme!

 

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 10:09

danke schonmal für Deine Antwort

Das verrückte ist ja, das es eigentlich keinen Fehler gibt.

Das auto wurde auf den Kopf gestellt, es wurde alles überprüft und der einzigste Fehler ist die Fehlermeldung.

Das Auto fährt völlig normal, genialer Kraftstoffverbrauch, kein Fehler feststellbar.

Der Freundliche verzweifelt fast und hat keine Möglichkeit mehr, als jetzt den Turbo auszutauschen.

Gruß

Karin

am 21. Mai 2010 um 10:18

Ich sag mal so, man kann dem Fehlerspeicher auslesen dort wird der Fehler fast genau Beschrieben!

Wenn deine Motorstörung Leuchte angeht und auch an Bleibt dann hast du keinen Sporadischen Fehler er wird fest Geschrieben im Motorsteuergerät!

Hast du den Freundlichen dann mal gefragt was genau dort beim Auslesen Steht!???

Hast du vielleicht Drehzahlschwankungen im Leerlauf????

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 10:25

nein überhaupt nicht und die Fehlermeldung kommt nur sporadisch, bleibt ein paar Sek. od. Min. bleibt stehen oder geht wieder weg.

Das Diagnosegerät zeigt nur die Fehlermeldung, wird wegprogrammiert und ist kurze Zeit später wieder da.

Es wurde alles, wirklich alles gepfüft, sie waren online mit vw verbunden während der Fehlersuche und es wurde nichts gefunden.

Der freundliche riet mir schon zur Wandlung wenn die Fehlermeldung nach Austausch des Torbo's weiterhin besteht.

Danke und Gruß

Karin

am 21. Mai 2010 um 10:28

ok dann würde ich es auch machen!

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 10:33

das werd ich auch tun, nur intressiert mich, was für Kosten auf mich zu kommen.

ich würde genau die gleiche Austattung nehmen

Muß ich die Überführung wieder bezahlen?

Ich habe einen teuren Marderschutz einbauen lassen, wird der ersetzt?

Ich hab den Golf in Wolfsburg augeholt und müßte ich bei einer erneuten Abholung die Selbstabholung wieder bezahlen?

Die gefahrenen km werden natürlich angerechnet, bin ca. 18000 km gefahren

Danke und Gruß

Karin

am 21. Mai 2010 um 10:47

Hier sollte man die Begriffe auseinanderhalten. "Wandlung" heißt es ja schon seit ein paar Jahren nicht mehr, man spricht von einem "Rücktritt vom Kaufvertrag". Hierbei wird der Kaufvertrag sozusagen "Rückabgewickelt", man gibt also das Auto zurück und bekommt sein Geld (abzgl. Nutzung) zurück. Damit ist das Geschäft erledigt. Wenn man sich dann einen neuen bestellt, ist das ein neues Geschäft und (zumindest theoretisch) fällt auch die Überführung neu an.

Es zwingt einen ja niemand, bei mißglückter Nachbesserung den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Alternativ kann auch Nacherfüllung (entweder durch Nachbesserung - bereits erfolglos versucht, oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangt werden. Dies erfolgt dann meines Wissens auf Kosten des Verkäufers, und er kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist.

Bist du im ADAC? Dann ruf doch einfach mal dort an wegen einer Erstberatung. Wenn der Händler insgesamt kooperativ ist, sollte man mit entsprechendem Hintergrundwissen das ganze dann auch ohne Anwalt über die Bühne bringen können.

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 10:58

Danke Reinostfriese,

der Vorschlag der Wandlung kam von meinem Frfeundlichen, wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann.

Ich warte jetzt ersmal was der Austausch des Turbos bringt und ich wede mich beim Adac erkundigen. Ich bin Mitglied und danke für den Tip.

erstmal schöne sonnige Pfingsten und

lg

Karin

Du bekommst ja den Kaufpreis (abzüglich Nutzung) wieder - also auch den Preis der Selbstabholung. Beim nächsten Auto wird die natürlich wieder mit berechnet, ganz normal eben.

Den Marderschutz bekommst Du erstattet, weil es ein Kostenaufwand Deinerseits war (vergeblicher Aufwand).

Nicht ganz sicher bin ich mir - weil ich mich damit nicht befasst habe - mit der Nutzungsentschädigung. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass es eine neue EU-Rechtssprechung gibt. Wenn das neu bestellte Fahrzeug 1:1 die gleiche Ausstattung hat, musst Du keinen Nutzungsausfall bezahlen. Musst Du mal googeln ob das stimmt, da ich keinen VW mehr wollte, traf das für mich nicht zu.

Ansonsten bist Du beim TDI mit 0,4 % des Kaufpreises dabei.

Grüße

am 21. Mai 2010 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von latraviata

Danke Reinostfriese,

der Vorschlag der Wandlung kam von meinem Frfeundlichen, wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann.

Ich warte jetzt ersmal was der Austausch des Turbos bringt und ich wede mich beim Adac erkundigen. Ich bin Mitglied und danke für den Tip.

erstmal schöne sonnige Pfingsten und

lg

Karin

Stichworte Wandlung, Kaufvertrag rückgängig machen, Nutzungsentschädigung "Backofenurteil" - lies Dich da mal am Wochenende bei Google ein. Aber Vorsicht: das was Du findest, muss nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sein.

Bleib freundlich zu Deinem Freundlichen, aber erkläre ihm, dass ab Zeitpunkt x dann leider nur noch der Anwalt die Sache weiterführen kann - und ich empfehle auch, dass dann tatsächlich vom Anwalt machen zu lassen, um zeitnah zu einer Lösung zu kommen.

edit: um das noch einmal klar zu sagen (siehe auch die anderen Beiträge hier); Zeit ist Geld, und zu lange warten heisst mehr km machen kostet dann ggfs. (mehr) Geld. Also zehn Reparaturversuche ist wohl eindeutig zu viel, das kann sich dann schon auf ein paar Monate strecken....

Chefdackel

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 11:20

vielen Dank an alle für Eure Antworten.

Der Händler ist bis jetzt sehr zuvorkommend, es tut ihm glaube ich mehr leid als mir und ich werde bestimmt keine Probleme mit ihm bekommen.

Ich denke das ich hier in Pforzheim beim besten VW Händler in besten Händen bin.

Danke und schöne sonnige Pfingsten

Karin

Hi,

wenn der Händler schon von sich aus eine 'Wandlung' (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) anbietet, würde ich unbedingt auch versuchen, dies in beiderseitigem Einverständnis (also erstmal ohne Drohung mit Rechtsanwalt!) zu klären.

(Mit der Suche nach Wandlung findest Du übrigens im Passat-3C-Bereich massig Treffer!)

Kurzfassung

Du bekommst erstattet:

Kaufpreis (den, den Du tatsächlich gezahlt hast, also nach Abzug von Prozenten)

vergebliche Kosten (Kosten für Überführung bzw. Abholung, Kennzeichen, Zulassung, Um- bzw. Nachrüstung, ...)

Kapitalverzinsung nicht vergessen! (Also so, als ob Du den Kaufpreis in der Zeit der Nutzung angelegt hättest. Waren bei mir 2008 4%, dürfte aufgrund der gesunkenen Zinsen z.Zt. aber spürbar geringer sein.).

Du musst zahlen:

die Nutzung, diese wird entsprechend eines festen Prozentsatzes vom tatsächlichen Kaufpreis je km berechnet (sehr günstig sind 0,4% je 1000km, am häufigsten sind 0,5% -entspricht einer Lebensdauer von 200 TKM- sehr ungünstig sind 0,67%). Dass gezahlt werden muss, hat der BGH erst kürzlich bestätigt (keine Anwendung des 'Backofen-Urteils'):

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=8583&pk=236235

 

Sehr häufig (so auch bei mir) ist von einer "Kulanzwandlung" die Rede: dies bedeutet der Händler willigt einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter der Bedingung zu, dass Du einen neuen PKW bestellst. Wenn Du dies sowieso vorhast, existiert für Dich kein Unterschied zu einer normalen Wandlung (bei der man keine Verpflichtung eingeht beim gleichen Händler neu zu bestellen).

Der neue Abschluss des Kaufvertrages erfolgt zu aktuellen Konditionen (d.h. z.Zt. gibt es wohl für Privatkunden keine besonderen Aktionen)!

 

Entscheidend ist meiner Meinung nach nicht ein einzelner Punkt, sondern das Gesamtpaket (läßt der Händler Dich z.B. Dein Fahrzeug bis zur Neulieferung weiter nutzen? Sieh' mal in den Lieferzeiten-Thread bzgl. aktueller Lieferzeiten für Golf mit DSG...)!! Wenn das stimmt, kann auch z.B. bei Deiner relativ geringen Laufleistung ein auf den ersten Blick ungünstiger Nutzungssatz von 0,67% / 1000 km akzeptabel sein.

am 21. Mai 2010 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

 

Bist du im ADAC? Dann ruf doch einfach mal dort an wegen einer Erstberatung. Wenn der Händler insgesamt kooperativ ist, sollte man mit entsprechendem Hintergrundwissen das ganze dann auch ohne Anwalt über die Bühne bringen können.

Hallo, nix googlen und nix ADAC! Ich denke, Du bist Verkehrsrechtschutz versichert!? Ohne würde ich heute im übrigen keinen Meter fahren.

Wenn ja, sofort ab zum Fachanwalt, vorher mit der Versicherung absprechen, die lassen das meist zu und geben freie Anwaltswahl, hat zumindest meine gemacht. Ich bin kein Jurist und dein ;-) sicher auch nicht, aber allein durch Formfehler kann man(n/Frau) schon alles verkehrt machen und verderben. Da sind gerade Autokonzerne ganz fix.

Gruß und viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von tsi102009

Ich bin kein Jurist und dein ;-) sicher auch nicht, aber allein durch Formfehler kann man(n/Frau) schon alles verkehrt machen und verderben. Da sind gerade Autokonzerne ganz fix.

Gruß und viel Glück!

Nur dass sein VW-Händler auch kein Autokonzern ist. Denn die Rückabwicklung vollzieht man nur mit dem VW-Händler, damit hat VW nichts am Hut.

Und wenn vorher alle Konditionen klar geregelt werden und Auto gegen Scheck eingelöst wird und auf dem Scheck dann noch der selbst errechnete Wert drauf steht, kann man das ganze auch ohne Anwalt machen, gerade wenn einem das Autohaus wohlgesonnen ist. Wenn blockiert wird, empfehle ich natürlich auch einen Anwalt, aber in seinem Fall würde ich die Kosten nicht in die Höhe treiben - auch bei einer Rechtsschutz zahlt am Ende nämlich die Allgemeinheit!

Grüße

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